Betreff
Schulraumplanung für die Leegmeerschule - Kath. Grundschule der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 16 0855/2016/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, die Leegmeerschule nach dem Entwurf Variante 2 aus der Ausarbeitung der Phase 0 der Fa. Hausmann-Architekten auf eine volle 3-Zügigkeit auszubauen.

Die Verwaltung wird vorerst nur mit  der Umsetzung der in der Sachdarstellung beschriebenen Umbauphase 1 (Abriss der Umkleiden, Neubau der drei Klassen etc.) beauftragt. Nach Abschluss der Umbauphase 1 sollen erneut die Schulplanungskommission sowie die zuständigen Gremien beteiligt werden.

Sachdarstellung :

 

Die Fa. Hausmann Architekten GmbH hat an der Leegmeerschule, Kath. Grundschule der Stadt Emmerich am Rhein, eine sogenannte „Phase 0“ zur Schulraumplanung durchgeführt.

 

Im Rahmen der Mitwirkung der am Schulleben beteiligten Personen (Schulleitung, Mitarbeiter der Schulbetreuung - OGATA, Lehrer, Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler, Mitarbeiter der Verwaltung und Vertreter der Politik) wurden Interviews und zwei Workshops durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse wurde der Raumbedarf ermittelt und mit dem vorhandenen Raumbestand verglichen.

 

Die  Architekten werden in der Sitzung eine Raumplanung vorstellen können. Es stehen aufgrund der Ausarbeitungen aus dem ersten Workshop zwei Varianten zur Auswahl. Diese unterscheiden sich dem Grunde nach lediglich durch die Anordnung einiger Räume (insbesondere der Funktionsräume für die Schulbetreuung). Dies ist auch in der anhängenden Tischvorlage aus den Tabellen (Vergleichende Untersuchung des Raumprogramms in Varianten) ersichtlich. In der Sitzung werden beide Varianten vorgestellt. Die Architekten stehen anschließend für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

 

Im zweiten Workshop wurde davon die zweite Variante von allen Beteiligten favorisiert, da insbesondere den Lehrern und Betreuern die Raumanordnung besser gefiel.

 

Diese Variante ermöglicht eine Unterbringung von drei Klassen pro Jahrgang (insgesamt 12 Klassen) und bietet entsprechenden Raum für die spezielle Förderung von Kindern im „gemeinsamen Lernen“, sowie für die Schulbetreuungsformen Schule plus und Offene Ganztagsschule. Alle Räume würden bei entsprechender Umsetzung barrierefrei erreichbar sein und somit der Schule neben dem „gemeinsamen Lernen“ auch die Möglichkeit bieten, künftig als Schwerpunktschule für gehbehinderte Schülerinnen und Schüler erweitert zu werden.

 

In der letzten Sitzung der Schulplanungskommission wurde nachfolgender Beschlussvorschlag eingebracht, der letztlich mehrheitlich angenommen wurde:

 

 

Aufteilung der Umbaumaßnahmen in 2 getrennte Phasen:

 

1. Phase: Abriss der Umkleiden schnellstmöglich, Neubau der drei neuen Klassen, keine 4. Klasse für evtl. Vierzügigkeit, die 4. Klasse soll dann an die Liebfrauen GS gehen. Größerer Raum für Schulsozialarbeit. OGATA-Küche auch nutzbar als Schulküche, wenn ohne größeren Aufwand möglich. Anmietung der „Treffpunkt“-Räume für Seiteneinsteiger, Fördermaßnahmen, Schule Plus – Kinder. Abstellraum für Gartengeräte, Fahrradparcours, Außenspiele

 

2. Phase: Die übrigen von Hausmann vorgesehenen Maßnahmen zu späterem Zeitpunkt.

 

 

Von Seiten der Verwaltung wurde bereits ein Architekt damit beauftragt, den Antrag für die  erforderliche Abrissgenehmigung vorzubereiten, damit dieser kurzfristig gestellt werden kann. Aus Sicht der Verwaltung sollte ein Abriss jedoch nur in zeitlicher Abstimmung mit dem Baubeginn in Angriff genommen werden. Soweit die Genehmigung kurzfristig erteilt und ein Abriss bereits in den Herbstferien erfolgen würde, müsste die Schule bis zum Baubeginn mit einer „Baustelle“ auf dem Schulhof leben. Zusätzlich wären an den Übergängen zum Bestandsgebäude Trennwände zu errichten, die zum Baubeginn wieder abgerissen werden müssten.

 

Um den Schulbetrieb möglichst wenig zu beeinträchtigen ist eine schrittweise Umsetzung der einzelnen Baumaßnahmen erforderlich. Von Seiten der zu beauftragenden Architekten muss daher eine entsprechende Bauzeitenplanung erstellt und mit den schulischen Bedarfen abgestimmt werden.

 

In der anhängenden Präsentation der Fa. Hausmann-Architekten wurde bereits auf eine schrittweise Umsetzung der Gesamtmaßnahme eingegangen. Der erste Bauabschnitt widmet sich entsprechend der Empfehlung der Schulplanungskommission der Erweiterung um einen Jahrgangstrakt an der Stelle der abgängigen Räume (ehemaligen Umkleiden der bereits abgerissenen Turnhalle). Er umfasst drei zusätzliche Unterrichtsräume, sowie einen Differenzierungsraum und Gemeinschaftsräume und wird der Schule ermöglichen, auf die bevorstehende Aufstockung auf eine Dreizügigkeit zu reagieren.

 

In weiteren Bauabschnitten werden die Barrierefreiheit und die Verbesserung der Lehrer- und Verwaltungsräume in Angriff genommen, sowie letztendlich die Anpassung der weiteren Unterrichtsräume an die pädagogisch-architektonische Ausrichtung.

 

Der Entwurf der Fa. Hausmann-Architekten erweitert die Leegmeerschule um weitere Räume auf insgesamt 12 Klassenräume (3-Zügigkeit). Jeder Jahrgangs-Cluster hat einen angegliederten Differenzierungsraum. Es wird eine zentrale Küche für die Mittagsverpflegung geben, sowie zwei angegliederte Mehrzweckräume. Ein großer Teil der für die Betreuung benötigten Räume stehen in direktem räumlichen Zusammenhang zu den Klassen und können von denen auch genutzt werden.

 

Durch diese räumliche Aufteilung kann ein Großteil der Räume mehrfach genutzt werden. Entgegen einer herkömmlichen Raumaufteilung von Schulen mit Offenem Ganztag (Klassenräume, teils räumlich weit entfernte Betreuungsräume oder ein Betreuungshaus) erfolgt eine erhebliche Flächeneinsparung. Gleichzeitig bietet der Architektenentwurf eine Flexibilität, die auch künftige Änderungen im Schulsystem entsprechen kann.

 

Für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung der benötigten Räume erarbeitet die Verwaltung derzeit in Zusammenarbeit mit der Schulleitung Lösungswege.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat haushaltsrechtliche Auswirkungen, die zurzeit noch nicht beziffert werden können.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister