Betreff
Künftige Vorgehensweise bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden,
hier: Festlegung von Standards für Familien und Einzelpersonen
Vorlage
07 - 16 0667/2016/2
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Verwaltung zu beauftragen nach Möglichkeit Asylsuchende zu marktgerechten Konditionen in angemieteten oder erworbenen Wohnungen und Häusern dezentral unterzubringen. Insbesondere Familien und Alleinerziehende sind hierbei bevorzugt zu behandeln.
  2. Der Neubau des Objektes an der Tackenweide 19 soll, entsprechend der Empfehlung der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe, um ca. 300.000 € kostengünstiger umgesetzt werden (Verwaltungsvorschlag - Variante 1). Der Wohnungscharakter soll erhalten bleiben, um hier Wohnraum für Familien und Alleinerziehende zu schaffen. Der Speervermerk (Produkt 1.100.01.10.01, Invest. 7003040) wird aufgehoben.
  3. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Zahl der Asylsuchenden sind weitere Unterkünfte vorzuhalten bzw. zügig zu beschaffen.
  4. Für das Wertungskriterium „Standard“ in der Entscheidungsmatrix sind als weiterer Unterpunkt neben dem Baustandard, der Art der Unterbringung, den m² des Gebäudes und Grundstückes, die m²/ Person aufzunehmen. Für das Wertungskriterium „Kosten“ sind die Kosten pro Person/ a als Bezugsgröße heranzuziehen. Ferner ist bei der Darstellung aller Objekte, die mögliche Unterbringungszahl anzugeben.
  5. Im Rahmen der Prüfung sind bereits beschlossene (zum Teil bezogene) und besprochene Objekte durch die noch abschließend zu entwickelnde Entscheidungsmatrix darzustellen – Objekt Waldorf Hochelten, ehem. Hotel zur Grenze, mgl. Neubau Nierenberger Str. (neben Penny), Objekt Hantermann, Neubau Tackenenweide 19 (Variante I), Objekt Frankenstr, Speelbergerstr. 71 und Oelstr. 8.

 

Sachdarstellung :

 

Grundsätzliches/ Überblick Asyl

Das von der Verwaltung entwickelte und in der Fraktionsvorsitzendenrunde am 17.11.2015 erstmalig vorgestellte Szenario zur Unterbringung von Asylsuchenden in Emmerich am Rhein wird bis auf weiteres seine Gültigkeit behalten. Die der Stadt Emmerich am Rhein zugewiesenen Asylsuchenden sollen und werden weiterhin überwiegend in angemieteten Wohnungen und Häusern untergebracht. Die aktuelle Anmietquote beträgt ca. 90 % (77 % freier Wohnungsmarkt, 13 % Bund-Wohnungen, 10 % eigene Objekte). Die hohe Anmietquote wird auf Dauer nicht bestehen bleiben. Es sind 46 % der Asylsuchenden in Häusern, 37 % in Wohnungen und 17 % in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Kurzfristig stehen ca. 180 freie Plätze zur Unterbringung von Asylsuchenden zur Verfügung - überwiegend in Ein- und Mehrfamilienhäusern. Der Erwerb bzw. die Anmietung weiterer Wohnungen und Häuser soll und wird auch weiterhin im gesamten Stadtgebiet erfolgen. Ein besonderer Fokus ist hierbei auf Ortsteile zu legen, welche gemessen an der Einwohnerzahl nur eine relativ geringe Zahl an Asylsuchenden beherbergen. Der Anteil der Asylsuchenden in Gemeinschaftsunterkünften wird sich erst nach Fertigstellung des Neubaus an der Tackenweide 19 oder anderer Gemeinschaftsunterkünfte erhöhen. Das Modell der „wohnungsähnlichen“ Unterbringung kam und wird zukünftig auch hierbei (Prüfung/ Entwurf) zur Anwendung kommen.

 

Gemeinschaftsunterkunft Neubau Tackenweide 19

Nach Besichtigung der Asylbewerberunterkunft in der Stadt Bocholt Anfang 2015 und Diskussion im Sozialausschuss am 16.06.2015 wurde in der Ratssitzung am 15.09.2015 der Neubau eines Asylbewerberheims an der Tackenweide 19 nach dem „Bocholter Modell“ beschlossen. Nach Aufstellung des Bebauungsplans (E 11/2 Tackenweide Nordwest) und Stellung des Bauantrags Ende 2015 wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016 beantragt, den Neubau des Asylbewerberheims an der Tackenweide 19 mit einem Sperrvermerk zu versehen und eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe einzurichten, welche das geplante Objekt auf Kosteneinsparpotentiale hin untersucht. Die Verwaltung hat in Vorbereitung auf die Arbeitsgruppe, welche am 03.02.2016 tagte drei Entwurfsvarianten erarbeitet und diese mit einer Grobkostenschätzung hinterlegt. Die drei Varianten wurden der Arbeitsgruppe vorgestellt (vgl. Anlage Grundrisse):

Variante I: Verschiebung der beiden Gebäudeteile ineinander, Beibehaltung wohnungsähnlicher Charakter, Kostenersparnis ca. 300.000 €.

Variante II: Verschiebung der beiden Gebäudeteile, nach Geschlechtern getrennte gemeinschaftliche Sanitäranlagen, wohnheimähnlicher Charakter, Kostenersparnis ca. 350.000 €.

Variante III: Verschiebung der beiden Gebäudeteile, zwei Wohneinheiten nutzen eine gemeinschaftliche Sanitäranlage, Kostenersparnis ca. 280.000 €.

Die Arbeitsgruppe sprach eine Empfehlung für die Realisierung der Variante I aus, dieser folgte der Sozialausschuss am 02.03.2016.

 

Vor der endgültigen Festlegung zur Art der Ausführung, z. B. Massivbauweise („Stein auf Stein“) oder Modulbauweise (Betonfertigteile) etc., erfolgt eine gesonderte Vorstellung gegenüber den politischen Entscheidungsträgern – da aktuell dem Fachbereich Immobilien noch nicht alle Informationen zu Bauqualitäten sowie Umsetzbarkeit des (an)geforderten Grundrisses vorliegen.

 

Entscheidungsmatrix Grundsätzlich

Die im Sozialausschuss am 02.03.2016 präsentierte Entscheidungsmatrix (vgl. Anlage Entwurf Matrix) wird im Wertungskriterium „Standard“ um den Unterpunkt „m²/ Person“ erweitert, wodurch sich eine neue Gewichtung der einzelnen Unterpunkte ergeben muss. Der Vorschlag der Verwaltung:

Baustandard: 40 % (vorher 50 %)

Art der Unterbringung: 20 % (vorher 20 %)

m² Gebäude: 10 % (vorher 20 %)

m² Grundstück 10 % (vorher 10 %)

m²/ Person: 20 % (Wertungsskala < 5 m² 0 Punkte > 15 m² 10 Punkte)

Das Wertungskriterium „Standard“ fliest weiterhin mit 30 % in die Gesamtwertung ein.

Innerhalb des Vortrages des Fachbereichs Immobilien (Sozialausschuss 02.03.16) wurden einmal die Kosten/ m² (Folie 12) und an einer anderen Stelle die Kosten/ m² bzw. Kosten/ Person (Folie 14) als Bezugsgröße für das Wertungskriterium „Kosten“ aufgeführt/ benannt. Die Auffassung, dass im Rahmen der Asyl- und Flüchtlingsunterbringung die Kosten pro Person aussagekräftiger/ sinnvoller sind als die Kosten pro m² wird von der Verwaltung geteilt

Die geplante Anzahl der in einem Objekt unterzubringenden Asylsuchenden wird, wie bisher auch ohne eine gesonderte Wertung, bei der Vorstellung von größeren Anmietungen, Hauserwerbungen, Neu- und Umbauvorhaben angegeben.

 

Entscheidungsmatrix Konkret

Die Bewertung/ Prüfung bereits beschlossener sowie aktuell und ehm. geplanter Unterbringungsmöglichkeiten findet sich in tabellarischer Form im Anhang (vgl. Anlage Bewertung Matrix). Das Objekt Frankenstraße konnte, aufgrund bisher nicht erfolgter Kalkulation der notwendigen Umbaumaßnahmen, noch nicht mit berücksichtigt werden.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme Errichtung Tackenweide 19 ist im Haushaltsplan 2016 Produkt 1.100.01.10.01, Invest. 7003040 vorgesehen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister