hier: Überarbeitung der Vereinbarung zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und der Ev. Kirchengemeinde Emmerich
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die Genehmigung der „Vereinbarung
zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und der evangelischen Kirchengemeinde zur
Weiterführung der Kindertageseinrichtung Gasthaussstraße ab dem
Kindergartenjahr 2015/2016“.
Sachdarstellung :
Mit Datum vom 02.05.2013 wurde seinerzeit eine
entsprechende Vereinbarung zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und der Ev.
Kirchengemeinde Emmerich ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 getroffen (Bezug JHA
Sitzung vom 07.03.2013). Hintergrund war, dass die ebenfalls in Trägerschaft
der Ev. Kirchengemeinde Emmerich geführte Kindertageseinrichtung Hansastraße
von einer 2-gruppigen Einrichtung zu einer 4-gruppigen Einrichtung ausgebaut
wurde und die Ev. Kirchengemeinde damit den Standort Gasthausstraße aufgeben wollte. Zum damaligen Zeitpunkt wurde die
Weiterführung der Kita Gasthausstraße für zunächst 5 Jahre im Rahmen der
Kindergartenbedarfsplanung und zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf
einen Kindergartenplatz von der Verwaltung befürwortet. Die Ev. Kirchengemeinde
hat sich hierzu bereit erklärt, unter der Bedingung, dass für die Kosten der
Weiterführung die Stadt Emmerich am Rhein Mittel zur Verfügung stellt.
Die erste endgültige Abrechnung für das
Kindergartenjahr 2013/2014 und eine vorläufige Abrechnung für das
Kindergartenjahr 2014/2015 konnte vom Verwaltungsamt Wesel (zuständig für die
Ev. Kirchengemeinde Emmerich) erst Ende Juli 2015 eingereicht werden.
Bei Prüfung der Unterlagen konnte festgestellt
werden, dass sich im Hinblick auf die im Vorfeld geschlossene Vereinbarung
Auslegungsschwierigkeiten ergeben. Hauptgrund hierfür sind die seit dem
01.08.2013 verschiedenen gesetzlichen Änderungen, die in der Vereinbarung zum
damaligen Stand nicht bekannt waren und somit nicht berücksichtigt werden konnten. In Absprache mit dem Verwaltungsamt Wesel,
der Ev. Kirchengemeinde Emmerich und dem Jugendamt wurde ein Abrechnungsmodus
für die genannten Kindergartenjahre gefunden, der auch die Zustimmung des
Presbyteriums gefunden hat.
Damit die Vereinbarung auf den derzeit gültigen
Rechtsstand gebracht werden kann, wurde ab dem laufenden Kindergartenjahr
2015/2016 eine überarbeitete Vereinbarung in Absprache mit allen Beteiligten
gefertigt. Die entsprechende Vereinbarung ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Diese Vereinbarung wurde vorab dem Presbyterium zur
Beratung vorgelegt. In der Sitzung des Presbyteriums vom 14.01.2016 fand diese
ebenfalls Zustimmung, so dass bereits die Unterschrift für die Ev.
Kirchengemeinde vorliegt.
Ausgehend von den vorläufigen Kosten für das
Kindergartenjahr 2014/2015 in Höhe von 52.754,56 € kann für das
Kindergartenjahr 2015/2016 unter Berücksichtigung von Kostensteigerungen mit
einem Zuschuss von ca. 55.000 € gerechnet werden. Hier ist zur Erläuterung der
Hinweis zu geben, dass die Höhe des Zuschusses abhängig ist von den gewährten
Kindpauschalen für die jeweilige Betreuungsart und dem Betreuungsumfang.
Darüber hinaus kann erst nach Ablauf des jeweiligen Kindergartenjahres der
Zuschuss endgültig berechnet werden, da die Ist-Belegung der
Kindertageseinrichtung ebenfalls zu berücksichtigen ist.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Mittel sind im Haushalt 2016 einkalkuliert.
Produkt 1.100.0601.01
Leitbild:
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des
Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister