Betreff
Prüfung eines Feierabendmarktes im Ortsteil Elten, hier: Eingabe Nr. 20/2015 des CDU-Ortsverbandes Elten
Vorlage
06 - 16 0612/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die bisherigen Öffnungs- bzw. Betriebszeiten des Wochenmarktes in Verbindung mit der Satzung über die Wochenmärkte beizubehalten.

 

Sachdarstellung :

Allgemeines

 

Wochenmärkte sind oft ein ganz selbstverständlicher Teil des städtischen Lebens. Ihre Bedeutung wird in der Öffentlichkeit jedoch stark unterschätzt, denn Wochenmärkte ergänzen nicht nur das Einzelhandelsangebot im Innenstadtbereich, sie erfüllen auch soziale, emotionale und kommunikative Bedürfnisse der Kunden. Außerdem erhöhen sie erheblich den Erlebniswert und die Aufenthaltsqualität ihres Umfeldes. Aber auch Wochenmärkte sind von allgemeinen Veränderungen im Einzelhandel und der steigenden Wettbewerbsintensität betroffen und müssen versuchen, diese zu bewältigen. Dies ist zumindest teilweise dadurch gelungen, dass viele Käufer das „Markt“-Erlebnis nicht missen wollen, zum anderen ist es den Markthändlern, wie vielen anderen kleinen und mittleren Betrieben gelungen, durch die Qualität und die Vielfalt ihres Angebotes im Wettbewerb zu bestehen.

 

Rechtliche Grundlagen

 

Die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung und den Betrieb eines Wochenmarktes sind in der Gewerbeordnung und er Gemeindeordnung festgeschrieben. Nach § 67 Abs. 1 der Gewerbeordnung ist „ein Wochenmarkt eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern eine oder mehrere der folgenden Warenarten feilbietet“ (im Gesetzestext folgt dann eine Auflistung). In der Stadt Emmerich am Rhein werden die Wochenmärkte als öffentliche Einrichtung betrieben. Sie erfüllt dadurch ihre Verpflichtung zur Daseinsvorsorge und erfüllt ihren Auftrag zur wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Betreuung der Einwohner.

Die Abwicklung der Wochenmärkte wird über die gemeindliche Marktsatzung einschließlich der dazu gehörenden Gebührenordnung geregelt. Rechtliche Auseinandersetzungen werden über das Verwaltungsgericht geführt.

 

Situation in Elten

 

Seit 2006 werden seitens der Verwaltung Statistiken über die Anzahl der (möglichen) Marktbeschicker geführt. Dabei ist die tatsächliche Anzahl natürlich witterungsabhängig. Bei den weiteren Ausführungen wird daher nur die „mögliche Anzahl“ betrachtet. Im Jahr 2006 waren durchschnittlich 15 Marktbeschicker denkbar. Diese Anzahl reduzierte sich im Jahr 2012 auf 12 und im Jahr 2015 auf 10. Dieser Rückgang ist neben den unter „Allgemeines“ aufgelisteten Gründen auch auf das „Aussterben“ der Spezies Marktbeschicker zurückzuführen. Viele alteingesessene Betriebe finden keine Nachfolger/innen mehr. Zur Belebung des Marktinteresses sind neue Impulse sicherlich begrüßenswert. Ob die allerdings in der Verlegung der Öffnungszeiten in den Feierabend zu suchen sind, scheint sich nicht zu bestätigen. Aufgrund des CDU-Antrages sind die 10 Marktbeschicker befragt worden, ob sie eine Marktverlegung in den Feierabendbereich zustimmen würden. Alle 10 haben dies aus unterschiedlichen Gründen verneint. Mehrfach genannter Grund war u. a., dass verschiedene Marktbeschicker am gleichen Tag, unmittelbar nach de Wochemarkt, Märkte in anderen Gemeinden besuchen,.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Ohne Belang

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister