Betreff
Vorlage des Jahresabschlusses der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2015 mit zugehörigem Prüfungsbericht und Verwendungsnachweis
Vorlage
70 - 16 0841/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2016 gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO NRW Entlastung zu erteilen.
  2. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt gemäß § 4 c EigVO, den Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2015 festzustellen und
  3. den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:

a)    Abführung eines Betrages i. H. v. 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und

b)    die Einstellung eines Betrages i. H. v. 1.213.842,54 € in die allgemeine Rücklage (Gewinnrücklage) sowie

  1. den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.

Sachdarstellung :

 

Der Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 27.08.2015 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim/Stuible Treuberater GmbH aus Düsseldorf als Prüfer für den Jahresabschluss zum 31.12.2015 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW benannt. Die Bezirksregierung Düsseldorf – vertreten durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne – hat dieser Bestellung mit Schreiben vom 12.10.2015 gemäß § 106 Abs. 2 Satz 5 GO zugestimmt. Der Prüfungsbericht für das Jahr 2015 liegt nunmehr mit der Bilanz (siehe Anlage 1) zum 31.12.2015, der Gewinn- und Verlustrechnung (siehe Anlage 2), dem Lagebericht (siehe Anlage 3) und der spartenübergreifenden Erfolgsübersicht (siehe Anlage 4) vor.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim/Stuible wird in der Sitzung des Betriebsausschusses am 08.09.2016 den Bericht erläutern und zur Beantwortung von weiteren Fragen zur Verfügung stehen. Die Mitglieder des Betriebsausschusses  sowie die im Rat vertretenen Fraktionen erhalten mit der Einladung zur Sitzung eine gebundene Gesamtausgabe des Jahresabschlusses der KBE zum 31.12.2015. Außerdem wird allen Ratsmitgliedern eine Ausfertigung des Prüfberichtes per PDF-Datei zur Verfügung gestellt.

Nach § 26 Abs. 1 EigVO berät der Betriebsausschuss über das Ergebnis der Prüfung des Jahresberichtes und seiner Anlagen, bevor er zur endgültigen Beschlussfassung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weiter geleitet wird. Gemäß § 5 Abs. 5 EigVO entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung und spricht eine Empfehlung für die Beschlussfassung im Rat der Stadt Emmerich am Rhein aus. Gemäß § 4 c EigVO stellt dann der Rat in seiner Sitzung am 20.09.2016 den Jahresabschluss der KBE abschließend fest und beschließt sogleich über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. über die Behandlung des Jahresverlustes, sowie über die Entlastung des Betriebsausschusses.

Zum vorgeschlagenen Verwendungsbeschluss bezüglich der Eigenkapitalverzinsung ist anzumerken, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein bereits in seiner Sitzung am 16.12.2014 – mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans der KBE für das Jahr 2015 – die Vorababführung der Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 7 % = 981.732,00 € gemäß § 26 Abs. 2 EigVO NRW und § 4 c EigVO NRW vom Grundsatz her so beschlossen hat. Dieser Betrag wurde auch schon im vergangenen Jahr in der beschlossenen Höhe an die Kämmerei der Stadt Emmerich am Rhein überwiesen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es jedoch grundsätzlich erforderlich, über die Gewinnverwendung nochmals einen gesonderten Beschluss herbeizuführen, sobald das geprüfte Jahresergebnis vorliegt und die wirtschaftliche Situation des Eigenbetriebes abschließend beurteilt werden kann.

Die Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2015 durch die Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Eversheim/Stuible hat zu keinerlei Beanstandungen geführt. Wie auch in den Vorjahren konnte somit der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. Die KBE hat das vergangene Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.195.574,54 € abgeschlossen, so dass die Auszahlung der vereinbarten Verzinsung des Eigenkapitals an die Stadt Emmerich am Rhein in der gewünschten Höhe im Nachhinein wirtschaftlich vertretbar ist.

Zusammenfassend kann man sagen, dass das Jahresergebnis 2015 der KBE äußerst zufriedenstellend ist. Mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.195.000 € wurde eins der besten Ergebnisse der KBE erzielt. Lediglich das durch außerordentliche Ereignisse und einmalige Vorgänge geprägte Jahr 2013 ist mit einem Jahresabschluss in Höhe von 2.556.000 € noch besser verlaufen.

Auch in den Planungen für den Nachtrag 2015 wurde nicht davon ausgegangen, dass ein derartig positives Ergebnis erwirtschaftet werden könnte. Ursächlich hierfür war in erster Linie die schlechtere Beurteilung des Geschäftsverlaufes in den Abwassersparten zum damaligen Zeitpunkt. So liegt die Verbesserung des Jahresergebnisses gegenüber den Nachtrag 2015 in Höhe von ca. 600 T€ in der gleichen Größenordnung wie die Verbesserung in den Betriebszweigen Abwasser.

Im Betriebszweig Verwaltung sind die spartenübergreifenden Aufwendungen zusammengefasst. Hier wurde das im Nachtrag prognostizierte Ergebnis sogar noch um 10 T€ leicht verbessert.

Maßgeblich verantwortlich für das Gesamtjahresergebnis der KBE ist naturgemäß der Betriebszweig Abwasser. Wie bereits zuvor beschrieben, hat sich hier der Geschäftsverlauf gegenüber den Planungen des Nachtrags um 600 T€ verbessert. Die Hälfte dieser Verbesserung beruht auf der Steigerung der Umsatzerlöse im Bereich der Großeinleiter. Zudem gab es Einsparungen in Höhe von ca. 150 T€, verursacht durch eine Reduzierung der Fremdleistungen bei der Weiterberechnung an die TWE. Da auch die investiven Maßnahmen im Abwasserbereich nicht in dem Umfang fertig gestellt wurden wie  erwarte, ergab sich ebenfalls eine Reduzierung der Kosten für Abschreibung und Verzinsung in gleicher Höhe. Trotzdem hat sich der Trend bezüglich einer weiteren Reduzierung der Abwassermengen und Schmutzfrachten bei den Großeinleitern im Vergleich gegenüber zu den Vorjahren weiter fortgesetzt. Verschärft wird diese Situation auch dadurch, dass die in der Gebührenausgleichsrücklage aufgelaufenen Mittel aus dem Jahr 2013 weitestgehend aufgezehrt worden sind.

Auch im abgelaufenen Kalenderjahr hat der Winterdienst faktisch nicht stattgefunden. Im Betriebszweig Straßenreinigung und Winterwartung sind daher Überschüsse erzielt worden, die sich jedoch im Gesamtergebnis dieser Sparte nicht niederschlagen, da diese der Gebührenausgleichsrücklage nach dem KAG zuzuführen sind und nicht vereinnahmt werden dürfen. Mit der Gebührensenkung zu Beginn des Jahres wurde dieser Entwicklung bereits Rechnung getragen.

Trotz etwas geringerer Umsatzerlöse verlief die Entwicklung im Betriebszweig Abfallentsorgung nahezu plangemäß. Die Gebührenausgleichsrücklage nach dem KAG in dieser Sparte hat sich lediglich um 9 T€ schlechter entwickelt als erwartet.

Eine äußerst positive Entwicklung hat der Betriebszweig Friedhöfe genommen. Mit 134 T€ ist das Spartenergebnis um 82 T€ höher ausgefallen als erwartet. Maßgebend hierfür war in erster Linie eine Steigerung der Umsatzerlöse um ca. 33 T€ bei gleichzeitiger Reduzierung der Personalkosten um 50 T€ in Folge eines Dauerausfalls eines Mitarbeiters. Damit konnten die aufgelaufenen Defizite der  Vorjahre nicht nur weiter abgebaut werden, sondern es sind mittlerweile in der Gebührenausgleichsrücklage Überschüsse in Höhe von 5 T€ aufgelaufen. Nicht nur die moderate Anhebung der Gebührensätze zum 01.01.2014 sondern auch ein stetiger Anstieg bei der Anzahl der Bestattungen ab dem Jahr 2013 haben zur Konsolidierung dieses Betriebszweiges mit beigetragen. Insbesondere die neuen Bestattungsformen, die nicht auf allen Friedhöfen angeboten werden, haben zu einem stetigen Anstieg in dieser Sparte geführt. Setzt sich dieser Trend in diesem Jahr fort, stellt sich die Frage, ob die moderate Anhebung der Gebühren im Jahr 2014 zum Jahr 2017 wieder zurück genommen werden kann.

In den nicht aus Gebühren finanzierten Betriebszweigen Bauhof und Grünflächenunterhaltung konnte der von der Stadt Emmerich am Rhein vorgegebene Budgetrahmen wie im Vorjahr eingehalten werden. Der leichte Überschuss in Höhe von 3 T€ wird vereinbarungsgemäß an die Stadt Emmerich am Rhein zurück überwiesen. Im Nachtrag wurde noch von einem Defizit in Höhe von 102 T€ ausgegangen. Möglich war dies nur durch eine Reduzierung der Fremdleistungen (- 88 T€ gegenüber NT 2015). Durch den wieder einmal ausgefallenen Winterdienst bewegten sich die Personalkosten unter Berücksichtigung der Tarifanpassung auf dem Niveau des Vorjahres. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass angesichts einer vereinbarten Budgetanpassung von lediglich
1 %/anno ein ausgeglichener Betriebszweig sich nur dann darstellen lässt, wenn die Personalkosten durch den Winterdienst reduziert werden. Ansonsten ist der Ausgleich nur durch erhebliche Reduzierungen der Fremdleistungen möglich. Da sich der Trend der milden Winter auch in diesem Jahr fortgesetzt hat, sah sich die Betriebsleitung in diesem Jahr gezwungen, die turnusmäßigen Splittarbeiten nicht – wie vorgesehen – durchzuführen.

Insgesamt ist das Jahresergebnis äußerst positiv, zumal auch bei der Gebührenausgleichsrücklage keine großen Defizite veranschlagt werden müssen. Die Betriebsleitung wird dadurch in die Lage versetzt, die o.g. Beschlussvorschläge zu unterbreiten, da sie wirtschaftlich vertretbar sind.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister