Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein verweist die Vorlage an den
Rechnungsprüfungsaus-schuss zur Prüfung des Jahresabschlusses 2014 gem. § 101
Abs. 1 GO NRW. Der Ausschuss hat sich gem. § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung
dieser Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung zu bedienen.
Sachdarstellung :
Gemäß § 95 Abs. 1 der GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss
besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der
Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung vom 16.09.2014
eine Nachtragssatzung beschlossen. Das geplante Jahresergebnis verschlechterte
sich gegenüber dem Ursprungsplan von
-1.620.772 EUR auf -1.852.178 EUR.
Gegenüber der Nachtragshaushaltsplanung verbessert sich das Ergebnis im
Jahresabschluss um 6.905.064 EUR auf nunmehr +5.052.887 EUR. Die Verbesserungen
des Jahresergebnisses teilen sich folgendermaßen auf:
Verteilmasse
Plan 2014 |
Nachtrag 2014 |
Ist 2014 |
Verschlechterung |
28.995.019 EUR |
29.246.313 EUR |
29.116.826 EUR |
129.487 EUR |
Die Verteilmasse weist insgesamt nur eine geringere Veränderung auf,
jedoch ist das Ergebnis von zwei bedeutenden Faktoren bestimmt worden. Die
Gewerbesteuer verbesserte sich insbesondere durch erst zum Jahresende
entstandene Gewerbesteuernachzahlungen einiger größeren Firmen gegenüber der im
Nachtrag nur leicht angehobenen Planung um schließlich 2.090.182 EUR. Dagegen
hat die erhebliche Verschlechterung bei den Gewinnanteilen aus verbundenen
Unternehmen von 1.071.451 EUR die ansonsten positive Entwicklung der
Verteilmasse deutlich geschmälert. Daneben ist das Ergebnis der Verteilmasse
mit 528 TEUR durch die systembedingte Verschiebung der Auflösung der
Investitionspauschalen zu den Einzelprojekten in den Budgets geprägt.
Vorabdotierungen
Plan 2014 |
Nachtrag 2014 |
Ist 2014 |
Verbesserung |
-4.625.786 EUR |
-4.625.786 EUR |
-4.501.138 EUR |
124.648 EUR |
Budgets
Plan 2014 |
Nachtrag 2014 |
Ist 2014 |
Verbesserung |
-25.990.005 EUR |
-26.472.705 EUR |
-19.562.802 EUR |
6.909.903 EUR |
Die positive Entwicklung in den Budgets ergibt sich insbesondere aus der
Auflösung einer Rückstellung von 5.438 TEUR für das nunmehr in Luxemburg
abgeschlossene Gerichtsverfahren in der Finanzaffäre Koch (Budget 200) sowie
der Auflösung von Rückstellungen bzw. Verschiebungen in der Unterhaltung der
Schulgebäude von 679 TEUR (Budget 300) und Minderaufwendungen und höherer
Kostenerstattungen in der Jugendhilfe (Budget 401).
Durch das insgesamt verbesserte Jahresergebnis 2014 erhöht sich der der
Bestand der Ausgleichsrücklage zum 31.12.2014 von 4.513.941 EUR auf 9.566.828
EUR.
Für weitere Details wird auf den Vortrag in der Sitzung und den
besonderen Bericht über den Entwurf des Jahresabschlusses 2014, der allen
Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Der Jahresüberschuss der Jahresrechnung 2014 in Höhe von 5.052.887 EUR
soll der Ausgleichsrücklage zugeführt werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister