hier: Antrag Nr. V/2016 der BGE-Ratsfraktion
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt,
den Antrag aufgrund der Ausführungen der Verwaltung abzulehnen.
Begründung
1. Inhalt Antrag BGE-Fraktion
Die BGE-Fraktion
beantragt dem Neumarkt-Projektentwickler, Fa. Schoofs, Kevelaer, eine Frist zur
Einreichung des entsprechenden Bauantrages bis zum 31.03.2016 zu setzen. Bei fruchtlosem
Ablauf dieser Frist soll sodann beschlossen werden, weitere Planungen mit der
Fa. Schoofs zu beenden und eine alternative Nutzung zu entwickeln.
2. Stellungnahme der Verwaltung
2.1 Sachstand Bauantrag
In einem
Abstimmungstermin zwischen Verwaltung und Investor Anfang März 2016 wurde
vereinbart, dass dieser bis Ende März einen vorprüffähigen Bauantrag einreicht.
2.2 Projektablauf
Die städtebauliche Konzeption wird unverändert weitergeführt. Die
Realisierung des Wohn- und Geschäftshauses auf dem Neumarkt setzt die Schaffung
von Planungsrecht durch Aufstellung von Bebauungsplänen voraus. Bisher wurde
die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach Baugesetzbuch (§
3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt.
Für den Bereich Neumarkt befinden sich drei Bebauungspläne im
Verfahren: Vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Wohn- und Geschäftsgebäude,
Bebauungsplan Neumarkt und Umgebung zur Sicherung der Platzfläche und der
Fläche des Parkplatzes sowie der Bebauungsplan Neumarkt/Kaßstraße mit dem Thema
Passagen als Verknüpfung zwischen Neumarkt und Kaßstraße.
Die beiden
erstgenannten Pläne werden nun zum Entwurfsstand gebracht. Die öffentliche
Auslegung soll vor den Sommerferien (27. KW) durch den zuständigen Ausschuss
für Stadtentwicklung beschlossen werden.
Gegenstand der Bauleitplanungen ist neben der Erarbeitung
entsprechender Planzeichnungen mit textlichen Festsetzungen und Begründungen
auch die Erstellung zahlreicher Fachgutachten: Verträglichkeitsanalyse
Einzelhandel, Verkehrsgutachten, Schalltechnische Gutachten, Grünordnung,
Baumgutachten, Artenschutzprüfung. Diese liegen weitestgehend vor, werden
aktualisiert und gegebenenfalls an neuste Entwicklungen angepasst.
Gleiches gilt im Hinblick auf die
vorzulegenden zivil- und öffentlich-rechtlich bestimmten Verträge
(insbesondere Kaufvertrag, Durchführungsvertrag).
Auf Arbeitsebene (Investor, Planer, Fachgutachter, Verwaltung) wird das
nächste „Jour-fixe“ in der 14. KW stattfinden.
Die Annahme der BGE,
weitere städtebaulich wichtige Projekte wie das integrierte
Stadtentwicklungskonzept (ISEK 2025) würden durch die Probleme bei der
Entwicklung der Fläche auf dem Neumarkt verzögert, ist insofern unzutreffend,
da die laufenden Planungen zum Neumarkt nachrichtlich in das ISEK übernommen
und entsprechend berücksichtigt werden.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.
Peter Hinze
Bürgermeister