Betreff
Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2015
Vorlage
02 - 16 0691/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

Der Rat nimmt die Ermächtigungsübertragungen des Haushaltsjahres 2015 zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des Folgejahres vorzulegen, wenn Ermächtigungen übertragen werden.

 

Die übertragenen Ermächtigungen erhöhen im Rahmen der Planfortschreibung die entsprechende Position im Haushaltsplan 2016. Im Haushaltsjahr 2016 können diese Mittel zur Deckung der durch die Ermächtigungsübertragungen entstandenen Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen herangezogen werden. Wirtschaftlich wird der Jahresabschluss 2016 belastet. Aufgrund der Verschiebung der Inanspruchnahme ergibt sich eine Verbesserung des Jahresergebnisses 2015.

 

Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2016 (bei voller Inanspruchnahme):

 

Mehraufwendungen in Höhe von                                              433.361,52 Euro

 

Auswirkungen auf den Finanzplan 2016 (bei voller Inanspruchnahme):

 

Mehrauszahlungen (konsumtiv) in Höhe von                            433.361,52 Euro

Mehrauszahlungen (investiv aus 2015) in Höhe von             1.421.758,16 Euro

Mehrauszahlungen (investiv aus 2012) in Höhe von                  17.826,00 Euro

Mehrauszahlungen insgesamt:                                               1.872.945,68 Euro

 

Mehreinzahlungen                                                                  2.138.000,00 Euro

(investiv aus Kreditermächtigung 2015)

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Sh. Begründung

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister