Betreff
Straßenausbau Goebelstraße zwischen van-Gülpen-Straße und Hansastraße,
hier: Beschluss zur Bürgerinformation
Vorlage
05 - 16 0634/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer erneuten Bürgerunterrichtung zum Straßenausbau Goebelstraße.

 

Sachdarstellung :

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 26.01.2010 hat dieser das Plankonzept zum Ausbau der Goebelstraße zu Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt einen Bürgerinformation durchzuführen.

In der darauf folgenden Sitzung wurde die Verwaltung nach durchgeführter Bürgerinformation beauftragt die Maßnahme auf Grundlage der abgeänderten Variante II nach positivem Förderbescheid umzusetzen.

Ursächlich für diesen geplanten Ausbau war die Schließung des Radwegenetzes, der schlechte Straßenzustand sowie die Planung der Technischen Werke den Kanal zu erneuern.

Die von den Bürgern favorisierte abgeänderte Variante II beinhaltet die Entfernung von 39 sowie wechselseitige  Neupflanzung von 17 Bäumen und Einrichtung von 9 Parkplätzen zwischen den Bäumen (Anlage 1a + 1b).

 

Ein entsprechender Einplanungsantrag wurde am 27.05.2010 bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt. Dieser Antrag bezieht sich auf die Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – Abs. 2.4 Rad- u. Gehwege im Zusammenhang mit den Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen. 

Im Rahmen der jährlichen Programmgespräche beim Fördergeber/Verkehrsministerium NRW zum Förderhaushalt 2012 wurde die Stadt gebeten den notwendigen ausführlichen Förderantrag zur Umsetzung im Jahr 2014 zu stellen.

Dies wurde mit Datum vom 16.05.2012 umgesetzt.

 

Der Förderantrag wurde bis dato jedoch noch nicht beschieden. Ursächlich hierfür ist u.a, das Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (Betuwe) ebenfalls aus diesen Mitteln gefördert werden und Priorität haben.

 

Eckdaten (Kostenschätzung u.a. aus Förderantrag 2012) :

Ausbaukosten                                                                                 450.000 €

Erstattung TWE                                                                                 30.000 €

KAG-Beiträge der Anlieger                                                             252.000 €

Förderung 75 %                                                                              126.000 €                         

Eigenanteil Stadt Emmerich am Rhein                                            42.000 €

 

vorauss. KAG-Beiträge der Anlieger je m² maßgebliche Fläche       11,30 – 12,70 €          

 

 

Feststellung des Baumstatus

Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass es sich bei der beidseitigen Baumreihe entlang der Goebelstraße um eine seit dem 13.03.2012 als gesetzlich geschützte Allee gemäß §47a Landschaftsgesetz handelt (AL-KLE-0170).

 

Dieser Tatsache folgend scheidet eine Entfernung der Bäume, auch einzelner, aus.

Sollten Bäume aus welchen Gründen auch immer entfernt werden sind diese an Ort und Stelle nachzupflanzen.

 

Verboten gem. dem Landschaftsgesetz sind demnach die Beseitigung sowie alle „Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können“. Die Möglichkeit, eine Befreiung von diesem Verbot zu erteilen, liegt bei der unteren Landschaftsbehörde (ULB). Dem Landschaftsgesetz nach kann die ULB eine Befreiung erteilen, wenn „Maßnahmen aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind und für diese keine anderen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden können“.

 

Die angesprochene Verkehrssicherheit betrifft jedoch die mangelnde Standsicherheit oder Gefährdung der Verkehrsteilnehmer durch herabfallende Äste aufgrund von Totholzanteilen, Krankheiten, Unfällen und Sturmschäden. Sollte ein Alleebaum als nicht standsicher eingestuft werden ist er zu ersetzen. 

 

 

Befreiung

Die Möglichkeit, eine Befreiung von diesem Verbot zu erteilen, liegt wie bereits erwähnt beim Landrat des Kreises Kleve, hier dem Beirat der unteren Landschaftsbehörde. Mitglieder des Beirates sind u.a. Vertreter des BUND, des NABU, der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt, der Schutzgemeinschaft Deutsche Wald und des Rheinischen Landwirtschafts-Verband.

Zur Befreiung ist ein Antrag nach §67 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) notwendig. Dieser beinhaltet eine Befreiung von Verboten aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art.

Mit der unteren Landschaftsbehörde wurden hierzu bereits Gespräche geführt, auch hat ein Ortstermin stattgefunden; zusammenfassend sieht die ULB jedoch keine Begründung um einer Befreiung zuzustimmen. Die untere Landschaftsbehörde würde im Antragsverfahren negativ Stellung nehmen, abschließend entscheidet jedoch der Beirat.   

 

Aufgrund der geringen Chancen auf Durchsetzbarkeit plant die Stadt Emmerich auf einen Befreiungsantrag gem. Bundesnaturschutzgesetz zu verzichten und somit auch auf die Umsetzung des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 27.04.2010.

 

 

Umbau der Goebelstraße

Um weiterhin die Schließung des Radwegenetzes, die Erneuerung der mangelhaften Straßen-, Gehwegbefestigung sowie die Kanalerneuerung umzusetzen hat das mit der Planung beauftragte Büro eine Variante erarbeitet.

Diese Variante sieht den Erhalt von 38 der 39 bestehenden Bäume vor und schließt auch entsprechende Baum- und Wurzelschutzmaßnahme ein. Ein Baumstandort wird aufgrund baulicher Zwänge verlegt, sodass in Summe wieder 39 Baumstandorte bestehen.

Der Straßenneubau beinhaltet eine Fahrbahnbreite von 6,50 m, dies entspricht bedingt durch die zu schützenden Bäume einer Reduzierung der bestehenden Breite um ca. 0,5 m. Es verbleiben somit Baumscheibenbreiten von ca. 1,50 / 2,00 m und entsprechender Gehwegbreiten von ca. 1,30 / 2,13 m.

Auf der Fahrbahn werden beidseitige Schutzstreifen für Radfahrer mit einer Breite von 1,25 m rot markiert. Zwischen den Bäumen verbleiben 13 Parkplätze, dass Parken auf dem Schutzstreifen ist untersagt.

  

Entsprechende Planunterlagen sind als Anlage 2a, 2b + 3 beigefügt.

 

 

 

Kosten

Die Stadt Emmerich plant nunmehr den beim Fördergeber vorliegenden Zuwendungsantrag gegen einen überarbeiten auszutauschen. Dieser neue Antrag bezieht sich nunmehr auf die Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – jedoch Abs. 2.1 Bau, Ausbau und grundhafte Erneuerung maßgeblicher Bestandteile des Straßenkörpers zur Qualitätsverbesserung von verkehrswichtigen Straßen.

Vor dem Hintergrund der Mittelknappheit werden aktuell vom Fördergeber nur noch Maßnahmen favorisiert die u.a. die Kriterien Erhaltungsmaßnahme (grundhafte Erneuerung), Eisenbahnkreuzungsmaßnahme oder Verkehrssicherheit, Unfallhäufungsstelle erfüllen.

 

Eckdaten (Kostenschätzung) :

Ausbaukosten                                                                                 650.000 €

Erstattung TWE                                                                                 33.000 €

KAG-Beiträge der Anlieger                                                             381.000 €

Förderung 60 %                                                                              141.600 €                         

Eigenanteil Stadt Emmerich am Rhein                                            95.000 €

 

vorauss. KAG-Beiträge der Anlieger je m² maßgebliche Fläche       18.00 – 19.00 €          

 

Ähnliche Beitragsätze wurden in den Straßen Fortunastraße 19,83 €, Diepe Kuhweg 18,66 € sowie Im Polderbusch / Heideweg vorauss. 17-17,70 € erhoben.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

 

Die Kostendifferenzen zur bisherigen Schätzung sind durch allgemeine Preiserhöhungen im Straßenbau von ca. 12 %, reduzierte Förderhöhen, zusätzliche Schutzmaßnahmen der Alleebäume mit entsprechenden kostenintensiven Arbeitsweisen sowie durch einen belasteten Baugrund begründet.

 

Der Baugrund wurden gemeinsam mit der Gelsenwasser AG / TWE durch die Hydronik GmbH, Emmerich, untersucht (Als Auszug Anlage 4).

Hierbei wurde festgestellt, dass ein großer Teil der Schwarzdecke und auch ein Teil der Tragschicht erheblich belastet sind. Es wurden erhöhte PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) und TOC (Total Organic Carbon) Werte festgestellt. Die Einstufung dieses Baugrundes nach den maßgeblichen Regelwerken (LAGA TR Boden, LAGA Bauschutt, AVV) sieht hieraus folgend zwingend vor, den belasteten Baugrund als Abfall teilweise auch als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Zur genauen Abgrenzung der Abfälle sind während der Baumaßnahme zusätzliche Untersuchungen notwendig. 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Einstellung in den Haushalt:

Programmgespräche des Fördergebers, der Bezirksregierung Düsseldorf finden jeweils im Oktober statt. Sobald im Rahmen dieser Gespräche ein Förderzeitpunkt absehbar ist, wird dies im entsprechenden Haushaltjahr berücksichtigt. 

 

Produkt : 7.000048.700, Sachkonto : 78520000

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2 und 3.3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter