hier: Beschluss des Konzeptes
Beschlussvorschlag
Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein nimmt den Endbericht des Vergnügungsstättenkonzeptes
zur Kenntnis und beschließt das Konzept im Sinne eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).
Sachdarstellung :
Anlass und Ziele der Planung
Von Vergnügungsstätten
gehen negative städtebauliche Auswirkungen aus, wie beispielsweise
Verdrängungseffekte in zentralen Einkaufslagen. Aufgrund immer wieder kehrender
Anfragen für Vergnügungsstätten soll ein gesamtstädtisches Steuerungskonzept
aufgestellt werden. Ziel des Konzeptes ist es, auf eine möglichst konfliktfreie
Verteilung der Einrichtungen im Stadtgebiet hinzuwirken.
Erarbeitungsprozess
und Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung wurde in seiner Sitzung am 20.10.2015 über Grundinformationen
zu Konzept und Planungsprozess im Rahmen einer Präsentation von dem Büro Stadt-
und Regionalplanung Dr. Jansen aus Köln informiert.
Den ersten
Arbeitsschritt stellte eine Bestandsaufnahmen dar.
Auf Grundlage derer
hat das Büro Vorschläge für Zulässigkeitsbereiche von Vergnügungsstätten
erarbeitet. Diese wurden am 10.11.2015 im Rahmen eines politischen
Arbeitskreises diskutiert.
Anschließend wurde
ein erster Entwurf des Vergnügungsstättenkonzeptes erstellt.
In seiner Sitzung am
19.01.2016 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung dem Entwurf des Konzeptes
zugestimmt und ihn damit für die Bürgerbeteiligung freigegeben.
In der Zeit vom
03.02.2016 bis einschließlich 03.03.2016 konnten sich interessierte Bürger im
Rathaus über das Konzept informieren. Das Konzept war parallel dazu auch auf
der Emmericher Homepage eingestellt. Über die Presse wurden diese
Beteiligungsmöglichkeiten kommuniziert.
Anregungen seitens
der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Umsetzung des Konzeptes
Das Konzept wird als
Städtebauliches Entwicklungskonzept
gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Es ist somit künftig bei der
Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr 2016 vorgesehen. Produkt-Nr.
1.100.09.01.01
Sachkonto: 54290000
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter