Beschlussvorschlag
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt, die bisherigen Öffnungs- bzw. Betriebszeiten des Wochenmarktes in
Verbindung mit der Satzung über die Wochenmärkte beizubehalten.
Sachdarstellung :
Allgemeines
Wochenmärkte sind
oft ein ganz selbstverständlicher Teil des städtischen Lebens. Ihre Bedeutung
wird in der Öffentlichkeit jedoch stark unterschätzt, denn Wochenmärkte
ergänzen nicht nur das Einzelhandelsangebot im Innenstadtbereich, sie erfüllen
auch soziale, emotionale und kommunikative Bedürfnisse der Kunden. Außerdem
erhöhen sie erheblich den Erlebniswert und die Aufenthaltsqualität ihres
Umfeldes. Aber auch Wochenmärkte sind von allgemeinen Veränderungen im
Einzelhandel und der steigenden Wettbewerbsintensität betroffen und müssen
versuchen, diese zu bewältigen. Dies ist zumindest teilweise dadurch gelungen,
dass viele Käufer das „Markt“-Erlebnis nicht missen wollen, zum anderen ist es
den Markthändlern, wie vielen anderen kleinen und mittleren Betrieben gelungen,
durch die Qualität und die Vielfalt ihres Angebotes im Wettbewerb zu bestehen.
Rechtliche
Grundlagen
Die rechtlichen
Grundlagen für die Durchführung und den Betrieb eines Wochenmarktes sind in der
Gewerbeordnung und er Gemeindeordnung festgeschrieben. Nach § 67 Abs. 1 der
Gewerbeordnung ist „ein Wochenmarkt eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich
begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern eine oder mehrere
der folgenden Warenarten feilbietet“ (im Gesetzestext folgt dann eine Auflistung).
In der Stadt Emmerich am Rhein werden die Wochenmärkte als öffentliche
Einrichtung betrieben. Sie erfüllt dadurch ihre Verpflichtung zur
Daseinsvorsorge und erfüllt ihren Auftrag zur wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Betreuung der Einwohner.
Die Abwicklung
der Wochenmärkte wird über die gemeindliche Marktsatzung einschließlich der
dazu gehörenden Gebührenordnung geregelt. Rechtliche Auseinandersetzungen
werden über das Verwaltungsgericht geführt.
Situation in
Elten
Seit 2006 werden
seitens der Verwaltung Statistiken über die Anzahl der (möglichen)
Marktbeschicker geführt. Dabei ist die tatsächliche Anzahl natürlich
witterungsabhängig. Bei den weiteren Ausführungen wird daher nur die „mögliche
Anzahl“ betrachtet. Im Jahr 2006 waren durchschnittlich 15 Marktbeschicker
denkbar. Diese Anzahl reduzierte sich im Jahr 2012 auf 12 und im Jahr 2015 auf
10. Dieser Rückgang ist neben den unter „Allgemeines“ aufgelisteten Gründen
auch auf das „Aussterben“ der Spezies Marktbeschicker zurückzuführen. Viele
alteingesessene Betriebe finden keine Nachfolger/innen mehr. Zur Belebung des
Marktinteresses sind neue Impulse sicherlich begrüßenswert. Ob die allerdings
in der Verlegung der Öffnungszeiten in den Feierabend zu suchen sind, scheint
sich nicht zu bestätigen. Aufgrund des CDU-Antrages sind die 10 Marktbeschicker
befragt worden, ob sie eine Marktverlegung in den Feierabendbereich zustimmen
würden. Alle 10 haben dies aus unterschiedlichen Gründen verneint. Mehrfach
genannter Grund war u. a., dass verschiedene Marktbeschicker am gleichen Tag,
unmittelbar nach de Wochemarkt, Märkte in anderen Gemeinden besuchen,.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Ohne Belang
Peter Hinze
Bürgermeister