Betreff
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung, hier: Fortschreibung für die Schuljahre bis 2021/2022
Vorlage
04 - 16 0854/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat verabschiedet den Schulentwicklungsplan bis zum Schuljahr 2021/22.

 

Sachdarstellung :

 

Gem. § 80 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen haben Gemeinden, die Schulträgeraufgaben zu erfüllen haben, eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt dabei,

  1. das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orte des gemeinsamen Lernens, Schulgrößen und Schulstandorte,
  2. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Jahrgangsstufen,
  3. die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Schulstandorten.

 

Die letzte Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Stadt Emmerich am Rhein basiert auf den  Zahlen aus dem Schuljahr 2010/11 und umfasste den Planungszeitraum 2010/11 bis 2016/17. Zwischenzeitlich wurden mehrere anlassbezogene Teilfortschreibungen gefertigt, z. B. für die Zügigkeitsbegrenzung der Grundschulen, der Errichtung der Gesamtschule und der Einrichtung des Ganztagsbetriebs am Städt. Willibrord-Gymnasium.

 

Die Verwaltung hat die Fa. Komplan, die bereits den letzten Schulentwicklungsplan angefertigt hat, mit der Fortschreibung bis 2021/22 beauftragt. Der Teilauszug für den Primarbereich wurde bereits in der Sitzung vom 20.01.16 im Schulausschuss vorgestellt.

 

In der Schulplanungskommission vom 30.06.16 wurde die Fortschreibung für die Sekundarstufen vorgestellt und diskutiert. Diese wurde angepasst:

 

Für den Bereich der Gesamtschule basiert die Schulentwicklungsplanung zum einen auf den prognostizierten Schülerzahlen und zum anderen auf den tatsächlichen Anmeldezahlen aus den letzten drei Schuljahren. Diese wurden fortgeschrieben für den Jahre bis 2021/22.

Daraus ist ersichtlich, dass die Gesamtschule in der Sekundarstufe 1 durchschnittlich sechszügig ist. Zu beachten ist jedoch auch, dass die Spannbreite zwischen 5 und 7 Züge liegt.

Die beiden Jahre 2016/17 sowie 2017/18 sind eher schwache Jahrgänge, jedoch ist hier nicht berücksichtigt, dass insbesondere an der Gesamtschule auch Neuzugänge aufgenommen werden müssen. Es war bereits in den letzten beiden Schuljahren so, dass die Schulleitung im laufenden Schuljahr z. B. aufgrund von Zuzügen und Rückläufern von anderen weiterführenden Schulen weitere Kinder aufgenommen hat. Dies wird auch in Zukunft so sein.

Deutlich wird das anhand der Darstellung auf Seite 62. Im Jahr 2015/16 hat die 5. Klasse mit einer Schülerzahl von 172 Schülern gestartet. Im kommenden Schuljahr ist diese Klasse im Jahrgang 7 bereits 188 Schüler stark, die bereits eine 7-Zügigkeit darstellen könnte. Der Erweiterung des ersten Jahrgangs von 6 auf 7 Züge hat die Bezirksregierung bisher nicht zugestimmt. Da man jedoch weiterhin von wachsenden Zahlen ausgehen muss, werden die Beratungen mit der Bezirksregierung fortgeführt. Aufgrund fehlender Alternativen vor Ort muss letztlich der Gesamtschule die Flexibilität gegeben werden, bei wachsenden Schülerzahlen die Zügigkeit anpassen zu können.

 

Bei der Oberstufe geht man von einer Drei- bis Vierzügigkeit aus. Angenommen wird hier eine Übertrittsquote von 50 %. Die Zahl wurde auf Wunsch der Schulplanungskommission im Vergleich zum Entwurf, welcher in der Schulplanungskommission vorgestellt wurde, um 5 %  korrigiert, obwohl Erfahrungswerte aus anderen Städten bis zu 60 % Übergänge in die Sek II verzeichnen können.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Kosten für die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes sind bereits im Haushaltsplan 2016 abgebildet.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister