Betreff
Baumaßnahmen an der Leegmeerschule
hier: Erforderliche Erweiterung zur Erfüllung des bisherigen Raumbedarfs und weiterer Aufgaben im Rahmen der Inklusion
Vorlage
04 - 16 0425/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung für die Leegmeerschule – Kath. Grundschule der Stadt Emmerich am Rhein – die erforderlichen Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen zu planen, um den bisherigen Raumbedarf zu erfüllen und im Rahmen der Möglichkeiten durch Schaffung der räumlichen und baulichen Voraussetzungen den Weg zu einer inklusiven Schule zu starten.

 

 

Sachdarstellung :

 

Durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt und alle Bildungsregionen Nordrhein-Westfalens aufgefordert, in den nächsten Jahren inklusive Bildungslandschaften aufzubauen.

Im Kreis Kleve wurde hierzu auf Vorschlag der Schulaufsichten eine Arbeitsgruppe mit dem Namen „Zukunftswerkstatt Inklusive Grundschule“ gebildet, die sich das Ziel gesetzt hat, Empfehlungen für Schulaufsichten und Schulträger im Kreis Kleve für eine inklusive Grundschullandschaft zu formulieren.

Ein Schwerpunkt der sonderpädagogischen Förderung im Kreis Kleve ist seit vielen Jahren die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Gemeinsamen Lernen an verschiedenen Grundschulen. Als (Grund-)Schule des Gemeinsamen Lernens wurde bisher lediglich die Rheinschule geführt.

Die Leitlinien für die inklusive Förderung an Grundschulen im Kreis Kleve schlagen vor, neben einer Grundschule des Gemeinsamen Lernens in jeder Kommune (zur Gewährleistung einer wohnortnahen sonderpädagogischen Förderung) in Kommunen mit mehr als 1.000 Grundschülerinnen und –schülern eine zweite Grundschule des Gemeinsamen Lernen einzurichten. Aufgrund der bereits recht hohen Zahl an Kindern im Gemeinsamen Lernen an der Rheinschule und dem weiterhin stetigen Anstieg an Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist die Einrichtung einer zweiten Schule des Gemeinsamen Lernens geboten.

In Absprache mit der Schulaufsicht für den Kreis Kleve sollte diese Schule eine Innenstadtschule sein. Neben der Rheinschule als bestehende Schule des Gemeinsamen Lernens kämen somit nur die Leegmeerschule oder die Liebfrauenschule in Betracht.

Im Rahmen der bisherigen Förderung im Gemeinsamen Lernen werden an der Rheinschule Kinder mit den Förderschwerpunkten ‚Lernen‘, ‚Sprache‘ und ‚Soziale- und Emotionale Entwicklung‘ beschult. Eine inklusive Beschulung umfasst jedoch alle möglichen Förderschwerpunkte. Die Auswahl auf die Leegmeerschule als Grundschule des Gemeinsamen Lernens wurde von Seiten der Verwaltung getroffen, weil an dieser Schule es mit einem vergleichsweise geringeren Aufwand möglich wäre, für eine künftige Beschulung von gehbehinderten Kindern die erforderlichen Bedingungen zu schaffen. Bis auf zwei Klassen sind alle Unterrichtsräume mehr oder weniger ebenerdig.

„Im Rahmen des Inklusionsprozesses ist an den Schulen des Gemeinsamen Lernens mit einer heterogenen Schülerschaft zu rechnen, die zum Teil Bedarfe an sonderpädagogischer Unterstützung in verschiedenen Förderschwerpunkten und in unterschiedlichen Grad aufweist. Diese „gesteigerte“ Heterogenität im Vergleich zur Grundschule ohne Gemeinsames Lernen erfordert entsprechend ein noch höheres Maß an Individualisierung. Um diesem erfolgreich begegnen zu können, bedarf es u. a. Differenzierungsräumen.“ (aus: Zukunftswerkstatt „Inklusive Grundschule“ – Leitlinien für die inklusive Förderung an den Grundschulen des Kreises Kleve als Empfehlungen für Schulträger und Schulaufsichten – Seite 13)

An der Rheinschule wurden und werden verschiedene Differenzierungsbereiche bereits umgesetzt. Zusätzlich werden die OGS-Räume bei der Differenzierung weitgehend mit einbezogen.

An der Leegmeerschule sind entsprechende Förderräume nur bedingt vorhanden. Hier besteht daher ein Erweiterungsbedarf. Zusätzliche Förderung erfolgt an der Leegmeerschule auch im Bereich der Sprachförderung für Kinder mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen und im Bereich des muttersprachlichen Unterrichts in polnischer Sprache, welches ebenfalls Raumbedarf hervorruft.

Im Rahmen der Zügigkeitsbegrenzung an den Grundschulen der Stadt Emmerich am Rhein wurden die Raumprogramme an den einzelnen Grundschulen durch die Fa. Komplan geprüft. Aufgrund der fehlenden Mehrzweckräume wurden die Leegmeerschule und die Liebfrauenschule (je 12 Klassenräume) faktisch auf max. 2 ½ Züge begrenzt. An beiden Schulen dürfen grundsätzlich nur zwei Eingangsklassen gebildet werden. In stärkeren Jahrgängen kann abwechselnd an den beiden v. g. Grundschulen ein dritter Zug gebildet werden. Durch diese Maßnahme werden max. 10 Klassenräume benötigt – wodurch die weiteren zwei Klassenräume als erforderliche Mehrzweckräume genutzt werden können. Diese Maßnahme konnte jedoch nur an der Liebfrauenschule uneingeschränkt umgesetzt werden.

An der Leegmeerschule wurden aufgrund des in den letzten Jahren stark angestiegenen Bedarfs an Ganztagsangeboten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) die beiden Mehrzweckräume der Betreuung zur Verfügung gestellt. Diese Räume sind seitdem nur in einem geringen und eingeschränktem Umfang als Förderräume nutzbar – als Mehrzweckräume (z. B. für Kunsterziehung, etc.) sind sie nicht mehr nutzbar, da dies u. a. aus hygienischen Gründen (in den Räumen wird das Mittagessen erwärmt und eingenommen) nicht mehr möglich ist.

Die Leegmeerschule verfügt über insgesamt drei OGS-Gruppen – zwei sind in Schulklassen untergebracht, eine im s. g. Treffpunkt (angemietete Räume im Pfarrzentrum an der Heilig-Geist-Kirche). Hier ist zusätzlich noch das Betreuungsangebot „Schule plus“ (von Unterrichtsende bis 13:30 Uhr) untergebracht.

Um der Leegmeerschule das erforderliche Raumangebot zu sichern, ist eine Erweiterung unumgänglich. Da die Anbindung der einzelnen OGS-Gruppe und der Schule plus (derzeit im Treffpunkt) an den Schulhof und die Sporthalle nicht optimal ist, sollte ggf. bei der Erweiterung dieser Raumbedarf mit aufgenommen werden, so dass eine weitere Anmietung nicht mehr erforderlich ist.

 

Eine Begehung hat gemeinsam mit der Schulleiterin in den Ferien stattgefunden, um sich die Gegebenheiten vor Ort anzuschauen.

Soweit der politische Auftrag erfolgt, wird die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Leegmeerschule ein entsprechendes Raumprogramm erstellen und Umsetzungsmöglichkeiten ausarbeiten.

Rechtliche Vorgaben (Raumprogramm für das Land NRW) für die Größen und den Umfang der erforderlichen Räume gibt es nicht. Diese wurden nur für Unterrichtsräume erstellt.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat haushaltsrechtlichen Auswirkungen für die Haushaltsjahre 2016 ff., die zurzeit noch nicht beziffert werden können.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister