Beschlussvorschlag
Der Rat
beschließt, die Anzahl der Mitglieder des Sozialausschusses nicht zu verändern
und empfiehlt dem Sozialausschuss folgenden Grundsatzbeschluss zu fassen :
„Der
Sozialausschuss beschließt, zukünftig zu Tagesordnungspunkten, die
Aufgabenfelder der Integration in der Stadt Emmerich am Rhein behandeln, die
Vorsitzende/den Vorsitzenden des Integrationsrates im Sinne des § 58 Abs. 3
Satz 6 GO NW als Sachverständige/n beratend zuzuziehen“.
Begründung:
Die
vorgeschlagene Vorgehensweise entspricht der Intention der Antragstellerin, den
Integrationsrat themenbezogen in die Arbeit des Sozialausschusses
einzubinden und seinen Sachverstand in
Integrationsfragen einzuholen.
Das
kommunale Verfassungsrecht ermöglicht den Ausschüssen durch § 58 Abs. 3 Satz 6
GO NW „Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung
vorwiegend betroffen werden und Sachverständige zu den Beratungen zuziehen“.
Die
empfohlene Grundsatzbeschlussfassung versetzt die Vorsitzende/den Vorsitzenden
des Sozialausschusses in die Lage, zu entsprechenden Tagesordnungspunkten
jeweils die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Integrationsrates mit beratender Stimme
einzubeziehen.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter