Betreff
Vorlage des Jahresabschlusses der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2014 mit zugehörigem Prüfungsbericht und Verwendungsnachweis
Vorlage
70 - 16 0436/2015/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.    Der Rat beschließt gemäß § 4 c   EigVO, den Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum   31.12.2014 festzustellen und

a)    den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:

1.    Abführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und

2.    die Einstellung eines Betrages in Höhe von 423.835,68 € in die allgemeine

      Rücklage  (Gewinnrücklage)

b)    den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu

      entlasten

Sachdarstellung :

 

Der Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) hat in seiner Sitzung am 11.09.2014 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim/Stuible Treuberater GmbH aus Düsseldorf als Prüfer für den Jahresabschluss zum 31.12.2014 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW benannt. Die Bezirksregierung Düsseldorf – vertreten durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne – hat dieser Bestellung mit Schreiben vom 21.10.2014 gemäß § 106 Abs. 2 Satz 5 GO NRW zugestimmt. Der Prüfungsbericht für das Jahr 2014 liegt nunmehr mit der Bilanz (siehe Anlage 1) zum 31.12.2014, der Gewinn- und Verlustrechnung (siehe Anlage 2), der spartenübergreifenden Erfolgsübersicht (siehe Anlage 4), dem Anlagennachweis und dem Lagebericht (siehe Anlage 3) vor.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim/Stuible wird in der Sitzung des Betriebsausschusses am 27.08.2015 den Bericht erläutern und zur Beantwortung von weiteren Fragen zur Verfügung stehen. Die Mitglieder des Betriebsausschusses sowie die im Rat vertretenen Fraktionen erhalten mit der Einladung zur Sitzung eine gebundene Gesamtausgabe des Jahresabschlusses der KBE zum 31.12.2014. Außerdem wird allen Ratsmitgliedern eine Ausfertigung des Prüfberichtes per PDF-Datei zur Verfügung gestellt.

Nach § 26 Abs. 1 EigVO berät der Betriebsausschuss über das Ergebnis der Prüfung des Jahresberichtes und seiner Anlagen, bevor er zur endgültigen Feststellung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weiter geleitet wird. Gemäß § 5 Abs. 5 EigVO entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung und spricht eine Empfehlung für die Beschlussfassung im Rat der Stadt Emmerich am Rhein aus. Gemäß § 4 c EigVO stellt dann der Rat in seiner Sitzung am 15.09.2015 den Jahresabschluss der KBE abschließend fest und beschließt zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. über die Behandlung des Jahresverlustes, sowie über die Entlastung des Betriebsausschusses.

Zum vorgeschlagenen Verwendungsbeschluss bezüglich der Eigenkapitalverzinsung ist anzumerken, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein bereits in seiner Sitzung am 10.12.2013 – mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans der KBE für das Jahr 2014 – die Vorababführung der Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 7 % = 981.732,00 € gemäß § 26 Abs. 2 EigVO NRW und § 4 c EigVO NRW vom Grundsatz her so beschlossen hat. Dieser Betrag wurde auch schon im vergangenen Jahr in der beschlossenen Höhe an die Kämmerei der Stadt Emmerich am Rhein überwiesen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es jedoch grundsätzlich erforderlich, über die Gewinnverwendung nochmals einen gesonderten Beschluss herbei zu führen, sobald das geprüfte Jahresergebnis vorliegt und die wirtschaftliche Situation des Eigenbetriebs abschließend beurteilt werden kann.

Die Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2014 durch die Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Eversheim/Stuible hat zu keinerlei Beanstandungen geführt. Wie auch in den Vorjahren konnte so der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. Die KBE hat das vergangene Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.405.567,68 € abgeschlossen, so dass die Auszahlung der vereinbarten Verzinsung des Eigenkapitals an die Stadt Emmerich am Rhein in der gewünschten Höhe im Nachhinein wirtschaftlich vertretbar ist.

Das Geschäftsjahr 2013 war in Folge einer besonderen Situation im Abwasserbereich und der damit verbundenen Einmaleffekte mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 2,5 MIO € außerordentlich positiv. Schon mit Aufstellung des Wirtschaftsplans 2014 war klar, dass sich ein derartig positives Ergebnis nicht wiederholen lassen wird. So sind allein die Umsatz-erlöse mit 700 T€ gegenüber dem Vorjahr zurück gegangen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 1,4 MIO € kann als ein normaler Abschluss der KBE bewertet werden, obwohl die Prognose im Nachtrag 2014 noch positiver ausgefallen war.

Im Betriebszweig Verwaltung sind die spartenübergreifenden Aufwendungen zusammen gefasst. Durch einen im Jahresverlauf stets hohen Kassenbestand konnte durch Zinseinnahmen das Ergebnis gegenüber dem Vorjahr um 5,6 % verbessert werden.

Maßgeblich verantwortlich für das Gesamtjahresergebnis der KBE ist naturgemäß der Betriebszweig Abwasser. Die zu Beginn des Jahres durchgeführte Gebührensenkung und die damit verbundenen Einnahmeverluste sollten durch die Zuführungen aus der Gebührenausgleichsrücklage nach dem KAG weitestgehend ausgeglichen werden. Dennoch sind die Umsatzerlöse um 635 T€ hinter den Erwartungen zurück geblieben. Die Ursache hierfür liegt im Bereich der Großeinleiter. Der größte Abwassereinleiter hat seine Abwassermengen gegenüber dem Vorjahr um ca. 800.000 cbm reduziert. Im Vergleich zu 2012 ist die Abwassermenge dieses Großeinleiters sogar um mehr als 1.000.000 cbm zurück gegangen. Dies entspricht gegenüber der gesamten Zulaufmenge der Kläranlage einem Rückgang von 20 %. Dieser Trend wird sich in abgemilderter Weise in den nächsten Jahren weiter fortsetzen, jedoch nicht in dem Umfang der vergangenen Jahre. Nach den derzeitigen Hochrechnungen wird der betreffende Großeinleiter im laufenden Jahr weitere 200.000 cbm Abwasser einsparen.

Angesichts dieser Entwicklung muss davon ausgegangen werden, dass die in 2013 aufgelaufene Gebührenausgleichsrücklage nach dem KAG früher abgebaut sein dürfte als ursrprünglich geplant. Dies bedeutet, dass bereits schon für das nächste Jahr davon auszugehen ist, dass eine entsprechende Gebührenanpassung vorgenommen werden muss.

Im abgelaufenen Kalenderjahr hat der Winterdienst faktisch nicht stattgefunden. Im Betriebszweig Straßenreinigung/Winterwartung sind daher Überschüsse erzielt worden, so dass nicht nur damit das aus dem Jahr 2010 resultierende Defizit in der Gebührenausgleichsrücklage von minus 308 T€ ausgeglichen werden konnte, sondern auch ein Überschuss in Höhe von ca. 200 T€ erwirtschaftet werden konnte. In der zugehörigen Gewinn- und Verlustrechnung ist lediglich ein ausgeglichenes Ergebnis (minus 4 T€) dargestellt. Seit dem Jahresabschluss 2013 werden die Bewegungen aus der Gebührenausgleichsrücklage im Jahresgesamtergebnis dargestellt. Trotz der erzielten Überschüsse ist die Gewinn- und Verlustrechnung in dieser Sparte nahezu ausgeglichen (minus 4 T€). Die Umsatzerlöse waren um den Betrag der Abführung an die Gebührenausgleichsrücklage entsprechend zu reduzieren.

Angesichts dieses Ergebnisses kann davon ausgegangen werden, dass für das Geschäfrtsjahr 2016 in diesem Betriebszweig eine Gebührenreduzierung vorgenommen werden kann. Diese wird aber ausschließlich die Gebühr für den Winterdienst betreffen.

Nahezu plangemäß verlief die Entwicklung im Betriebszweig Abfallentsorgung. Dies zeigt sich auch in einem nahezu ausgeglichenen Jahresergebnis in dieser Sparte mit minus 4 T€. Trotz einer zu Beginn des Jahres 2014 vorgenommenen Gebührensenkung sind die Umsatzerlöse gemäß Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber dem Vorjahr um 75 T€ gestiegen. Dies ist jedoch lediglich der Tatsache zuzurechnen, dass 2013 erstmalig im Jahresabschluss die Verrechnungen aus der entsprechenden Gebührenausgleichsrücklage vorzunehmen waren.

Auch für 2015 wird hier mit einem planungsmäßigen Verlauf dieses Betriebszweiges gerechnet. Angesichts eines Bestandes in der Gebührenausgleichsrücklage per 31.12.2014 in Höhe von ca. 166 T€ ist derzeit davon auszugehen, dass gebührentechnisch für 2016 keine Veränderung vorgenommen werden muss.

Äußerst positiv ist die Entwicklung im Betriebszweig städtische Friedhöfe. Diese Entwicklung wurde begünstigt durch eine moderate Anhebung der Gebührensätze zum 01.01.2014 und einem Anstieg bei der Anzahl der Bestattungen ab dem Jahr 2013. Der ausgewiesene Überschuss ist sogar um 60 T€ höher als im vergangenen Jahr. Damit konnten im zweiten Jahr in Folge die aufgelaufenen Defizite der Vorjahre weiter abgebaut werden. Die Einführung pflegearmer und pflegefreier Bestattungsformen sowie Personaleinsparungen haben zur Konsolidierung des Betriebszweiges mit beigetragen.

In den nicht über Gebühren finanzierten Betriebszweigen Bauhof und Grünflächenunter-haltung konnte der von der Stadt Emmerich am Rhein vorgegebene Budgetrahmen erstmals seit zwei Jahren wieder eingehalten werden. Es konnte sogar ein leichter Überschuss in Höhe von 17 T€ erwirtschaftet werden, der vereinbarungsgemäß an die Stadt Emmerich am Rhein zurück zu überweisen ist. Ein noch besseres Ergebnis – wie im Nachtrag 2014 ursprünglich auch geplant – verhinderte allein die Tatsache, dass in Folge des nicht stattgefundenen Winterdienstes die Personalkosten in diesem Bereich gegenüber den Planungen um 180 T€ gestiegen sind.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass das Wirtschaftsjahr 2014 für die KBE weitestgehend planungsgemäß verlaufen ist. Lediglich die Einbrüche bei den Umsatzerlösen bei den Großeinleitern konnten in der Höhe nicht vorhergesagt werden. Das Ergebnis liegt im Bereich der Ergebnisse der Vorjahre und versetzt die Betriebsleitung in die Lage, die o.g. Beschlussvorschläge zu unterbreiten, da sie wirtschaftlich vertretbar sind.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister