hier: Eingabe Nr. 19/2016 von Herrn Richard Kraaijvanger
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Herr Kraaijvanger
ist Eigentümer des Hauses Emmericher Straße 60. Dieses befindet sich im
Einmündungsbereich Tichelkamp / Emmericher Straße (B8); sein Anwesen ist durch
einen bewachsenen Wall zu den Straßen hin gegen Schall geschützt.
In den aktuellen
Planungen der Gleisbettvariante ( BI „Rettet den Eltenberg“) würde der verlegte
Tichelkamp bis auf ca. 5 m an sein Wohnhaus herangeführt werden. Dies
vermutlich ohne aktiven Schallschutz.
Als von der
Gleisbettvariante negativ betroffener Eigentümer macht Herr Kraaijvanger
deutlich, dass er über die Planungen nicht informiert wurde und auch keine
Rücksicht auf seine Situation genommen wurde.
Auszug : Mit diesem Brief möchte ich darauf
aufmerksam machen, dass nicht jeder in Elten der gleichen Ansicht ist, wie es
die BI uns versucht glauben zu lassen. Die BI hat nicht, wie man denkt, das
absolute Mandat dafür.“
Desweiteren
schlägt er den Einbau eines sog. Halbtunnels, wie dies in der Schweiz und
Österreich durchaus üblich ist vor.
Die Verwaltung
wird den Vorschlag des Herrn Kraaijvanger zuständigkeitshalber an den
Landesbetrieb Straßenbau NRW als Trägerin des Verfahrens weiterleiten.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter