Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den vorgestellten
Entwurf des Architekturbüros Hausmann nach Variante 2 ohne Modernisierung des
Gebäudes der Europahauptschule umzusetzen (Sparvariante 2).
Sachdarstellung :
Nach Abschluss der Phase 0 zur Erarbeitung eines bedarfsgerechten,
zukunftsweisenden und flexiblen Raumkonzeptes
für die Gesamtschule Emmerich am Rhein wurden nachfolgende Varianten der
Schulplanungskommission am 30.06.2016 vorgestellt und durch die Firma Hausmann
Architekten erläutert:
- Jahrgänge 5 u. 6 im Gebäude am Brink,
Jahrgänge 7 bis 10 in der jetzigen Realschule (am Grollschen Weg),
Oberstufe im jetzigen Hauptschulgebäude
- Aufstockung
des Hauptgebäudes und zweifache Aufstockung des naturwissenschaftlichen
Traktes am Grollschen Weg, Erneuerung des Verwaltungsteils des Gebäudes
am Brink.
- Aufstockung
des naturwissenschaftlichen Traktes (einfach) am Grollschen Weg, Neu-
oder Anbau eines Klassentraktes, Erneuerung des Verwaltungsteils des
Gebäudes am Brink.
- Jahrgänge 5 bis 7 im Gebäude am Brink,
Jahrgänge 8 bis 10 am Grollschen Weg, Oberstufe im jetzigen
Hauptschulgebäude
Ebenso wurden die im Rahmen der
Machbarkeitsstudie ermittelten Kosten dargestellt und erläutert.
In der Sitzung der Schulplanungskommission
vom 30.06.16 wurde von der CDU-Fraktion folgender Antrag gestellt:
„Die Kommission bittet die Verwaltung für
die Beratungen in den nachfolgenden Gremien um Vorlage von zwei Vorschlägen:
A.)
Der Hausmann-Entwurf nach Alternative 2.
B.)
Die seinerzeit aufgrund der Vorstellungen und
Planungen der GS erstellten Pläne der Verwaltung, wie sie Herr Glapski
vorgestellt hat und die mit ca. 10 Millionen Euro beziffert wurden. Hierbei
soll von einer 6-Zügigkeit in der Sek. I und einer 3-Zügigkeit in der Sek II
ausgegangen und der Schwerpunkt der Erweiterungsmaßnahmen auf die Gebäude
Brink/ Paaltjessteege gelegt werden.“
zu A.):
Die Fa. Hausmann-Architekten hat das
Ergebnis aus Phase 0 und anschließender Machbarkeitsstudie zusammengefasst und
stellt das Ergebnis in der Sitzung dar (Anlage 1). Ergänzt wurde die
Ausarbeitung zwischenzeitlich um „Berechnungen“ (Anlage 2), in dem mehrere
Grobkostenvergleiche und Aufgliederungen der Kosten nach Standorten ersichtlich
sind.
Als weiterer Anhang zu den Berechnungen hat
die Fa. Hausmann-Architekten zur Variante 2 noch zwei Möglichkeiten zur
Kosteneinsparung aufgezeigt. Zunächst widmet sich diese Ausarbeitung der
Reduzierung des Schulgebäudes „Brink“ auf eine reine 6-Zügigkeit. Hierbei ist
jedoch zu beachten, dass dadurch der Schule jegliche Raumreserve in diesem
Bereich genommen wird. Diese ist aus Sicht der Verwaltung zwingend
erforderlich, um ggf. eine mögliche 7-Zügigkeit in einem Jahrgang aufzufangen,
ohne die gewünschte pädagogische Ausrichtung der Jahrgangscluster (für die
Jahrgänge 5 und 6) für die mögliche siebte Klasse aufzugeben (diese Klasse
müsste räumlich getrennt vom Jahrgang untergebracht werden). Die pädagogische
Ausrichtung war ein Ergebnis der Phase 0, die in Zusammenarbeit der am
Schulleben Beteiligten (Schulleitung, Pädagogen, Schülerinnen und Schüler,
Erziehungsberechtigte, etc. …) erarbeitet wurden.
Weiterhin sind diese zusätzlichen Räume für
die Unterbringung der Auffangklasse/n vorgesehen. Im Bereich des Jahrgangs 7
wird jedoch bereits im Fachraumprinzip unterrichtet. Aufgrund der dann bereits
erfolgten Differenzierung in einigen Fächern werden mehr Unterrichtsräume
benötigt, so dass jeder zusätzliche Raum in Anspruch genommen werden wird.
Beachtet werden sollte in diesem
Zusammenhang ebenfalls, dass mit der Planung der reinen 6-Zügigkeit nicht mehr
flexibel auf Schulwechsler, Zuwanderung und Flüchtlingskinder reagiert werden
kann.
In einer weiteren Berechnung wird
dargestellt, welche Kostenreduzierung für das jetzige Gebäude der
Europahauptschule möglich wäre, wenn die vorgeschlagene Modernisierung und
Umstrukturierung (zunächst) ausgesetzt würde.
Aufgrund des vorgestellten Kostenrahmens
empfiehlt die Verwaltung, dem Rat die Variante 2 vorzuschlagen. Sie verzichtet
auf einen Neubau auf einem noch zu erwerbenden Grundstück. Prinzipiell
entspricht diese Variante nicht unbedingt der vorrangigen Aufteilung der
Jahrgangsstufen (Jahrgang 5 + 6 im Brinkgebäude / Jahrgänge 7 bis 10 am
Grollscher Weg), jedoch stehen bei der verwaltungsseitig vorgeschlagenen
Variante 2 den siebten Klassen am „Brinkgebäude“ auch das großzügigere
Fachraumangebot der Oberstufe zur Verfügung.
Weiterhin wird die Modernisierung der
Europaschule auf einen später noch festzulegenden Zeitpunkt verschoben (Sparvariante
2).
zu B.):
Im Sommer 2015 wurden von Seiten der
Verwaltung die Kosten eines möglichen
Neubaus und eines Umbaus der Bestandsgebäude (Paaltjessteege, Brink und
Grollscher Weg) für eine 6 - bis 7- zügige Gesamtschule gegenübergestellt. Die
wirtschaftliche Betrachtung erfolgte anhand der sogenannten Kapitalwert- bzw.
Barwertmethode. Die Betrachtungsparameter (z. B. Diskontierungsfaktor,
Betrachtungszeitraum) wurden dabei vom Finanzministerium (Bund wie Land)
vorgegeben, andere Parameter wurden aufgrund der aktuellen Marktlage festgelegt
(z.B. Zinssatz zur Kreditaufnahme). Die Ermittlung der entstehenden Neu- und
Anbaukosten erfolgte durch Flächenvorgaben, welche anhand von Schülerzahlen
abgeleitet werden konnten und ohne Berücksichtigung einer „sinnvollen“
Anordnung innerhalb des Schulkörpers. Ein „Pädagogisches Konzept“, welches dem
Entwurf des Architekturbüros Hausmanns zugrunde liegt, wurde durch den FB 3
nicht berücksichtigt. Für die Ermittlung der Neubaukosten der „Umbauvariante“
(damals als Alternative 2 bezeichnet - Aufstockung und Neubau Grollscher Weg,
Anbau Paaltjessteege) wurde auf Durchschnittswerte für Schulneubaumaßnahmen
zurückgegriffen (Kostenkennwerte pro m² BGF). Die geschätzten/ ermittelten
Kosten für die Neu- und Anbaumaßnahmen betrugen
ca. 4,1 Mio. €. Zur Ermittlung der Unterhaltungskosten (Erhalt
Bausubstanz über Schönheitsreparaturen hinausgehend) wurden anhand der
Lebensdauer jeweiliger Bauteile und unter Heranziehung von Ausschreibungsergebnissen notwendige
Unterhaltungsmaßnahmen kalkuliert
(Maßnahme theoretisch durchgeplant – keine Verwendung von festen
Kostenkennwerten). Eine monetäre
Berücksichtigung des jeweiligen Maßnahmenzeitpunktes erfolgte durch Nutzung
eines (von der Verwaltung errechneten) durchschnittlichen Baupreisindizes. Der
ermittelte Barwert, für den von der Verwaltung gewählten Betrachtungszeitraum
(30 Jahre), betrug für die Alternative 2 ca. 25,5 Mio €. Hierbei berücksichtigt
wurden alle Zahlungen, welche bei den zu vergleichenden Alternativen
unterschiedlich ausfallen (z.B. Hausmeisterkosten), unberücksichtigt blieben
Zahlungen, welche bei jeder der gegenübergestellten Alternativen der Höhe nach
gleich anfallen (z.B. Kosten der Ausstattung).
Das Fehlen eines „Pädagogischen Konzepts“
sowie die Zweifel von Seiten der Politik an der Sinnhaftigkeit der Neu- und
Anbaumaßnahmen an den bestehenden Schulstandorten führte zur Beauftragung des
Architekturbüros Hausmann mit der „Phase 0“.
Aufgrund der Höhe des ermittelten Barwertes
(auf den heutigen Zeitpunkt abdiskontierte Wert aller Zahlungen im
Betrachtungszeitraum) wurde im weiteren Beratungsprozess der Neubau einer
Gesamtschule verworfen und das Architekturbüro Hausmann erhielt eine
Auftragserweiterung - Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie zur Sanierung der drei Schulstandorte
(Paaltjessteege, Brink und Grollscher Weg). Die im Rahmen dieser
Machbarkeitsstudie ermittelten Gesamtkosten von ca. 30,4 Mio € (Kostermittlung
anhand von Kostenkennwerten nach DIN 276 – Kosten im Hochbau) sind nicht mit
dem ermittelten Barwert für Alternative 2 von ca. 25,5 Mio. € oder den Kosten
für die Neu- und Anbaumaßnahmen von ca. 4,1 Mio. € „direkt“ vergleichbar
(unterschiedliche Kostenpunkte berücksichtigt, unterschiedlicher
Betrachtungszeiträume, unterschiedliches Bauvolumen sowie unterschiedliche
betriebswirtschaftliche Aufbereitung). Eine Anpassung der jeweiligen
„Kostenangaben“ kann auf zwei Arten erfolgen:
1. Reduzierung der Lebenszykluszahlungen der Alternative 2 auf die reinen
Baukosten ggf. nur Neubaukosten (z.B. keine Berücksichtigung von Energiekosten,
keine Berücksichtigung von unterschiedlichen Zahlungszeitpunkten) und Ergänzung
um die vom Architekturbüro Hausmann ermittelten Kosten für Ausstattung,
Außenanlagen und Interim (beim Alternativenvergleich Sommer 2015 unnötig) sowie
Berücksichtigung der Baunebenkosten welche auf Seiten der Verwaltung anfallen
und somit wahrscheinlich nicht zu zusätzlichen Zahlungen führen (damals keine
Vollkostenbetrachtung)
2. Anpassung der im Hausmann Entwurf gemachten Kostenangaben (DIN 276) an
die Lebenszyklusbetrachtung der Verwaltung (Ergänzung von Energie-, Wartungs-,
Reinigungs- und Hausmeisterkosten sowie der Kosten für den „üblichen“
Bauunterhalt über den Betrachtungszeitraum von 30 Jahren) und
betriebswirtschaftliche Einordnung der ermittelten Zahlung im Rahmen der
Barwertmethode (Berücksichtigung von unterschiedlichen Zahlungsfälligkeiten,
Berücksichtigung von Finanzierungsmöglichkeiten etc.).
Aufgrund der für die Verwaltung höher
gewichteten Aussagekraft von Kosten über den gesamten Lebenszyklus einer
Immobilie gegenüber den aktuellen Zahlungsverpflichtungen (Stadt z.B. kein
Immobilienhändler, Kommunen i. d. R. lösbare
Liquiditätsprobleme) wurden die Kostenangaben des „Hausmannentwurfes“ an
die Barwertbetrachtung der Verwaltung angepasst (vgl. Anlage 1 und 2).
Die Erklärung der beigefügten Excel-Tabellen
erfolgt im Rahmen der Schulausschusssitzung durch die Verwaltung.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die
Entwürfe der Fa. Hausmann-Architekten nicht mit den damaligen Verwaltungsplänen
vergleichbar sind, da diese lediglich für eine Vergleichbarkeit von Neubau und
verschiedenen Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen
erstellt wurden. Die Fa. Hausmann-Architekten hingegen haben auf
Grundlage der Ergebnisse der „Phase 0“, an der die wichtigsten am Schulleben
beteiligten Personengruppen mitgewirkt haben, einen Planentwurf erstellt, der
den Bedürfnissen der Schule an einen modernen und flexiblen Schulbau
entspricht. Hierfür sind umfangreiche Anpassungen an Teilen der Bestandsgebäude
erforderlich, die in den Verwaltungstabellen keine Berücksichtigung finden
konnten.
Aufgrund der bisherigen Ergebnisse aus der
„Phase 0“ und der Machbarkeitsstudie,
empfiehlt die Verwaltung zur Umsetzung der Variante 2, wobei das Gebäude
der Europahauptschule lediglich an die notwendigen Erfordernisse des
Schulbetriebs einer Gesamtschule angepasst werden soll.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die
Maßnahme hat haushaltsrechtliche Auswirkungen, die zurzeit noch nicht beziffert
werden können.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel
6.2
Peter Hinze
Bürgermeister