Betreff
Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2014
Vorlage
02 - 16 0304/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Rat nimmt die Ermächtigungsübertragungen des Haushaltsjahres 2014 zur Kenntnis.

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des Folgejahres vorzulegen, wenn Ermächtigungen übertragen werden.

 

Die übertragenen Ermächtigungen erhöhen im Rahmen der Planfortschreibung die entsprechende Position im Haushaltsplan 2015. Im Haushaltsjahr 2015 können diese Mittel zur Deckung der durch die Ermächtigungsübertragungen entstandenen Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen herangezogen werden. Wirtschaftlich wird der Jahresabschluss 2015 belastet. Aufgrund der Verschiebung der Inanspruchnahme ergibt sich eine Verbesserung des Jahresergebnisses 2014.

 

Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2015 (bei voller Inanspruchnahme):

 

Mehraufwendungen in Höhe von                                              433.626,97 Euro

 

Auswirkungen auf den Finanzplan 2015 (bei voller Inanspruchnahme):

 

Mehrauszahlungen (konsumtiv) in Höhe von                            433.626,97 Euro

Mehrauszahlungen (investiv aus 2014) in Höhe von                464.633,78 Euro

Mehrauszahlungen (investiv aus 2013) in Höhe von                    8.903,91 Euro

Mehrauszahlungen (investiv aus 2012) in Höhe von                123.178,67 Euro

Mehrauszahlungen (investiv aus 2011) in Höhe von                    2.439,50 Euro

Mehrauszahlungen insgesamt:                                               1.032.782,83 Euro

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Sh. Begründung

 

 

Leitbild :

 

.

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter