hier: Umwandlung des Städt. Willibrord-Gymnasiums in eine Ganztagsschule
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, das Städt.
Willibrord-Gymnasium Emmerich am Rhein ab dem 01.08.2015 sukzessive, beginnend
mit der 5. Klasse (Eingangsklasse 2015/2016), vorbehaltlich der Genehmigung
durch die Landesregierung, im gebundenen Ganztag fortzuführen.
Sachdarstellung :
Aufgrund der pädagogischen Anforderungen für
die Führung eines Gymnasiums im G8 hatte die Schulleitung bereits seit ca. 2
Jahren den Wunsch geäußert, die Schule im gebundenen Ganztag zu führen. Seit
der Schulzeitverkürzung und verstärkt durch weiter pädagogische und
organisatorische Anforderungen muss bereits seit Jahren vermehrt am Nachmittag
unterrichtet werden.
Der Übergang zum gebundenen Ganztag ist
gerade für die Schülerinnen und Schüler der älteren Jahrgänge nur noch ein
kleiner Schritt. Im gebundenen Ganztag muss verpflichtend an drei Tagen
Nachmittagsunterricht gegeben werden. Da in den zusätzlichen Unterrichtszeiten
Lernzeiten etabliert werden können, kann weitgehend auf Hausaufgaben verzichtet
werden.
Die Lehrerkonferenz hat sich im vergangenen
Jahr intensiv mit dem pädagogischen Konzept eines gebundenen Ganztagsgymnasiums
beschäftigt und in ihrer letzten Sitzung für die Umwandlung im Ganztag
gestimmt. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung ist die Schulleitung an die
Verwaltung herangetreten und hat um Einleitung eines entsprechenden Verfahrens
zur Umwandlung in den gebundenen Ganztag gebeten.
Die Umwandlung von bestehenden
Halbtagsschulen in gebundene Ganztagsschulen ist eine schulorganisatorische
Maßnahme, die vom Schulträger beantragt werden muss und einen Ratsbeschluss
erfordert.
Die weiterhin erforderlichen Beteiligungen
der Schulkonferenz und der Nachbarkommunen sollen bis zur Ratssitzung
nachgeholt werden.
Für die Beantragung des gebundenen Ganztages
sind eine anlassbezogene Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung sowie eine
Raumplanung für den Bedarf einer Ganztagsschule erforderlich. Die
Schulentwicklungsplaner der Fa. Komplan (Herr Bieber und Herr Steiner) haben
sich kurzfristig mit der Aufgabenstellung beschäftigt und werden ihre
Ergebnisse in der Sitzung vorstellen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
·
Die Maßnahme hat haushaltsrechtlichen Auswirkungen
für die Haushaltsjahre 2015 ff. Zu den Mehrausgaben können zum jetzigen
Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen getroffen werden.
Es muss noch geprüft werden, ob im
Betreuungs- und Mensabereich noch Schulraum zu schaffen ist.
Hinsichtlich der schulischen Sachkosten
(Lehr- und Lernmittel, Unterrichtsausstattung) ist mit keinem Mehrbedarf zu
rechnen.
Im Personalkostenbereich sind ggf.
langfristige Anpassungen erforderlich.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Johannes Diks
Bürgermeister