Betreff
Errichtung eines Dachgartens auf dem Grundstück Rheinpromenade 9, Gemarkung Emmerich, Flur 18, Flurstück 230
Vorlage
05 - 16 0647/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen zum geplanten Bauvorhaben zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Die Bauherrin hat das betreffende Objekt, welches bereits seit geraumer Zeit leer gestanden hat, erworben und möchte dies zu eigenen Wohnzwecken renovieren und umbauen. Ihr Ziel ist es unter anderem, in der Innenstadt und somit zentrumsnah zu wohnen. Gleichzeitig möchte sie allerdings auf eine ausschließlich durch sie zu nutzende Garten- und Grünfläche nicht verzichten. Die Lage des Grundstücks unmittelbar an der Rheinpromenade sowie einer praktisch nicht vorhandenen Freifläche auf ihrem Grundstück lässt eine klassische Gartengestaltung nicht zu, weshalb die Eigentümerin plant, ihren Garten im Dachgeschoss des Gebäudes zu errichten.

 

Hierzu soll die Dachfläche teilweise geöffnet und mittels einer individuellen Konstruktion unter Verwendung von Keramikelementen der Firma nbk ermöglicht werden, die derzeitige Dachgeschossebene zu gärtnerischen als auch Erholungszwecken mit Aufenthaltsqualität zu nutzen. Gleichzeitig soll der Eindruck einer geschlossenen Dachfläche für den Betrachter erreicht werden und somit Gestaltung und Erscheinungsbild des Gebäudes im Sinne der Vorgaben der Gestaltungssatzung für den Stadtkern von Emmerich am Rhein sowie des Gesamterscheinungsbildes der Rheinpromenade vollständig erhalten bleiben.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass mit den vorgenannten konstruktiven Gestaltungselementen die Zielvorgaben der Gestaltungssatzung für den Stadtkern der Stadt Emmerich am Rhein erfüllt werden und beabsichtigt daher, das Vorhaben zu genehmigen.

 

In der Sitzung wird der beauftragte Architekt, Herr Dipl.-Ing. Michael van Ooyen, das Bauvorhaben anhand einer Powerpointpräsentation sowie eines Modells erläutern und Fragen hierzu beantworten.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter