hier: Berichterstattung und Maßnahmen
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Dem Tagesordnungspunkt beigefügt ist das Rundschreiben Nr. 42/913-2015
des LVR Rheinland vom 22.10.2015. Hierzu ist anzumerken, dass die zur Verfügung
stehenden Mittel nur zur Finanzierung der Investitionskosten für U3-Plätze in
Anspruch genommen werden können. Sofern mit einem Ausbau Räumlichkeiten
betroffen sind, die von Ü3-Kindern genutzt werden, müssen diese Kosten anteilig
aufgeteilt und vom Träger selber oder
vom der Kommune finanziert werden. Weiterhin ist grundsätzlich ein 10 %
Eigenanteil vom Träger oder der Kommune zu finanzieren. Die Schaffung einer
reinen Betreuungsgruppe mit Kindern unter 3 Jahren ist in der Bedarfsplanung
der Stadt Emmerich am Rhein zurzeit nicht vorgesehen. Die vom Bund/Land zur
Verfügung gestellten Mittel wären darüber hinaus für den Neubau einer reinen U3-Gruppe
nicht ausreichend.
Der Stadt Emmerich am Rhein wurde ein Förderbetrag von 189.824,78 € zur
Verfügung gestellt. Ein Betrag von 8.500 € wurde bereits für den Ausbau von
U3-Plätzen in Kindertagespflege abgerufen. Weitere Anträge von Tagesmüttern liegen
momentan nicht vor. Die restliche Summe von 181.324,78 € kann nicht in Anspruch
genommen werden, da es derzeit keine Gegenfinanzierung für die Schaffung der
Ü3- Plätze in Kindertageseinrichtungen gibt. Umwandlungen von Ü3- in U3-Plätze
können aufgrund des hohen Bedarfes an Ü3-Plätzen nicht erfolgen.
In den vergangenen Jahren ist der Aus-/Umbau der bestehenden Kindertageseinrichtungen
zeitnah und bedarfsgerecht erfolgt. Grundsätzlich befasst sich die
Verwaltung mit dem Ausbau weiterer U3
und Ü3-Plätze bzw. der Schaffung einer neuen mehrgruppigen
Kindertageseinrichtung. Dies erfolgt unter der Berücksichtigung, dass sich die
Kinderzahlen durch Zuzüge erhöhen.
Derzeit plant die Landesregierung ein Kita-Investitionspaket, mit dem
auch Plätze für Kinder über 3 Jahren gefördert werden können. Sobald hier
konkrete Förderungs-voraussetzungen und eine Finanzierungshöhe bekannt sind,
wird die Verwaltung ein Konzept für die Schaffung weiterer Kindergartenplätze
erarbeiten.
Die Planungen für das Kindergartenjahr 2016/2017 laufen. Erste
Auswertungen können nach der Leiterinnenrunde am 11.01.2016, die
dem Abgleich von Anmeldungen dient, erstellt werden. Die Bedarfsplanung sowie
die Meldung der Kindpauschalen für das Kindergartenjahr 2016/2017 werden dem
Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 10.03.2016 zur Entscheidung vorgelegt.
Im Haushalt 2016 werden zum jetzigen Zeitpunkt keine
Investitionskostenmittel für den Ausbau von Kindergartenplätzen veranschlagt.
Sobald konkrete Ausbauplanungen vorliegen, müssen hinsichtlich der Finanzierung
entsprechende Beschlüsse von JHA und Rat gefasst werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister