Betreff
Ausscheiden aus der Technologie-Zentrum Kleve GmbH
Vorlage
02 - 16 0889/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt zum 31.12.2017 als Gesellschafter aus der Technologie-Zentrum Kleve GmbH auszuscheiden und die Gesellschafteranteile den übrigen Gesellschaftern zum Erwerb anzubieten.

 

Sachdarstellung :

 

Seit Gründung im Jahre 1993 (Ratsbeschluss vom 15.09.1992) ist die Stadt Emmerich am Rhein mit einem Geschäftsanteil von 3.700,00 Euro an der Technologie-Zentrum Kleve GmbH in Kleve beteiligt. Die Stadt Emmerich am Rhein ist seit dem verpflichtet, jährliche Verluste der Gesellschaft bis zu einer Höhe von 2.557 Euro jährlich zu übernehmen, was auch jedes Jahr erfolgt ist. Über die Verlustübernahmen der kleinen Gesellschafter hinaus trägt die Stadt Kleve einen jährlichen Verlust bis zu 104.815 €/Jahr. Das Gesamtergebnis der Gesellschaft betrug zuletzt rd. 91 T€.

 

Neben der Stadt Kleve mit 46,27 % ist keine weitere Kommune Gesellschafter in der TZK;  weitere Gesellschafter sind nur die Wirtschaftsförderung Kreis Kleve GmbH, die Sparkassen Kleve und Emmerich, die Volksbank Kleverland und die IHK.

 

Zweck der Gesellschaft ist „die Betreibung des Technologiezentrums Kleve, das im Eigentum der Stadt Kleve steht und das die Gesellschaft von dieser gepachtet hat.“

 

Die Gesellschaft war in den vergangenen Jahren deutlich auf Kleve ausgerichtet und sucht insbesondere in den letzten Jahren die Zusammenarbeit mit der Hochschule Rhein-Waal. Das Technologiezentrum steht allen Existenzgründern offen, unabhängig ob sie aus Kleve, Emmerich am Rhein oder anderen umliegenden Städten und Gemeinden kommen. Ein Gewinn für die Stadt Emmerich am Rhein ist aus der Gesellschaft nicht erkennbar, stattdessen wurden in den Jahren 1993-2016 Verlustübernahmen von insgesamt 35.798 € aus dem städtischen Haushalt getragen.

 

Aus dieser Betrachtung heraus und der Hinterfragung städtischer Beteiligungen schlägt die Verwaltung vor, fristgemäß bis zum 31.12.2016 den Austritt aus der Gesellschaft zum 31.12.2017 zu erklären.

 

Der städt. Gesellschafteranteil von 3.700 € ist den verbleibenden Gesellschaftern zum Erwerb anzubieten; diese haben gem. § 16 des Gesellschaftsvertrages im Grunde den Geschäftsanteil zu übernehmen.

 

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme führt zu einem Ertrag von 3.700 € in 2017 und ab 2018 zu Wenigerausgaben im Produkt 1.100.15.01.01 Sachkonto 53150000.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.1

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister