hier: Sachstandsbericht zur Feststellung des Gesamtkonsens für die Stadt Emmerich am Rhein
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Sachdarstellung zur
Kenntnis.
Sachdarstellung :
Notwendigkeit zur Darstellung des Gesamtkonsens
Durch das Verkehrsministerium NRW (MBWSV) wurden
der Stadt Emmerich am Rhein mit Schreiben vom 19.03.2014 die Voraussetzungen
zur vollständigen Kostenübernahme des kommunalen Kostendrittels mitgeteilt
(Anlage 1).
Auszug:
…vor dem Hintergrund der außerordentlich hohen
verkehrlichen Bedeutung des dritten Gleises der Betuwe-Linie und der damit
verbundenen Belastungen der Anrainerkommunen haben sich schon die vorherige
Landesregierung bereit erklärt, das kommunale Kostendrittel an den
BÜ-Beseitigungsmaßnahmen mit einer Förderung gemäß den Förderrichtlinien
Kommunaler Straßenbau vollständig zu übernehmen. Selbstverständlich steht auch
die jetzige Landesregierung zu dieser Zusage.
Eine derartige vollständige Kostenübernahme kommt
jedoch wegen ihres absoluten Ausnahmecharakters nur unter der Voraussetzung in
Betracht, dass mit der jeweils betroffenen
Kommune ein belastbarer - schriftlich fixierter - Konsens über sämtliche
Eisenbahnkreuzungen und die damit verbundenen Regelungen auf ihrem
Gebiet erzielt werden kann. …..
Da sich die Stadt Emmerich am
Rhein finanziell nicht in der Lage sieht auf diese vollständige Kostenübernahme
zu verzichten, ergibt sich hieraus die Notwendigkeit zur Fixierung eines
Gesamtkonsenses.
Zeitliche Notwendigkeit zur Darstellung
- Bisheriger Sachlage
Zwischen den Kommunen, vertreten durch die
Arbeitsgruppe Betuwe, und dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
und Verkehr NRW (MBWSV) fand bereits diverser kontroverser Schriftverkehr, zur
Klarstellung der Frage zu welchem Zeitpunkt der schriftlich fixierte Konsens
zwischen der DB Netz AG und der jeweiligen Anrainerkommune spätestens vorliegen
muss, statt. Ein Auszug ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Letztlich wurde hierzu durch das MBWSV mit
Schreiben vom 23.07.2015 Stellung genommen (Anlage 2)
Auszug:
….. Eine belastbare Konsenserklärung kann von
hier aus (MBWSV) nur dann bejaht werden, wenn es in der zu diesem Zeitpunkt
noch nicht abgeschlossenen Planfeststellungsverfahren keine unerledigten
Einwendungen grundsätzlicher Art von Seiten der Anrainerkommune mehr gibt. …..
Der
geforderte schriftlich fixierte Gesamtkonsens der Anrainerkommunen ist somit
vor dem ersten Planfeststellungsbeschluss zu fassen. Dieser Zeitpunkt lässt sich jedoch nicht genau
bestimmen. Auch auf Nachfrage bei der Anhörungsbehörde der Bezirksregierung
Düsseldorf ist hierzu keine Information zu erhalten, wann der erste Beschluss
zu erwarten ist.
- Aktuelle Sachlage
Die Arbeitsgruppe Betuwe (AG Betuwe), setzt sich
aus den Bürgermeistern der Betuwe-Anrainerkommunen Emmerich am Rhein, Rees,
Hamminkeln, Wesel, Voerde, Dinslaken und Oberhausen sowie Vertretern der
Bürgerinitiativen zusammen. Sie stimmen das generelle Vorgehen der Städte
gegenüber den in den Planfeststellungsverfahren Beteiligten ab und
positionieren sich im Betuwe-Projektbeirat, der die Kommunikation zwischen der
Bundes- und Landesregierung, der Politik, der AG Betuwe, der Bevölkerung, der
Wirtschaft und der Bahn stärken soll.
Ein im Rahmen dieser Abstimmungen getätigter
Mailverkehr zwischen dem Vertreter der Stadt Voerde Herrn Dr. Himmelmann und
dem zuständigen Referatsleiter Herr Rother beim MBWSV mit Zuständigkeitsbereich
‘Eisenbahnkreuzungen‘ erweitert die bisher bekannte Frist zur Darstellung des
Gesamtkonsenses.
Auszug aus der Mail vom 03.02.2016 (Anlage 3)
…….. Danach muss eine unmissverständliche,
insbesondere unbedingte schriftliche Erklärung des Konsenses spätestens jeweils
dann gegeben sein, wenn der erste
Förderantrag entscheidungsreif zur Bewilligung bei der Bezirksregierung
Düsseldorf vorliegt.
Aus gegebenem Anlass weise ich zur Klarstellung
darauf hin, dass jede Klage der jeweiligen Betuwe-Anrainerkommune, die die
Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich einer darin
enthaltenen BÜ-Beseitigung hindert, den Konsens vereitelt.
Ø Dies bedeutet, dass der Ratsbeschluss zum Gesamtkonsens
erst
nach dem
erfolgten Planfeststellungsbeschluss
zu einem der 3 Planfeststellungsabschnitte auf dem Gebiet der Stadt Emmerich am
Rhein,
aber
vor Einreichung
des ersten Förderantrages zur
Beseitigung eines Bahnüberganges zur Bewilligung bei der Bezirksregierung
Düsseldorf vorliegen muss.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter