Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den
Verteilerschlüssel, der ab dem Haushaltsjahr 2016 die Verteilung der
Förderposition 4 "Betriebskosten der Einrichtungen der außerschulischen
Jugendarbeit" der Jugendförderrichtlinien der Stadt Emmerich am Rhein
konkret regelt.
Sachdarstellung :
Der jährliche Betriebskostenzuschuss (von derzeit insgesamt 18.360 EUR)
soll auf Grund einer veränderten Ausgangssituation neu berechnet werden. Begründung
hierfür ist die Auflösung des Jugendheims in Speelberg und die Neuverteilung
der Gruppen innerhalb der Kirchengemeinde, sowie eine allgemeine Verschiebung
der Angebote in den letzten Jahren.
Die folgenden Ausführungen konkretisieren den Unterpunkt 4.1.2 Zuwendungshöhe der aktuellen
Jugendförderrichtlinien vom 11.02.2015.
Allgemeines:
- Berechtigt sind (weiterhin) alle vom
Stadtjugendamt Emmerich am Rhein anerkannten Träger, die entsprechende
Angebote innerhalb des Stadtgebietes anbieten und einen Antrag stellen.
- Als Stichtag für die Berechnung wird
(erstmalig 2016) der 30.9. eines Jahres festgelegt. Die Abgabefrist ist
der 15.10..
- Als Berechnungsgrundlage werden die
jeweils zurückliegenden 12 Monate (in 2016 wird der Zeitraum ab
JHA-Beschluss bis 30.9.2016) genutzt.
- Der Gesamtbetrag (derzeit 18.360 EUR)
wird auf zwei Förderpositionen aufgeteilt:
(1)
10%
(derzeit 1.836 EUR) ausschließlich für eigenständige
Jugendverbände/-organisationen ohne Zuordnung zu einem Erwachsenenverband
(z.B.: MuKIE e. V.) als Veranstaltungszuschuss
(2)
der
Restbetrag von 90% (derzeit: 16.524 EUR) für Träger (z.B.: Kirchen-gemeinden)
mit Räumlichkeiten für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Form eines
Betriebskostenzuschusses
zu (1)
Veranstaltungszuschuss
für eigenständige Jugendverbände/-organisationen:
Dem Stadtjugendamt
Emmerich am Rhein ist ein möglichst breites Angebot an Freizeitmöglichkeiten
für Kinder und Jugendliche wichtig.
Da eigenständige Jugendverbände/-organisationen keine finanzielle Unterstützung
durch einen zugehörigen Erwachsenenverband erhalten können, möchte das
Jugendamt der Stadt Emmerich am Rhein diese durch Einrichten der neuen
Förderposition besonders unterstützen.
Somit soll jungen Menschen auch eine Mitbestimmung bei der Gestaltung der
Angebotslandschaft für diese Zielgruppe ermöglicht werden.
Um einen Zuschuss aus dieser Förderposition erhalten zu können, müssen die
eigenständigen Jugendverbände/-organisationen eine Übersicht der
Veranstaltungen mittels Vordruck (Anlage 1) für den entsprechenden Zeitraum beim Jugendamt
(Jugendpflege) einreichen. Abgabefrist ist der 15.10. eines Jahres.
·
Es steht
jährlich ein Betrag in Höhe von 10% des Gesamtbudgets zur Verfügung.
·
Pro
Veranstaltung für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche (z.B.: Konzert,
Ausstellung, Disco, etc.) kann rückwirkend ein Zuschuss von max. 150 EUR pro
Veranstaltung beantragt werden.
·
Sollten
zum Stichtag 30.9. insgesamt mehr Veranstaltungen durch alle Antragsteller
durchgeführt worden sein, als die Förderposition (1) bei einer Förderung von
150 EUR pro Veranstaltung ermöglicht, so wird die Gesamtsumme der
Förderposition (1) gleichmäßig auf die entsprechende Anzahl an Veranstaltungen
aufgeteilt.
·
Der
Restbetrag wird automatisch in die Förderposition (2) verschoben, wenn in einem
Berechnungsjahr (1.10. – 30.9.) nicht die vollständige Summe abgerufen wird.
zu (2)
Betriebskostenzuschuss
in Abhängigkeit von Räumlichkeiten
Auf Grund einer
veränderten Ausgangssituation (z.B.: Veränderung der offenen Jugendarbeit in
Vrasselt, Verlagerung der Angebote des Jugendheims in Speelberg,…) ist es
zweckmäßig die Zuschüsse nicht länger prozentual auf die Empfänger zu
verteilen, sondern einen neuen Schlüssel für die Verteilung als
Berechnungsgrundlage festzulegen.
Hierfür wurde eine Mischkalkulation aus zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten
(Fläche + Alter = 40%) und Nutzungsdauer (= 60%) erarbeitet, die zusätzlich
auch den Erwerb bzw. die Errichtung neuer Räume und Umbaumaßnahmen mit
berücksichtigt, um so auch eine gewisse Attraktivität der Räumlichkeiten und
die damit verbundenen Kosten zu honorieren.
Dieser Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn die Räumlichkeiten auch anderen
Vereinen/Verbänden/Initiativen für die Kinder und Jugendarbeit unentgeltlich
zur Verfügung gestellt werden und/oder eigene offene Kinder- und Jugendarbeit
in den Räumen angeboten wird.
Um einen Zuschuss aus dieser Förderposition erhalten zu können, müssen die
Träger mittels Vordruck (Anlage 2) eine monatliche Meldung mit den
Öffnungszeiten beim Jugendamt (Jugendpflege) einreichen. Bei ausschließlicher
zur Verfügung Stellung von Räumlichkeiten ist zumindest einmal jährlich
schriftlich zu bestätigen, dass die Räumlichkeiten auch durch andere Träger für
offene Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden können.
·
Basisbetrag
(40%):
o
Einteilung
der Fläche nach Größe (drei Größen: klein = 1 Punkt, mittel = 2 Punkte, groß =
3 Punkte)
o
Das
Alter der Räumlichkeiten wird in vier Kategorien eingeteilt. 0 - 4 Jahre
(gekauft/gebaut/gemietet), 5 - 10 Jahre, älter als 10 Jahre und älter als 10
Jahre aber mit Umbaumaßnahmen in den letzten 5 Jahren.
1.
neu
errichtete Räume bzw. neu gekaufte/gemietete Räume innerhalb der letzten 5
Jahre
(2 Punkte)
2.
in den
zweiten 5 Jahren nach Erwerb/Bau/Anmietung
(1,5 Punkte)
3.
Räume,
die länger als 10 Jahre für die offene Kinder- und Jugendarbeit genutzt wurden
(1 Punkt)
4.
Räume,
die zwar länger als 10 Jahre für die offene Kinder- und Jugendarbeit genutzt,
aber in den letzten 5 Jahren durch Umbaumaßnahmen (Bauantrag ist vorzulegen)
für die Zielgruppe attraktiver gestaltet wurden
(1,5 Punkte)
Der Gesamt-Basisbetrag wird entsprechend der Punkte für Fläche und Alter auf
die Einrichtungen verteilt.
·
Nutzung
in Std. (60%):
o
Die
Nutzung der Einrichtung für die Kinder- und Jugendarbeit wird in Stunden
berechnet. Hierfür werden alle offenen Angebote von anderen
Vereinen/Verbänden/Initiativen, sowie eigene Angebote, die nicht ausschließlich
verbandsspezifische Ziele verfolgen, auf das Jahr berechnet.
o
Die
Angebote können von wöchentlichen Angeboten (z.B.: wöchentliches Bastelangebot)
bis hin zu einmaligen Veranstaltungen (z.B.: Disco) gehen.
Der Zuschuss wird
entsprechend prozentual verteilt.
Die bisher nach Position 4 der Jugendförderrichtlinien geförderten
Träger werden nach Beschluss schriftlich über die Änderungen der Förderposition,
sowie die zu meldenden Kriterien informiert, damit diese entsprechende
Aufzeichnungen anfertigen können.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die
Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2016 vorgesehen. Produkt: 1.100.06.04.01
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister