Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den Brandoberinspektor
Martin Kroll mit Wirkung vom 01.11.2015 kommissarisch für die Dauer von maximal
2 Jahren zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Emmerich
am Rhein zu bestellen.
Sachdarstellung :
Der seit dem
01.11.2003 amtierende stellvertretende Wehrführer, Stadtbrandinspektor Gregor
Amting, steht nach 2 Amtsperioden nicht mehr für das Ehrenamt des
stellvertretenden Wehrführers zur Verfügung.
Gem. §
11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistungen bei Unglücksfällen
und öffentlichen Notständen (FSHG) wird der stellvertretende Wehrführer der
Freiwilligen Feuerwehr auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von
sechs Jahren bestellt.
Aufgrund des
Ergebnisses der gem. § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die
Hilfeleistungen (FSHG) am 13.08.2015 durchgeführten Anhörung der aktiven
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Emmerich am Rhein schlägt der
Kreisbrandmeister Herr Paul-Heinz Böhmer vor, als Nachfolger Herrn Brandoberinspektor
Martin Kroll zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr
Emmerich am Rhein zu bestellen.
Der
stellvertretende Wehrführer muss für sein Amt persönlich und fachliche geeignet
sein. Herr Kroll erfüllt derzeit noch nicht alle für das Amt erforderlichen
fachlichen Voraussetzungen, da er noch nicht die erforderlichen Lehrgänge F VI
(Lehrgang Leitung einer Feuerwehr) absolviert hat.
Gem. Mitteilung
des Kreisbrandmeisters ist Herr Kroll daher zunächst kommissarisch zum
stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Emmerich am Rhein zu
bestellen.
Gem. § 17 der
Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen
Feuerwehr (LVO FF) kann eine kommissarische Übertragung der Funktion erfolgen,
soweit für eine dringend zu besetzende Funktion kein geeigneter Angehöriger der
Freiwilligen Feuerwehr mit der entsprechenden Qualifikation zur Verfügung
steht.
Die Zeit der
kommissarischen Übertragung des Amtes darf 2 Jahre nicht überschreiten.
Innerhalb dieser 2 Jahre ist Herr Kroll verpflichtet, die Lehrgänge F VI
(Lehrgang Leitung einer Feuerwehr) erfolgreich zu absolvieren.
Für die Bestellung
und die Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit ist der Rat der Stadt Emmerich am
Rhein zuständig.
Somit ist zunächst
ein Beschluss des Rates zur kommissarischen Bestellung des Herrn Martin Kroll
zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Emmerich am Rhein
mit Wirkung zum 01.11.2015 vorgesehen.
Nach erfolgreichem
Abschluss der Lehrgänge soll sodann ein weiterer Ratsbeschluss zur Bestellung
zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Emmerich am Rhein
und die Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit herbeigeführt werden. Der Zeitraum
der kommissarischen Übertragung wird nicht auf die folgende 6-jährige
Dienstzeit angerechnet.
Für Fragen steht Herr Martin Kroll in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Verfügung.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter