hier: Eingabe Nr. 13/2016 vom FDP-Ortsverband Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und empfiehlt für eine barrierefreie Gestaltung des Knotenpunktes
L 7 (B8alt) / Pesthof / Van-Gülpen-Straße Mittel aus dem Produkt
7.000079.700 einzusetzen.
Sachdarstellung :
In der
Sitzung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein am 18.05.2016 wurde die
beiliegende Eingabe des FDP- Ortsverbandes an den Ausschuss für
Stadtentwicklung verwiesen. Bestandteil dieser Eingabe ist die Bitte an die
Verwaltung die Aufrüstung der Lichtsignalanlagen (LSA) im Stadtgebiet mit
zusätzlichen akustischen Signalen zu prüfen.
Akustische
Signale als Ergänzung der Lichtsignalanlagen können für Blinde und
Sehbehinderte Verkehrsteilnehmer eine Unterstützung darstellen und dadurch zu
einer Verbesserung der Barrierefreiheit im Straßenverkehr führen. Sie
kommen, laut Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA), vor allem an Furten von
Lichtsignalanlagen in Betracht, die regelmäßig von Blinden und Sehbehinderten
genutzt werden und an denen diese besonders gefährdet sind.
Bei
den akustischen Signalgebern unterscheidet man zwischen einem Orientierungs-
und einem Freigabesignal. Während das Orientierungssignal zum Auffinden der LSA
dient, signalisiert das akustische Freigabesignal die Freigabezeit für Fußgänger.
Zudem
gibt es taktile Signalgeber, die durch die Vibration einer Platte an der
Unterseite der Anforderungstaster, Auskunft über die Freigabezeit geben. Diese
geben durch ein erhabenes Symbol zudem Aufschluss über die Richtung und die
Gestalt der Fußgängerfurt.
Akustische
und taktile Signalgeber können unabhängig voneinander oder in Kombination
eingesetzt werden.
Durch
akustische Signale, insbesondere solche, die auf die Fußgängerfurt aufmerksam
machen, kann es jedoch zu Störungen von Anwohnern kommen. In diesen Fällen ist
es sinnvoller durch taktile Bodenelemente zur Fußgängerfurt hinzuleiten und
durch vibrierende taktile Elemente an der LSA auf die Grünphasen hinzuweisen.
(RiLSA 2015: 6.2.8 Akustische und taktile Signalgeber)
Die
Lichtsignalanlagen, die im Stadtgebiet vorhanden sind, befinden sich
überwiegend an qualifizierten Straßen, deren Straßenbaulastträger der
Landesbetrieb Straßen.NRW ist. Dies bezieht sich auf die Knotenpunkte L7 /
s´Heerenberger Straße, L7 / Pesthof / Van-Gülpen-Straße sowie L7 / Löwentor.
Zudem
gibt es eine Fußgänger-Ampel an der Straße Steintor, für die die Stadt als
Straßenbaulastträger zuständig ist.
Stellungnahme Straßen.NRW
Die
Verwaltung hat Straßen.NRW diesbezüglich um eine Stellungnahme gebeten. Die
Ausführungen des Landesbetriebs zu den einzelnen Knotenpunkten lauten wie
folgt:
„LSA L 7 (B8alt) /
s`Heerenberger Straße:
Die Lichtsignalanlage wird derzeit mit
einem Festzeitprogramm betrieben. Anforderungstaster für Fußgänger sind nicht
vorhanden. Diese werden bei jedem Umlauf automatisch mit frei gegeben.
Grundsätzlich werden bei Erneuerungen
von Signalanlagen diese mit Einrichtungen für Blinde und Sehbehinderte, wenn
ein Bedarf vorhanden oder abzusehen ist, ausgestattet.
Da bei dieser Einmündung derzeit kein
Bedarf vorhanden ist, besteht seitens Straßen.NRW keine Veranlassung die
Einrichtung von blindengerechten Signalen vorzunehmen. Wird es zukünftig einen
Bedarf geben, so ist im Rahmen der Anhörung der zu beteiligenden Stellen über
die Einrichtung zu entscheiden.
Seitens der Straßenverkehrsbehörde ist
bei Erfordernis eine signaltechnische Planung zu erstellen und anzuordnen. Auf
Grundlage dieser angeordneten signaltechnischen Planung wird dann die Änderung
der LSA, wenn die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen,
ausgeführt. Eine Priorisierung der Maßnahme im Gesamtmaßnahmenkonzept ist
erforderlich. Das Steuergerät stammt aus dem Jahre 2006. Die Lebensdauer
beträgt ca. 20 Jahre. Derzeit ist keine Erneuerung der LSA geplant.
Zusätzlich zu einer behindertengerechten
Gestaltung wäre die Heranführung der Blinden und Sehbehinderten mittels
Bodenindikatoren im Zuge der Gehwege einzurichten.
LSA L
7 (B8alt) / Pesthof / Van-Gülpen-Straße:
Diese Lichtsignalanlage wurde in 2008
mit taktilen Signalen für blinde und sehbehinderte ausgestattet. Diese sind
parallel zu den Freigaben der Fußgänger geschaltet. Derzeit liegen keine
Beschwerden von Blinden bzw. Sehbehinderten vor. Für die Einrichtung mit
akustischen Signalen müsste die signaltechnische Planung überarbeitet werden.
Das Steuergerät der LSA stammt aus dem Jahr 2002. Eine turnusmäßige Erneuerung
ist derzeit nicht vor 2022-2027 geplant. Die Haushaltssituation des Landes
lässt uns derzeit wenig Handlungsspielraum. Auch hier müsste eine Priorisierung
vorgenommen werden. Hier gab es in 2009 schon mal die Überlegung zur
Einrichtung von Bodenindikatoren im Bereich der Gehwege zur Heranführung der
Blinden bzw. Sehbehinderten.
LSA L
7 (B8alt) / Löwentor:
Bei dieser LSA wurde im Jahr 2012 die
Einrichtung einer taktilen Signalgebung über die Straße „Löwentor“ ausgeführt.
Aufgrund der geplanten Beseitigung des plangleichen Bahnüberganges im Zuge der
Betuwe-Strecke wird der Knotenpunkt dann zurückgebaut. Diesbezüglich sollte, da
hier kein Bedarf bekannt ist, von einer Erweiterung der LSA mittels akustischen
Signalgebern abgesehen werden. Eine kostenintensive Änderung der
signaltechnischen Planung (Kosten Straßenverkehrsbehörde) und technischen
Umsetzung wird seitens Straßen.NRW, mit Betrachtung der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel, derzeit nicht angestrebt.“
Fazit:
Die
prägnanten Knotenpunkte, die über Lichtsignalanlagen gesteuert sind, sind
überwiegend bereits mit taktilen Signalgebern ausgestattet. Eine weitere
Aufrüstung mit zusätzlichen akustischen Signalen wird von Seiten des
Landesbetriebs derzeit nicht als erforderlich angesehen.
Für
die LSA am Knotenpunkt L 7 (B8alt) / Pesthof / Van-Gülpen-Straße wäre durch die
Einrichtung zusätzlicher akustischer Signale eine Störung der angrenzenden
Wohnbebauung gegeben, was eine solche Maßnahme ausschließt. Einer Einrichtung
akustischer Signalgeber stehen derzeit zudem die Begründungen des
Landesbetriebs entgegen.
Für
die LSA an städtischen Straßen, dem Fußgängerüberweg an der Straße Steintor
gegenüber der Post, wäre durch die Einrichtung akustischer Signale ebenfalls
eine Störung der angrenzenden Wohnbebauung gegeben. Die LSA kann mit taktilen
Signalgebern aufgerüstet werden, zusätzlich können taktile Bodenelemente an den
Fußgängerüberweg heranführen.
Die
LSA am Diepe Kuhweg ist mit taktilen Signalgebern ausgerüstet.
Die
Verwaltung regt an, zunächst den Knotenpunkt L 7 (B8alt) / Pesthof /
Van-Gülpen-Straße mit taktilen Bodenelementen auszustatten. Die erforderlichen
Haushaltsmittel können noch in 2016 unter anderem aus der Haushaltsstelle
7.000079.700 „Verkehrsberuhigungsmaßnahmen“ (Pauschale von 5000€) an die
ausführende KBE übertragen werden.
Die
Verwaltung schlägt zudem vor, zukünftig eine Kostenstelle in den Haushalt
aufzunehmen, in die ein jährlicher Pauschalbetrag in Höhe von 5.000 € für einen
sukzessiven barrierefreien Umbau von Verkehrseinrichtungen im Stadtgebiet,
eingestellt wird.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2016 vorgesehen. Produkt:
7.000079.700
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter