Betreff
Bahnübergangsbeseitigungskonzept der Stadt Emmerich am Rhein,
hier: EÜ-F von-der-Recke-Straße
Vorlage
05 - 16 0747/2016/2
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, das aktuelle Bahnübergangsbeseitigungskonzept zum Planfeststellungsabschnitt 3.3 dahingehend zu detaillieren dass die Variante 1, die von der Stadt Emmerich am Rhein favorisierte Lösung als BÜ-Ersatzmaßnahme darstellt.

Sachdarstellung :

 

Verfahrensstand

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein am 03.11.2015 wurde das Bahnübergangbeseitigungskonzept im Planfeststellungabschnitt PFA 3.3 abgeändert. Es sieht nunmehr nachfolgende Ersatzmaßnahme für den BÜ von-der-Recke-Straße vor :

 

 

          BÜ von-der-Recke-Straße          -          Eisenbahnüberführung für Fußgänger EÜ-F

 

 

Der Beschlussvorschlag „EÜ-F“ stellte damals keine bestimmte Wegeführung bzw. Ausbildung der Überführung dar. Er stellt lediglich fest, dass eine Eisenbahnüberführung für Fußgänger gewünscht ist und somit für diese Ersatzmaßnahme Konsens besteht.

 

Im Vorlauf zu o.g. Ratssitzung wurde im Arbeitskreis ÖPNV/SPNV am 06.10.2015 u.a. über die Ersatzmaßnahme von-der-Recke-Straße beraten und 5 Varianten vorgestellt. In der Sitzung wurde diesen eine 6. Variante zugefügt. Durch den anwesenden Vertreter der DB Netz AG, Herrn Landgraf, wurde erläutert, dass sich die vorgeschlagenen Varianten 1-5 aktuell noch im Vorentwurfsstadium befänden und entsprechend weder Kostenschätzungen noch Durchführbarkeit, dies auch im Hinblick auf Grunderwerb, ermittelt wurden. Er stimmt daher einer Aufnahme der Variante 6 in die Abwägung zur Machbarkeit zu und wird diese an das noch zu beauftragende Planungsbüro weiterleiten.

Das Ergebnis dieser Machbarkeitsuntersuchung wird als Planänderungsverfahren in das Vorhaben einfließen. Im Zuge dieses Verfahrens wird die Stadt Emmerich am Rhein erneut um Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange und betroffene Kommune gebeten.

 

Im Planfeststellungsbeschluss wird auf dieses Verfahren verwiesen werden und aufgenommen werden, dass Bahn und Kommune sich betreffend dieser BÜ-Beseitigungen auf diese Vorgehensweise verständigt haben.

 


 

Durch die DB International GmbH wurde nunmehr ein Variantenvergleich durchgeführt, der jetzt 8 Varianten beinhaltet. Die in der o.g. Sitzung des ÖPNV/SPNV vorgestellten 5 Varianten, sowie die in der Sitzung Hinzugefügte in versch. Ausführungen.

 

In der Anlage sind die einzelnen Varianten (Anlage1), eine Bewertungsmatrix (Anlage 2) sowie der Erläuterungsbericht (Anlage 4) beigefügt.

 

Nach Vergleich der Varianten ist die Verwaltung der Auffassung, dass die Variante 6TB (Anlage 3) zu favorisieren ist. Diese ist gradlinig und ohne Angsträume. Sie nimmt alle Verkehrsbeziehungen auf, egal ob Verkehrsteilnehmer aus dem Bahnweg oder aus der von-der-Recke-Straße die Gleistrasse unterqueren möchten. Auch endet sie nicht im Bereich der Landesstraße 7; dies birgt für Schulkinder und bei der Führung von Pferden Gefahren, auch ist die Anfahrbarkeit der Wiese zwischen L7 und Bahn weiterhin gewährleistet.

   


 

Nach der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 14.06.2016 wurde der Stadt Emmerich eine überarbeitete Version des Erläuterungsberichtes (Stand 11.08.2016) übergeben. Dieser differiert zum Einen in den überarbeiteten Herstellungskosten (s. Matrix Punkt 1) und zum Anderen in der Wichtung des Punktes 5 der Matrix ‚Belange Dritter / Eigentumsrechtliche Belange‘.

Die detaillierten Bewertungen der einzelnen Varianten zu den Kriterien Herstellungskosten, Baubehelfe, Planungseinfluss, Gestaltung/Akzeptanz, Belange Dritter, Wege- Sichtbeziehung und Konflikte ist der Seite 36 des Erläuterungsberichtes zu entnehmen; die abschließende Bewertung mit einfließender Wichtung der Kriterien ist aus der Anlage 2 beigefügten Matrix abzulesen. 

 

Die Änderungen im Erläuterungsbericht wurden durch die DB AG rot umrandet kenntlich gemacht.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister