Betreff
Stellvertretender Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Emmerich am Rhein,
hier: Bestellung
Vorlage
01 - 16 0822/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den Brandoberinspektor Martin Kroll mit Wirkung vom 01.10.2016 für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Emmerich am Rhein zu bestellen.

 

Sachdarstellung :

 

Gem. § 11 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophen-schutz (BHKG) vom 17.12.2015 bestellt der Rat auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters den stellvertretenden Leiter der Feuerwehr.

 

Soweit der stellvertretende Leiter der Feuerwehr ehrenamtlich tätig ist, ist er in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen. Die Ernennung und Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit erfolgt durch den Bürgermeister.

 

Die Amtszeit des ehrenamtlichen stellvertretenden Leiters der Feuerwehr beträgt sechs Jahre.

 

Auf Vorschlag des Kreisbandmeisters hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung am 15.09.2015 Herrn Brandoberinspektor Martin Kroll zum stellvertretenden Leiter  der Freiwilligen Feuerwehr Emmerich am Rhein bestellt.

 

Die Bestellung erfolgte seinerzeit kommissarisch, da Herr Kroll noch nicht alle für das Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllte. Herr Kroll wurde die Verpflichtung auferlegt, innerhalb von 2 Jahren den erforderlichen Lehrgang F VI (Lehrgang Leitung einer Feuerwehr) zu absolvieren.

 

Brandoberinspektor Kroll hat in der Zeit vom 27.06.2016 bis 01.07.2016 an diesem Lehrgang teilgenommen. Er erfüllt somit alle für das Amt erforderlichen Voraussetzungen.

 

Infolge dessen ist nunmehr die Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Emmerich am Rhein mit Wirkung zum 01.10.2016 für die Dauer von sechs Jahren vorgesehen.

 

Im Rahmen der Ratssitzung erfolgt die Ernennung und Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit durch den Bürgermeister.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister