Betreff
Kindertagesbetreuung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz),
hier: Berichterstattung und Maßnahmen
Vorlage
04 - 16 0597/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Sachdarstellung :

 

Dem Tagesordnungspunkt beigefügt ist das Rundschreiben Nr. 42/913-2015 des LVR Rheinland vom 22.10.2015. Hierzu ist anzumerken, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nur zur Finanzierung der Investitionskosten für U3-Plätze in Anspruch genommen werden können. Sofern mit einem Ausbau Räumlichkeiten betroffen sind, die von Ü3-Kindern genutzt werden, müssen diese Kosten anteilig aufgeteilt  und vom Träger selber oder vom der Kommune finanziert werden. Weiterhin ist grundsätzlich ein 10 % Eigenanteil vom Träger oder der Kommune zu finanzieren. Die Schaffung einer reinen Betreuungsgruppe mit Kindern unter 3 Jahren ist in der Bedarfsplanung der Stadt Emmerich am Rhein zurzeit nicht vorgesehen. Die vom Bund/Land zur Verfügung gestellten Mittel wären darüber hinaus für den Neubau einer reinen U3-Gruppe nicht ausreichend.

 

Der Stadt Emmerich am Rhein wurde ein Förderbetrag von 189.824,78 € zur Verfügung gestellt. Ein Betrag von 8.500 € wurde bereits für den Ausbau von U3-Plätzen in Kindertagespflege abgerufen. Weitere Anträge von Tagesmüttern liegen momentan nicht vor. Die restliche Summe von 181.324,78 € kann nicht in Anspruch genommen werden, da es derzeit keine Gegenfinanzierung für die Schaffung der Ü3- Plätze in Kindertageseinrichtungen gibt. Umwandlungen von Ü3- in U3-Plätze können aufgrund des hohen Bedarfes an Ü3-Plätzen nicht erfolgen.

 

In den vergangenen Jahren ist der Aus-/Umbau der bestehenden Kindertageseinrichtungen zeitnah und bedarfsgerecht erfolgt. Grundsätzlich befasst sich die Verwaltung  mit dem Ausbau weiterer U3 und Ü3-Plätze bzw. der Schaffung einer neuen mehrgruppigen Kindertageseinrichtung. Dies erfolgt unter der Berücksichtigung, dass sich die Kinderzahlen durch Zuzüge erhöhen.

 

Derzeit plant die Landesregierung ein Kita-Investitionspaket, mit dem auch Plätze für Kinder über 3 Jahren gefördert werden können. Sobald hier konkrete Förderungs-voraussetzungen und eine Finanzierungshöhe bekannt sind, wird die Verwaltung ein Konzept für die Schaffung weiterer Kindergartenplätze erarbeiten.

 

Die Planungen für das Kindergartenjahr 2016/2017 laufen. Erste Auswertungen  können  nach der Leiterinnenrunde am 11.01.2016, die dem Abgleich von Anmeldungen dient, erstellt werden. Die Bedarfsplanung sowie die Meldung der Kindpauschalen für das Kindergartenjahr 2016/2017 werden dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 10.03.2016 zur Entscheidung vorgelegt.

 

Im Haushalt 2016 werden zum jetzigen Zeitpunkt keine Investitionskostenmittel für den Ausbau von Kindergartenplätzen veranschlagt. Sobald konkrete Ausbauplanungen vorliegen, müssen hinsichtlich der Finanzierung entsprechende Beschlüsse von JHA und Rat gefasst werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister