hier: Eingabe Nr. 2/2016 der Eheleute Ursula und Adalbert Niemers
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtverwaltung beauftragt die Verwaltung, sich mit dem Landesbetrieb
Straßenbau NRW bezüglich der Umsetzung des Antrages in Verbindung zu setzen.
Sachdarstellung :
Bei der L7 handelt
es sich um eine Landesstraße, die in der Unterhaltungslast des Landesbetriebes
Straßenbau NRW steht. Einbauten wie z.B. Querungshilfen sind mit diesem
abzustimmen.
Die Verwaltung
wird sich mit dem Landesbetrieb in Verbindung setzen und die Umsetzung des
Antrages forcieren. Eine Abstimmung mit der Polizei findet ebenfalls statt.
Entstehende Kosten
sind durch Straßenbaulastträger zu übernehmen. Gegebenenfalls von der Stadt
Emmerich am Rhein zu tragende Ausgaben sind durch die Kostenstelle
„Verkehrsberuhigungsmaßnahme“ gedeckt.
Die Verwaltung wird das Ergebnis der Abstimmungen in einer der nächsten
Sitzungen des Fachausschusses mitteilen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
bisher im Haushalt nicht vorgesehen.
Finanzierungsvorschlag:
7.000079.700 Verkehrsberuhigungsmaßnahmen
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter