Betreff
Senkung der bisherigen Verzinsung des Eigenkapitals der KBE von bisher 7 % auf 4 %, hier: Antrag Nr. I/2016 der BGE-Ratsfraktion
Vorlage
70 - 16 0660/2016/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, den Zinssatz für die Eigenkapitalverzinsung nicht zu senken.

 

Sachdarstellung :

 

Eine Reduzierung der Eigenkapitalverzinsung wirkt sich nicht auf die Höhe der Abwassergebühren aus. Die Eigenkapitalverzinsung auf der Basis von 7 % ist kein gebührenrelevanter Aufwand in der Gebührenkalkulation im Abwasserbereich. Infolge der rechnerischen Unterschiede zwischen der kaufmännischen Buchhaltung nach dem HGB für den Gesamtbetrieb und der Gebührenkalkulation mit Abschluss nach KAG NRW ergibt sich ein Unterschied zwischen der tatsächlichen Abschreibung und Verzinsung und diesen als kalkulatorische Kosten nach dem KAG. Aus dieser Differenz ergibt sich der Jahresüberschuss des Eigenbetriebes, der bisher soweit ausreichte, eine jährliche Ausschüttung an die Stadt auf der Bemessungsgrundlage einer 7%-igen Verzinsung des von der Stadt eingebrachten Eigenkapitals als auch weitere Beträge in die Gewinnrücklage vornehmen zu können.

 

Eine Reduzierung dieser Ausschüttung auf der Basis einer Eigenkapitalverzinsung von derzeit 7 % auf nur noch 4 % würde die Ertragssituation des städt. Haushaltes allein in den Planungsjahren 2016-2019 um 1,683 MIO € verschlechtern und im städt. Haushalt zu einem Haushaltsausgleich durch Verringerung des Eigenkapitals erfolgen müssen. Der Einnahmeausfall im städtischen Haushalt von rd. 420.742 Euro entspräche jährlich ca. 38 Punkten beim Hebesatz der Grundsteuer B.

 

Auf der anderen Seite würde eine weitere nicht notwendige Erhöhung der Gewinnrücklage des Eigenbetriebes erfolgen. Nach dem Jahresabschluss 2014 weist diese einen Bestand von 11,5 MIO € auf. Bei einer Eigenkapitalquote von rd. 30 % wird eine weitere Stärkung der Gewinnrücklagen durch Betriebsleitung und Wirtschaftsprüfer auch nicht als notwendig erachtet.

 

Aus den genannten Gründen wird empfohlen, den Antrag abzulehnen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister