Betreff
Akustische Signale für Ampelanlagen,
hier: Eingabe Nr. 13/2016 vom FDP-Ortsverband Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 0739/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt für eine barrierefreie Gestaltung des Knotenpunktes L 7 (B8alt) / Pesthof / Van-Gülpen-Straße Mittel aus dem Produkt 7.000079.700 einzusetzen.

 

Sachdarstellung :

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein am 18.05.2016 wurde die beiliegende Eingabe des FDP- Ortsverbandes an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen. Bestandteil dieser Eingabe ist die Bitte an die Verwaltung die Aufrüstung der Lichtsignalanlagen (LSA) im Stadtgebiet mit zusätzlichen akustischen Signalen zu prüfen.

 

Akustische Signale als Ergänzung der Lichtsignalanlagen können für Blinde und Sehbehinderte Verkehrsteilnehmer eine Unterstützung darstellen und dadurch zu einer Verbesserung der Barrierefreiheit im Straßenverkehr führen. Sie kommen, laut Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA), vor allem an Furten von Lichtsignalanlagen in Betracht, die regelmäßig von Blinden und Sehbehinderten genutzt werden und an denen diese besonders gefährdet sind.

 

Bei den akustischen Signalgebern unterscheidet man zwischen einem Orientierungs- und einem Freigabesignal. Während das Orientierungssignal zum Auffinden der LSA dient, signalisiert das akustische Freigabesignal die Freigabezeit für Fußgänger.

 

Zudem gibt es taktile Signalgeber, die durch die Vibration einer Platte an der Unterseite der Anforderungstaster, Auskunft über die Freigabezeit geben. Diese geben durch ein erhabenes Symbol zudem Aufschluss über die Richtung und die Gestalt der Fußgängerfurt.

 

Akustische und taktile Signalgeber können unabhängig voneinander oder in Kombination eingesetzt werden.

 

Durch akustische Signale, insbesondere solche, die auf die Fußgängerfurt aufmerksam machen, kann es jedoch zu Störungen von Anwohnern kommen. In diesen Fällen ist es sinnvoller durch taktile Bodenelemente zur Fußgängerfurt hinzuleiten und durch vibrierende taktile Elemente an der LSA auf die Grünphasen hinzuweisen. (RiLSA 2015: 6.2.8 Akustische und taktile Signalgeber)

 

Die Lichtsignalanlagen, die im Stadtgebiet vorhanden sind, befinden sich überwiegend an qualifizierten Straßen, deren Straßenbaulastträger der Landesbetrieb Straßen.NRW ist. Dies bezieht sich auf die Knotenpunkte L7 / s´Heerenberger Straße, L7 / Pesthof / Van-Gülpen-Straße sowie L7 / Löwentor.

 

Zudem gibt es eine Fußgänger-Ampel an der Straße Steintor, für die die Stadt als Straßenbaulastträger zuständig ist.

 

Stellungnahme Straßen.NRW

Die Verwaltung hat Straßen.NRW diesbezüglich um eine Stellungnahme gebeten. Die Ausführungen des Landesbetriebs zu den einzelnen Knotenpunkten lauten wie folgt:

„LSA L 7 (B8alt) / s`Heerenberger Straße:

Die Lichtsignalanlage wird derzeit mit einem Festzeitprogramm betrieben. Anforderungstaster für Fußgänger sind nicht vorhanden. Diese werden bei jedem Umlauf automatisch mit frei gegeben.

Grundsätzlich werden bei Erneuerungen von Signalanlagen diese mit Einrichtungen für Blinde und Sehbehinderte, wenn ein Bedarf vorhanden oder abzusehen ist, ausgestattet.

Da bei dieser Einmündung derzeit kein Bedarf vorhanden ist, besteht seitens Straßen.NRW keine Veranlassung die Einrichtung von blindengerechten Signalen vorzunehmen. Wird es zukünftig einen Bedarf geben, so ist im Rahmen der Anhörung der zu beteiligenden Stellen über die Einrichtung zu entscheiden.

Seitens der Straßenverkehrsbehörde ist bei Erfordernis eine signaltechnische Planung zu erstellen und anzuordnen. Auf Grundlage dieser angeordneten signaltechnischen Planung wird dann die Änderung der LSA, wenn die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ausgeführt. Eine Priorisierung der Maßnahme im Gesamtmaßnahmenkonzept ist erforderlich. Das Steuergerät stammt aus dem Jahre 2006. Die Lebensdauer beträgt ca. 20 Jahre. Derzeit ist keine Erneuerung der LSA geplant.

Zusätzlich zu einer behindertengerechten Gestaltung wäre die Heranführung der Blinden und Sehbehinderten mittels Bodenindikatoren im Zuge der Gehwege einzurichten.

 

LSA L 7 (B8alt) / Pesthof / Van-Gülpen-Straße:

Diese Lichtsignalanlage wurde in 2008 mit taktilen Signalen für blinde und sehbehinderte ausgestattet. Diese sind parallel zu den Freigaben der Fußgänger geschaltet. Derzeit liegen keine Beschwerden von Blinden bzw. Sehbehinderten vor. Für die Einrichtung mit akustischen Signalen müsste die signaltechnische Planung überarbeitet werden. Das Steuergerät der LSA stammt aus dem Jahr 2002. Eine turnusmäßige Erneuerung ist derzeit nicht vor 2022-2027 geplant. Die Haushaltssituation des Landes lässt uns derzeit wenig Handlungsspielraum. Auch hier müsste eine Priorisierung vorgenommen werden. Hier gab es in 2009 schon mal die Überlegung zur Einrichtung von Bodenindikatoren im Bereich der Gehwege zur Heranführung der Blinden bzw. Sehbehinderten.

 

LSA L 7 (B8alt) / Löwentor:

Bei dieser LSA wurde im Jahr 2012 die Einrichtung einer taktilen Signalgebung über die Straße „Löwentor“ ausgeführt. Aufgrund der geplanten Beseitigung des plangleichen Bahnüberganges im Zuge der Betuwe-Strecke wird der Knotenpunkt dann zurückgebaut. Diesbezüglich sollte, da hier kein Bedarf bekannt ist, von einer Erweiterung der LSA mittels akustischen Signalgebern abgesehen werden. Eine kostenintensive Änderung der signaltechnischen Planung (Kosten Straßenverkehrsbehörde) und technischen Umsetzung wird seitens Straßen.NRW, mit Betrachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, derzeit nicht angestrebt.“

 

Fazit:

Die prägnanten Knotenpunkte, die über Lichtsignalanlagen gesteuert sind, sind überwiegend bereits mit taktilen Signalgebern ausgestattet. Eine weitere Aufrüstung mit zusätzlichen akustischen Signalen wird von Seiten des Landesbetriebs derzeit nicht als erforderlich angesehen.

Für die LSA am Knotenpunkt L 7 (B8alt) / Pesthof / Van-Gülpen-Straße wäre durch die Einrichtung zusätzlicher akustischer Signale eine Störung der angrenzenden Wohnbebauung gegeben, was eine solche Maßnahme ausschließt. Einer Einrichtung akustischer Signalgeber stehen derzeit zudem die Begründungen des Landesbetriebs entgegen.

Für die LSA an städtischen Straßen, dem Fußgängerüberweg an der Straße Steintor gegenüber der Post, wäre durch die Einrichtung akustischer Signale ebenfalls eine Störung der angrenzenden Wohnbebauung gegeben. Die LSA kann mit taktilen Signalgebern aufgerüstet werden, zusätzlich können taktile Bodenelemente an den Fußgängerüberweg heranführen.

Die LSA am Diepe Kuhweg ist mit taktilen Signalgebern ausgerüstet.

Die Verwaltung regt an, zunächst den Knotenpunkt L 7 (B8alt) / Pesthof / Van-Gülpen-Straße mit taktilen Bodenelementen auszustatten. Die erforderlichen Haushaltsmittel können noch in 2016 unter anderem aus der Haushaltsstelle 7.000079.700 „Verkehrsberuhigungsmaßnahmen“ (Pauschale von 5000€) an die ausführende KBE übertragen werden.

Die Verwaltung schlägt zudem vor, zukünftig eine Kostenstelle in den Haushalt aufzunehmen, in die ein jährlicher Pauschalbetrag in Höhe von 5.000 € für einen sukzessiven barrierefreien Umbau von Verkehrseinrichtungen im Stadtgebiet, eingestellt wird.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2016  vorgesehen. Produkt: 7.000079.700

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter