Betreff
Bahnübergangsbeseitigungskonzept der Stadt Emmerich am Rhein,
hier: Sachstandsbericht zur Feststellung des Gesamtkonsens für die Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 0656/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Sachdarstellung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Notwendigkeit zur Darstellung des Gesamtkonsens

 

Durch das Verkehrsministerium NRW (MBWSV) wurden der Stadt Emmerich am Rhein mit Schreiben vom 19.03.2014 die Voraussetzungen zur vollständigen Kostenübernahme des kommunalen Kostendrittels mitgeteilt (Anlage 1).

Auszug:

…vor dem Hintergrund der außerordentlich hohen verkehrlichen Bedeutung des dritten Gleises der Betuwe-Linie und der damit verbundenen Belastungen der Anrainerkommunen haben sich schon die vorherige Landesregierung bereit erklärt, das kommunale Kostendrittel an den BÜ-Beseitigungsmaßnahmen mit einer Förderung gemäß den Förderrichtlinien Kommunaler Straßenbau vollständig zu übernehmen. Selbstverständlich steht auch die jetzige Landesregierung zu dieser Zusage.

 

Eine derartige vollständige Kostenübernahme kommt jedoch wegen ihres absoluten Ausnahmecharakters nur unter der Voraussetzung in Betracht, dass mit der jeweils betroffenen Kommune ein belastbarer - schriftlich fixierter - Konsens über sämtliche Eisenbahnkreuzungen und die damit verbundenen Regelungen auf ihrem Gebiet erzielt werden kann. …..

 

Da sich die Stadt Emmerich am Rhein finanziell nicht in der Lage sieht auf diese vollständige Kostenübernahme zu verzichten, ergibt sich hieraus die Notwendigkeit zur Fixierung eines Gesamtkonsenses.

 

Zeitliche Notwendigkeit zur Darstellung

 

-       Bisheriger Sachlage

 

Zwischen den Kommunen, vertreten durch die Arbeitsgruppe Betuwe, und dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW (MBWSV) fand bereits diverser kontroverser Schriftverkehr, zur Klarstellung der Frage zu welchem Zeitpunkt der schriftlich fixierte Konsens zwischen der DB Netz AG und der jeweiligen Anrainerkommune spätestens vorliegen muss, statt. Ein Auszug ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Letztlich wurde hierzu durch das MBWSV mit Schreiben vom 23.07.2015 Stellung genommen (Anlage 2)

Auszug:

…..  Eine belastbare Konsenserklärung kann von hier aus (MBWSV) nur dann bejaht werden, wenn es in der zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossenen Planfeststellungsverfahren keine unerledigten Einwendungen grundsätzlicher Art von Seiten der Anrainerkommune mehr gibt.  …..

 

Der geforderte schriftlich fixierte Gesamtkonsens der Anrainerkommunen ist somit vor dem ersten Planfeststellungsbeschluss zu fassen. Dieser Zeitpunkt lässt sich jedoch nicht genau bestimmen. Auch auf Nachfrage bei der Anhörungsbehörde der Bezirksregierung Düsseldorf ist hierzu keine Information zu erhalten, wann der erste Beschluss zu erwarten ist.

 

 

-       Aktuelle Sachlage

 

Die Arbeitsgruppe Betuwe (AG Betuwe), setzt sich aus den Bürgermeistern der Betuwe-Anrainerkommunen Emmerich am Rhein, Rees, Hamminkeln, Wesel, Voerde, Dinslaken und Oberhausen sowie Vertretern der Bürgerinitiativen zusammen. Sie stimmen das generelle Vorgehen der Städte gegenüber den in den Planfeststellungsverfahren Beteiligten ab und positionieren sich im Betuwe-Projektbeirat, der die Kommunikation zwischen der Bundes- und Landesregierung, der Politik, der AG Betuwe, der Bevölkerung, der Wirtschaft  und der Bahn stärken soll.

 

Ein im Rahmen dieser Abstimmungen getätigter Mailverkehr zwischen dem Vertreter der Stadt Voerde Herrn Dr. Himmelmann und dem zuständigen Referatsleiter Herr Rother beim MBWSV mit Zuständigkeitsbereich ‘Eisenbahnkreuzungen‘ erweitert die bisher bekannte Frist zur Darstellung des Gesamtkonsenses.

 

Auszug aus der Mail vom 03.02.2016 (Anlage 3)

 

…….. Danach muss eine unmissverständliche, insbesondere unbedingte schriftliche Erklärung des Konsenses spätestens jeweils dann gegeben sein, wenn der erste Förderantrag entscheidungsreif zur Bewilligung bei der Bezirksregierung Düsseldorf vorliegt.

Aus gegebenem Anlass weise ich zur Klarstellung darauf hin, dass jede Klage der jeweiligen Betuwe-Anrainerkommune, die die Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich einer darin enthaltenen BÜ-Beseitigung hindert, den Konsens vereitelt.

 

 

Ø  Dies bedeutet, dass der Ratsbeschluss zum Gesamtkonsens erst

 

nach dem erfolgten Planfeststellungsbeschluss zu einem der 3 Planfeststellungsabschnitte auf dem Gebiet der Stadt Emmerich am Rhein,

 

aber

 

vor Einreichung des ersten Förderantrages zur Beseitigung eines Bahnüberganges zur Bewilligung bei der Bezirksregierung Düsseldorf vorliegen muss.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter