Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den
Eigenanteil von 10 Prozent an den
Ü3-Investitionskostenpauschalen bis zu einem Betrag in Höhe von 18.000,-
€ aus kommunalen Mittel zu finanzieren.
Sachdarstellung :
Das Land
Nordrhein-Westfalen hat für den Ausbau der Ü3-Plätze in
Kindertageseinrichtungen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Im Rahmen
dieses Investitionskostenprogramms werden Investitionsvorhaben gefördert, die
der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze dienen. Lt. Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder,
Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW vom 24.03.2016 wurde jedem Jugendamt
mindestens ein Sockelbetrag i.H.v. 180.000 € reserviert. Für den Abruf der
Mittel sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen
zum Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie das Rundschreiben des LVR Rheinland vom
24.03.2016 zu beachten. (Anlage 1).
Bezugnehmend auf Punkt 4 der genannten Richtlinien
beträgt der Fördersatz 90 Prozent der anerkannten
Ausgaben. Insoweit ist bereits bei der Antragstellung auf
Investitionskosten-förderung anzugeben, wie der Eigenanteil in Höhe von 10
Prozent finanziert wird. Dem Antrag ist
ein Finanzierungsplan beizufügen. Darüber hinaus ist die Antragsfrist 30.08.2016
zu beachten.
Im Rahmen der Sicherstellung des Rechtsanspruchs
auf Förderung in Kindertages-einrichtungen gemäß § 24 SGB VIII und der
Planungsverantwortung nach § 80 SGB VIII
ist die Stadt Emmerich am Rhein verpflichtet, Kindergartenplätze bedarfsgerecht
vorzuhalten. Hieraus ergibt sich eine finanzielle Mitverantwortung an den
Ausbaukosten für die Schaffung von Kita-Plätzen. Den Trägern, die sich zukünftig bereit erklären Kita-Plätze auszubauen, soll neben der
Möglichkeit der Finanzierung aus
Landesmitteln, die Möglichkeit
der Beantragung des 10 Prozent Eigenanteils
aus kommunalen Mitteln zugesichert werden können. Hierfür ist ein
entsprechender Beschluss erforderlich.
Haushaltsmittel für den Zuschuss zu investiven
Maßnahmen für den Ausbau von
Kita-Plätzen wurden im Haushaltsjahr 2016 nicht veranschlagt. Lediglich
für den Ausbau der Kindertagespflege wurde eine Betrag in Höhe von 5.000 € in
den Haushalt 2016 eingestellt. Die
Mittel für den Ausbau der Ü3-Plätze in Kindertageseinrichtungen sollen im
Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe bereitgestellt werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Mittel sind sollen überplanmäßig bereitgestellt
werden.
Produkt: 1.100.06.01.01
Leitbild:
Die Maßnahme
steht im Einklang mit den Zielen des Leibildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister