Betreff
Landesförderung Ausbau U3, hier: Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 10 Prozent an den Ü3- Investitionskostenpauschalen zum Ausbau der Kita-Plätze
Vorlage
04 - 16 0773/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den Eigenanteil von 10 Prozent an den  Ü3-Investitionskostenpauschalen bis zu einem Betrag in Höhe von 18.000,- € aus kommunalen Mittel zu finanzieren.

 

 

Sachdarstellung :

Das Land  Nordrhein-Westfalen hat für den Ausbau der Ü3-Plätze in Kindertageseinrichtungen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Im Rahmen dieses Investitionskostenprogramms werden Investitionsvorhaben gefördert, die der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze dienen. Lt.  Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW vom 24.03.2016 wurde jedem Jugendamt mindestens ein Sockelbetrag i.H.v. 180.000 € reserviert. Für den Abruf der Mittel sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege  sowie das Rundschreiben des LVR Rheinland vom 24.03.2016 zu beachten. (Anlage 1).

Bezugnehmend auf Punkt 4 der genannten Richtlinien beträgt der Fördersatz  90 Prozent der anerkannten Ausgaben. Insoweit ist bereits bei der Antragstellung auf Investitionskosten-förderung anzugeben, wie der Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent finanziert wird.  Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen. Darüber hinaus ist die Antragsfrist 30.08.2016 zu beachten.

Im Rahmen der Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Förderung in Kindertages-einrichtungen gemäß § 24 SGB VIII und der Planungsverantwortung nach § 80 SGB VIII  ist die Stadt Emmerich am Rhein verpflichtet,  Kindergartenplätze bedarfsgerecht vorzuhalten. Hieraus ergibt sich eine finanzielle Mitverantwortung an den Ausbaukosten für die Schaffung von Kita-Plätzen. Den Trägern, die sich  zukünftig bereit erklären  Kita-Plätze auszubauen, soll neben der Möglichkeit der Finanzierung aus  Landesmitteln,  die Möglichkeit der Beantragung des 10 Prozent Eigenanteils  aus kommunalen Mitteln zugesichert werden können. Hierfür ist ein entsprechender Beschluss erforderlich. 

Haushaltsmittel für den Zuschuss zu investiven Maßnahmen für den Ausbau von                     Kita-Plätzen wurden im Haushaltsjahr 2016 nicht veranschlagt. Lediglich für den Ausbau der Kindertagespflege wurde eine Betrag in Höhe von 5.000 € in den Haushalt 2016 eingestellt.  Die Mittel für den Ausbau der Ü3-Plätze in Kindertageseinrichtungen sollen im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe bereitgestellt werden.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Mittel sind sollen überplanmäßig bereitgestellt werden.

Produkt: 1.100.06.01.01

Leitbild:

Die  Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leibildes Kapitel 4.3

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister