Betreff
Bauvorhaben Rheinpromenade Nr. 20 und 21,
hier: Eingabe Nr. 22/2016 von Hein Driessen, Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 0809/2016
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, unter Hinweis auf die erfolgte Beratung und Beschlussfassung des ASE am 14.06.2016 zu diesem Bauvorhaben, der Eingabe nicht zu folgen.

 

 

Begründung

Die Eingabe des Kunstmalers Hein Driessen, Atelier Rheinpromenade 19, betrifft die geplante Bebauung seiner Nachbargrundstücke Rheinpromenade 20 und 21 mit Wohnhäusern, die erdgeschossig zur Rheinpromenade Garagen aufweisen. Herr Driessen fürchtet eine Verunstaltung der Rheinpromenade mit Garagentoren direkt neben seinem Atelier.

 

Verwaltungsseitig wird hierzu auf die im Ausschuss für Stadtentwicklung am 14.06.2016 erfolgte Beratung und Beschlussfassung zum geplanten Vorhaben verwiesen. Hier wurde neben der geplanten Fassadengestaltung auch das von Herrn Driessen beklagte Vorhaben der Garagennutzung im Erdgeschoss des Neubaus diskutiert. Es war dem Ausschuss ausdrücklich wichtig, den geplanten Wohnungen auch die entsprechenden Stellplätze im Gebäude zuzuordnen.

 

Der Ausschuss hat nach Vorträgen der Verwaltung sowie des planenden Architekten und nach eingehender Diskussion einstimmig beschlossen, dem Bauvorhaben, wie vom Bauherrn beantragt, unter Verwendung der mit der Verwaltung abzustimmenden Materialien und Farbwahl der Klinkerfassaden zuzustimmen.

 

Bei der Auswahl der Garagentore werden hochwertige Tore, ähnlich denen im Neubau Fährstraße / Rheinpromenade, ausgesucht werden, die eine optische Beeinträchtigung des Hauses mit negativer Ausstrahlung auf die Nachbargebäude möglichst vermeiden sollen.

 

Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland ist gemäß Denkmalschutzgesetz NRW nur bei solchen Bauvorhaben bzw. Bauleitplanverfahren zu beteiligen, wenn Baudenkmäler direkt betroffen sind oder bei Vorhaben in der engeren Umgebung von eingetragenen Baudenkmälern. Eine Zuständigkeit für grundsätzliche städtebauliche Fragen besteht nicht.

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister