hier: Beschluss zur Bürgerinformation
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer erneuten
Bürgerunterrichtung zum Straßenausbau Goebelstraße.
Sachdarstellung :
In der Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung am 26.01.2010 hat dieser das Plankonzept zum
Ausbau der Goebelstraße zu Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt
einen Bürgerinformation durchzuführen.
In der darauf
folgenden Sitzung wurde die Verwaltung nach durchgeführter Bürgerinformation
beauftragt die Maßnahme auf Grundlage der abgeänderten Variante II nach
positivem Förderbescheid umzusetzen.
Ursächlich für
diesen geplanten Ausbau war die Schließung des Radwegenetzes, der schlechte
Straßenzustand sowie die Planung der Technischen Werke den Kanal zu erneuern.
Die von den
Bürgern favorisierte abgeänderte Variante II beinhaltet die Entfernung von 39
sowie wechselseitige Neupflanzung von 17
Bäumen und Einrichtung von 9 Parkplätzen zwischen den Bäumen (Anlage 1a + 1b).
Ein entsprechender
Einplanungsantrag wurde am 27.05.2010 bei der Bezirksregierung Düsseldorf
gestellt. Dieser Antrag bezieht sich auf die Förderrichtlinien kommunaler
Straßenbau – Abs. 2.4 Rad- u. Gehwege im Zusammenhang mit den Aus- und Umbau
verkehrswichtiger Straßen.
Im Rahmen der
jährlichen Programmgespräche beim Fördergeber/Verkehrsministerium NRW zum
Förderhaushalt 2012 wurde die Stadt gebeten den notwendigen ausführlichen
Förderantrag zur Umsetzung im Jahr 2014 zu stellen.
Dies wurde mit
Datum vom 16.05.2012 umgesetzt.
Der Förderantrag
wurde bis dato jedoch noch nicht beschieden. Ursächlich hierfür ist u.a, das
Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (Betuwe) ebenfalls aus diesen
Mitteln gefördert werden und Priorität haben.
Eckdaten
(Kostenschätzung u.a. aus Förderantrag 2012) :
Ausbaukosten 450.000
€
Erstattung TWE
30.000 €
KAG-Beiträge der
Anlieger 252.000
€
Förderung 75 % 126.000
€
Eigenanteil Stadt
Emmerich am Rhein 42.000 €
vorauss.
KAG-Beiträge der Anlieger je m² maßgebliche Fläche 11,30 – 12,70 €
Feststellung des
Baumstatus
Zwischenzeitlich
wurde festgestellt, dass es sich bei der beidseitigen Baumreihe entlang der
Goebelstraße um eine seit dem 13.03.2012 als gesetzlich geschützte Allee gemäß
§47a Landschaftsgesetz handelt (AL-KLE-0170).
Dieser Tatsache
folgend scheidet eine Entfernung der Bäume, auch einzelner, aus.
Sollten Bäume aus
welchen Gründen auch immer entfernt werden sind diese an Ort und Stelle nachzupflanzen.
Verboten gem. dem
Landschaftsgesetz sind demnach die Beseitigung sowie alle „Maßnahmen, die zu
deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können“.
Die Möglichkeit, eine Befreiung von diesem Verbot zu erteilen, liegt bei der
unteren Landschaftsbehörde (ULB). Dem Landschaftsgesetz nach kann die ULB eine
Befreiung erteilen, wenn „Maßnahmen aus zwingenden Gründen der
Verkehrssicherheit erforderlich sind und für diese keine anderen
Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden können“.
Die angesprochene
Verkehrssicherheit betrifft jedoch die mangelnde Standsicherheit oder
Gefährdung der Verkehrsteilnehmer durch herabfallende Äste aufgrund von
Totholzanteilen, Krankheiten, Unfällen und Sturmschäden. Sollte ein Alleebaum
als nicht standsicher eingestuft werden ist er zu ersetzen.
Befreiung
Die Möglichkeit,
eine Befreiung von diesem Verbot zu erteilen, liegt wie bereits erwähnt beim
Landrat des Kreises Kleve, hier dem Beirat der unteren Landschaftsbehörde.
Mitglieder des Beirates sind u.a. Vertreter des BUND, des NABU, der
Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt, der Schutzgemeinschaft Deutsche Wald
und des Rheinischen Landwirtschafts-Verband.
Zur Befreiung ist
ein Antrag nach §67 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) notwendig. Dieser
beinhaltet eine Befreiung von Verboten aus Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher
Art.
Mit der unteren
Landschaftsbehörde wurden hierzu bereits Gespräche geführt, auch hat ein
Ortstermin stattgefunden; zusammenfassend sieht die ULB jedoch keine Begründung
um einer Befreiung zuzustimmen. Die untere Landschaftsbehörde würde im
Antragsverfahren negativ Stellung nehmen, abschließend entscheidet jedoch der
Beirat.
Aufgrund der
geringen Chancen auf Durchsetzbarkeit plant die Stadt Emmerich auf einen
Befreiungsantrag gem. Bundesnaturschutzgesetz zu verzichten und somit auch auf
die Umsetzung des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung vom
27.04.2010.
Umbau der
Goebelstraße
Um weiterhin die
Schließung des Radwegenetzes, die Erneuerung der mangelhaften Straßen-,
Gehwegbefestigung sowie die Kanalerneuerung umzusetzen hat das mit der Planung
beauftragte Büro eine Variante erarbeitet.
Diese Variante
sieht den Erhalt von 38 der 39 bestehenden Bäume vor und schließt auch
entsprechende Baum- und Wurzelschutzmaßnahme ein. Ein Baumstandort wird
aufgrund baulicher Zwänge verlegt, sodass in Summe wieder 39 Baumstandorte
bestehen.
Der Straßenneubau
beinhaltet eine Fahrbahnbreite von 6,50 m, dies entspricht bedingt durch die zu
schützenden Bäume einer Reduzierung der bestehenden Breite um ca. 0,5 m. Es
verbleiben somit Baumscheibenbreiten von ca. 1,50 / 2,00 m und entsprechender
Gehwegbreiten von ca. 1,30 / 2,13 m.
Auf der Fahrbahn
werden beidseitige Schutzstreifen für Radfahrer mit einer Breite von 1,25 m rot
markiert. Zwischen den Bäumen verbleiben 13 Parkplätze, dass Parken auf dem
Schutzstreifen ist untersagt.
Entsprechende
Planunterlagen sind als Anlage 2a, 2b + 3 beigefügt.
Kosten
Die Stadt Emmerich
plant nunmehr den beim Fördergeber vorliegenden Zuwendungsantrag gegen einen
überarbeiten auszutauschen. Dieser neue Antrag bezieht sich nunmehr auf die
Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – jedoch Abs. 2.1 Bau, Ausbau und
grundhafte Erneuerung maßgeblicher Bestandteile des Straßenkörpers zur
Qualitätsverbesserung von verkehrswichtigen Straßen.
Vor dem
Hintergrund der Mittelknappheit werden aktuell vom Fördergeber nur noch
Maßnahmen favorisiert die u.a. die Kriterien Erhaltungsmaßnahme (grundhafte
Erneuerung), Eisenbahnkreuzungsmaßnahme oder Verkehrssicherheit,
Unfallhäufungsstelle erfüllen.
Eckdaten
(Kostenschätzung) :
Ausbaukosten 650.000
€
Erstattung TWE 33.000 €
KAG-Beiträge der
Anlieger 381.000
€
Förderung 60 % 141.600
€
Eigenanteil Stadt
Emmerich am Rhein 95.000 €
vorauss.
KAG-Beiträge der Anlieger je m² maßgebliche Fläche 18.00 – 19.00 €
Ähnliche Beitragsätze
wurden in den Straßen Fortunastraße 19,83 €, Diepe Kuhweg 18,66 € sowie Im
Polderbusch / Heideweg vorauss. 17-17,70 € erhoben.
Die
Kostendifferenzen zur bisherigen Schätzung sind durch allgemeine
Preiserhöhungen im Straßenbau von ca. 12 %, reduzierte Förderhöhen, zusätzliche
Schutzmaßnahmen der Alleebäume mit entsprechenden kostenintensiven
Arbeitsweisen sowie durch einen belasteten Baugrund begründet.
Der Baugrund
wurden gemeinsam mit der Gelsenwasser AG / TWE durch die Hydronik GmbH,
Emmerich, untersucht (Als Auszug Anlage 4).
Hierbei wurde
festgestellt, dass ein großer Teil der Schwarzdecke und auch ein Teil der
Tragschicht erheblich belastet sind. Es wurden erhöhte PAK (polyzyklische
aromatische Kohlenwasserstoffe) und TOC (Total Organic Carbon) Werte
festgestellt. Die Einstufung dieses Baugrundes nach den maßgeblichen
Regelwerken (LAGA TR Boden, LAGA Bauschutt, AVV) sieht hieraus folgend zwingend
vor, den belasteten Baugrund als Abfall teilweise auch als gefährlicher Abfall
zu entsorgen. Zur genauen Abgrenzung der Abfälle sind während der Baumaßnahme
zusätzliche Untersuchungen notwendig.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Einstellung in den
Haushalt:
Programmgespräche des
Fördergebers, der Bezirksregierung Düsseldorf finden jeweils im Oktober statt.
Sobald im Rahmen dieser Gespräche ein Förderzeitpunkt absehbar ist, wird dies
im entsprechenden Haushaltjahr berücksichtigt.
Produkt :
7.000048.700, Sachkonto : 78520000
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2
und 3.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter