Betreff
Vergnügungsstättenkonzept,
hier: Beschluss des Konzeptes
Vorlage
05 - 16 0751/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt den Endbericht des Vergnügungsstättenkonzeptes zur Kenntnis und beschließt das Konzept im Sinne eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Sachdarstellung :

 

Anlass und Ziele der Planung

Von Vergnügungsstätten gehen negative städtebauliche Auswirkungen aus, wie beispielsweise Verdrängungseffekte in zentralen Einkaufslagen. Aufgrund immer wieder kehrender Anfragen für Vergnügungsstätten soll ein gesamtstädtisches Steuerungskonzept aufgestellt werden. Ziel des Konzeptes ist es, auf eine möglichst konfliktfreie Verteilung der Einrichtungen im Stadtgebiet hinzuwirken.

 

 

Erarbeitungsprozess und Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung wurde in seiner Sitzung am 20.10.2015 über Grundinformationen zu Konzept und Planungsprozess im Rahmen einer Präsentation von dem Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen aus Köln informiert.

 

Den ersten Arbeitsschritt stellte eine Bestandsaufnahmen dar.

 

Auf Grundlage derer hat das Büro Vorschläge für Zulässigkeitsbereiche von Vergnügungsstätten erarbeitet. Diese wurden am 10.11.2015 im Rahmen eines politischen Arbeitskreises diskutiert.

 

Anschließend wurde ein erster Entwurf des Vergnügungsstättenkonzeptes erstellt.

 

In seiner Sitzung am 19.01.2016 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung dem Entwurf des Konzeptes zugestimmt und ihn damit für die Bürgerbeteiligung freigegeben.

 

In der Zeit vom 03.02.2016 bis einschließlich 03.03.2016 konnten sich interessierte Bürger im Rathaus über das Konzept informieren. Das Konzept war parallel dazu auch auf der Emmericher Homepage eingestellt. Über die Presse wurden diese Beteiligungsmöglichkeiten kommuniziert.

 

Anregungen seitens der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.

 

 

Umsetzung des Konzeptes

Das Konzept wird als Städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Es ist somit künftig bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2016  vorgesehen. Produkt-Nr. 1.100.09.01.01

Sachkonto: 54290000                                                   

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter