Betreff
Wechsel der Trägerschaft für das Förderzentrum Grunewald gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG)
hier: Abgabe der Trägerschaft an den Kreis Kleve zum Schuljahr 2015/2016
Vorlage
04 - 16 0252/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Kreis Kleve:

 

  1. gem. § 81 Abs. 2 SchulG den Wechsel der Trägerschaft am Förderzentrums Grunewald vom Schulträger Stadt Emmerich am Rhein zum Schulträger Kreis Kleve zum 01.08.2015
  2. die Genehmigung der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Kleve und den Städten Emmerich am Rhein, Geldern, Goch und Kleve zur Übernahme der städtischen Förderschulen in die Trägerschaft des Kreises Kleve ab dem 01.08.2015

 

 

Sachdarstellung :

 

Aufgrund der Sorge um das Fortbestehen der Förderschulen im Kreis Kleve hat das Schulamt für den Kreis Kleve im Jahr 2013 ein Förderschulkonzept für den Kreis Kleve ausgearbeitet, dem zufolge künftig nur noch drei Förderzentren für den Kreis Kleve bestehen bleiben sollen. Für den Nordkreis wurde das Förderzentrum Grunewald als Hauptstandort ausgewählt. In der Kreisstadt Kleve wird das dortige Förderzentrum Kleve künftig als Teilstandort fortgeführt; die Förderschule in Rees wird aufgelöst. Der Nordkreis umfasst die Städte Emmerich am Rhein, Kleve und Rees, sowie die Gemeinde Kranenburg.

 

Dem v. g. Rahmenkonzept hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung vom 16.07.2013 zugestimmt.

 

Die Umsetzung des v. g. Rahmenkonzeptes beinhaltet die Übernahme der Trägerschaft aller Förderschulen im Kreis durch den Kreis Kleve. Die Übernahme erfolgt über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Anlage), die von den Räten aller beteiligten Kommunen beschlossen werden muss.

 

Das künftige Förderzentrum Nordkreis soll als Hauptstandort das Gebäude des Förderzentrum Grunewald nutzten. Der Kreis Kleve wird das Gebäude nebst Inventar von der Stadt mieten.

Der Kreis Kleve wird die Kosten im Rahmen einer differenzierten Kreisumlage (§ 5 des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung) umlegen.

                                                    

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat haushaltsrechtliche Auswirkungen. Für die Haushaltsplanung 2015 sind bereits Änderungen berücksichtigt worden. Die Höhe der Forderungen aus der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung konnten vom Kreis bisher noch nicht ermittelt werden.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister