Betreff
Deichverband Bislich-Landesgrenze Planfeststellungsverfahren PFA 2 zur Deichsanierung Rheinstrom-km 848,0 bis 850,6, rechtes Ufer,
Vorlage
05 - 16 0238/2014/2
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stimmt der Planung zur Sanierung des Deiches

PFA 2, Rheinstrom-km 848,0 bis 850,6, rechtes Ufer, zu und  beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Deichverband einmal jährlich  bzw. bei Bedarf in einer Bürgerversammlung über die Maßnahme zu informieren

 

Sachdarstellung :

 

Bereits in den Jahren 1997/1999 wurde das Planfeststellungsverfahren zur Deichsanierung

im Abschnitt 2 Rheinstrom-km 848,0 bis 850,6, rechtes Ufer (s. Anlage) begonnen, jedoch

nicht abgeschlossen.

 

In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Verkehrsausschusses der Stadt Emmerich am 18.05.1999 wurde die damalige Planung vorgestellt und zustimmend zu Kenntnis genommen.

Der damalige Beschluss lautete (Auszug):

Die Stadt Emmerich als Straßenbaulastträgerin wünscht, dass auf der Deichkrone ein durchgängiger Fuß- Radweg angelegt und in den Bereich, wo der Schutz der Anwohner es erfordert, der Deichverteidigungsweg (Fahrstraße) ebenfalls auf die Krone gelegt wird.

Nunmehr wird dieses Verfahren erneut eingeleitet, hierzu sind jedoch verschiedene Umplanungen notwendig um den heute gültigen Standards, Rahmenbedingungen und

Anforderungen zu entsprechen.

 

Herr Holger Friedrich, Geschäftsführer des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze, hat das neue Konzept hierzu in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 25.11.2014 erläutert.

 

Zusammenfassend wurden folgende Mindestanforderungen in der vorgenannten Sitzung verabredet:

 

  • Deichkronenradweg von der Kupferstraße bis zur Dorfstraße bzw. Anschluss an den Deichkronenradweg im PFA 4 

 

  • Asphaltierte öffentliche Verkehrsverbindung (DVW) von der Dorfstraße bis zur Stadtweide

 

  • Anschluss der Erftstraße, des Niersweges und des Kalflakweges an die o. g. Verkehrsverbindung

 

  • Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Ausweichstellen und/oder Ausbau der Fahrbahn (DVW) in einer Breite von mind. 4,00 m.

 

Mit Schreiben vom 15.12.2014 hat der Deichverband Bislich-Landesgrenze diese Anforderungen bestätigt (siehe Anlage 1).

 

Hinsichtlich des Ausbaues des Deichverteidigungsweges (DVW) ist eine asphaltierte Fahrbahn in einer Breite von 3,00 m vorgesehen. Zusätzlich werden beidseitig Rasengittersteine von jeweils 0,6 m angelegt, so dass eine befahrbare Breite von 4,20 m entsteht. Zusätzlich sind noch 2 Ausweichbuchten (Länge 25 m, Breite 5,5 m) geplant.

 

Ein Anschluss des DVW an die Deichstraße, Stadtweide, Hauptstraße, Kalflakweg, Niersweg, Erft- und Dorfstraße ist vorgesehen.

 

Die grundsätzlichen Anmerkungen und Regelungsinhalte des Deichverbandes zu der Ausstattung der Wegebeziehungen mit Viehrosten, bedarfsweise temporäre Sperrung des Radweges z. B. im Hochwasserfall und bei der Schafsbeweidung sowie der ggfs. erforderlichen Beseitigung von Verunreinigungen der Wege und deren Unterhaltungspflicht durch die Stadt Emmerich am Rhein sind in Folge der Benutzung des Deiches durch die Öffentlichkeit erforderlich. Diese sollen in einem gesonderten Nutzungsvertrag geregelt werden.

 

Ein Übersichtsplan zum Trassenkonzept ist der Vorlage beigefügt (siehe Anlage 2).

 

Herr Friedrich hat die überarbeitete Planung in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 20.01.2015 vorgestellt.

 

Auf Wunsch der Stadt Emmerich am Rhein ist, in Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf, ein separates Kapitel dieser neuen Planung, ein auf der Deichkrone verlaufender Geh-, Radweg. Die entsprechenden Planungen und Einplanungsanträge zur Förderung wurden bereits in 2000 erstellt und werden jetzt ebenfalls überarbeitet.

 

Die Kosten dieses Geh-, Radweges einschl. der Planungen und der Weiteren für die Erstellung des Weges notwendigen Kosten z.B. landschaftspflegerische Ausgleichsmaßnahmen, Einzäunungen, Rampen u. a. werden durch die Stadt Emmerich am Rhein getragen. Diese wird nach Fertigstellung des Weges unterhaltungspflichtig.

Die Baukosten des Geh-, Radweges (ca. 2.600 m) einschl. der Planungen, landschaftspflegerischer Ausgleichsmaßnahmen u. a. werden nach Kostenschätzung z. Zt. ca. 800.000,00 € betragen.

In der Sitzung des Ausschusses am 25.11.2014 wurde hier irrtümlich der Betrag von 380.000 € bei einer Länge von 1.200 m genannt.

Es wird mit einer 70 %igen Förderung aus dem Förderprogramm „Radwege auf dem

Rheindeich / Nahmobilität“ gerechnet.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2015 (Planung) vorgesehen.

Kosten der Bauausführung / Fördermittel in späteren Jahren (ab 2019)

Produkt: 7.000.040.700 / 7.000.040.705

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.1.

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister