Betreff
Antrag auf Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs, Herman-Hilgers-Straße im Ortsteil Praest,
hier: Eingabe Nr. 16/2016 vom SPD-Ortsverein Praest/Vrasselt/Dornick
Vorlage
05 - 16 0825/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Bereichs für die Hermann-Hilgers-Straße im Ortsteil Praest.

 

Sachdarstellung :

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein am 06.07.2016 wurde die beiliegende Eingabe Nr. 16/ 2016 des SPD Ortsvereins Praest/ Vrasselt/ Dornick an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen. In dem beiliegenden Antrag vom 11.05.2016 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein, bittet der SPD Ortsverein um die Anordnung und  Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Hermann-Hilgers-Straße.

Die Hermann-Hilgers-Straße befindet sich als Sackgasse zwischen der Sulenstraße und der Offenbergallee, in der 30 km/h Zone innerhalb der geschlossenen Ortschaft des Ortsteils Praest. Die Einfahrt ist für PKW über die Sulenstraße möglich.

Die Straße ist als grau gepflasterte Fläche ausgebaut. Die Fahrbahnbreite beträgt 3 Meter. Rechts und links der Fahrbahn sind 1,4 m breite Seitenstreifen mit einer roten Pflasterung, unterbrochen durch Baumpflanzungen, angelegt. Es handelt sich dabei nicht um Parkplatzflächen, da diese für PKW zu schmal sind. Derzeit wird die Seitenfläche dennoch häufig zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt. Die abgestellten PKW ragen dann in die Fahrbahn hinein, sodass eine Fahrbahnbreite von mindestens 3 Metern nicht mehr gegeben ist, was laut StVO nicht zulässig ist.

 

Verkehrsberuhigter Bereich

Ein verkehrsberuhigter Bereich wird durch das Verkehrszeichen 325.1 angekündigt und durch das Verkehrszeichen 325.2 aufgehoben. Es gelten in diesem Verkehrsbereich folgende Grundsätze:

-       Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen.

-       Kinderspiele sind überall erlaubt.

-       Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.

-       Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

-       Überholen ist im verkehrsberuhigten Bereich ausgeschlossen.

 

Fazit:

Die Verwaltung befürwortet die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Hermann-Hilgers-Straße.

Der Straßenquerschnitt lässt mit einer Fahrbahnbreite von 3 Metern sowie rechts und links angelegten Seitenstreifen mit einer Breite von jeweils 1,4m ohnehin keine Nutzung für den ruhenden Verkehr zu. Aufgrund eines verkehrsberuhigten Bereichs kommt es daher zu keinen weiteren Einschränkungen des Parkraums. Ausschließlich ausgewiesene Parkflächen, wie im Bereich des Friedhofs, dürfen weiter benutzt werden. Das VZ 325 klärt das Verhalten für den Straßenbereich besonders für den ruhenden Verkehr ggf. deutlicher, als die individuelle Einschätzung der Fahrbahnrestbreite neben geparkten PKW, durch die Fahrer.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter