Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung
im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage
1*), gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. § 19 Abs. 3 KiBiz, die in der Anlage
2* aufgelisteten Plätze in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach
Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf gem. § 21 Abs. 1 KiBiz
für das Kindergartenjahr 2016/2017. Entsprechendes gilt für die
Kindertagespflege gem. § 22 KiBiz.
*Diese Anlagen
werden in der Sitzung als Tischvorlage verteilt.
Sachdarstellung :
Am 23. und 24.11.2015 fanden in den Kindertageseinrichtungen die
Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2016/2017 statt. Am 11.01.2016 wurde der Abgleich der
Anmeldungen in der Arbeitsgemeinschaft „Leiterinnen Kindertageseinrichtungen
und Jugendamt“ vorgenommen.
Zum Zeitpunkt der Leiterinnenrunde konnte festgestellt werden, dass es
in einigen Einrich-tungen mehr Anmeldungen als vorhandene Plätze gibt.
Insbesondere im Bereich der Anmeldung für Ü3-Kinder bestanden in vielen
Einrichtungen Wartelisten. Die Anzahl der zu vergebenen Ü3-Plätze pro
Einrichtung ergibt sich aus der Anzahl
der Kinder, die in dem Kindergartenjahr eingeschult werden. Insbesondere in
Einrichtungen mit einer hohen Anzahl an U3-Plätzen belegt dieser
hineinwachsende Jahrgang fast ausschließlich die Plätze, die durch Einschulungen frei werden.
Viele Eltern haben eine Wunscheinrichtung, die nicht immer die
gewünschte Anzahl an Plätzen zur Verfügung stellen kann. Hier wird versucht,
durch die von den Eltern bei der Anmeldung angegebene Rangliste, dem Wunsch- und
Wahlrecht der Eltern zu entsprechen. Anzumerken ist hierbei jedoch, dass der
Rechtsanspruch erfüllt ist, sofern ein Platz in einer anderen Kita in Emmerich
zur Verfügung steht. Mit den Leiterinnen wurde vereinbart, dass Eltern, die
keine Aussicht auf einen Platz haben, an die Einrichtungen verwiesen werden,
die noch freie Kapazitäten haben.
Es wurde eine zentrale Warteliste im Jugendamt Emmerich angelegt, die
Ü3-Anmeldungen der Einrichtungen für Kinder beinhaltet, die zum Kita-Jahr
2016/2017 voraussichtlich keine Zusage erhalten. Außerdem muss noch davon
ausgegangen werden, dass Eltern, die einen Platz zum 01.08.2016 benötigen, den
Anmeldetermin im November 2015 nicht wahrgenommen haben und sich unterjährig
für einen Betreuungsplatz melden werden. Dies wird insbesondere bei den
Flüchtlingsfamilien vermutet. Ebenso muss mit weiteren Zuzügen gerechnet
werden. Die bestehende Warteliste konnte durch Koordinationsarbeiten in
Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen dahingehend verändert werden,
dass sich die Anzahl von zunächst rund
30 Ü3-Kindern bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung auf einen Anzahl von ca.
16 Ü3-Kinder reduziert hat. Dies erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand, da
die in den Einrichtungen zur Verfügung stehenden Plätze immer hinsichtlich der
Betriebserlaubnis, der einzelnen Gruppenangebote in den Kitas und dem
Gesamtplatzangebot in allen Kitas zu überprüfen sind. Hierbei findet ebenfalls
Berücksichtigung, dass in den einzelnen Gruppen
Kinder mit (drohender) Behinderung betreut werden und hier
Platzreduzierungen vorgenommen werden.
In der Leiterinnenrunde am 11.01.2016 wurden weitere mögliche
Überbelegungen zur Diskussion gestellt. Sowohl die Leiterinnen als auch die
Vertreterin des Jugendamtes sind überwiegend der Meinung, dass Überbelegungen
nicht dauerhaft möglich sind. Grundsätzlich sollte jedoch von Überbelegungen
abgesehen werden. Dies begründet sich u.a. damit, dass immer mehr Kinder einen
erhöhten Betreuungsaufwand haben und die jetzigen Gruppengrößen schon
problematisch sind. Insbesondere führen nachstehende Veränderungen zu den
erhöhten Anforderungen:
- Anstieg der Kinder mit (drohender)
Behinderung, insbesondere im Bereich der Entwicklungsverzögerungen und
Verhaltensstörungen
- weiterer Anstieg der Kinder mit Migrationshintergrund
- Zuwanderung von Flüchtlingsfamilien mit
zum großen Teil traumatisierten Kindern oder Familienangehörigen
- Anstieg der Kinder die
Sprachförderbedarf haben
Damit die Stadt Emmerich am Rhein den Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für Kinder sicherstellen kann, wurde im Hinblick auf die
Zuwanderung von weiteren Familien entschieden, kurz- und mittelfristig nach
Lösungsmöglichkeiten für die Schaffung von weiteren Ü3-Plätzen zu suchen.
Hierbei ist die geplante Schließung der Kita Gasthausstraße mit Ablauf des
Kindergartenjahres 2017/2018 zu berücksichtigen.
In der Einrichtung werden derzeit 40 Kinder betreut. In einem
gemeinsamen Gespräch mit dem Bürgermeister und dem Jugendamt am 15.12.2015 hat
die Evangelische Kirchen-gemeinde erklärt, an der ursprünglichen
Fortführungsdauer festzuhalten und die Einrichtung zum 01.08.2018 zu schließen.
Für das Gebäude bzw. Grundstück liegen andere Pläne vor. Da die Kita
Gasthausstraße räumlich nicht dem neusten Standard entspricht und in den Folgejahren
hohe Instandsetzungskosten prognostiziert
werden, war bereits zum damaligen Zeitpunkt die Fortführung nur
befristet angedacht. Dieser Zeitrahmen passte zur Kita-Bedarfsplanung unter
Berücksichtigung eines „angenommenen Demografie Gewinns“.
Bei nunmehr steigenden Kinderzahlen benötigt die Stadt Emmerich am Rhein
für die Kindergartenjahre 2016/2017 und 2017/2018 Übergangsplätze und
spätestens zum 01.08.2018 eine neue Kindertageseinrichtung. Voraussichtlich
müsste diese Kindertageseinrichtung für mindestens 3 Gruppen (Ü3-Plätze)
eingerichtet werden.
Bei den Anmeldungen für U3-Kinder stehen derzeit noch einige Plätze in
verschiedenen Kitas zur Verfügung. Demgegenüber stehen U3-Kinder auf der
Warteliste anderer Einrichtungen. Die Eltern werden über die freien Plätze
informiert. Eine Fehlbelegung der neu geschaffenen U3 Plätze mit Kindern über 3
Jahren ist nur bedingt möglich.
Durch aufwendige Prüfungen und gemeinsame Gespräche zwischen dem
Jugendamt, den einzelnen Trägern und Leitungen der Kindertageseinrichtungen
wurden verschiedene Modelle zur Einrichtung weiterer Ü3-Plätze entwickelt. Zum
Zeitpunkt der Vorlagen-erstellung bieten sich zwei gute Möglichkeiten,
Zusatzplätze einzurichten. Gemeinsame Termine mit der Heimaufsicht des
Landschaftsverbandes Rheinland, der Fachberatung der Kitas, den
Trägervertretern und dem Jugendamt sind erst am 01.03.2016 geplant, ein
früherer Ortstermin war nicht möglich. Darüber hinaus benötigen die Träger noch
Zeit, um sich mit den entsprechenden Gremien abzustimmen.
Wegen der zuvor genannten Gründe kann die gesamte endgültige Planung für
das Kindergartenjahr 2016/2017 dem Jugendhilfeausschuss erst in der Sitzung als
Tischvorlage präsentiert werden.
Hinzu kommt die Erstellung von Finanzierungsmodellen im freiwilligen
Zuschussbereich der Stadt Emmerich am Rhein. Diese können erst entwickelt
werden, wenn die Entscheidung gefallen ist, wie und wann die
Übergangsgruppen an den Start gehen können. Damit die Träger die gesetzlichen
Pauschalen zum Kindergartenjahr 2016/2017 erhalten ist es erforderlich, bis zum
15.03.2016 die entsprechenden Kindpauschalen/Plätze zu beschließen. Zur
nächsten Sitzung des JHA wird eine Vorlage für die genannten weiteren
freiwilligen Zuschüsse auf die Tagesordnung gesetzt. Diese beziehen sich sowohl
auf die laufenden Betriebskosten als auf die Ausstattung der Gruppen. Dazu soll
bis zur nächsten Sitzung eine Kostenaufstellung der Träger eingereicht werden,
die in Abstimmung mit dem Jugendamt erfolgt. Es ist geplant, zu den Ausstattungskosten
einen Antrag bei den örtlichen Stiftungen zu stellen.
Für unterschiedliche Angebote müssen mehrfach verschiedene Szenarien
zur Förderung der Betriebskosten
entwickelt werden. Nach wie vor besteht für einige Träger der
Kindertageseinrichtungen die Problematik, dass die Kindpauschalen die Personal-
und Sachkosten nicht decken können und hierfür Entnahmen aus den Rücklagen
erforderlich sind.
Nach der eingeführten Planungsgarantie gem. § 21 e KiBiz, ist seit dem
Kindergartenjahr 2015/2016 die Finanzierung der Kitas in Zusammenhang mit der
tatsächlichen Ist-Belegung des vorangegangenen Kindergartenjahres zu rechnen.
Dementsprechend gibt es keine pauschalierte Planung mehr innerhalb des 10 %
Korridors.
Gemäß § 19 Abs. 2 KiBiz erhöhen sich die Kindpauschalen pro
Kindergartenjahr um 1,5 %. Die
kommunalen Spitzenverbände und das Land NRW haben sich darauf verständigt, dass
die Erhöhung der Kindpauschalen - befristet bis zum Kindergartenjahr 2018/2019
um 1,5 % auf insgesamt 3% - gesetzlich
angehoben werden soll. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung ist die gesetzliche
Umsetzung noch nicht erfolgt. Festzuhalten ist, dass die geplante
zusätzliche 1,5 % Erhöhung sich auf den
gesetzlichen als auch den freiwilligen Zuschuss der Stadt Emmerich am Rhein, in
Bezug auf die verbleibenden Anteile nach
§ 21 Abs. 1 KiBiz, auswirken wird. Für das Haushaltsjahr 2016 und
Folgejahre sind diese Kosten noch nicht berücksichtigt.
Die Kosten für ca. 40
Zusatzplätze in den Kindertageseinrichtungen wurden in der Kalkulation
für den Haushalt 2016 pauschal berücksichtigt, ebenso eine Erhöhung des
freiwilligen Zuschusses zum Trägeranteil. Ob dieser ausreichend ist, kann erst
nach der Kostenkalkulation der Träger festgestellt werden.
In der Sitzung erhalten die JHA-Mitglieder weitere Informationen über
die kurz- und mittelfristigen Planungen im Rahmen der
Kindergartenbedarfsplanung.
Aufgrund der nicht planbaren Zuwanderung von Kindern im Kita-Alter und
deren Inan-spruchnahme von Betreuung wird in dieser Sitzung nur der Kindergartenbedarfsplan
für das Kita-Jahr 2016/2017 vorgestellt. Hinzu kommt die veränderte Planung der
Platzzahlen in den Folgejahren. Weiterhin kann zukünftig mit einer höheren
Inanspruchnahme von Plätzen für U3-Kinder, aufgrund des Wegfalls des Betreuungsgeldes,
gerechnet werden. Weitere Planungen zum jetzigen Stand könnten nur auf
Schätzungen basieren. Grundsätzlich ist bekannt, dass die Kinderzahlen in der
Stadt Emmerich am Rhein zunehmen. Hierzu gab es bereits Informationen im Rahmen
der Schulentwicklungsplanung.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme (ohne die weitere 1,5 % Anhebung der Kindpauschalen) ist im
Haushaltsjahr 2016 vorgesehen. Produkt 1.100.06.01.01
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister