Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt den
in der Anlage zur Vorlage beschriebenen geplanten Sonnen- und
Windschutzeinrichtungen sowie der Umgestaltung eines Grünstreifens zu einer
vereinfachten Rampe mit seitlichem Geländer an der Außengastronomiefläche des
„Hof von Holland“ zu.
Sachdarstellung :
Betreffend der Errichtung von Markisenanlagen
an der Rheinpromenade hat der Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung
am 28.11.2006 die Art der Ausführung derartiger Anlagen festgelegt. Der
Beschluss lautet wie folgt:
„Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt für die hausnahe Gastronomiezone eine frühjahrs- bzw.
herbst-/wintertaugliche Nutzung in mobiler Form zu ermöglichen:
- Markisen bis
zur Fahrgasse
- Aufstockung
des individuellen Windschutzes bis zur kompletten Schließung (Aufnahme des
vorhandenen Materials (kein Plastik)).
Auf Grundlage der vorgenannten Vorgaben sind
die Einzellösungen mit der Verwaltung zu erarbeiten; die Lösungen sind dem
Ausschuss vorzustellen.
Die vorgenannte Nutzung ist zeitlich zu
begrenzen.“
Der Pächter des Restaurants „Hof von Holland“
beantragt die Errichtung neuer Markisenanlagen auf der Außenterrasse an der
Rheinpromenade.
Die besondere örtliche Situation der
Außengastronomiefläche in Hochlage ist mit den anderen Gastronomieflächen an
der Promenade nicht zu vergleichen. Von daher scheiden für diesen Bereich die
im o.g. Beschluss dargelegten Winterlösungen aus.
Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Pächter
und mit der beauftragten Firma mbh Moderne Bauelemente Hüsch aus Kleve eine
Planung erarbeitet,
die in der beigefügten „Anfrage zur baulichen
Machbarkeit“ vom 02.02.2015 ausführlich beschrieben und auf den weiteren
Anlagezeichnungen dargestellt ist.
Die angestrebte Lösung beinhaltet 1
aufgeständerte Markisenanlage in Tiefe der Terrasse mit textilem rotem Tuch und
Metallkonstruktion in der Farbe „graualuminium“ sowie 1 Gelenkarmmarkise in
rot.
Erweiterung des vorhandenen Glas-Windschutzes
um ein Feld nach Westen,
ein zusätzliches Glaselement an der
Kellertreppe, 1 m breit, 2,50 m hoch sowie
ein zusätzliches Glaselement an der Treppe
zum Restauranteingang, 1,15 m breit, 2,75 m hoch.
Umgestaltung des Grünstreifens neben der
Kellertreppe in eine Rampe als vereinfachter, barrierefreier Zugang für Gäste
mit Gehhilfe. Zusätzlich soll ein Edelstahlgeländer zwischen der vorhandenen
Stufenanlage und der neuen Rampe angebracht werden.
Die beantragte Lösung entspricht den
gestalterischen Vorgaben des damaligen Beschlusses. Von daher empfiehlt die
Verwaltung, den beantragten baulichen Veränderungen zuzustimmen.
Hinsichtlich der Ausführung und baulichen
Umsetzung werden in einem gesonderten Gestattungsvertrag detaillierte
Regelungen aufgenommen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter