Betreff
Neubau eines Übergangsheimes für die Unterbringung von Asylbewerbern
Vorlage
07 - 16 0445/2015/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt den Neubau eines Übergangsheimes für die Unterbringung von Asylbewerbern auf dem Gelände Tackenweide in der im Vortrag vorgestellten Form.

 

 

Sachdarstellung :

 

Der Sozialausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 16.06.2015 den Neubau eines  Übergangsheimes im hinteren Bereich auf dem Gelände Tackenweide beschlossen. Zum Antrag der BGE vom 25. Juni 2015 werden in der Sitzung bei Bedarf weitere Ausführungen gemacht.

 

Im Vorfeld wurde nach diversen Lösungen gesucht, die sich für die Unterbringung von Asylbewerbern eignen. Zuerst wurde das neu errichtete Übergangsheim in Bocholt in Augenschein genommen. Dann wurde ein Übergangsheim im niederländischen ter Ape angeschaut. Dies war augenscheinlich in billigster Bauweise errichtet worden.

 

Auch wurde in Emmerich am Rhein nach Möglichkeiten der Unterbringung in vorhandenen Gebäuden gesucht, die geeignet sind, Flüchtlinge aufzunehmen. Außerdem wurde in Betracht gezogen, ein Heim auf dem Gelände an der Rotterdamer Straße zu errichten. Aus finanziellen Erwägungen wurde dies jedoch verworfen. Auch wurde ein in einem Gewerbegebiet liegendes Betriebsgebäude auf seine Eignung als Unterkunft geprüft; es wurde als nicht geeignet eingestuft. Hier hätte ein hoher Betrag investiert werden müssen, der dennoch nicht dem anvisierten Standard entsprochen hätte. Auch hätte das erarbeitete Asylbewerberbetreuungskonzept nicht in der Form umgesetzt werden können.

 

Als beste Möglichkeit der Unterbringung kristallisierte sich das Übergangswohnheim in Bocholt heraus. Am 6. Januar 2015 besuchte Bürgermeister Diks mit Vertretern der politischen Parteien, der Vorsitzenden des Integrationsrates, Seyran Dag, und Mitarbeitern der Verwaltung das Übergangswohnheim in Bocholt. Dort wurden vom Bocholter Bürgermeister und seinen Verwaltungsmitarbeitern Erläuterungen zur Bauweise und den finanziellen Aufwendungen gemacht. Alle Beteiligten der Emmericher Delegation waren von dem „Bocholter Modell“ sehr angetan.

 

Ebenso wie im Bocholter Heim sollen auch im Emmericher Übergangsheim überwiegend Familien und Frauen wohnen. Die Anordnung und der Zuschnitt der Wohnungen erlauben eine möglichst flexible Unterbringung, in der die Flüchtlinge größtenteils selbstbestimmt ihren Tagesablauf gestalten können. Positiv ist auch, dass die Küchen in den Familienzimmern vom Wohnraum abgetrennt sind.  Auch das im „Bocholter Modell“ vorgesehene behindertengerechte Zimmer wird als zwingend erforderlich angesehen, da es in der Vergangenheit des Öfteren bereits Zuweisungen von behinderten bzw. schwer erkrankten Flüchtlingen gab.

 

Das neue Heim wird durch den Fachbereich 3, vergl. dazu auch die Anlage, in massiver Bauweise nach dem sogenannten „Bocholter Modell“ errichtet. Das Gebäude hat eine Gesamtfläche von rund 900 qm. Rund 600 qm entfallen auf die Wohnflächen. Es können 52 bis maximal 60 Personen untergebracht werden.

 

Es werden zwei versetzt freistehende zweigeschossige Baukörper errichtet, die durch einen einseitig angesetzten Laubengang miteinander verbunden sind. In den Gebäuden entstehen elf Zweiraum-Wohnungen mit Küche, Dusche und WC auf einer Fläche von jeweils ca. 44 qm (Belegung mit vier Personen), eine Einraum-Wohnung, die behindertengerecht ausgestattet ist, mit Küche, Dusche und WC auf ebenfalls 44 qm (Belegung zwei Personen) sowie drei Einzimmerwohnungen mit integrierter Küchenzeile sowie Dusche und WC mit jeweils ca. 23 qm (Belegung mit je zwei Personen). Wird das Behindertenzimmer nicht benötigt, können hier vier Personen untergebracht werden. Je nach Familienkonstellation (z.B. Ehepaar mit Baby) können die Einraumwohnungen auch mit drei Personen belegt werden. Alle Wohnungen haben einen separaten Zugang und Tageslicht (die Fenster sind zu öffnen).

 

Ferner entstehen ein Technikraum, ein Werkstattraum, ein Lagerraum / Büro sowie ein Waschmaschinenraum, im dem sechs Waschmaschinen aufgestellt werden können.

 

Weitere Details sind im Raumbuch dargestellt. Zu dem Projekt wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ausführlich vorgetragen.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme beläuft sich auf 1,7 Mo. und ist im Haushaltsjahr 2015/2016 im Produkt 1.100.01.10.01, Projekt 7.003040 mit 1.200.000 € vorgesehen.


 

Leitbild :

 

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Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister