hier: Bildung von Eingangsklassen im Schuljahr 2015/2016
Beschlussvorschlag
- Aufgrund der
ermittelten Klassenrichtzahl für die Stadt Emmerich am Rhein werden im
Schuljahr 2015/2016 12 Eingangsklassen gebildet. Die Luitgardisschule
Elten bildet eine Eingangsklasse, die Rheinschule, die Leegmeerschule, die
St.Georg-Schule Hüthum und die Michaelschule bilden jeweils zwei Eingangsklassen
und die Liebfrauenschule bildet drei Eingangsklassen.
- Zur
Erleichterung der Inklusion wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler
(Klassenfrequenzrichtzahl) an der Rheinschule auf maximal 23 begrenzt. Die
Klassenfrequenzrichtzahl für alle weiteren Grundschulen der Stadt wird auf
26 begrenzt.
Sachdarstellung :
Die Klassenbildung, die Ermittlung der
kommunalen Klassenrichtzahl und der Klassenfrequenzrichtzahl wird in der
Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW geregelt.
Zu 1.
Insgesamt wurden
für das Schuljahr 2015/2016 268 Schülerinnen und Schüler an den sechs städt.
Grundschulen angemeldet. Aufgrund o. g. Rechtsgrundlage errechnen sich dadurch
für die Stadt 12 Eingangsklassen (ungerundete kommunale Klassenrichtzahl =
11,6524739).
Die Aufteilung der
Eingangsklassen erfolgt unter Zugrundenahme der Anmeldungen an den jeweiligen
Grundschulen und des Ratsbeschlusses zur Zügigkeitsbegrenzung v. 28. Mai 2013
wie folgt:
·
Rheinschule 2
Klassen
·
Leegmeerschule 2
Klassen
·
Liebfrauenschule 3
Klassen
·
St.Georg-Schule Hühtum 2 Klassen
·
Michaelschule 2
Klassen
·
Luitgardisschule Elten 1 Klasse
Im Gebiet eines
Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale
Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen
Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer
Kommune durch 23 geteilt. Ergibt sich keine ganze Zahl, ist die Höchstzahl der
zu bildenden Eingangsklassen wie folgt zu runden:
1.
Ist der Rechenwert kleiner als 15, wird auf die
darüber liegende ganze Zahl aufgerundet;
2.
Ist der Rechenwert größer als 15 und kleiner als
30, wird ein Zahlbruchteil unter 0,5 auf die darunter liegende ganze Zahl
abgerundet und ein Zahlenbruchteil ab 0,5 auf die darüber liegende ganze Zahl
aufgerundet;
3.
Ist der Rechenwert größer als 30, wird auf die
darunter liegende ganze Zahl abgerundet.
Ergebnisse größer
oder gleich 60 werden um eins vermindert. Die Zahl der zu bildenden
Eingangsklassen kann aus pädagogischen, schulorganisatorischen oder baulichen
Gründen unterschritten werden. Der Schulträger berechnet die kommunale
Klassenrichtzahl bis zum 15. Januar eines Jahres. Berechnungsgrundlage ist die
voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf
der Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren. (§ 6
a Abs. 2 VO zu § 93 (2) SchulG)
Zu 2.
Für die Anzahl der
Schülerinnen und Schüler in Grundschulklassen gilt eine Bandbreite von 15 bis
29. Um eine gleichmäßige Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die
Schulen und Klassen zu erzielen oder auf besondere Bedingungen zu reagieren,
hat der Schulträger das Recht, den Klassenfrequenzrichtwert für eine oder
mehrere Schulen innerhalb der Bandbreite festzulegen. Die Unterrichtung von
Kindern in Klassenstärken an der oberen Grenze der Bandbreite sollte nach
Maßgabe der Schulleiterinnen, aber auch der unteren Schulaufsicht vermieden
werden. Das Schulamt für den Kreis Kleve schlägt daher die Begrenzung für
GU-Schulen (Schwerpunktschulen für den gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen
und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf) auf 23 Kinder pro
Klasse und für die übrigen Grundschulen auf 27 Kinder pro Klasse vor.
In der
Grundschulleiterdienstbesprechung am 18. Dezember 2013 wurde diese Begrenzung
thematisiert und einvernehmlich folgender Vorschlag erarbeitet.
Für die Rheinschule
als GU-Schule wird die Zügigkeit gem. der Vorgabe der unteren Schulaufsicht auf
23 Schülerinnen und Schüler pro Klasse beschränkt. Für alle weiteren
Grundschulen wird die maximale Aufnahme auf 26 Schüler begrenzt. Aufgrund der
vorliegenden Anmeldungen ist eine derartige Reduzierung zur gleichmäßigen
Schülerverteilung möglich und gleichzeitig wird verhindert, dass es an einigen
Schulen Klassenstärken unter 20 Kindern und an anderen Schulen an der
Obergrenze gibt. Da die Lehrerversorgung auf Grundlage der Schülerzahlen
basiert, würde es für die ein oder andere Grundschule problematisch, wenn zu
viele kleine Klassen gebildet werden. Von Seiten der unteren Schulaufsicht wird
dieses Vorhaben unterstützt. Von Seiten der Grundschulleiterinnen kann dieses
Verfahren auch für das Einschulungsjahr 2015/2016 angewendet werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Johannes Diks
Bürgermeister