Beschlussvorschlag
Der Rat verabschiedet den Schulentwicklungsplan bis zum Schuljahr
2021/22.
Sachdarstellung :
Gem. § 80 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen haben Gemeinden,
die Schulträgeraufgaben zu erfüllen haben, eine Schulentwicklungsplanung zu
betreiben. Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt dabei,
- das gegenwärtige und zukünftige
Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orte des gemeinsamen Lernens,
Schulgrößen und Schulstandorte,
- die mittelfristige Entwicklung des
Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die
daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten, Orten des
Gemeinsamen Lernens und Jahrgangsstufen,
- die mittelfristige Entwicklung des
Schulraumbestands nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen
Lernens und Schulstandorten.
Die letzte Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Stadt
Emmerich am Rhein basiert auf den Zahlen
aus dem Schuljahr 2010/11 und umfasste den Planungszeitraum 2010/11 bis
2016/17. Zwischenzeitlich wurden mehrere anlassbezogene Teilfortschreibungen
gefertigt, z. B. für die Zügigkeitsbegrenzung der Grundschulen, der Errichtung
der Gesamtschule und der Einrichtung des Ganztagsbetriebs am Städt.
Willibrord-Gymnasium.
Die Verwaltung hat die Fa. Komplan, die bereits den letzten
Schulentwicklungsplan angefertigt hat, mit der Fortschreibung bis 2021/22
beauftragt. Der Teilauszug für den Primarbereich wurde bereits in der Sitzung
vom 20.01.16 im Schulausschuss vorgestellt.
In der Schulplanungskommission vom 30.06.16 wurde die Fortschreibung für
die Sekundarstufen vorgestellt und diskutiert. Diese wurde angepasst:
Für den Bereich der Gesamtschule basiert die Schulentwicklungsplanung
zum einen auf den prognostizierten Schülerzahlen und zum anderen auf den
tatsächlichen Anmeldezahlen aus den letzten drei Schuljahren. Diese wurden
fortgeschrieben für den Jahre bis 2021/22.
Daraus ist ersichtlich, dass die Gesamtschule in der Sekundarstufe 1
durchschnittlich sechszügig ist. Zu beachten ist jedoch auch, dass die
Spannbreite zwischen 5 und 7 Züge liegt.
Die beiden Jahre 2016/17 sowie 2017/18 sind eher schwache Jahrgänge,
jedoch ist hier nicht berücksichtigt, dass insbesondere an der Gesamtschule
auch Neuzugänge aufgenommen werden müssen. Es war bereits in den letzten beiden
Schuljahren so, dass die Schulleitung im laufenden Schuljahr z. B. aufgrund von
Zuzügen und Rückläufern von anderen weiterführenden Schulen weitere Kinder
aufgenommen hat. Dies wird auch in Zukunft so sein.
Deutlich wird das anhand der Darstellung auf Seite 62. Im Jahr 2015/16
hat die 5. Klasse mit einer Schülerzahl von 172 Schülern gestartet. Im
kommenden Schuljahr ist diese Klasse im Jahrgang 7 bereits 188 Schüler stark,
die bereits eine 7-Zügigkeit darstellen könnte. Der Erweiterung des ersten
Jahrgangs von 6 auf 7 Züge hat die Bezirksregierung bisher nicht zugestimmt. Da
man jedoch weiterhin von wachsenden Zahlen ausgehen muss, werden die Beratungen
mit der Bezirksregierung fortgeführt. Aufgrund fehlender Alternativen vor Ort
muss letztlich der Gesamtschule die Flexibilität gegeben werden, bei wachsenden
Schülerzahlen die Zügigkeit anpassen zu können.
Bei der Oberstufe geht man von einer Drei- bis Vierzügigkeit aus.
Angenommen wird hier eine Übertrittsquote von 50 %. Die Zahl wurde auf Wunsch
der Schulplanungskommission im Vergleich zum Entwurf, welcher in der
Schulplanungskommission vorgestellt wurde, um 5 % korrigiert, obwohl Erfahrungswerte aus
anderen Städten bis zu 60 % Übergänge in die Sek II verzeichnen können.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die
Kosten für die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes sind bereits im
Haushaltsplan 2016 abgebildet.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister