hier: Eingabe Nr. 2/2015 der Bürger Initiative "Rettet den Eltenberg"
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, in Anlehnung an den städtischen
Ratsbeschluss vom 03.12.2014 zur städtischen Stellungnahme im
Planfeststellungsverfahren ABS 46/2, Planfeststellungsabschnitt 3.5, zum
gegenwärtigen Zeitpunkt keine Konkretisierung der Lage des Haltepunktes
vorzunehmen.
Bei allen nachfolgenden
Planungen soll ein ortskernnaher Haltepunkt zwischen Sonderwykstraße und
Lobither Straße gefordert werden.
Sachdarstellung :
Die Frage der Wiedereinrichtung eines
Eisenbahnhaltepunktes im Ortsteil Elten
hat eine längere Tradition.
Bereits im GEP-Entwurf von 1996 wurde ein möglicher Haltepunkt in
Elten berücksichtigt, so wie er noch immer im derzeit gültigen GEP ’99
dargestellt wird.
Zwischenzeitlich schien seine Realisierung
auch schon zum Greifen nahe, als Ende 2005 die Stadt erfolgreich Fördermittel
beim zuständigen Ministerium beantragt hatte. Auf Antragsinitiative der
Verwaltung erhielt die Stadt einen Zuwendungsbescheid über 80.000,-€ für einen
Probefahrbetrieb und die Zusage des
Ministeriums, mobile Bahnsteigelemente für den Bau eines temporären Bahnsteigs
in Höhe des alten Bahnhofsgebäudes in Elten zur Verfügung zu stellen.
Dass dieses Vorhaben dann doch nicht zur Umsetzung
gelangte, bzw. der schon gewährte Zuschuss
leider rücküberwiesen werden musste, lag an den ungünstigen
Rahmenbedingungen, die keine
ausreichende Planungssicherheit für
einen solchen verkehrlichen Probebetrieb auf der Strecke gewährleisten konnten.
Wieder erstarkt ist das Thema einer
Wiedereinrichtung des Eltener Haltepunktes im Zuge zweier Projekte: des Ausbaus
der vorhandenen Strecke für den Güterverkehr der sog. Betuwe und dem
beabsichtigten Ausbau der Stationen auf den Aussenästen des zukünftigen
Rhein-Ruhr-Expresses mit der Folge einer dann möglichen, grenzüberschreitenden
Durchbindung der Nahverkehre bis Arnheim.
Dazu wurde im Juni 2013 in Emmerich in
Anwesenheit des nordrheinwestfälischen Verkehrsministers und einer Vertreterin
des niederländischen Verkehrsministeriums eine Vereinbarung zwischen dem VRR
und dem Verkehrsdienstleister auf der Strecke, der Abelio, geschlossen, die die
Aufnahme von Regionalbahnverkehren auf der RB 35 für den Abschnitt
Düsseldorf-Emmerich ab Dezember 2016 vorsieht. Die Verlängerung dieser Linie
bis nach Arnheim sowie die Inbetriebnahme des neuen Haltepunktes in Elten sind
ebenfalls Gegenstand dieser Vereinbarung und sollen im darauffolgenden Jahr
2017 realisiert werden.
Passend dazu wurde im Dezember 2014 eine
Finanzierungsvereinbarung zur Erstellung der Planung für die
Infrastrukturmaßnahmen zum „Ausbau der Stationen auf den Aussenästen des
Rhein-Ruhr-Express“ zwischen dem Land NRW, dem VRR, dem NVR und der DB ‚Station
& Service‘ unterschrieben, die u.a. den Neubau eines Haltepunktes in Elten
vorsieht.
Geht es nach dem Wunsch des VRR sollte ggfs.
auch eine provisorische Lösung (Bauzwischenzustand) bis Dezember 2016 errichtet
werden. Spätestens jedoch bis zum Juni 2019 müsste ein Bauzustand erreicht
sein, der dann die endgültig notwendige Bahnsteiginfrastruktur bereitstellt für
die neuen Fahrzeuge des RRX, die auf
bestimmte Bahnsteiglängen und -höhen in den Haltepunkten angewiesen sind.
Um die baulichen Voraussetzungen am Standort
Elten rechtzeitig zu schaffen, wurde diese Maßnahme in die Priorität 1 der
Stationen auf den RRX-Außenästen gestuft. Entsprechend sollte für ein solches
Vorhaben so frühzeitig wie möglich Gewissheit geschaffen werden, wo der
Standort dieses wiedereinzurichtenden Haltepunktes positioniert werden soll.
Auf Basis der Beschlussfassung zum
städtischen BÜ-Konzept wurde im Zuge der Erstellung der städtischen
Stellungnahme zum Planfeststellungsabschnitt 3.5 zunächst eine
Wiedereinrichtung des Bahnhaltepunktes an der Lobither Strasse für sinnvoll
erachtet.
Erst im Zuge der Variantendiskussion
(Berg(-fuß)-variante oder Gleisbettvariante) hat der Rat der Stadt Emmerich am
Rhein auf eine Konkretisierung der Lage des Haltepunktes zunächst verzichtet
bis eine Variantenentscheidung im laufenden Planfeststellungsverfahren absehbar
wird bzw. herbeigeführt ist.
Gegenstand der Stellungnahme ist jedoch die
Forderung, in den Planfeststellungsunterlagen die Wiedereinrichtung eines
Haltepunktes im Ortsteil Elten zu berücksichtigen.
Aus dieser Erwägung heraus hält es die
Verwaltung nicht für zielführend, zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine vorgezogene
Standortentscheidung zum Haltepunkt zu treffen.
Weiteres Vorgehen
Die Einrichtung eines Haltepunktes in Elten
wird lt. Eisenbahnbundesamt in Abhängigkeit von der Trassenführung der ABS 46/2
gesehen, eine Vorabentscheidung über den möglichen Standort eines Haltepunktes,
der dann den Verlauf der Gleislage am Eltenberg präjudiziert, ist so nicht
denkbar.
Grundsätzlich kommt bei der isolierten
Betrachtung der Errichtung eines Haltepunktes an einer Bahnstrecke entweder ein
Plangenehmigungs- oder ein Planfeststellungsverfahren zur Anwendung, je nachdem
wie kompliziert der Fall gelagert ist (Drittbetroffenheiten,
UVP-Erforderlichkeit, Schallproblematiken o.a.m).
In einer telefonischen Rücksprache mit dem
Eisenbahnbundesamt geht dieses davon aus, dass im vorliegenden Fall der
Sachverhalt auf ein sogenanntes ‚Deckblattverfahren‘ hinausläuft.
Dieses dann zur Anwendung kommende
Deckblattverfahren sieht ein erneutes Beteiligungsverfahren der Träger
öffentlicher Belange und auch der Öffentlichkeit vor, so dass die Stadt erneut
detailliert Stellung nehmen kann.
Die Verwaltung empfiehlt daher, zunächst die
Verfahrensentscheidung zum Gleisverlauf am Eltenberg abzuwarten, um danach in
einem sog. Deckblattverfahren überhaupt erst die Verstandortung eines
zukünftigen Haltepunktes in die Unterlagen einzubringen und zu konkretisieren.
Aus der Diskussion in der Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung am 21.04.2015 ergibt sich folgendes:
Im Rahmen der Beratung und
Beschlussfassung wurde seitens der SPD-Fraktion der Antrag gestellt, den Beschlussvorschlag
der Verwaltung um folgenden Zusatz zu ergänzen:
"Der Rat der Stadt Emmerich am
Rhein beschließt, ........................ der Lage des Haltepunktes
vorzunehmen. Bei den nachfolgenden Planungen soll ein ortskernnaher Haltepunkt
zwischen Sonderwykstraße und Lobither Straße gefordert werden."
Die Verwaltung hat darauf hingewiesen,
dass für eine derartige Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 03.12.2014 zur
städtischen Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren ABS 46/2,
Planfeststellungsabschnitt 3.5, der Rat zuständig sei. Da es sich hier um eine
räumliche Konkretisierung des künftigen Haltepunktes, zunächst losgelöst von
einer Variantenentscheidung im laufenden Planfeststellungsverfahren, handelt,
wird die Verwaltung diese Thematik zum Haltepunkt Elten, bei entsprechendem
Beschluss, in dem anstehenden Erörterungstermin vorbringen.
Wie in
der Vorlage ausgeführt obliegt dieser Sachverhalt einem Deckblattverfahren. Am
Ende dieses Verfahrens steht dann eine abschließende Entscheidung zur künftigen
Lage des Haltepunktes in Elten.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
Johannes Diks
Bürgermeister