Betreff
Erlass der 4. Nachtragssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und Förderung in Kindertagespflege der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 16 0778/2016/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Nachtragssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen.

 

Sachdarstellung :

 

Die in der Sitzung am 11.12.07 durch den Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossene Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen für Kinder und Förderung in Kindertagespflege der Stadt Emmerich am Rhein soll mit 4. Nachtragssatzung in der Sitzung des Rates am 06.07.16 geändert werden.

 

Die o.g. Satzung wurde zuletzt im Jahr 2011 geändert. Seit dem haben sich durch Änderungen anderer Gesetze oder Rechtsprechung zur Elternbeitragsberechnung notwendige Änderungen in der Satzung ergeben, die jetzt eingearbeitet werden sollen, damit sie angewandt werden können.

 

Darüber hinaus ist eine Änderung der Elternbeitragstabelle ab dem kommenden Kindergartenjahr 2016/17 vorgesehen. Die Beiträge wurden zuletzt im Jahr 2009 geändert. Seit dem Kindergartenjahr 2010/11 erfolgt jährlich die 1,5 prozentige Erhöhung analog zur Erhöhung der Kindpauschalen im KiBiz.

 

Die Tabelle macht den Vorschlag die unterste Einkommensstufe (ausgegangen wird vom Bruttoeinkommen) von 20.000,- € auf 22.500,- € zu erhöhen und außerdem den Personenkreis, der Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, in Stufe 0 einzustufen werden. Dies würde für soziale Gerechtigkeit sorgen, da für Familien mit geringem Einkommen die monatliche Zahlung des Elternbeitrages eine Belastung darstellt, auch wenn der Beitrag nicht so hoch ist.

 

Des Weiteren wird der Vorschlag gemacht, alle Beträge um 10 % zu erhöhen und die Beiträge zu runden. Die Veränderung ist in der Anlage 2 dargestellt.

 

Außerdem erfolgt eine Anpassung der Einkommensgrenzen. Diese wurden seit der Einführung des Euro nicht angepasst und werden jetzt auf glatte Beträge geändert. Weiter werden über der bisherigen Stufe 5 zwei weitere Stufen eingeführt. Eltern mit höherem Einkommen sollen zu höheren Beiträgen herangezogen werden.

 

Die Veränderungen in den Einnahmen können nicht 100% genau berechnet werden. In Anlage 3 wurde versucht, die finanziellen Auswirkungen zu berechnen. Die Anzahl der Kinder in den einzelnen Beitragsstufen ist beispielhaft und kann im kommenden Kindergartenjahr abweichend sein.

 

Durch die Anhebung der untersten Einkommensstufe wird fiktiv angenommen, dass 50 % der Beiträge, die bisher in Stufe 1 waren wegfallen. Dies wären ca. 14.000,- €. Durch die Änderung der Einkommensgrenze in Stufe 2 würden geschätzt etwa 30 % der Beiträge, die bisher in Stufe 2 waren reduziert werden (von Stufe 2 in die neue Stufe 1).

 

Bei den höheren Stufen ist darauf zu achten, dass die Einnahmen die Ausgaben des Jugendhilfeträgers nicht übersteigen. Das könnte bei der Tagespflege der Fall sein. Einzelfälle sind zu prüfen.

 

Durch die insgesamte Erhöhung der Elternbeiträge um 10 % und Erhöhung auf volle Euro, würde man eine Mehreinnahme von ca. 40.000,- € erzielen können. Dies ist auch nur eine Schätzung, da das Wahlverhalten der Eltern abweichen kann.

 

Zukünftig sollen neben der jährlichen Erhöhung um 1,5 % auch die Beiträge auf volle Euro aufgerundet werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Mehreinnahme bei Produkt 1.100.06.01.01/ 43210000

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister