hier: 1) Bericht zu den durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden
2) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein nimmt die Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange zur
Kenntnis.
Zu 2)
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf der gemäß § 13 BauGB durchgeführten 3.
Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes E 24/2 -Lohmann- mit
Entwurfsbegründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Die Beteiligung der
Öffentlichkeit in diesem nach § 13 BauGB durchgeführten vereinfachten
Änderungsverfahren erfolgte in Form einer öffentlichen Auslegung des
Änderungsentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 29.06.2016 bis
einschließlich 29.07.2016. Hier wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.
Parallel hierzu
wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
1.1)
Stellungnahme des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes vom 04.07.2016
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der
Bezirksregierung Düsseldorf empfiehlt in seiner Stellungnahme eine Überprüfung
der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel
Stellungnahme der Verwaltung
Der entsprechende Hinweis ist bisher auch im rechtkräftigen
Bebauungsplan enthalten. Die Hinweise bleiben durch die 3. vereinfachte
Änderung unberührt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter