Betreff
Errichtung von Markisenanlagen und Erweiterung des vorhandenen Windschutzes, Rheinpromenade 24, Café/Restaurant "Hof von Holland"
Vorlage
05 - 16 0291/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt den in der Anlage zur Vorlage beschriebenen geplanten Sonnen- und Windschutzeinrichtungen sowie der Umgestaltung eines Grünstreifens zu einer vereinfachten Rampe mit seitlichem Geländer an der Außengastronomiefläche des „Hof von Holland“ zu.

 

Sachdarstellung :

 

Betreffend der Errichtung von Markisenanlagen an der Rheinpromenade hat der Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 28.11.2006 die Art der Ausführung derartiger Anlagen festgelegt. Der Beschluss lautet wie folgt:

 

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt für die hausnahe Gastronomiezone eine frühjahrs- bzw. herbst-/wintertaugliche Nutzung in mobiler Form zu ermöglichen:

  • Markisen bis zur Fahrgasse
  • Aufstockung des individuellen Windschutzes bis zur kompletten Schließung (Aufnahme des vorhandenen Materials (kein Plastik)).

Auf Grundlage der vorgenannten Vorgaben sind die Einzellösungen mit der Verwaltung zu erarbeiten; die Lösungen sind dem Ausschuss vorzustellen.

Die vorgenannte Nutzung ist zeitlich zu begrenzen.“

 

Der Pächter des Restaurants „Hof von Holland“ beantragt die Errichtung neuer Markisenanlagen auf der Außenterrasse an der Rheinpromenade.

Die besondere örtliche Situation der Außengastronomiefläche in Hochlage ist mit den anderen Gastronomieflächen an der Promenade nicht zu vergleichen. Von daher scheiden für diesen Bereich die im o.g. Beschluss dargelegten Winterlösungen aus.

Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Pächter und mit der beauftragten Firma mbh Moderne Bauelemente Hüsch aus Kleve eine Planung erarbeitet,

die in der beigefügten „Anfrage zur baulichen Machbarkeit“ vom 02.02.2015 ausführlich beschrieben und auf den weiteren Anlagezeichnungen dargestellt ist.

 

Die angestrebte Lösung beinhaltet 1 aufgeständerte Markisenanlage in Tiefe der Terrasse mit textilem rotem Tuch und Metallkonstruktion in der Farbe „graualuminium“ sowie 1 Gelenkarmmarkise in rot.

Erweiterung des vorhandenen Glas-Windschutzes um ein Feld nach Westen,

ein zusätzliches Glaselement an der Kellertreppe, 1 m breit, 2,50 m hoch sowie

ein zusätzliches Glaselement an der Treppe zum Restauranteingang, 1,15 m breit, 2,75 m hoch.

Umgestaltung des Grünstreifens neben der Kellertreppe in eine Rampe als vereinfachter, barrierefreier Zugang für Gäste mit Gehhilfe. Zusätzlich soll ein Edelstahlgeländer zwischen der vorhandenen Stufenanlage und der neuen Rampe angebracht werden.

 

Die beantragte Lösung entspricht den gestalterischen Vorgaben des damaligen Beschlusses. Von daher empfiehlt die Verwaltung, den beantragten baulichen Veränderungen zuzustimmen.

Hinsichtlich der Ausführung und baulichen Umsetzung werden in einem gesonderten Gestattungsvertrag detaillierte Regelungen aufgenommen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter