hier: Abgabe der Trägerschaft an den Kreis Kleve zum Schuljahr 2015/2016
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, vorbehaltlich der
Beschlussfassung durch den Kreis Kleve:
- gem. § 81 Abs. 2 SchulG den Wechsel der
Trägerschaft am Förderzentrums Grunewald vom Schulträger Stadt Emmerich am
Rhein zum Schulträger Kreis Kleve zum 01.08.2015
- die Genehmigung der Öffentlich-Rechtlichen
Vereinbarung zwischen dem Kreis Kleve und den Städten Emmerich am Rhein,
Geldern, Goch und Kleve zur Übernahme der städtischen Förderschulen in die
Trägerschaft des Kreises Kleve ab dem 01.08.2015
Sachdarstellung :
Aufgrund der Sorge um das Fortbestehen der
Förderschulen im Kreis Kleve hat das Schulamt für den Kreis Kleve im Jahr 2013
ein Förderschulkonzept für den Kreis Kleve ausgearbeitet, dem zufolge künftig
nur noch drei Förderzentren für den Kreis Kleve bestehen bleiben sollen. Für
den Nordkreis wurde das Förderzentrum Grunewald als Hauptstandort ausgewählt.
In der Kreisstadt Kleve wird das dortige Förderzentrum Kleve künftig als
Teilstandort fortgeführt; die Förderschule in Rees wird aufgelöst. Der
Nordkreis umfasst die Städte Emmerich am Rhein, Kleve und Rees, sowie die
Gemeinde Kranenburg.
Dem v. g. Rahmenkonzept hat der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung vom 16.07.2013 zugestimmt.
Die Umsetzung des v. g. Rahmenkonzeptes
beinhaltet die Übernahme der Trägerschaft aller Förderschulen im Kreis durch
den Kreis Kleve. Die Übernahme erfolgt über eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung (Anlage), die von den Räten aller beteiligten Kommunen beschlossen
werden muss.
Das künftige Förderzentrum Nordkreis soll
als Hauptstandort das Gebäude des Förderzentrum Grunewald nutzten. Der Kreis
Kleve wird das Gebäude nebst Inventar von der Stadt mieten.
Der Kreis Kleve wird die Kosten im Rahmen
einer differenzierten Kreisumlage (§ 5 des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung) umlegen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat haushaltsrechtliche
Auswirkungen. Für die Haushaltsplanung 2015 sind bereits Änderungen
berücksichtigt worden. Die Höhe der Forderungen aus der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung konnten vom Kreis bisher noch nicht ermittelt werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Johannes Diks
Bürgermeister