Betreff
Fortführung der Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II
hier: Umwandlung des Städt. Willibrord-Gymnasiums in eine Ganztagsschule
Vorlage
04 - 16 0243/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, das Städt. Willibrord-Gymnasium Emmerich am Rhein ab dem 01.08.2015 sukzessive, beginnend mit der 5. Klasse (Eingangsklasse 2015/2016), vorbehaltlich der Genehmigung durch die Landesregierung, im gebundenen Ganztag fortzuführen.

 

 

Sachdarstellung :

 

Aufgrund der pädagogischen Anforderungen für die Führung eines Gymnasiums im G8 hatte die Schulleitung bereits seit ca. 2 Jahren den Wunsch geäußert, die Schule im gebundenen Ganztag zu führen. Seit der Schulzeitverkürzung und verstärkt durch weiter pädagogische und organisatorische Anforderungen muss bereits seit Jahren vermehrt am Nachmittag unterrichtet werden.

 

Der Übergang zum gebundenen Ganztag ist gerade für die Schülerinnen und Schüler der älteren Jahrgänge nur noch ein kleiner Schritt. Im gebundenen Ganztag muss verpflichtend an drei Tagen Nachmittagsunterricht gegeben werden. Da in den zusätzlichen Unterrichtszeiten Lernzeiten etabliert werden können, kann weitgehend auf Hausaufgaben verzichtet werden.

 

Die Lehrerkonferenz hat sich im vergangenen Jahr intensiv mit dem pädagogischen Konzept eines gebundenen Ganztagsgymnasiums beschäftigt und in ihrer letzten Sitzung für die Umwandlung im Ganztag gestimmt. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung ist die Schulleitung an die Verwaltung herangetreten und hat um Einleitung eines entsprechenden Verfahrens zur Umwandlung in den gebundenen Ganztag gebeten.

 

Die Umwandlung von bestehenden Halbtagsschulen in gebundene Ganztagsschulen ist eine schulorganisatorische Maßnahme, die vom Schulträger beantragt werden muss und einen Ratsbeschluss erfordert.

 

Die weiterhin erforderlichen Beteiligungen der Schulkonferenz und der Nachbarkommunen sollen bis zur Ratssitzung nachgeholt werden.

 

Für die Beantragung des gebundenen Ganztages sind eine anlassbezogene Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung sowie eine Raumplanung für den Bedarf einer Ganztagsschule erforderlich. Die Schulentwicklungsplaner der Fa. Komplan (Herr Bieber und Herr Steiner) haben sich kurzfristig mit der Aufgabenstellung beschäftigt und werden ihre Ergebnisse in der Sitzung vorstellen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

·                 Die Maßnahme hat haushaltsrechtlichen Auswirkungen für die Haushaltsjahre 2015 ff. Zu den Mehrausgaben können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen getroffen werden.

 

Es muss noch geprüft werden, ob im Betreuungs- und Mensabereich noch Schulraum zu schaffen ist.

 

Hinsichtlich der schulischen Sachkosten (Lehr- und Lernmittel, Unterrichtsausstattung) ist mit keinem Mehrbedarf zu rechnen.

 

Im Personalkostenbereich sind ggf. langfristige Anpassungen erforderlich.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister