Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Rat nimmt die
Ermächtigungsübertragungen des Haushaltsjahres 2015 zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Gemäß § 22 Abs. 4
Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) ist dem Rat eine Übersicht der
Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des
Folgejahres vorzulegen, wenn Ermächtigungen übertragen werden.
Die übertragenen
Ermächtigungen erhöhen im Rahmen der Planfortschreibung die entsprechende
Position im Haushaltsplan 2016. Im Haushaltsjahr 2016 können diese Mittel zur
Deckung der durch die Ermächtigungsübertragungen entstandenen
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen herangezogen werden. Wirtschaftlich wird der
Jahresabschluss 2016 belastet. Aufgrund der Verschiebung der Inanspruchnahme
ergibt sich eine Verbesserung des Jahresergebnisses 2015.
Auswirkungen auf den
Ergebnisplan 2016 (bei voller Inanspruchnahme):
Mehraufwendungen in
Höhe von 433.361,52 Euro
Auswirkungen auf den
Finanzplan 2016 (bei voller Inanspruchnahme):
Mehrauszahlungen
(konsumtiv) in Höhe von 433.361,52 Euro
Mehrauszahlungen
(investiv aus 2015) in Höhe von 1.421.758,16
Euro
Mehrauszahlungen
(investiv aus 2012) in Höhe von 17.826,00 Euro
Mehrauszahlungen
insgesamt: 1.872.945,68
Euro
Mehreinzahlungen 2.138.000,00
Euro
(investiv aus
Kreditermächtigung 2015)
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Sh. Begründung
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister