Betreff
Zukünftige Verfahrensweise im Zusammenhang mit dem Neumarkt-Investor Schoofs, hier: Antrag Nr. XXI 2014 der BGE-Ratsfraktion
Vorlage
05 - 16 0278/2015
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

Dem Antrag der BGE-Fraktion, im Zusammenhang mit dem Projekt Neumarkt eine „Politik der Nichtinformation“ zu verfolgen, stimmt der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nicht zu.

 

Begründung:

In seiner Sitzung vom 3. Dezember 2014 (TOP 11, 05 – 16 0215/2014) hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nach kontrovers geführter Diskussion beschlossen, das Projekt Neumarkt, abhängig vom Sach- und Verfahrensstand in der üblichen Sitzungsfolge „Fachausschuss“ – „Rat“ zu beraten. Da Ausschuss- und Ratsberatungen nur sinngebend erscheinen, wenn Sachinformationen bekannt sind, sind verwaltungsseitige Informationen (z. B. Bebauungsplanentwürfe, städtebauliche Vereinbarungen mit den damit verbundenen Detailinformationen) unabdingbar.

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter