hier: Eingabe Nr. 22/2016 von Hein Driessen, Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, unter Hinweis auf die
erfolgte Beratung und Beschlussfassung des ASE am 14.06.2016 zu diesem
Bauvorhaben, der Eingabe nicht zu folgen.
Begründung
Die Eingabe des Kunstmalers Hein Driessen, Atelier Rheinpromenade 19,
betrifft die geplante Bebauung seiner Nachbargrundstücke Rheinpromenade 20 und
21 mit Wohnhäusern, die erdgeschossig zur Rheinpromenade Garagen aufweisen.
Herr Driessen fürchtet eine Verunstaltung der Rheinpromenade mit Garagentoren
direkt neben seinem Atelier.
Verwaltungsseitig wird hierzu auf die im Ausschuss für Stadtentwicklung
am 14.06.2016 erfolgte Beratung und Beschlussfassung zum geplanten Vorhaben
verwiesen. Hier wurde neben der geplanten Fassadengestaltung auch das von Herrn
Driessen beklagte Vorhaben der Garagennutzung im Erdgeschoss des Neubaus
diskutiert. Es war dem Ausschuss ausdrücklich wichtig, den geplanten Wohnungen
auch die entsprechenden Stellplätze im Gebäude zuzuordnen.
Der Ausschuss hat nach Vorträgen der Verwaltung sowie des planenden
Architekten und nach eingehender Diskussion einstimmig beschlossen, dem
Bauvorhaben, wie vom Bauherrn beantragt, unter Verwendung der mit der
Verwaltung abzustimmenden Materialien und Farbwahl der Klinkerfassaden
zuzustimmen.
Bei der Auswahl der Garagentore werden hochwertige Tore, ähnlich denen
im Neubau Fährstraße / Rheinpromenade, ausgesucht werden, die eine optische
Beeinträchtigung des Hauses mit negativer Ausstrahlung auf die Nachbargebäude
möglichst vermeiden sollen.
Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland ist gemäß Denkmalschutzgesetz
NRW nur bei solchen Bauvorhaben bzw. Bauleitplanverfahren zu beteiligen, wenn
Baudenkmäler direkt betroffen sind oder bei Vorhaben in der engeren Umgebung
von eingetragenen Baudenkmälern. Eine Zuständigkeit für grundsätzliche
städtebauliche Fragen besteht nicht.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den
Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Peter Hinze
Bürgermeister