Beschlussvorschlag
Der
Rat beschließt den Neubau eines Übergangsheimes für die Unterbringung von
Asylbewerbern auf dem Gelände Tackenweide in der im Vortrag vorgestellten Form.
Sachdarstellung :
Der
Sozialausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 16.06.2015 den
Neubau eines Übergangsheimes im hinteren
Bereich auf dem Gelände Tackenweide beschlossen. Zum Antrag der BGE vom 25.
Juni 2015 werden in der Sitzung bei Bedarf weitere Ausführungen gemacht.
Im
Vorfeld wurde nach diversen Lösungen gesucht, die sich für die Unterbringung
von Asylbewerbern eignen. Zuerst wurde das neu errichtete Übergangsheim in
Bocholt in Augenschein genommen. Dann wurde ein Übergangsheim im
niederländischen ter Ape angeschaut. Dies war augenscheinlich in billigster
Bauweise errichtet worden.
Auch
wurde in Emmerich am Rhein nach Möglichkeiten der Unterbringung in vorhandenen
Gebäuden gesucht, die geeignet sind, Flüchtlinge aufzunehmen. Außerdem wurde in
Betracht gezogen, ein Heim auf dem Gelände an der Rotterdamer Straße zu
errichten. Aus finanziellen Erwägungen wurde dies jedoch verworfen. Auch wurde ein
in einem Gewerbegebiet liegendes Betriebsgebäude auf seine Eignung als
Unterkunft geprüft; es wurde als nicht geeignet eingestuft. Hier hätte ein
hoher Betrag investiert werden müssen, der dennoch nicht dem anvisierten
Standard entsprochen hätte. Auch hätte das erarbeitete
Asylbewerberbetreuungskonzept nicht in der Form umgesetzt werden können.
Als
beste Möglichkeit der Unterbringung kristallisierte sich das Übergangswohnheim
in Bocholt heraus. Am 6. Januar 2015 besuchte Bürgermeister Diks mit Vertretern
der politischen Parteien, der Vorsitzenden des Integrationsrates, Seyran Dag,
und Mitarbeitern der Verwaltung das Übergangswohnheim in Bocholt. Dort wurden
vom Bocholter Bürgermeister und seinen Verwaltungsmitarbeitern Erläuterungen
zur Bauweise und den finanziellen Aufwendungen gemacht. Alle Beteiligten der
Emmericher Delegation waren von dem „Bocholter Modell“ sehr angetan.
Ebenso
wie im Bocholter Heim sollen auch im Emmericher Übergangsheim überwiegend
Familien und Frauen wohnen. Die Anordnung und der Zuschnitt der Wohnungen
erlauben eine möglichst flexible Unterbringung, in der die Flüchtlinge
größtenteils selbstbestimmt ihren Tagesablauf gestalten können. Positiv ist
auch, dass die Küchen in den Familienzimmern vom Wohnraum abgetrennt sind. Auch das im „Bocholter Modell“ vorgesehene
behindertengerechte Zimmer wird als zwingend erforderlich angesehen, da es in
der Vergangenheit des Öfteren bereits Zuweisungen von behinderten bzw. schwer
erkrankten Flüchtlingen gab.
Das
neue Heim wird durch den Fachbereich 3, vergl. dazu auch die Anlage, in
massiver Bauweise nach dem sogenannten „Bocholter Modell“ errichtet. Das
Gebäude hat eine Gesamtfläche von rund 900 qm. Rund 600 qm entfallen auf die
Wohnflächen. Es können 52 bis maximal 60 Personen untergebracht werden.
Es
werden zwei versetzt freistehende zweigeschossige Baukörper errichtet, die
durch einen einseitig angesetzten Laubengang miteinander verbunden sind. In den
Gebäuden entstehen elf Zweiraum-Wohnungen mit Küche, Dusche und WC auf einer
Fläche von jeweils ca. 44 qm (Belegung mit vier Personen), eine
Einraum-Wohnung, die behindertengerecht ausgestattet ist, mit Küche, Dusche und
WC auf ebenfalls 44 qm (Belegung zwei Personen) sowie drei Einzimmerwohnungen
mit integrierter Küchenzeile sowie Dusche und WC mit jeweils ca. 23 qm
(Belegung mit je zwei Personen). Wird das Behindertenzimmer nicht benötigt,
können hier vier Personen untergebracht werden. Je nach Familienkonstellation
(z.B. Ehepaar mit Baby) können die Einraumwohnungen auch mit drei Personen
belegt werden. Alle Wohnungen haben einen separaten Zugang und Tageslicht (die
Fenster sind zu öffnen).
Ferner
entstehen ein Technikraum, ein Werkstattraum, ein Lagerraum / Büro sowie ein
Waschmaschinenraum, im dem sechs Waschmaschinen aufgestellt werden können.
Weitere
Details sind im Raumbuch dargestellt. Zu dem Projekt wurde in der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses ausführlich vorgetragen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die
Maßnahme beläuft sich auf 1,7 Mo. und ist im Haushaltsjahr 2015/2016 im Produkt
1.100.01.10.01, Projekt 7.003040 mit 1.200.000 € vorgesehen.
Leitbild :
.
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister