Betreff
Betreuungsangebote an den Grundschulen der Stadt Emmerich am Rhein
hier: Aufhebung und Erlass von Satzungen
Vorlage
04 - 16 0770/2016/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt

  1. die Aufhebung der ‘Satzung über die Erhebung von Gebühren im Rahmen der „Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich der Stadt Emmerich am Rhein“‘ vom 15.03.2005
  2. die Neufassung der Satzung „Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich
  3. die Neufassung der Satzung „Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen des Betreuungsangebot „Schule plus“ der Stadt Emmerich am Rhein

 

 

Sachdarstellung :

 

Die aktuelle Satzung entspricht nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Außerdem ist die Gebührenstaffelung nicht zeitgemäß, da sie den tatsächlichen Einkommensverhältnissen nicht mehr entspricht. Eine Anpassung der Gebührenstaffelung ist seit Erlass nicht erfolgt. Dies hatte zur Folge, dass vereinzelt Familien unter bestimmten Voraussetzungen trotz Hilfebezug nach dem SGB II oder AsylBLG in die zweite Beitragsstufe eingestuft werden mussten. Aufgrund der vielen erforderlichen und gewünschten Veränderungen ist eine Neufassung der gesamten Satzung erforderlich.

 

Die Stadt Emmerich am Rhein ist Trägerin von sechs Grundschulen. An allen diesen Schulen wird die „Offene Ganztagsschule“ angeboten. In den Jahren seit dem Beginn der ersten Offenen Ganztagsschule ist dieses Angebot kontinuierlich ausgebaut worden.

 

Es ist vorgesehen, mit den Elternbeiträgen für die OGS auch eine Pauschale für die Mittagsverpflegung einzuziehen. Bisher musste der Kooperationspartner diese Beträge selbst eintreiben. Die vorgesehene Pauschale umfasst alle Schultage und wurde vom Träger aufgrund der durchschnittlichen Teilnahme am Mittagessen ermittelt. Eine Rückrechnung für Fehltage ist nicht vorgesehen.

Für die Tage der Ferienbetreuung wird rechtzeitig eine Elternabfrage durch die Schulen erfolgen. Auf deren Grundlage wird der Träger selbst die Beträge für die Mittagverpflegung einziehen.

 

Ursprünglich war 2005 vorgesehen, dass die Offene Ganztagsschule das damalige Angebot der „Schule von acht bis eins“ ablösen sollte. Aufgrund des zwischenzeitlich deutlich gestiegenen allgemeinen Betreuungsbedarfes im Primarbereich ist diese „kleine“ Betreuungsform jedoch nicht mehr wegzudenken.

 

Aus der „Schule von acht bis eins“ hat sich das Angebot „Schule plus“ entwickelt – das die Betreuung nach Schulende bis max. 13:30 Uhr umfasst. Bis auf die Rheinschule, werden an allen Grundschulen beide Betreuungsangebote angeboten.

 

Hierfür ist eine eigene Satzung erforderlich.

 

Nach bisheriger Regelung ist für die Betreuung im Bereich Schule+ (ehemals Schule von acht bis eins) ein Elternbeitrag von 40 € pro Monat (Vertragslänge 1 Jahr) und für die ggf. erforderliche Ferienbetreuung ein einmaliger zusätzlicher Betrag von 40 € zu entrichten.

 

Diese Betreuungsform wird überwiegend aus den Elternbeiträgen finanziert. Schulen mit einem OGS-Angebot stehen Landesmittel in Höhe von 5.500 € pro Schuljahr für die Finanzierung weiterer Betreuungsangebote (außerhalb der OGS) zur Verfügung. Dieser Betrag fließt ebenfalls in die Finanzierung der Maßnahme. Städt. Mittel sind für die Finanzierung nicht vorgesehen.

 

Aufgrund von Tariferhöhungen sind die Personalkosten nicht mehr aus den bisherigen Einnahmen zu finanzieren. Zudem ist der Betrag für die Ferienbetreuung damals so niedrig festgesetzt worden, dass sie in keinem Verhältnis mehr zum tatsächlichen Aufwand steht.

 

Künftig ist geplant, dass die Schule plus nur noch an Schultagen angeboten wird. Dadurch kann der Elternbeitrag bei 40 € monatlich beibehalten werden.

 

Der Kooperationspartner Kath. Waisenhaus wird eine zusätzliche Ferienbetreuung für die Zeit von 8 bis 14 Uhr anbieten. Die Kosten belaufen sich hierbei auf 50 € pro Woche. Eltern haben die Möglichkeit, dieses Angebot wochenweise wahrzunehmen. Es steht auch den Schülerinnen und Schüler der städt. Grundschulen zur Verfügung, die nicht das Angebot Schule plus wahrnehmen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Einnahme für diese Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2016 ff nach alter Satzungslage berücksichtigt und müssen angepasst werden.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister