Betreff
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016,
hier: Beratung in den Fachausschüssen
Vorlage
05 - 16 0585/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Fachbereich 5 – Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2016 auf 2.294.326 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.592.171 Euro fest.

 

Der Rat stellt zusätzliche Mittel zur Erteilung eines Planungsauftrages zur Erarbeitung einer Bedarfsanalyse und der Planungsgrundlagen für einen weiteren Breitbandausbau im Stadtgebiet in dem Jahreshaushalt 2016 in Höhe von 14.000 € bereit.

 

Der Rat stellt zusätzliche Mittel zur Anschaffung von neuen Spielgeräten für die öffentlichen Spielplätze in dem Jahreshaushalt 2016 in Höhe von 5.000 € bereit.

 

Sachdarstellung :

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit Budget – und Haushaltplan wurde in der Sitzung des Rates am 15.12.2015 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen.

 

Als Anlage ist der Haushaltsplanentwurf des Dezernates II / Budget 500 / Fachbereich 5 – Stadtentwicklung – beigefügt. S. 257 – 314)

 

Anmerkung:    Diese Seiten sind im Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2016 auf grünem Papier ausgedruckt.

 

Ab den Seiten 272 und 273 sind die Tiefbaumaßnahmen und ab der Seite 278 sind die einzelnen Straßen mit den jeweiligen Produktnummern aufgeführt.

 

 

 

Eingabe Nr. 19/2015 von Ratsmitglied Christoph Kukulies (AfD)  - Anlage 1 -

 

Sachdarstellung:

Die Stadt Emmerich am Rhein unterstützt die Zielsetzung des Antrages die Stadtgebiete mit einer verbesserten Breitbandstruktur auszustatten, für die eine Förderung nach der Richtlinie des „NGA“ (Next Generation Access)-Ausbaus möglich ist. Das sind die Stadtgebiete, in denen die Bandbreite derzeit noch unter 30Mbit liegt. Ein Ausbau würde eine Leistung von 30Mbit bis 50Mbit in der Übertragung ermöglichen.

Eine Finanzierung für den geplanten Ausbau wäre zum einen über die Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvG) möglich sowie zum anderen über eine Zuwendung von bis zu 90% von Land und Bund über die NGA-Bundesförderrichtlinie, die gesondert auf den Breitbandausbau ausgerichtet ist.

Zur Klärung der Fördervoraussetzungen sind zunächst die Erarbeitung einer Bedarfsanalyse sowie der Planungsgrundlagen, die auf die Förderrichtlinie abgestimmt sind, erforderlich. Hierzu ist die Unterstützung durch einen Fachberater notwendig. Ein Angebot wurde eingeholt, die Summe für die Beraterleistung liegt bei rund 14.000€.

Um den Ausbaubereich abzuschätzen ist zunächst die Abdeckung der übertragenen Bandbreiten der Haushalte im Netz der Telekom durch diese zu ermitteln. Anschließend ist eine Abfrage der Telekommunikationsunternehmen notwendig, die einen Ausbau der Leitungen selbstständig auch ohne den Rahmen der Förderrichtlinie leisten würden. Im Sinne der Förderrichtlinie ist der Nachweis über ein Marktversagen erforderlich, das bei negativem Ausgang dieser Markterkundung vorliegt.

Die Verwaltung favorisiert die Finanzierung eines Netzausbaus über mögliche Zuwendungen aus der NGA-Bundesförderrichtlinie. Die Mittel aus dem KInvG können hingegen inhaltsübergreifender auch für Posten verwendet werden, die sonst von Förderungen ausgenommen sind.

Die Verwaltung schlägt vor, die Planung für den Ausbau im Jahr 2016 vorzunehmen und mit den Baumaßnahmen, im Fall einer Förderung, im Jahr 2017 zu beginnen.

 

 

Eingabe Nr. XXVIII 2015 von der CDU-Fraktion  - Anlage 2 -

 

Sachdarstellung:

Die CDU-Fraktion hat in der Eingabe die Erhöhung der Haushaltmittel für die Neuanschaffung von Spielgeräten von derzeit 15.000 € auf 25.000 € jährlich beantragt.

 

Die Verwaltung unterstützt grundsätzlich eine Erhöhung der Mittel für die Neuanschaffung von Spielgeräten für die öffentlichen städtischen Spielplätze. In den vergangenen Jahren wurde das jährliche Budget von 15.000 nicht mehr den gestiegenen Preisen angepasst und das Budget wurde gänzlich ausgeschöpft. Mittel die im jeweiligen Haushaltsjahr nicht ausgegeben wurden, wurden ins neue Jahr übertragen und dann verbraucht. Dieses Vorgehen sollte einerseits einen Haushaltjahr übergreifenden Budgetgedanken fördern und andererseits verhindern, dass nicht verausgabte Mittel am Jahresende verfallen. Dazu wurde eine fortlaufende Ausgaben/Einnahmeauflistung geführt.

 

Überschüsse aus dieser Liste sollten auch angespart und dazu verwendet werden ein Spielgerät, das mehr als die jährlich verfügbaren 15.000 kostet, anzuschaffen. Langfristig sollte auf diesem Weg z. B. eine große Netzspinne auf dem Spielplatz Ketteler Straße finanziert werden. Ansparungen aus dem einem Jahr sind aber durch notwenige Ersatzbeschaffungen von abgängigen Spielgeräten verbraucht worden.

 

Gleichzeitig wurden die Erfahrungen mit verschiedenen Werkstoffen, Reparaturanfälligkeit, Lebensdauer und Kosten ausgewertet und entschieden vermehrt Spielgeräte aus Stahl oder Robinienholz anstatt aus Nadelholz anzuschaffen. So soll durch die Verwendung von langlebigem Material langfristig Kosten eingespart werden.

 

Weil verzinkte Stahlspielgeräte günstiger sind und eine Pulverbeschichtung der Stahlteile das Budget von derzeit 15.000 € zusätzlich belasten würde, wurde in den vergangenen Jahren auf eine bunte Pulverbeschichtung verzichtet. Dies ist bei ein oder zwei Spielgeräten auf einem Spielplatz unproblematisch. Langfristig ist diese Art der Kosteneinsparung problematisch, weil dadurch vom Spielwert interessante, aber von der Farbgebung triste Spielplätze entstehen.

 

Die Verwaltung spricht sich für eine moderate Erhöhung der jährlichen Haushaltsmittel in Höhe von 5.000 € auf 20.000 € aus. Nach einigen Jahren sollten die Erfahrungen ausgewertet werden und die Haushaltsmittel entsprechend korrigierend angepasst werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2016 vorgesehen. Haushaltsstelle: sh. Produkt-Nr.

 

Breitbandausbau:

Zusätzliche Mittel in Höhe von 14.000 € in Produkt 09.01.01, Sachkonto 5429000

 

Spielgeräte:

Zusätzliche Mittel in Höhe von 5.000 € in Produkt 13.01.01, Sachkonto 52160000

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter