Betreff
Genehmigung der Pauschalmeldungen gem. § 19, § 22 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2016/2017
Vorlage
04 - 16 0670/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1*), gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. § 19 Abs. 3 KiBiz,  die in der  Anlage 2* aufgelisteten Plätze in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf gem. § 21 Abs. 1 KiBiz für das Kindergartenjahr 2016/2017. Entsprechendes gilt für die Kindertagespflege gem. § 22 KiBiz.

 

*Diese Anlagen werden in der Sitzung als Tischvorlage verteilt.

 

Sachdarstellung :

 

Am 23. und 24.11.2015 fanden in den Kindertageseinrichtungen die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2016/2017 statt.  Am 11.01.2016 wurde der Abgleich der Anmeldungen in der Arbeitsgemeinschaft „Leiterinnen Kindertageseinrichtungen und Jugendamt“ vorgenommen.

 

Zum Zeitpunkt der Leiterinnenrunde konnte festgestellt werden, dass es in einigen Einrich-tungen mehr Anmeldungen als vorhandene Plätze gibt. Insbesondere im Bereich der Anmeldung für Ü3-Kinder bestanden in vielen Einrichtungen Wartelisten. Die Anzahl der zu vergebenen Ü3-Plätze pro Einrichtung ergibt sich aus der  Anzahl der Kinder, die in dem Kindergartenjahr eingeschult werden. Insbesondere in Einrichtungen mit einer hohen Anzahl an U3-Plätzen belegt dieser hineinwachsende Jahrgang fast ausschließlich die  Plätze, die durch Einschulungen frei werden.

 

Viele Eltern haben eine Wunscheinrichtung, die nicht immer die gewünschte Anzahl an Plätzen zur Verfügung stellen kann. Hier wird versucht, durch die von den Eltern bei der Anmeldung angegebene Rangliste, dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu entsprechen. Anzumerken ist hierbei jedoch, dass der Rechtsanspruch erfüllt ist, sofern ein Platz in einer anderen Kita in Emmerich zur Verfügung steht. Mit den Leiterinnen wurde vereinbart, dass Eltern, die keine Aussicht auf einen Platz haben, an die Einrichtungen verwiesen werden, die noch freie Kapazitäten haben.

 

Es wurde eine zentrale Warteliste im Jugendamt Emmerich angelegt, die Ü3-Anmeldungen der Einrichtungen für Kinder beinhaltet, die zum Kita-Jahr 2016/2017 voraussichtlich keine Zusage erhalten. Außerdem muss noch davon ausgegangen werden, dass Eltern, die einen Platz zum 01.08.2016 benötigen, den Anmeldetermin im November 2015 nicht wahrgenommen haben und sich unterjährig für einen Betreuungsplatz melden werden. Dies wird insbesondere bei den Flüchtlingsfamilien vermutet. Ebenso muss mit weiteren Zuzügen gerechnet werden. Die bestehende Warteliste konnte durch Koordinationsarbeiten in Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen dahingehend verändert werden, dass sich die  Anzahl von zunächst rund 30 Ü3-Kindern bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung auf einen Anzahl von ca. 16 Ü3-Kinder reduziert hat. Dies erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand, da die in den Einrichtungen zur Verfügung stehenden Plätze immer hinsichtlich der Betriebserlaubnis, der einzelnen Gruppenangebote in den Kitas und dem Gesamtplatzangebot in allen Kitas zu überprüfen sind. Hierbei findet ebenfalls Berücksichtigung, dass in den einzelnen Gruppen  Kinder mit (drohender) Behinderung betreut werden und hier Platzreduzierungen vorgenommen werden.  

 

In der Leiterinnenrunde am 11.01.2016 wurden weitere mögliche Überbelegungen zur Diskussion gestellt. Sowohl die Leiterinnen als auch die Vertreterin des Jugendamtes sind überwiegend der Meinung, dass Überbelegungen nicht dauerhaft möglich sind. Grundsätzlich sollte jedoch von Überbelegungen abgesehen werden. Dies begründet sich u.a. damit, dass immer mehr Kinder einen erhöhten Betreuungsaufwand haben und die jetzigen Gruppengrößen schon problematisch sind. Insbesondere führen nachstehende Veränderungen zu den erhöhten Anforderungen:

 

  • Anstieg der Kinder mit (drohender) Behinderung, insbesondere im Bereich der Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensstörungen

 

  • weiterer Anstieg der Kinder mit Migrationshintergrund

 

  • Zuwanderung von Flüchtlingsfamilien mit zum großen Teil traumatisierten Kindern oder Familienangehörigen  

 

  • Anstieg der Kinder die Sprachförderbedarf haben   

 

 

Damit die Stadt Emmerich am Rhein den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder sicherstellen kann, wurde im Hinblick auf die Zuwanderung von weiteren Familien entschieden, kurz- und mittelfristig nach Lösungsmöglichkeiten für die Schaffung von weiteren Ü3-Plätzen zu suchen. Hierbei ist die geplante Schließung der Kita Gasthausstraße mit Ablauf des Kindergartenjahres 2017/2018 zu berücksichtigen.

 

In der Einrichtung werden derzeit 40 Kinder betreut. In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Bürgermeister und dem Jugendamt am 15.12.2015 hat die Evangelische Kirchen-gemeinde erklärt, an der ursprünglichen Fortführungsdauer festzuhalten und die Einrichtung zum 01.08.2018 zu schließen. Für das Gebäude bzw. Grundstück liegen andere Pläne vor. Da die Kita Gasthausstraße räumlich nicht dem neusten Standard entspricht und in den Folgejahren hohe Instandsetzungskosten prognostiziert  werden, war bereits zum damaligen Zeitpunkt die Fortführung nur befristet angedacht. Dieser Zeitrahmen passte zur Kita-Bedarfsplanung unter Berücksichtigung eines „angenommenen Demografie Gewinns“.

 

Bei nunmehr steigenden Kinderzahlen benötigt die Stadt Emmerich am Rhein für die Kindergartenjahre 2016/2017 und 2017/2018 Übergangsplätze und spätestens zum 01.08.2018 eine neue Kindertageseinrichtung. Voraussichtlich müsste diese Kindertageseinrichtung für mindestens 3 Gruppen (Ü3-Plätze) eingerichtet werden.

 

Bei den Anmeldungen für U3-Kinder stehen derzeit noch einige Plätze in verschiedenen Kitas zur Verfügung. Demgegenüber stehen U3-Kinder auf der Warteliste anderer Einrichtungen. Die Eltern werden über die freien Plätze informiert. Eine Fehlbelegung der neu geschaffenen U3 Plätze mit Kindern über 3 Jahren ist nur bedingt möglich.  

 

Durch aufwendige Prüfungen und gemeinsame Gespräche zwischen dem Jugendamt, den einzelnen Trägern und Leitungen der Kindertageseinrichtungen wurden verschiedene Modelle zur Einrichtung weiterer Ü3-Plätze entwickelt. Zum Zeitpunkt der Vorlagen-erstellung bieten sich zwei gute Möglichkeiten, Zusatzplätze einzurichten. Gemeinsame Termine mit der Heimaufsicht des Landschaftsverbandes Rheinland, der Fachberatung der Kitas, den Trägervertretern und dem Jugendamt sind erst am 01.03.2016 geplant, ein früherer Ortstermin war nicht möglich. Darüber hinaus benötigen die Träger noch Zeit, um sich mit den entsprechenden Gremien abzustimmen.

 

Wegen der zuvor genannten Gründe kann die gesamte endgültige Planung für das Kindergartenjahr 2016/2017 dem Jugendhilfeausschuss erst in der Sitzung als Tischvorlage präsentiert werden.   

 

Hinzu kommt die Erstellung von Finanzierungsmodellen im freiwilligen Zuschussbereich der Stadt Emmerich am Rhein. Diese können erst entwickelt werden, wenn die Entscheidung gefallen ist, wie und wann die Übergangsgruppen an den Start gehen können. Damit die Träger die gesetzlichen Pauschalen zum Kindergartenjahr 2016/2017 erhalten ist es erforderlich, bis zum 15.03.2016 die entsprechenden Kindpauschalen/Plätze zu beschließen. Zur nächsten Sitzung des JHA wird eine Vorlage für die genannten weiteren freiwilligen Zuschüsse auf die Tagesordnung gesetzt. Diese beziehen sich sowohl auf die laufenden Betriebskosten als auf die Ausstattung der Gruppen. Dazu soll bis zur nächsten Sitzung eine Kostenaufstellung der Träger eingereicht werden, die in Abstimmung mit dem Jugendamt erfolgt. Es ist geplant, zu den Ausstattungskosten einen Antrag bei den örtlichen Stiftungen zu stellen.

 

Für unterschiedliche Angebote müssen mehrfach verschiedene Szenarien zur  Förderung der Betriebskosten entwickelt werden. Nach wie vor besteht für einige Träger der Kindertageseinrichtungen die Problematik, dass die Kindpauschalen die Personal- und Sachkosten nicht decken können und hierfür Entnahmen aus den Rücklagen erforderlich sind.   

 

Nach der eingeführten Planungsgarantie gem. § 21 e KiBiz, ist seit dem Kindergartenjahr 2015/2016 die Finanzierung der Kitas in Zusammenhang mit der tatsächlichen Ist-Belegung des vorangegangenen Kindergartenjahres zu rechnen. Dementsprechend gibt es keine pauschalierte Planung mehr innerhalb des 10 % Korridors.

 

Gemäß § 19 Abs. 2 KiBiz erhöhen sich die Kindpauschalen pro Kindergartenjahr um 1,5 %.  Die kommunalen Spitzenverbände und das Land NRW haben sich darauf verständigt, dass die Erhöhung der Kindpauschalen - befristet bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 um 1,5 %  auf insgesamt 3% - gesetzlich angehoben werden soll. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung ist die gesetzliche Umsetzung noch nicht erfolgt. Festzuhalten ist, dass die geplante zusätzliche  1,5 % Erhöhung sich auf den gesetzlichen als auch den freiwilligen Zuschuss der Stadt Emmerich am Rhein, in Bezug auf die verbleibenden Anteile nach  § 21 Abs. 1 KiBiz, auswirken wird. Für das Haushaltsjahr 2016 und Folgejahre sind diese Kosten noch nicht berücksichtigt.  

 

Die Kosten für ca. 40  Zusatzplätze in den Kindertageseinrichtungen wurden in der Kalkulation für den Haushalt 2016 pauschal berücksichtigt, ebenso eine Erhöhung des freiwilligen Zuschusses zum Trägeranteil. Ob dieser ausreichend ist, kann erst nach der Kostenkalkulation der Träger festgestellt werden.   

 

In der Sitzung erhalten die JHA-Mitglieder weitere Informationen über die kurz- und mittelfristigen Planungen im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung.

 

Aufgrund der nicht planbaren Zuwanderung von Kindern im Kita-Alter und deren Inan-spruchnahme von Betreuung wird in dieser Sitzung nur der Kindergartenbedarfsplan für das Kita-Jahr 2016/2017 vorgestellt. Hinzu kommt die veränderte Planung der Platzzahlen in den Folgejahren. Weiterhin kann zukünftig mit einer höheren Inanspruchnahme von Plätzen für U3-Kinder, aufgrund des Wegfalls des Betreuungsgeldes, gerechnet werden. Weitere Planungen zum jetzigen Stand könnten nur auf Schätzungen basieren. Grundsätzlich ist bekannt, dass die Kinderzahlen in der Stadt Emmerich am Rhein zunehmen. Hierzu gab es bereits Informationen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung.    

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme (ohne die weitere 1,5 % Anhebung der Kindpauschalen) ist im Haushaltsjahr 2016 vorgesehen. Produkt 1.100.06.01.01

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister