Betreff
Stellvertretender Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr "Stadt Emmerich am Rhein", hier: Kommissarische Bestellung
Vorlage
01 - 16 0444/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den Brandoberinspektor Martin Kroll mit Wirkung vom 01.11.2015 kommissarisch für die Dauer von maximal 2 Jahren zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Emmerich am Rhein zu bestellen.

 

Sachdarstellung :

 

Der seit dem 01.11.2003 amtierende stellvertretende Wehrführer, Stadtbrandinspektor Gregor Amting, steht nach 2 Amtsperioden nicht mehr für das Ehrenamt des stellvertretenden Wehrführers zur Verfügung.

 

Gem. § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistungen bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (FSHG) wird der stellvertretende Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren bestellt.

 

Aufgrund des Ergebnisses der gem. § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistungen (FSHG) am 13.08.2015 durchgeführten Anhörung der aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Emmerich am Rhein schlägt der Kreisbrandmeister Herr Paul-Heinz Böhmer vor, als Nachfolger Herrn Brandoberinspektor Martin Kroll zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Emmerich am Rhein zu bestellen.

 

Der stellvertretende Wehrführer muss für sein Amt persönlich und fachliche geeignet sein. Herr Kroll erfüllt derzeit noch nicht alle für das Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen, da er noch nicht die erforderlichen Lehrgänge F VI (Lehrgang Leitung einer Feuerwehr) absolviert hat.

 

Gem. Mitteilung des Kreisbrandmeisters ist Herr Kroll daher zunächst kommissarisch zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Emmerich am Rhein zu bestellen.

 

Gem. § 17 der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (LVO FF) kann eine kommissarische Übertragung der Funktion erfolgen, soweit für eine dringend zu besetzende Funktion kein geeigneter Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr mit der entsprechenden Qualifikation zur Verfügung steht.

 

Die Zeit der kommissarischen Übertragung des Amtes darf 2 Jahre nicht überschreiten. Innerhalb dieser 2 Jahre ist Herr Kroll verpflichtet, die Lehrgänge F VI (Lehrgang Leitung einer Feuerwehr) erfolgreich zu absolvieren.

 

Für die Bestellung und die Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit ist der Rat der Stadt Emmerich am Rhein zuständig.

 

Somit ist zunächst ein Beschluss des Rates zur kommissarischen Bestellung des Herrn Martin Kroll zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Emmerich am Rhein mit Wirkung zum 01.11.2015 vorgesehen.

 

Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrgänge soll sodann ein weiterer Ratsbeschluss zur Bestellung zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Emmerich am Rhein und die Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit herbeigeführt werden. Der Zeitraum der kommissarischen Übertragung wird nicht auf die folgende 6-jährige Dienstzeit angerechnet.

 

Für Fragen steht Herr Martin Kroll in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Verfügung.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter