Betreff
Weiterführung der Kindertageseinrichtung Gasthausstraße in Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde
hier: Überarbeitung der Vereinbarung zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und der Ev. Kirchengemeinde Emmerich
Vorlage
04 - 16 0669/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die Genehmigung der „Vereinbarung zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und der evangelischen Kirchengemeinde zur Weiterführung der Kindertageseinrichtung Gasthaussstraße ab dem Kindergartenjahr 2015/2016“.

 

Sachdarstellung :

 

Mit Datum vom 02.05.2013 wurde seinerzeit eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und der Ev. Kirchengemeinde Emmerich ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 getroffen (Bezug JHA Sitzung vom 07.03.2013). Hintergrund war, dass die ebenfalls in Trägerschaft der Ev. Kirchengemeinde Emmerich geführte Kindertageseinrichtung Hansastraße von einer 2-gruppigen Einrichtung zu einer 4-gruppigen Einrichtung ausgebaut wurde und die Ev. Kirchengemeinde damit den Standort Gasthausstraße aufgeben wollte.  Zum damaligen Zeitpunkt wurde die Weiterführung der Kita Gasthausstraße für zunächst 5 Jahre im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung und zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz von der Verwaltung befürwortet. Die Ev. Kirchengemeinde hat sich hierzu bereit erklärt, unter der Bedingung, dass für die Kosten der Weiterführung die Stadt Emmerich am Rhein Mittel zur Verfügung stellt.

Die erste endgültige Abrechnung für das Kindergartenjahr 2013/2014 und eine vorläufige Abrechnung für das Kindergartenjahr 2014/2015 konnte vom Verwaltungsamt Wesel (zuständig für die Ev. Kirchengemeinde Emmerich) erst Ende Juli 2015 eingereicht werden.

Bei Prüfung der Unterlagen konnte festgestellt werden, dass sich im Hinblick auf die im Vorfeld geschlossene Vereinbarung Auslegungsschwierigkeiten ergeben. Hauptgrund hierfür sind die seit dem 01.08.2013 verschiedenen gesetzlichen Änderungen, die in der Vereinbarung zum damaligen Stand nicht bekannt waren und somit nicht berücksichtigt werden konnten.  In Absprache mit dem Verwaltungsamt Wesel, der Ev. Kirchengemeinde Emmerich und dem Jugendamt wurde ein Abrechnungsmodus für die genannten Kindergartenjahre gefunden, der auch die Zustimmung des Presbyteriums gefunden hat.

Damit die Vereinbarung auf den derzeit gültigen Rechtsstand gebracht werden kann, wurde ab dem laufenden Kindergartenjahr 2015/2016 eine überarbeitete Vereinbarung in Absprache mit allen Beteiligten gefertigt. Die entsprechende Vereinbarung ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

Diese Vereinbarung wurde vorab dem Presbyterium zur Beratung vorgelegt. In der Sitzung des Presbyteriums vom 14.01.2016 fand diese ebenfalls Zustimmung, so dass bereits die Unterschrift für die Ev. Kirchengemeinde vorliegt.

Ausgehend von den vorläufigen Kosten für das Kindergartenjahr 2014/2015 in Höhe von 52.754,56 € kann für das Kindergartenjahr 2015/2016 unter Berücksichtigung von Kostensteigerungen mit einem Zuschuss von ca. 55.000 € gerechnet werden. Hier ist zur Erläuterung der Hinweis zu geben, dass die Höhe des Zuschusses abhängig ist von den gewährten Kindpauschalen für die jeweilige Betreuungsart und dem Betreuungsumfang. Darüber hinaus kann erst nach Ablauf des jeweiligen Kindergartenjahres der Zuschuss endgültig berechnet werden, da die Ist-Belegung der Kindertageseinrichtung ebenfalls zu berücksichtigen ist. 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Mittel sind im Haushalt 2016 einkalkuliert. Produkt 1.100.0601.01

Leitbild:

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister