Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass eine Auflösung
und Neubildung aller bzw. einzelner Ausschüsse aufgrund veränderter
Fraktionsstärken nicht erforderlich ist.
Sachdarstellung :
Mit Schreiben vom 16.11.2015 beantragt die
Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN zu prüfen, welche Auswirkungen die Veränderung
der Mitgliedsstärke der Fraktion „Embrica“ auf die Besetzung der Ausschüsse
habe und regt die Auflösung und Neubildung u.a. des Ausschusses für
Stadtentwicklung, des Rechnungsprüfungsausschusses und des
Jugendhilfeausschusses an.
Der Rat hat die Behandlung des Prüfauftrages
in seiner Sitzung am 15.12.2015 an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Das Ergebnis der verwaltungsseitigen Prüfung stellt sich wie folgt dar :
Historie
Nach der Neuwahl des Rates im Jahr 2014
schlossen sich die in den Rat als Einzelrats-mitglieder gewählten Bewerber der
Parteien / Bürgergemeinschaft FDP, DIE LINKE und der BSD.NRW zur Fraktion
Embrica zusammen. Die Fraktionsstärken stellten sich zum Zeitpunkt der
Ausschussbildung wie folgt dar :
Fraktion CDU 13
Mitglieder
Fraktion SPD 10
Mitglieder
Fraktion BGE 6 Mitglieder
Fraktion Embrica
3 Mitglieder
Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN 2
Mitglieder
Die personelle Besetzung der Ausschüsse
richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW. Haben sich die Mitglieder des Rates zur
Besetzung der Ausschüsse auf einheitlichen Ratsbeschluss geeinigt, so ist der
einstimmige Beschluss aller anwesenden Ratsmitglieder über die Annahme des
Ratsbeschlusses ausreichend.
Kommt ein solcher Wahlvorschlag nicht
zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang
über die Besetzung jedes einzelnen Ausschusses gesondert abgestimmt. Dabei sind
gem. § 50 Abs. 3 die Wahlstellen der Wahlvorschläge der Fraktionen des Rates entsprechend
dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge
entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem
Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze
Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der
Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen
Zahlenbruchteilen entscheidet das Los (Verfahren nach Hare-Niemeyer).
Am 10.06.2014 traten die Vorsitzenden bzw.
stv. Vorsitzenden der neu gewählten Fraktionen zusammen mit der Zielsetzung,
einen einheitlichen Wahlvorschlag zusammenzustellen sowie Konsens über die
Ausschussvorsitze zu erzielen.
Grundlage für die künftige Gremienbesetzung
bildete eine verwaltungsseitig erstellte Vorlage, die auf Basis der nunmehr
gegebenen Kräfteverhältnisse die Entsendungsrechte der Fraktionen anhand des
mathematischen Verfahrens nach Hare/Niemeyer abbildete.
In
insgesamt 4 Fällen wurde aufgrund identischer Höchstzahlen ein Losentscheid um
Sitz 17 zwischen den Fraktionen CDU und
Embrica erforderlich. Diese Losentscheide fielen in den Fällen der
Besetzung des Kulturausschusses und des Betriebsausschusses KBE zugunsten der
Fraktion CDU und hinsichtlich der Besetzung der Gremien Schul- und
Sozialausschuss zugunsten der Fraktion Embrica aus.
In der Sitzung des Rates am 17.06.2014 wurde
die neue Besetzung der Ausschüsse einstimmig auf Basis eines einheitlichen
Ratsbeschlusses beschlossen.
Die bis heute bestehende Besetzung lässt
sich wie folgt abbilden :
Aktuelle Ausschussbesetzung : |
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Ausschüsse |
Größe |
CDU |
SPD |
BGE |
GRÜNE |
Embrica |
Anm.
|
|
|
HFA |
18 |
7 |
5 |
3 |
1 |
2 |
|
||
RPA |
10 |
4 |
3 |
2 |
0 |
1 |
|
||
ASE |
21 |
8 |
6 |
4 |
1 |
2 |
|
|
|
SchulA |
17 |
6* |
5 |
3 |
1 |
2* |
*Losentscheid
zw. |
||
SozA |
17 |
6* |
5 |
3 |
1 |
2* |
CDU und Embrica |
||
KulturA |
17 |
7* |
5 |
3 |
1 |
1* |
|
||
KBE |
17 |
7* |
5 |
3 |
1 |
1* |
|
||
VA |
7 |
3 |
2 |
1 |
0 |
1 |
|
|
|
WahlprüfungsA |
6 |
2 |
2 |
1 |
0 |
1 |
|
|
|
Integrationsrat |
6 |
2 |
2 |
1 |
0 |
1 |
|
|
|
WahlA |
8 |
3 |
2 |
1 |
1 |
1 |
|
|
|
JHA |
|
|
|
|
|
|
|
||
stimmberechtigte RM |
4 |
2 |
1 |
1 |
0 |
0 |
|
||
stimmberechtigte SB |
5 |
2 |
2 |
1 |
0 |
0 |
|
||
von Jugendverb.vorgeschlagene |
6 |
|
|
|
|
|
|
||
beratende Mitglieder lt. Satzung |
10 |
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|
|
||
Aktuelle Entwicklung:
Mit Schreiben vom 15.09.2015 erklärte das
Ratsmitglied Kukulies seinen sofortigen Austritt aus der Fraktion Embrica.
Diese Fraktion besteht somit nur noch aus 2 Ratsmitgliedern. Das Ratsmitglied
Kukulies hat sich keiner anderen Fraktion angeschlossen und gehört dem Rat der
Stadt Emmerich /Rh. nunmehr als fraktionsloses Ratsmitglied an.
Die neuen
Kräfteverhältnisse lassen wie folgt abbilden :
Fraktion CDU 13
Mitglieder
Fraktion SPD 10
Mitglieder
Fraktion BGE 6 Mitglieder
Fraktion Embrica 2 Mitglieder
Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN 2
Mitglieder
Fraktionslose Ratsmitglieder
1
Rechtliche Würdigung :
Bei Veränderungen der Kräfteverhältnisse der
Fraktionen im Rat – insbesondere in Folge von Fraktionsaus- und –übertritten-
gilt es zu prüfen, wie mit der veränderten Situation umzugehen ist :
Durch Austritt aus der Fraktion, über deren
Liste ein Ausschussmitglied in ein Gremium gelangt ist, verliert das Mitglied
nicht automatisch seinen Ausschusssitz. Auch eine Abwahl dieses nun
fraktionslosen Ratsmitgliedes durch die Mehrheit des Rates ist nicht möglich.
Allerdings verändert der Austritt aus der Fraktion die politischen
Mehrheitsverhältnisse im Rat.
Dies kann Anlass sein zu prüfen, ob die
Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen das politische Kräfteverhältnis im Rat
noch zutreffend widerspiegeln.
Im Hinblick auf die Ausführungen des
Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG, 10.12.2003 – 8 C 18.03) zur
Spiegelbildlichkeit von Ausschüssen im Rat stellt sich im Falle von
Veränderungen der Stärkeverhältnisse die Frage, ob der Rat in bestimmten Fällen
sogar verpflichtet ist, durch Auflösung und Neubildung der Ausschüsse die
Ausschussbesetzung an die geänderten Verhältnisse anzupassen.
Allerdings darf nicht jede Änderung der
Kräfteverhältnisse während der Wahlzeit des Rates dazu führen, dass ein
Ausschuss aufgelöst und neu besetzt werden muss. Ansonsten bestünde aufgrund
regelmäßiger Neubesetzungsverfahren und fehlender personeller Kontinuität die
Gefahr der Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Ausschüsse.
Deshalb löst die Änderung der Kräfteverhältnisse
im Rat eine Prüfpflicht aus, ob die Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss das
politische Kräfteverhältnis im Rat noch angemessen widerspiegeln. Spätestens
dann, wenn nicht mehr gewährleistet ist, dass die Beschlüsse in den Ausschüssen
die Mehrheitsmeinung des Rates widerspiegeln, verdichtet sich die
„Kann-Befugnis“ des Rates zur Auflösung und Neubildung der Ausschüsse zur einer
„Soll-Entscheidung“.
Grundsätzlich steht es dem Rat allerdings
frei, jederzeit im Laufe der Wahlzeit einen Ausschuss oder mehrere Ausschüsse
durch Mehrheitsbeschluss aufzulösen und neu zu bilden.
Ausschussbesetzung auf Basis 2er Fraktion Embrica, 1
fraktionsloses RM |
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Ausschüsse |
Größe |
CDU |
SPD |
BGE |
GRÜNE |
Embrica |
RM |
Anm.
|
HFA |
18 |
7 |
5 |
3 |
1 |
1 |
1 |
|
RPA |
10 |
4 |
3 |
2 |
0 od. 1 |
0 od.1 |
0 |
Los
Sitz 10 |
ASE |
21 |
8 |
6 |
4 |
1 |
1 |
1 |
|
SchulA |
17 |
6 od. 7 |
5 |
3 |
1 |
1 |
0 od. 1 |
Los
Sitz 17 |
SozA |
17 |
6 od. 7 |
5 |
3 |
1 |
1 |
0 od. 1 |
Los Sitz 17 |
KulturA |
17 |
6 od. 7 |
5 |
3 |
1 |
1 |
0 od. 1 |
Los Sitz 17 |
KBE |
17 |
6 od. 7 |
5 |
3 |
1 |
1 |
0 od. 1 |
Los
Sitz 17 |
VA |
7 |
3 |
2 |
1 |
0 od. 1 |
0 od. 1 |
0 |
Los
Sitz 7 |
WahlprüfungsA |
6 |
2 |
2 |
1 |
0 od. 1 |
0 od. 1 |
0 |
Los
Sitz 6 |
Integrationsrat |
6 |
2 |
2 |
1 |
0 od. 1 |
0 od. 1 |
0 |
LosSitz 6 |
WahlA |
8 |
3 |
2 |
1 |
1 |
1 |
0 |
|
JHA |
|
|
|
|
|
|
|
|
stimmberechtigte RM |
4 |
2 |
1 |
1 |
0 |
0 |
0 |
|
stimmberechtigte SB |
5 |
2 |
2 |
1 |
0 |
0 |
0 |
|
|
|
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|
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|
|
|
|
Im
Einzelnen :
(Annahme
: einheitlicher Wahlvorschlag auf Basis geänderter Fraktionsstärken)
HFA keine
Auswirkungen
RPA die
Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN ist bislang nicht mit einem
stimmberechtigten
Mitglied vertreten;
das
Los würde entscheiden, ob Bündnis90/DIE GRÜNEN oder
Embrica
ein stimmberechtigtes Mitglied entsendet
SchulA die
Fraktion CDU ist bislang mit 6 Mitgliedern, die Faktion Embrica
mit
2 Mitgliedern vertreten.
Die
Fraktion Embrica würde einen Sitz verlieren;
Losentscheid über den 17. Sitz zwischen der CDU (6 oder 7
Mitglieder)
und dem fraktionslosen Mitglied Kukulies (0 oder 1)
SozA die
Fraktion CDU ist bislang mit 6 Mitgliedern, die Faktion Embrica
mit
2 Mitgliedern vertreten.
Die
Fraktion Embrica würde einen Sitz verlieren;
Losentscheid über den 17. Sitz zwischen der CDU (6 oder 7
Mitglieder)
und dem fraktionslosen Mitglied Kukulies (0 oder 1)
KulturA die
Fraktion CDU ist bislang mit 7 Mitgliedern, die Faktion Embrica
mit
2 Mitgliedern vertreten.
Die
Fraktion Embrica würde einen Sitz verlieren;
Losentscheid über den 17. Sitz
zwischen der CDU (6 oder 7
Mitglieder)
und dem fraktionslosen Mitglied Kukulies (0 oder 1)
KBE die
Fraktion CDU ist bislang mit 7 Mitgliedern, die Faktion Embrica
mit
2 Mitgliedern vertreten.
Die
Fraktion Embrica würde einen Sitz verlieren;
Losentscheid über den 17. Sitz zwischen der CDU (6 oder 7
Mitglieder)
und dem fraktionslosen Mitglied Kukulies (0 oder 1)
VA In
diesen Ausschüssen ist bislang die Fraktion Embrica mit einem
WahlprüfungsA stimmberechtigten Mitglied vertreten; die Fraktion
Bündnis90/DIE
Integrationsrat GRÜNEN entsenden ein beratendes Mitglied.
Das
Los zwischen diesen beiden Fraktionen müsste über das Recht
zur
Entsendung eines stimmberechtigten Mitgliedes entscheiden.
WahlA keine
Auswirkungen
JHA keine
Auswirkungen
Wertung :
Durch den erfolgten Austritt eines
Ratsmitgliedes aus der Fraktion Embrica ist die Spiegelbildlichkeit von Rat und
Ausschüssen nach wie vor gegeben.
Die sich durch Auflösung und Neubesetzung
möglicherweise ergebenden Änderungen wären minimal und zudem jeweils abhängig
von einem Losentscheid.
In den zurückliegenden Wahlperioden des Rates
hat es auch bereits mehrfach
Fraktionsaustritte, zum Teil verbunden mit Übertritten von
Ratsmitgliedern in andere Fraktionen,
gegeben.
Diese bedingten in keinem Fall die
Neubildung aller oder nur einzelner Gremien. Auch hat der Rat -im Sinne der Kontinuität der Rats- und
Gremienarbeit- nicht von seinem Recht Gebrauch gemacht, Ausschüsse dennoch
mitten in der Wahlzeit aufzulösen und neu zu bilden.
Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die
Ausschussbildung bislang stets auf einem im Vorfeld interfraktionell erzielten
Konsens erfolgt ist. Der Konsensbildung lag ein Rechenmodell zugrunde, das die
Besetzung der Gremien in Fraktionsstärke auf Basis Hare/ Niemeyer abbildet. Mit
Blick auf die Bildung der Gremien nach der letzten Kommunalwahl ist auch festzustellen,
dass die erfolgten Losentscheide keine Fraktion bevorzugten, sondern die auf
diese Weise zu vergebenden Sitze gleichmäßig verteilt werden konnten.
Für Fraktionen, die aufgrund der
Möglichkeiten des neuen Rechenmodells in Erwägung ziehen, durch Auflösung und
Neubildung einzelner Ausschüsse ihre eigene Ausschussstärke zu verbessern (was
aufgrund des jeweils erforderlichen Losentscheides in jedem Fall risikobehaftet
ist) gilt es zu bedenken :
Das Beispiel bildet die Grundlage für die
Neubesetzung auf Basis eines einheitlichen
Wahlvorschlages. Ein einheitlicher Wahlvorschlag ist bereits bei einer
Gegenstimme gescheitert.
In diesem Fall müsste die neue
Ausschussbesetzung nach den Grundlagen der Verhältniswahl erfolgen. Diese Form
der Besetzung ist mit zahlreichen Unwägbarkeiten behaftet. So ist nicht die
Fraktionsstärke, sondern die Anzahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge
abgegebenen Stimmen für die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder pro Fraktion
entscheidend. Dies kann z.B. im Fall urlaubs-, krankheits- oder aufgrund
anderweitiger wichtiger terminlicher Verpflichtungen verhinderter
Ratsmitglieder am Tag der Abstimmung zu völlig anderen Konstellationen führen.
Auch ist zu bedenken, dass Einzelratsmitglieder zwar keine eigene Liste
aufstellen können, durch ihr
Stimmverhalten allerdings das Ergebnis beeinflussen und somit zu anderen
Mehrheiten beitragen oder auch ggf. auch die bislang abgebildeten
Mehrheitsverhältnisse wieder herzustellen können.
Im
Ergebnis der Prüfung bleibt festzustellen, dass die Verringerung der
Mitgliedsstärke der Fraktion „Embrica“ die Spiegelbildlichkeit von Ausschüssen
und Rat nicht beeinträchtigt und keine Auflösung und Neubildung der Ausschüsse
erfordert.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den
Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Peter Hinze
Bürgermeister