hier: Erforderliche Erweiterung zur Erfüllung des bisherigen Raumbedarfs und weiterer Aufgaben im Rahmen der Inklusion
Beschlussvorschlag
Der Rat beauftragt die Verwaltung für die Leegmeerschule – Kath.
Grundschule der Stadt Emmerich am Rhein – die erforderlichen Um- und
Erweiterungsbaumaßnahmen zu planen, um den bisherigen Raumbedarf zu erfüllen
und im Rahmen der Möglichkeiten durch Schaffung der räumlichen und baulichen Voraussetzungen
den Weg zu einer inklusiven Schule zu starten.
Sachdarstellung :
Durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz
wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt und alle Bildungsregionen
Nordrhein-Westfalens aufgefordert, in den nächsten Jahren inklusive
Bildungslandschaften aufzubauen.
Im Kreis Kleve wurde hierzu auf Vorschlag
der Schulaufsichten eine Arbeitsgruppe mit dem Namen „Zukunftswerkstatt
Inklusive Grundschule“ gebildet, die sich das Ziel gesetzt hat, Empfehlungen
für Schulaufsichten und Schulträger im Kreis Kleve für eine inklusive
Grundschullandschaft zu formulieren.
Ein Schwerpunkt der sonderpädagogischen
Förderung im Kreis Kleve ist seit vielen Jahren die Beschulung von Schülerinnen
und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Gemeinsamen
Lernen an verschiedenen Grundschulen. Als (Grund-)Schule des Gemeinsamen Lernens
wurde bisher lediglich die Rheinschule geführt.
Die Leitlinien für die inklusive Förderung
an Grundschulen im Kreis Kleve schlagen vor, neben einer Grundschule des
Gemeinsamen Lernens in jeder Kommune (zur Gewährleistung einer wohnortnahen
sonderpädagogischen Förderung) in Kommunen mit mehr als 1.000 Grundschülerinnen
und –schülern eine zweite Grundschule des Gemeinsamen Lernen einzurichten.
Aufgrund der bereits recht hohen Zahl an Kindern im Gemeinsamen Lernen an der
Rheinschule und dem weiterhin stetigen Anstieg an Kindern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf ist die Einrichtung einer zweiten Schule des
Gemeinsamen Lernens geboten.
In Absprache mit der Schulaufsicht für den
Kreis Kleve sollte diese Schule eine Innenstadtschule sein. Neben der
Rheinschule als bestehende Schule des Gemeinsamen Lernens kämen somit nur die
Leegmeerschule oder die Liebfrauenschule in Betracht.
Im Rahmen der bisherigen Förderung im
Gemeinsamen Lernen werden an der Rheinschule Kinder mit den Förderschwerpunkten
‚Lernen‘, ‚Sprache‘ und ‚Soziale- und Emotionale Entwicklung‘ beschult. Eine
inklusive Beschulung umfasst jedoch alle möglichen Förderschwerpunkte. Die
Auswahl auf die Leegmeerschule als Grundschule des Gemeinsamen Lernens wurde
von Seiten der Verwaltung getroffen, weil an dieser Schule es mit einem
vergleichsweise geringeren Aufwand möglich wäre, für eine künftige Beschulung
von gehbehinderten Kindern die erforderlichen Bedingungen zu schaffen. Bis auf
zwei Klassen sind alle Unterrichtsräume mehr oder weniger ebenerdig.
„Im
Rahmen des Inklusionsprozesses ist an den Schulen des Gemeinsamen Lernens mit
einer heterogenen Schülerschaft zu rechnen, die zum Teil Bedarfe an
sonderpädagogischer Unterstützung in verschiedenen Förderschwerpunkten und in
unterschiedlichen Grad aufweist. Diese „gesteigerte“ Heterogenität im Vergleich
zur Grundschule ohne Gemeinsames Lernen erfordert entsprechend ein noch höheres
Maß an Individualisierung. Um diesem erfolgreich begegnen zu können, bedarf es
u. a. Differenzierungsräumen.“ (aus: Zukunftswerkstatt „Inklusive Grundschule“ –
Leitlinien für die inklusive Förderung an den Grundschulen des Kreises Kleve
als Empfehlungen für Schulträger und Schulaufsichten – Seite 13)
An der Rheinschule wurden und werden
verschiedene Differenzierungsbereiche bereits umgesetzt. Zusätzlich werden die
OGS-Räume bei der Differenzierung weitgehend mit einbezogen.
An der Leegmeerschule sind entsprechende
Förderräume nur bedingt vorhanden. Hier besteht daher ein Erweiterungsbedarf.
Zusätzliche Förderung erfolgt an der Leegmeerschule auch im Bereich der
Sprachförderung für Kinder mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen und im
Bereich des muttersprachlichen Unterrichts in polnischer Sprache, welches
ebenfalls Raumbedarf hervorruft.
Im Rahmen der Zügigkeitsbegrenzung an den
Grundschulen der Stadt Emmerich am Rhein wurden die Raumprogramme an den
einzelnen Grundschulen durch die Fa. Komplan geprüft. Aufgrund der fehlenden
Mehrzweckräume wurden die Leegmeerschule und die Liebfrauenschule (je 12
Klassenräume) faktisch auf max. 2 ½ Züge begrenzt. An beiden Schulen dürfen
grundsätzlich nur zwei Eingangsklassen gebildet werden. In stärkeren Jahrgängen
kann abwechselnd an den beiden v. g. Grundschulen ein dritter Zug gebildet
werden. Durch diese Maßnahme werden max. 10 Klassenräume benötigt – wodurch die
weiteren zwei Klassenräume als erforderliche Mehrzweckräume genutzt werden
können. Diese Maßnahme konnte jedoch nur an der Liebfrauenschule
uneingeschränkt umgesetzt werden.
An der Leegmeerschule wurden aufgrund des in
den letzten Jahren stark angestiegenen Bedarfs an Ganztagsangeboten im Rahmen
der Offenen Ganztagsschule (OGS) die beiden Mehrzweckräume der Betreuung zur
Verfügung gestellt. Diese Räume sind seitdem nur in einem geringen und
eingeschränktem Umfang als Förderräume nutzbar – als Mehrzweckräume (z. B. für
Kunsterziehung, etc.) sind sie nicht mehr nutzbar, da dies u. a. aus
hygienischen Gründen (in den Räumen wird das Mittagessen erwärmt und
eingenommen) nicht mehr möglich ist.
Die Leegmeerschule verfügt über insgesamt
drei OGS-Gruppen – zwei sind in Schulklassen untergebracht, eine im s. g.
Treffpunkt (angemietete Räume im Pfarrzentrum an der Heilig-Geist-Kirche). Hier
ist zusätzlich noch das Betreuungsangebot „Schule plus“ (von Unterrichtsende
bis 13:30 Uhr) untergebracht.
Um der Leegmeerschule das erforderliche
Raumangebot zu sichern, ist eine Erweiterung unumgänglich. Da die Anbindung der
einzelnen OGS-Gruppe und der Schule plus (derzeit im Treffpunkt) an den
Schulhof und die Sporthalle nicht optimal ist, sollte ggf. bei der Erweiterung
dieser Raumbedarf mit aufgenommen werden, so dass eine weitere Anmietung nicht
mehr erforderlich ist.
Eine Begehung hat gemeinsam mit der
Schulleiterin in den Ferien stattgefunden, um sich die Gegebenheiten vor Ort
anzuschauen.
Soweit der politische Auftrag erfolgt, wird
die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Leegmeerschule ein
entsprechendes Raumprogramm erstellen und Umsetzungsmöglichkeiten ausarbeiten.
Rechtliche Vorgaben (Raumprogramm für das
Land NRW) für die Größen und den Umfang der erforderlichen Räume gibt es nicht.
Diese wurden nur für Unterrichtsräume erstellt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die
Maßnahme hat haushaltsrechtlichen Auswirkungen für die Haushaltsjahre 2016 ff.,
die zurzeit noch nicht beziffert werden können.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister