hier: Festlegung von Standards für Familien und Einzelpersonen
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Verwaltung zu
beauftragen nach Möglichkeit Asylsuchende zu marktgerechten Konditionen in
angemieteten oder erworbenen Wohnungen und Häusern dezentral
unterzubringen. Insbesondere Familien und Alleinerziehende sind hierbei
bevorzugt zu behandeln.
- Der Neubau des Objektes an der Tackenweide 19 soll, entsprechend
der Empfehlung der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe, um ca. 300.000 €
kostengünstiger umgesetzt werden (Verwaltungsvorschlag - Variante 1). Der
Wohnungscharakter soll erhalten bleiben, um hier Wohnraum für Familien und
Alleinerziehende zu schaffen. Der Speervermerk (Produkt 1.100.01.10.01,
Invest. 7003040) wird aufgehoben.
- Aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Zahl der
Asylsuchenden sind weitere Unterkünfte vorzuhalten bzw. zügig zu
beschaffen.
- Für das Wertungskriterium „Standard“ in der Entscheidungsmatrix
sind als weiterer Unterpunkt neben dem Baustandard, der Art der
Unterbringung, den m² des Gebäudes und Grundstückes, die m²/ Person
aufzunehmen. Für das Wertungskriterium „Kosten“ sind die Kosten pro
Person/ a als Bezugsgröße heranzuziehen. Ferner ist bei der Darstellung
aller Objekte, die mögliche Unterbringungszahl anzugeben.
- Im Rahmen der Prüfung sind bereits beschlossene (zum Teil bezogene)
und besprochene Objekte durch die noch abschließend zu entwickelnde
Entscheidungsmatrix darzustellen – Objekt Waldorf Hochelten, ehem. Hotel
zur Grenze, mgl. Neubau Nierenberger Str. (neben Penny), Objekt
Hantermann, Neubau Tackenenweide 19 (Variante I), Objekt Frankenstr, Speelbergerstr.
71 und Oelstr. 8.
Sachdarstellung :
Grundsätzliches/
Überblick Asyl
Das von der Verwaltung entwickelte und in der Fraktionsvorsitzendenrunde
am 17.11.2015 erstmalig vorgestellte Szenario zur Unterbringung von
Asylsuchenden in Emmerich am Rhein wird bis auf weiteres seine Gültigkeit
behalten. Die der Stadt Emmerich am Rhein zugewiesenen Asylsuchenden sollen und
werden weiterhin überwiegend in angemieteten Wohnungen und Häusern
untergebracht. Die aktuelle Anmietquote beträgt ca. 90 % (77 % freier
Wohnungsmarkt, 13 % Bund-Wohnungen, 10 % eigene Objekte). Die hohe Anmietquote
wird auf Dauer nicht bestehen bleiben. Es sind 46 % der Asylsuchenden in
Häusern, 37 % in Wohnungen und 17 % in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht.
Kurzfristig stehen ca. 180 freie Plätze zur Unterbringung von Asylsuchenden zur
Verfügung - überwiegend in Ein- und Mehrfamilienhäusern. Der Erwerb bzw. die
Anmietung weiterer Wohnungen und Häuser soll und wird auch weiterhin im
gesamten Stadtgebiet erfolgen. Ein besonderer Fokus ist hierbei auf Ortsteile
zu legen, welche gemessen an der Einwohnerzahl nur eine relativ geringe Zahl an
Asylsuchenden beherbergen. Der Anteil der Asylsuchenden in
Gemeinschaftsunterkünften wird sich erst nach Fertigstellung des Neubaus an der
Tackenweide 19 oder anderer Gemeinschaftsunterkünfte erhöhen. Das Modell der
„wohnungsähnlichen“ Unterbringung kam und wird zukünftig auch hierbei (Prüfung/
Entwurf) zur Anwendung kommen.
Gemeinschaftsunterkunft
Neubau Tackenweide 19
Nach Besichtigung der Asylbewerberunterkunft in der Stadt Bocholt Anfang
2015 und Diskussion im Sozialausschuss am 16.06.2015 wurde in der Ratssitzung
am 15.09.2015 der Neubau eines Asylbewerberheims an der Tackenweide 19 nach dem
„Bocholter Modell“ beschlossen. Nach Aufstellung des Bebauungsplans (E 11/2
Tackenweide Nordwest) und Stellung des Bauantrags Ende 2015 wurde in der
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016 beantragt, den Neubau
des Asylbewerberheims an der Tackenweide 19 mit einem Sperrvermerk zu versehen
und eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe einzurichten, welche das geplante
Objekt auf Kosteneinsparpotentiale hin untersucht. Die Verwaltung hat in
Vorbereitung auf die Arbeitsgruppe, welche am 03.02.2016 tagte drei
Entwurfsvarianten erarbeitet und diese mit einer Grobkostenschätzung
hinterlegt. Die drei Varianten wurden der Arbeitsgruppe vorgestellt (vgl.
Anlage Grundrisse):
Variante I: Verschiebung der beiden Gebäudeteile ineinander,
Beibehaltung wohnungsähnlicher Charakter, Kostenersparnis ca. 300.000 €.
Variante II: Verschiebung der beiden Gebäudeteile, nach Geschlechtern
getrennte gemeinschaftliche Sanitäranlagen, wohnheimähnlicher Charakter,
Kostenersparnis ca. 350.000 €.
Variante III: Verschiebung der beiden Gebäudeteile, zwei Wohneinheiten
nutzen eine gemeinschaftliche Sanitäranlage, Kostenersparnis ca. 280.000 €.
Die Arbeitsgruppe sprach eine Empfehlung für die Realisierung der
Variante I aus, dieser folgte der Sozialausschuss am 02.03.2016.
Vor der endgültigen Festlegung zur Art der Ausführung, z. B.
Massivbauweise („Stein auf Stein“) oder Modulbauweise (Betonfertigteile) etc.,
erfolgt eine gesonderte Vorstellung gegenüber den politischen
Entscheidungsträgern – da aktuell dem Fachbereich Immobilien noch nicht alle
Informationen zu Bauqualitäten sowie Umsetzbarkeit des (an)geforderten
Grundrisses vorliegen.
Entscheidungsmatrix
Grundsätzlich
Die im Sozialausschuss am 02.03.2016 präsentierte Entscheidungsmatrix
(vgl. Anlage Entwurf Matrix) wird im Wertungskriterium „Standard“ um den
Unterpunkt „m²/ Person“ erweitert, wodurch sich eine neue Gewichtung der
einzelnen Unterpunkte ergeben muss. Der Vorschlag der Verwaltung:
Baustandard: 40 % (vorher 50 %)
Art der Unterbringung: 20 % (vorher 20 %)
m² Gebäude: 10 % (vorher 20 %)
m² Grundstück 10 % (vorher 10 %)
m²/ Person: 20 % (Wertungsskala < 5 m² 0 Punkte > 15 m² 10 Punkte)
Das Wertungskriterium „Standard“ fliest weiterhin mit 30 % in die
Gesamtwertung ein.
Innerhalb des Vortrages des Fachbereichs Immobilien (Sozialausschuss
02.03.16) wurden einmal die Kosten/ m² (Folie 12) und an einer anderen Stelle
die Kosten/ m² bzw. Kosten/ Person (Folie 14) als Bezugsgröße für das
Wertungskriterium „Kosten“ aufgeführt/ benannt. Die Auffassung, dass im Rahmen
der Asyl- und Flüchtlingsunterbringung die Kosten pro Person aussagekräftiger/
sinnvoller sind als die Kosten pro m² wird von der Verwaltung geteilt
Die geplante Anzahl der in einem Objekt unterzubringenden Asylsuchenden
wird, wie bisher auch ohne eine gesonderte Wertung, bei der Vorstellung von
größeren Anmietungen, Hauserwerbungen, Neu- und Umbauvorhaben angegeben.
Entscheidungsmatrix
Konkret
Die Bewertung/ Prüfung bereits beschlossener sowie aktuell und ehm.
geplanter Unterbringungsmöglichkeiten findet sich in tabellarischer Form im
Anhang (vgl. Anlage Bewertung Matrix). Das Objekt Frankenstraße konnte,
aufgrund bisher nicht erfolgter Kalkulation der notwendigen Umbaumaßnahmen,
noch nicht mit berücksichtigt werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme Errichtung Tackenweide 19 ist im Haushaltsplan 2016
Produkt 1.100.01.10.01, Invest. 7003040 vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister