hier: Beratung in den Fachausschüssen
Beschlussvorschlag
Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das
Budget 500 „Fachbereich 5 – Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt für das
Haushaltsjahr 2016 auf 2.294.326 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.592.171 Euro
fest.
Der Rat stellt zusätzliche Mittel zur Erteilung eines Planungsauftrages
zur Erarbeitung einer Bedarfsanalyse und der Planungsgrundlagen für einen
weiteren Breitbandausbau im Stadtgebiet in dem Jahreshaushalt 2016 in Höhe von
14.000 € bereit.
Der Rat stellt zusätzliche Mittel zur Anschaffung von neuen Spielgeräten
für die öffentlichen Spielplätze in dem Jahreshaushalt 2016 in Höhe von 5.000 €
bereit.
Sachdarstellung :
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit Budget –
und Haushaltplan wurde in der Sitzung des Rates am 15.12.2015 eingebracht und
zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen.
Als Anlage ist der Haushaltsplanentwurf des Dezernates II / Budget 500 /
Fachbereich 5 – Stadtentwicklung – beigefügt. S. 257 – 314)
Anmerkung: Diese Seiten sind im Haushaltsplanentwurf für
das Haushaltsjahr 2016 auf grünem Papier ausgedruckt.
Ab den Seiten 272 und 273 sind die Tiefbaumaßnahmen und ab der Seite 278
sind die einzelnen Straßen mit den jeweiligen Produktnummern aufgeführt.
Eingabe Nr.
19/2015 von Ratsmitglied Christoph Kukulies (AfD) - Anlage 1 -
Sachdarstellung:
Die Stadt Emmerich am Rhein unterstützt die Zielsetzung des Antrages die
Stadtgebiete mit einer verbesserten Breitbandstruktur auszustatten, für die
eine Förderung nach der Richtlinie des „NGA“ (Next Generation Access)-Ausbaus
möglich ist. Das sind die Stadtgebiete, in denen die Bandbreite derzeit noch
unter 30Mbit liegt. Ein Ausbau würde eine Leistung von 30Mbit bis 50Mbit in der
Übertragung ermöglichen.
Eine Finanzierung für den geplanten Ausbau
wäre zum einen über die Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
(KInvG) möglich sowie zum anderen über eine Zuwendung von bis zu 90% von Land
und Bund über die NGA-Bundesförderrichtlinie, die gesondert auf den
Breitbandausbau ausgerichtet ist.
Zur Klärung der Fördervoraussetzungen sind
zunächst die Erarbeitung einer Bedarfsanalyse sowie der Planungsgrundlagen, die
auf die Förderrichtlinie abgestimmt sind, erforderlich. Hierzu ist die
Unterstützung durch einen Fachberater notwendig. Ein Angebot wurde eingeholt,
die Summe für die Beraterleistung liegt bei rund 14.000€.
Um den Ausbaubereich abzuschätzen ist
zunächst die Abdeckung der übertragenen Bandbreiten der Haushalte im Netz der
Telekom durch diese zu ermitteln. Anschließend ist eine Abfrage der
Telekommunikationsunternehmen notwendig, die einen Ausbau der Leitungen
selbstständig auch ohne den Rahmen der Förderrichtlinie leisten würden. Im
Sinne der Förderrichtlinie ist der Nachweis über ein Marktversagen
erforderlich, das bei negativem Ausgang dieser Markterkundung vorliegt.
Die Verwaltung favorisiert die Finanzierung
eines Netzausbaus über mögliche Zuwendungen aus der NGA-Bundesförderrichtlinie.
Die Mittel aus dem KInvG können hingegen inhaltsübergreifender auch für Posten
verwendet werden, die sonst von Förderungen ausgenommen sind.
Die Verwaltung schlägt vor, die Planung für
den Ausbau im Jahr 2016 vorzunehmen und mit den Baumaßnahmen, im Fall einer
Förderung, im Jahr 2017 zu beginnen.
Eingabe Nr. XXVIII
2015 von der CDU-Fraktion - Anlage 2 -
Sachdarstellung:
Die CDU-Fraktion hat in der Eingabe die Erhöhung der Haushaltmittel für
die Neuanschaffung von Spielgeräten von derzeit 15.000 € auf 25.000 € jährlich
beantragt.
Die Verwaltung unterstützt grundsätzlich eine Erhöhung der Mittel für
die Neuanschaffung von Spielgeräten für die öffentlichen städtischen
Spielplätze. In den vergangenen Jahren wurde das jährliche Budget von 15.000
nicht mehr den gestiegenen Preisen angepasst und das Budget wurde gänzlich
ausgeschöpft. Mittel die im jeweiligen Haushaltsjahr nicht ausgegeben wurden,
wurden ins neue Jahr übertragen und dann verbraucht. Dieses Vorgehen sollte
einerseits einen Haushaltjahr übergreifenden Budgetgedanken fördern und
andererseits verhindern, dass nicht verausgabte Mittel am Jahresende verfallen.
Dazu wurde eine fortlaufende Ausgaben/Einnahmeauflistung geführt.
Überschüsse aus dieser Liste sollten auch angespart und dazu verwendet
werden ein Spielgerät, das mehr als die jährlich verfügbaren 15.000 kostet,
anzuschaffen. Langfristig sollte auf diesem Weg z. B. eine große Netzspinne auf
dem Spielplatz Ketteler Straße finanziert werden. Ansparungen aus dem einem
Jahr sind aber durch notwenige Ersatzbeschaffungen von abgängigen Spielgeräten
verbraucht worden.
Gleichzeitig wurden die Erfahrungen mit verschiedenen Werkstoffen,
Reparaturanfälligkeit, Lebensdauer und Kosten ausgewertet und entschieden
vermehrt Spielgeräte aus Stahl oder Robinienholz anstatt aus Nadelholz
anzuschaffen. So soll durch die Verwendung von langlebigem Material langfristig
Kosten eingespart werden.
Weil verzinkte Stahlspielgeräte günstiger sind und eine
Pulverbeschichtung der Stahlteile das Budget von derzeit 15.000 € zusätzlich
belasten würde, wurde in den vergangenen Jahren auf eine bunte
Pulverbeschichtung verzichtet. Dies ist bei ein oder zwei Spielgeräten auf
einem Spielplatz unproblematisch. Langfristig ist diese Art der
Kosteneinsparung problematisch, weil dadurch vom Spielwert interessante, aber
von der Farbgebung triste Spielplätze entstehen.
Die Verwaltung spricht sich für eine moderate Erhöhung der jährlichen
Haushaltsmittel in Höhe von 5.000 € auf 20.000 € aus. Nach einigen Jahren
sollten die Erfahrungen ausgewertet werden und die Haushaltsmittel entsprechend
korrigierend angepasst werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2016 vorgesehen. Haushaltsstelle: sh.
Produkt-Nr.
Breitbandausbau:
Zusätzliche Mittel in Höhe von 14.000 € in Produkt 09.01.01, Sachkonto
5429000
Spielgeräte:
Zusätzliche Mittel in Höhe von 5.000 € in Produkt 13.01.01, Sachkonto
52160000
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter