Betreff
Konkretisierung der Jugendförderrichtlinien Position 4 "Betriebskosten der Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit"
Vorlage
04 - 16 0598/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschlit den Verteilerschlüssel, der ab dem Haushaltsjahr 2016 die Verteilung der Förderposition 4 "Betriebskosten der Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit" der Jugendförderrichtlinien der Stadt Emmerich am Rhein konkret regelt.

 

Sachdarstellung :

 

Der jährliche Betriebskostenzuschuss (von derzeit insgesamt 18.360 EUR) soll auf Grund einer veränderten Ausgangssituation neu berechnet werden. Begründung hierfür ist die Auflösung des Jugendheims in Speelberg und die Neuverteilung der Gruppen innerhalb der Kirchengemeinde, sowie eine allgemeine Verschiebung der Angebote in den letzten Jahren.

 

Die folgenden Ausführungen konkretisieren den Unterpunkt 4.1.2  Zuwendungshöhe der aktuellen Jugendförderrichtlinien vom 11.02.2015.

 

Allgemeines:

  • Berechtigt sind (weiterhin) alle vom Stadtjugendamt Emmerich am Rhein anerkannten Träger, die entsprechende Angebote innerhalb des Stadtgebietes anbieten und einen Antrag stellen.
  • Als Stichtag für die Berechnung wird (erstmalig 2016) der 30.9. eines Jahres festgelegt. Die Abgabefrist ist der 15.10..
  • Als Berechnungsgrundlage werden die jeweils zurückliegenden 12 Monate (in 2016 wird der Zeitraum ab JHA-Beschluss bis 30.9.2016) genutzt.
  • Der Gesamtbetrag (derzeit 18.360 EUR) wird auf zwei Förderpositionen aufgeteilt:

(1)  10% (derzeit 1.836 EUR) ausschließlich für eigenständige Jugendverbände/-organisationen ohne Zuordnung zu einem Erwachsenenverband (z.B.: MuKIE e. V.) als Veranstaltungszuschuss

(2)  der Restbetrag von 90% (derzeit: 16.524 EUR) für Träger (z.B.: Kirchen-gemeinden) mit Räumlichkeiten für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Form eines Betriebskostenzuschusses

 

zu (1)    Veranstaltungszuschuss für eigenständige Jugendverbände/-organisationen:
Dem Stadtjugendamt Emmerich am Rhein ist ein möglichst breites Angebot an Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche wichtig.
Da eigenständige Jugendverbände/-organisationen keine finanzielle Unterstützung durch einen zugehörigen Erwachsenenverband erhalten können, möchte das Jugendamt der Stadt Emmerich am Rhein diese durch Einrichten der neuen Förderposition besonders unterstützen.
Somit soll jungen Menschen auch eine Mitbestimmung bei der Gestaltung der Angebotslandschaft für diese Zielgruppe ermöglicht werden.
Um einen Zuschuss aus dieser Förderposition erhalten zu können, müssen die eigenständigen Jugendverbände/-organisationen eine Übersicht der Veranstaltungen mittels Vordruck (Anlage 1)  für den entsprechenden Zeitraum beim Jugendamt (Jugendpflege) einreichen. Abgabefrist ist der 15.10. eines Jahres.

·         Es steht jährlich ein Betrag in Höhe von 10% des Gesamtbudgets zur Verfügung.

·         Pro Veranstaltung für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche (z.B.: Konzert, Ausstellung, Disco, etc.) kann rückwirkend ein Zuschuss von max. 150 EUR pro Veranstaltung beantragt werden.

·         Sollten zum Stichtag 30.9. insgesamt mehr Veranstaltungen durch alle Antragsteller durchgeführt worden sein, als die Förderposition (1) bei einer Förderung von 150 EUR pro Veranstaltung ermöglicht, so wird die Gesamtsumme der Förderposition (1) gleichmäßig auf die entsprechende Anzahl an Veranstaltungen aufgeteilt.

·         Der Restbetrag wird automatisch in die Förderposition (2) verschoben, wenn in einem Berechnungsjahr (1.10. – 30.9.) nicht die vollständige Summe abgerufen wird.

 

 


 

zu (2)    Betriebskostenzuschuss in Abhängigkeit von Räumlichkeiten
Auf Grund einer veränderten Ausgangssituation (z.B.: Veränderung der offenen Jugendarbeit in Vrasselt, Verlagerung der Angebote des Jugendheims in Speelberg,…) ist es zweckmäßig die Zuschüsse nicht länger prozentual auf die Empfänger zu verteilen, sondern einen neuen Schlüssel für die Verteilung als Berechnungsgrundlage festzulegen.
Hierfür wurde eine Mischkalkulation aus zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten (Fläche + Alter = 40%) und Nutzungsdauer (= 60%) erarbeitet, die zusätzlich auch den Erwerb bzw. die Errichtung neuer Räume und Umbaumaßnahmen mit berücksichtigt, um so auch eine gewisse Attraktivität der Räumlichkeiten und die damit verbundenen Kosten zu honorieren.

Dieser Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn die Räumlichkeiten auch anderen Vereinen/Verbänden/Initiativen für die Kinder und Jugendarbeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und/oder eigene offene Kinder- und Jugendarbeit in den Räumen angeboten wird.

Um einen Zuschuss aus dieser Förderposition erhalten zu können, müssen die Träger mittels Vordruck (Anlage 2) eine monatliche Meldung mit den Öffnungszeiten beim Jugendamt (Jugendpflege) einreichen. Bei ausschließlicher zur Verfügung Stellung von Räumlichkeiten ist zumindest einmal jährlich schriftlich zu bestätigen, dass die Räumlichkeiten auch durch andere Träger für offene Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden können.

·         Basisbetrag (40%):

o    Einteilung der Fläche nach Größe (drei Größen: klein = 1 Punkt, mittel = 2 Punkte, groß = 3 Punkte)

o    Das Alter der Räumlichkeiten wird in vier Kategorien eingeteilt. 0 - 4 Jahre (gekauft/gebaut/gemietet), 5 - 10 Jahre, älter als 10 Jahre und älter als 10 Jahre aber mit Umbaumaßnahmen in den letzten 5 Jahren.

1.    neu errichtete Räume bzw. neu gekaufte/gemietete Räume innerhalb der letzten 5 Jahre
(2 Punkte)

2.    in den zweiten 5 Jahren nach Erwerb/Bau/Anmietung
(1,5 Punkte)

3.    Räume, die länger als 10 Jahre für die offene Kinder- und Jugendarbeit genutzt wurden
(1 Punkt)

4.    Räume, die zwar länger als 10 Jahre für die offene Kinder- und Jugendarbeit genutzt, aber in den letzten 5 Jahren durch Umbaumaßnahmen (Bauantrag ist vorzulegen) für die Zielgruppe attraktiver gestaltet wurden
(1,5 Punkte)


Der Gesamt-Basisbetrag wird entsprechend der Punkte für Fläche und Alter auf die Einrichtungen verteilt.

·         Nutzung in Std. (60%):

o    Die Nutzung der Einrichtung für die Kinder- und Jugendarbeit wird in Stunden berechnet. Hierfür werden alle offenen Angebote von anderen Vereinen/Verbänden/Initiativen, sowie eigene Angebote, die nicht ausschließlich verbandsspezifische Ziele verfolgen, auf das Jahr berechnet.

o    Die Angebote können von wöchentlichen Angeboten (z.B.: wöchentliches Bastelangebot) bis hin zu einmaligen Veranstaltungen (z.B.: Disco) gehen.

 

Der Zuschuss wird entsprechend prozentual verteilt.

 


 

Die bisher nach Position 4 der Jugendförderrichtlinien geförderten Träger werden nach Beschluss schriftlich über die Änderungen der Förderposition, sowie die zu meldenden Kriterien informiert, damit diese entsprechende Aufzeichnungen anfertigen können.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2016 vorgesehen. Produkt: 1.100.06.04.01

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister