Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Nachtragssatzung zur
Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen.
Sachdarstellung :
Die in der Sitzung am 11.12.07 durch den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschlossene Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von
Kindertageseinrichtungen für Kinder und Förderung in Kindertagespflege der
Stadt Emmerich am Rhein soll mit 4. Nachtragssatzung in der Sitzung des Rates
am 06.07.16 geändert werden.
Die o.g. Satzung wurde zuletzt im Jahr 2011 geändert. Seit dem haben
sich durch Änderungen anderer Gesetze oder Rechtsprechung zur
Elternbeitragsberechnung notwendige Änderungen in der Satzung ergeben, die
jetzt eingearbeitet werden sollen, damit sie angewandt werden können.
Darüber hinaus ist eine Änderung der Elternbeitragstabelle ab dem
kommenden Kindergartenjahr 2016/17 vorgesehen. Die Beiträge wurden zuletzt im
Jahr 2009 geändert. Seit dem Kindergartenjahr 2010/11 erfolgt jährlich die 1,5
prozentige Erhöhung analog zur Erhöhung der Kindpauschalen im KiBiz.
Die Tabelle macht den Vorschlag die unterste Einkommensstufe
(ausgegangen wird vom Bruttoeinkommen) von 20.000,- € auf 22.500,- € zu erhöhen
und außerdem den Personenkreis, der Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhält, in Stufe 0 einzustufen werden. Dies würde
für soziale Gerechtigkeit sorgen, da für Familien mit geringem Einkommen die monatliche
Zahlung des Elternbeitrages eine Belastung darstellt, auch wenn der Beitrag
nicht so hoch ist.
Des Weiteren wird der Vorschlag gemacht, alle Beträge um 10 % zu erhöhen
und die Beiträge zu runden. Die Veränderung ist in der Anlage 2 dargestellt.
Außerdem erfolgt eine Anpassung der Einkommensgrenzen. Diese wurden seit
der Einführung des Euro nicht angepasst und werden jetzt auf glatte Beträge
geändert. Weiter werden über der bisherigen Stufe 5 zwei weitere Stufen
eingeführt. Eltern mit höherem Einkommen sollen zu höheren Beiträgen
herangezogen werden.
Die Veränderungen in den Einnahmen können nicht 100% genau berechnet
werden. In Anlage 3 wurde versucht, die finanziellen Auswirkungen zu berechnen.
Die Anzahl der Kinder in den einzelnen Beitragsstufen ist beispielhaft und kann
im kommenden Kindergartenjahr abweichend sein.
Durch die Anhebung der untersten Einkommensstufe wird fiktiv angenommen,
dass 50 % der Beiträge, die bisher in Stufe 1 waren wegfallen. Dies wären ca.
14.000,- €. Durch die Änderung der Einkommensgrenze in Stufe 2 würden geschätzt
etwa 30 % der Beiträge, die bisher in Stufe 2 waren reduziert werden (von Stufe
2 in die neue Stufe 1).
Bei den höheren Stufen ist darauf zu achten, dass die Einnahmen die
Ausgaben des Jugendhilfeträgers nicht übersteigen. Das könnte bei der
Tagespflege der Fall sein. Einzelfälle sind zu prüfen.
Durch die insgesamte Erhöhung der Elternbeiträge um 10 % und Erhöhung
auf volle Euro, würde man eine Mehreinnahme von ca. 40.000,- € erzielen können.
Dies ist auch nur eine Schätzung, da das Wahlverhalten der Eltern abweichen
kann.
Zukünftig sollen neben der jährlichen Erhöhung um 1,5 % auch die
Beiträge auf volle Euro aufgerundet werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Mehreinnahme bei Produkt 1.100.06.01.01/ 43210000
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister