hier: Eingabe Nr. 16/2016 vom SPD-Ortsverein Praest/Vrasselt/Dornick
Beschlussvorschlag
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis
und beschließt die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereichs für die
Hermann-Hilgers-Straße im Ortsteil Praest.
Sachdarstellung :
In der
Sitzung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein am 06.07.2016 wurde die
beiliegende Eingabe Nr. 16/ 2016 des SPD Ortsvereins Praest/ Vrasselt/ Dornick
an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen. In dem beiliegenden Antrag vom
11.05.2016 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein, bittet der SPD Ortsverein um
die Anordnung und Einrichtung eines
verkehrsberuhigten Bereichs in der Hermann-Hilgers-Straße.
Die
Hermann-Hilgers-Straße befindet sich als Sackgasse zwischen der Sulenstraße und
der Offenbergallee, in der 30 km/h Zone innerhalb der geschlossenen Ortschaft
des Ortsteils Praest. Die Einfahrt ist für PKW über die Sulenstraße möglich.
Die
Straße ist als grau gepflasterte Fläche ausgebaut. Die Fahrbahnbreite beträgt 3
Meter. Rechts und links der Fahrbahn sind 1,4 m breite Seitenstreifen mit einer
roten Pflasterung, unterbrochen durch Baumpflanzungen, angelegt. Es handelt
sich dabei nicht um Parkplatzflächen, da diese für PKW zu schmal sind. Derzeit
wird die Seitenfläche dennoch häufig zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt. Die
abgestellten PKW ragen dann in die Fahrbahn hinein, sodass eine Fahrbahnbreite
von mindestens 3 Metern nicht mehr gegeben ist, was laut StVO nicht zulässig
ist.
Verkehrsberuhigter
Bereich
Ein
verkehrsberuhigter Bereich wird durch das Verkehrszeichen 325.1 angekündigt und
durch das Verkehrszeichen 325.2 aufgehoben. Es gelten in diesem Verkehrsbereich
folgende Grundsätze:
-
Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen.
-
Kinderspiele sind überall erlaubt.
-
Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
-
Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen
unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
-
Überholen ist im verkehrsberuhigten Bereich ausgeschlossen.
Fazit:
Die
Verwaltung befürwortet die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der
Hermann-Hilgers-Straße.
Der
Straßenquerschnitt lässt mit einer Fahrbahnbreite von 3 Metern sowie rechts und
links angelegten Seitenstreifen mit einer Breite von jeweils 1,4m ohnehin keine
Nutzung für den ruhenden Verkehr zu. Aufgrund eines verkehrsberuhigten Bereichs
kommt es daher zu keinen weiteren Einschränkungen des Parkraums. Ausschließlich
ausgewiesene Parkflächen, wie im Bereich des Friedhofs, dürfen weiter benutzt werden.
Das VZ 325 klärt das Verhalten für den Straßenbereich besonders für den
ruhenden Verkehr ggf. deutlicher, als die individuelle Einschätzung der
Fahrbahnrestbreite neben geparkten PKW, durch die Fahrer.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter