hier: 2. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt:
- die in der Begründung aufgeführte Neukalkulation zur Kenntnis zu
nehmen und
- die mit Anlage 1 gekennzeichnete 1. Nachtragssatzung der
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom
17.12.2014
Sachdarstellung :
Die Kalkulation der Gebühren im Abwasserbereich
richtet sich im Bezug auf die zu berücksichtigenden Kosten nach den Vorgaben
des KAG. Die Berechnung nach dieser Vorschrift unterscheidet sich von der
kaufmännischen in erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten für Abschreibung
und Verzinsung, die hier erheblich höher sind als bei der bilanziellen
Darstellung, da zum Beispiel bei der Abschreibung der
Wiederbeschaffungszeitwert und nicht der tatsächliche Anschaffungswert zu
Grunde gelegt wird.
Die
Höhe der Abwassergebühren wird von ca. 90% Fixkosten, die aus dem
Betriebsführungsentgelt der TWE GmbH, dass 2017 im vierten Jahr in Folge nicht
erhöht wird, und den kalkulatorischen Kosten für die Investitionen bestimmt.
Darüber hinaus ist auch die Menge des eingeleiteten Abwasser und der Höhe des
Schmutzfrachtanteils ausschlaggebend. Insoweit besteht Abhängigkeit von dem
Einleitungsverhalten des größten Großeinleiters, der stetig bemüht ist, seine
Einleitungsmengen zu verringern. So sank die Zulaufmenge von 1,8 Mio. cbm
(2012) auf 0,630 Mio. cbm (2015). Derartige Veränderungen haben angesichts
eines Gesamtabwasserstroms von 4,3 Mio. cbm unmittelbare Auswirkung auf die
Gebührenhöhe bei unveränderten Kosten.
Angaben
des Unternehmens zu Folge wird in 2017 die Einleitungsmenge nochmals auf 0,260
Mio. cbm und in 2018 schlussendlich auf 0,120 Mio. cbm reduziert
Bei der Schmutzfracht reduziert sich die Menge
von 1,320 Mio. kg (2016) auf 0,047 Mio. kg (2017).
Der in 2013 aufgelaufene Überschuss in der Gebührenausgleichsrücklage im
Betriebszweig Kanal wird bis Ende 2016 größten Teils aufgebraucht sein. Dies
hat zur Folge, dass die Abwassergebühren im Bereich Klärwerk und auch im
Bereich Kanal angepasst werden müssen.
Die Kalkulation der kostenrechnenden
Abwassergebühr nach dem KAG stellt sich wie folgt dar:
A) Entwicklung der Abwasser- und
Schmutzfrachtmengen
B) Kalkulation der Klärwerksgebühr nach KAG
C) Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühr nach KAG
D) Abwassergebühr, setzt sich aus B) und C)
zusammen
E) Würdigung der zukünftigen Entwicklung
A) Entwicklung der Abwasser- und
Schmutzfrachtmengen
Abwassermenge
in cbm
zum
Nachtrag 2016 zum
Wirtschaftsplan 2017
a) Haushalte 1.305.097 29,98% 1.305.097 32,36%
Fäkalienabfuhr 1.600 00,03% 1.600 00,04%
b) Großeinleiter 1.197.101 27,50% 876.894 21,74%
Schmutzwasser gesamt 2.503.698 57,51% 2.183.491 54,14%
Niederschlagswasser: 1.850.000 42,49% 1.850.000 45,86 %
Summe: 4.353.698 100
% 4.033.491 100
%
Schmutzfrachten
in kg CSB
a) Haushalte 1.109.332 25,55% 1.109.332 36,20%
Fäkalienabfuhr 3.000 00,07% 3.000 00,10%
b) Großeinleiter 2.442.722 56,27% 1.166.209 38,05%
Summe: 3.555.054 81,89% 2.278.541 74,35 %
Niederschlagswasser: 786.250 18,11% 786.250 25,65
%
Summe: 4.341.304 100
% 3.064.791 100
%
Bei der Jahreswassermenge der Haushalte wurde die
Abwassermenge der letzten zwei Jahre zugrunde gelegt. Es wurde wie bisher eine
durchschnittliche Konzentration von 0,850 kg/CSB je cbm unterstellt.
Bei der Wassermenge der
Großeinleiter wurden die Meßergebnisse des laufenden
Jahres hochgerechnet
und für 2017 erkennbare Tendenzen berücksichtigt.
Es wurde die
individuell ermittelte Konzentration (kg CSB/cbm) veranschlagt.
Die bebauten/befestigten
Flächen wurden aus dem Jahr 2015 übernommen.
Das Niederschlagswasser
wurde anhand der bisher aufgezeichneten
Niederschlagsmengen
hochgerechnet. Es wird von einer durchschnittlichen
Niederschlagsmenge von 995 mm/anno ausgegangen.
Die Schmutzfrachtkonzentration
für Niederschlagswasser beträgt unverändert
0,425 kg/cbm.
B)
Kalkulation der Klärwerksgebühr nach KAG
Ansatzfähige Kosten:
Nachtrag 2016 Kalkulation
2017 Alternative
Materialaufwand 3.594
T€ 3.494 T€ 3.494 T€
Personalaufwand 42 T€ 44 T€ 44 T€
Sonst. betr. Aufwand 38 T€ 38 T€ 38 T€
kalk. Abschreibung 775 T€ 840 T€ 840 T€
kalk. Verzinsung 574 T€ 667 T€ 667 T€
Umlage Verwaltung 184 T€ 189 T€ 189 T€
Gesamtkosten: 5.207
T€ 5.272 T€ 5.272 T€
Abzgl. Einnahmen (ohne
Gebühren) 194 T€ 187 T€ 187 T€
Summe ansatzfähige Kosten: 5.013 T€ 5.085 T€ 5.085 T€
Erlöse aus Gebühren 5.440 T€ 4.870 T€ 4.734 T€
Überschuss / Defizit 427 T€ - 215 T€ - 351 T€
Stand
Gebührenausgleichsrücklage
31.12.2015 -137 T€
31.12.2016 290 T€
31.12.2017 75 T€ -
61 T€
Zuordnung
des Aufwandes zu den Parametern Wasser und CSB
Die auf Gebühren zu
verteilende Summe unter Berücksichtigung der Gebühren-ausgleichsrücklage wird zu 23 % dem Parameter Wasser und zu 77 %
dem Parameter CSB zugeordnet. Die Aufteilung erfolgt nach den jeweiligen
Investitionsgütern.
Anteil Wasser 23
% 1.125.823,87
€
Anteil CSB 77 % 3.769.062,50 €
4.894.886,37 €
Ermittlung
der kostendeckenden Gebühr
Für Schmutzwasser:
wassermengenabhängige Gebühr je cbm
zugeord. Kosten 1.125.823,87 €
Wassermenge 4.033.491
cbm
Gebühr je cbm 0,28
€
schmutzfrachtabhängige Gebühr
kg/CSB/cbm
zugeord. Kosten 3.769.062,50 €
kg CSB
3.064.791 kg
Gebühr kg/CSB 1,23 €
Für normales häusliches
Abwasser wird nach wie vor eine Schmutzfrachtkonzentration von 0,850 kg/cbm
unterstellt. Dies ergibt eine Gebühr von
1,33 €/cbm
Für Großeinleiter mit
individuell ermittelten Schmutzfrachten ergeben sich nach der Berechnungsformel
der Satzung davon abweichende Gebührensätze.
Für Niederschlagswasser:
Ausgehend von obiger
Berechnung ergibt sich für die Niederschlagswassergebühr folgende Kalkulation:
wassermengenabhängig:
1.850.000 cbm x
0,28 €/cbm = 518.000,00 €
schmutzfrachtabhängig:
786.250 kg
CSB x 1,23 €/kg CSB = 967.087,50 €
Summe: 1.485.087,50 €
Bei 2.435.973 qm bebauter
und befestigter Fläche ergibt sich ein
Gebührensatz von
1.485.087,50 € : 2.435.973 qm = 0,61 €/qm
Klärwerksgebühren
Für Schmutzwasser:
wassermengenabhängige Gebühr je cbm 0,28
€
schmutzfrachtabhängige Gebühr
je kg CSB 1,23
€
Für normales häusliches Abwasser wird nach wie vor
eine Schmutzfrachtkonzentration von 0,850 kg/cbm
unterstellt.
Dies ergibt eine Gebühr von
1,33 €/cbm
Für Großeinleiter mit
individuell ermittelten Schmutzfrachten ergeben sich nach der Berechnungsformel
der Satzung davon abweichende Gebührensätze.
Die Klärwerksgebühr für
Niederschlagwasser
ermittelt sich wie folgt:
wassermengenabhängig 0,21
€/qm
schmutzfrachtabhängig 0,40
€/qm
Summe
0,61 €/qm
C) Kalkulation der
Kanalbenutzungsgebühr:
Ansatzfähige Kosten:
Nachtrag
2016 Kalkulation 2017 Alternative
Materialaufwand 1.776
T€ 1.676 T€ 1.676 T€
Personalaufwand 42 T€ 44 T€ 44 T€
Sonst. betr. Aufwand
42 T€ 42 T€ 42 T€
kalk. Abschreibung 2.365 T€ 2.403 T€ 2.403 T€
kalk. Verzinsung 2.707
T€ 2.711 T€ 2.711 T€
Umlage Verwaltung 184 T€ 189 T€ 189 T€
Gesamtkosten: 7.116
T€ 7.065 T€ 7.065 T€
Abzgl. Einnahmen (ohne
Gebühren) 337 T€
356 T€ 356 T€
Summe ansatzfähige Kosten: 6.779 T€ 6.709 T€ 6.709 T€
Erlöse aus Gebühren 6.351 T€ 6.776 T€ 6.482 T€
Defizit - 428 T€ - 3 T€ - 227 T€
Stand
Gebührenausgleichsrücklage
31.12.2015 530 T€
31.12.2016 102 T€
31.12.2017 99 T€ -
125 T€
Zuordnung der
ansatzfähigen Kosten:
Die oben ausgewiesenen
Gesamtkosten sind zunächst um den kalkulatorischen Kostenanteil zu verringern,
der ausschließlich durch die Schmutzwasserkanalisation verursacht werden. Es
ergibt sich folgende Berechnung:
Aufwand Insgesamt 6.706
T€
./. Abschreibung Anteil SW
1.301
T€
./. Verzinsung Anteil SW 1.468
T€
3.937
T€
Die Kosten für die
Mischwasserkanalisation sind nach dem unter A) aufgeführten Verhältnis
aufzuteilen. Es ergeben sich folgende Kostenanteile:
Für Niederschlagswasser:
3.937 T€
davon 45,86 % = 1.806
T€
Für Schmutzwasser:
3.937 T€ davon 54,14 % = 2.131
T€
zzgl. Kosten für Schmutzwasser: 2.769
T€
Summe: 4.900
T€
Kosten insgesamt: 6.706
T€
4. Ermittlung der
kostendeckenden Gebühr
Für Schmutzwasser: 4.900.454 € / 2.183.491 cbm = 2,24 €/cbm
Für Niederschlagswasser: 1.806.159 € / 2.435.973 qm = 0,74
€/qm
D) Abwassergebühr
insgesamt:
Klärwerksgebühr:
Bisher ab
1.1.2017
wassermengenabhängige Gebühr: 0,28 €/cbm 0,28 €/cbm
schmutzfrachtabhängige Gebühr: 0,96 €/kg CSB 1,23 €/cbm
d.h. für häusl. Abwasser
für Schmutzwasser 1,10 €/cbm 1,33 €/cbm
für Niederschlagswasser 0,52 €/qm
0,61 €/qm
Kanalbenutzungsgebühr:
für Schmutzwasser 2,07 €/cbm 2,24 €/cbm
für Niederschlagswasser 0,58 €/qm 0,74 €/qm
Zusammenfassung (Normaleinleiter)
für Schmutzwasser 3,17
€/cbm 3,47 €/cbm
für Niederschlagswasser 1,10 €/qm 1,35
€/qm
Vergleichsberechnung für Musterhaushalt
4-Personenhaushalt
– 160 cbm Schmutzwasser – 150 qm befestigte Fläche
Klärwerksgebühr Bisher
ab 2017 Veränderung in %
Für 160 cbm 176,00 €
212,80 € 36,80
€ 21,9
Für 150 qm 78,00 € 91,50 € 13,50
€ 17,3
Kanalbenutzungsgebühr:
Für 160 cbm 331,20 €
358,40 € 27,20
€ 8,2
Für 150 qm 87,00 €
111,00 € 24,00 €
27,6
Summe: 672,20 €
773,70 € 100,50 € 15,1
E) Würdigung der zukünftigen
Entwicklung
Das
KAG verlangt bei der Kostenrechnung eine gleichförmige Anpassung der Gebühren
zur Deckung der anfallenden Kosten. In den
Gebührenkalkulationen für die Jahre
2010, 2011 und 2012 hatten sich seinerzeit ebenfalls notwendige
Gebührenerhöhungen für die Abwassergebühren ergeben. Für das Jahre 2011 hat der
Rat der Stadt Emmerich zu Gunsten der Bürger nur eine geringere Erhöhung als
berechnet beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde dokumentiert, dass eine
Anpassung der Gebühren der nach KAG berechneten Sätze nicht gewünscht ist und
stattdessen eine geringe aber kontinuierliche Anpassung vorgenommen werden
soll.
Nach
zwei Jahren der Überschüsse und Gebührensenkung ist die Tendenz bei den Abwassergebühren nun durch stark
sinkende Abwassermengen bei unveränderten Kosten steigend.
Diese
Entwicklung hat einen sprunghaften Gebührenanstieg zur Folge, der dem Grundsatz der
Gebührenkontinuität widerspricht. Da absehbar ist, dass sich die Abwassermengen
dann stabilisieren werden, soll, in Anlehnung an die seinerzeitige
Vorgehensweise, um den Anstieg abzumildern, für 2017 nur eine Erhöhung von
knapp 10 % statt der kalkulierten 15 % vorgenommen werden.
Die Abwassergebühren stellen sich dann wie
folgt dar;
Bisher ab 2017
Klärwerksgebühr:
wassermengenabhängige
Gebühr: 0,28 €/cbm 0,28 €/cbm
schmutzfrachtabhängige
Gebühr: 0,96 €/kg CSB 1,16 €/kg CSB
d.h. für häusl. Abwasser
Für
Schmutzwasser 1,10
€/cbm 1,27 €/cbm
Für
Niederschlagswasser 0,52
€/qm 0,58 €/cbm
Kanalbenutzungsgebühr:
Für
Schmutzwasser 2,07
€/cbm 2,14 €/cbm
Für
Niederschlagswasser
0,58 €/qm 0,71
€/qm
Zusammenfassung
(Normaleinleiter)
Für Schmutzwasser 3,17
€/cbm 3,41 €/cbm
Für Niederschlagswasser 1,10 €/qm 1,29
€/qm
Vergleichsberechnung für
Musterhaushalt
4-Personenhaushalt
– 160 cbm Schmutzwasser – 150 qm befestigte Fläche
Bisher
ab 2017
für 160 cbm
Schmutzwasser 507,20 € 545,60
€
für 150 qm
Niederschlagswasser 165,00 €
169,50 €
Summe: 672,20 €
739,10 €
Differenz: 66,90
€
Dies entspricht 9,9
%
Die Gebührenentwicklung der
letzen 5 Jahre ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Die Betriebsleitung empfiehlt
den Ausführungen in der Begründung zu folgen und
die als Anlage 1
gekennzeichnete 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 17.12.2014 zu
beschließen..
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsplan vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Gruyters
Betriebsleiter