Betreff
Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein vom 16.12.1999
hier: 11. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 16 0931/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,

  1. die in der Begründung dargelegte Anpassung der Abfallgebühr für das Jahr 2017 zur Kenntnis zu nehmen
  2. die als Anlage 1 gekennzeichnete 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein vom 16.12.1999 und
  3. die als Anlage 2 gekennzeichnete Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle.

Sachdarstellung :

 

Durch die in 2012 durchgeführte Ausschreibung wird die Abfallentsorgung auf Grundlage eines neuen, wesentlich günstigeren Entsorgungsvertrages durchgeführt. Für die Jahre 2013 sowie 2014 konnten die Abfallgebühren gesenkt werden.

Bedingt durch die Senkung der Entsorgungsentgelte der KKA (Kreis-Kleve-Abfallwirtschaft) für Restabfall und Sperrgut um 50,00 Euro pro Gewichtstonne, ist für das Jahr 2017 erneut eine Anpassung der Gewichtsgebühr für Restabfälle notwendig. In diesem Zuge wird die Personengrundgebühr etwas gesenkt und die Gebühr für die Biotonne leicht angehoben. Hiermit wird die Gebühr an die Verschiebung der Kosten zwischen den beiden Bereichen angepasst.

 

Das Kommunale Abgabengesetz (KAG) fordert, dass Überschüsse von kostenrechnenden Einrichtungen innerhalb von vier Jahren im Gebührenhaushalt ausgeglichen werden müssen.

 

Mit der erneuten Kostenreduzierung wird zur Zeit nicht davon ausgegangen, dass in 2018 eine Gebührenanpassung notwendig sein wird.

 

1. Voraussichtlicher Jahresabschluss für 2016

 

          Die Werte des voraussichtlichen Jahresabschlusses 2016 sind eine Hochrechnung unter Berücksichtigung des Ergebnis der Jahresrechnung 2015 und der bis September 2016 geleisteten Ausgaben und erhaltenen Einnahmen.

2. Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühr für 2017

 

     2 a) Die Kostenansätze für die Kalkulation wurden auf der Grundlage des Erfolgsplans               für 2016 und Hochrechnungen für 2017 festgelegt.

 

3. Anpassung der Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle

 

Erfolgsplan

 

1

2

 

 

Abfallentsorgung

Jahresab-

Voraussichtl.

Kalkulation

 

 

70 50 00

schluss

Jahresab-

schluss

für

 

 

 

 

2015

2016

2017

 

 

 

Tsd. €

Tsd. €

Tsd. €

 

 

  1. Umsatzerlöse

2.510

2.540

2.330

E1

 

  2. Sonstige Erträge

0

6

0

 

 

      Gesamtleistung

2.510

2.546

2.330

 

 

  3. Hilfs- und Betriebsstoffe

24

26

26

E2

 

  4. Fremdleistungen

2.036

2.042

1.833

E3

 

      Materialaufwand gesamt.

2.060

2.068

1.859

 

 

      Rohergebnis::

450

478

471

 

 

  5. Personalaufwand

343

350

360

E4

 

  6. Abschreibungen

10

12

13

E5

 

  7. sonst. Aufwendungen:

20

22

18

E6

 

      Betriebliches Rohergebnis

77

94

80

 

 

  8. Zinsen

3

1

                        1

 

 

  9. Außerordentl.Ergebnis

 

 

 

 

 

11. Steuern

0

0

0

 

 

10. Umlage Verwaltung

60

63

64

E7

 

      Jahresergebnis

-14

30

15

 

 

       KAG-Abschluss

-32

-25

-42

 

 

Stand Rücklage nach KAG

84

59

17

E8

 

 

Erläuterungen zum obigen Erfolgsplan:

E 1        Die Erlöse im Bereich der Abfallentsorgung setzen sich zusammen aus

der Personengrundgebühr (EW/EWG)                                          1.008.166 €

 

der Gewichtsgebühr für die angefallene Restmüllmenge            800.000

die Behältergrundgebühr für die Biotonne                                      151.470 €

die Gewichtsgebühr für die angefallene Bioabfallmenge            256.000 €

           

Erstattung des Betriebszweiges Park- und Grünanlagen von

2,50 € pro Biotonne für Laub von städtischen Bäumen                  12.750 €

 

Erstattung des Bereiches Verwaltung für den Anteil des

Eigenverbrauch an den Abfallbehältern der Annahmestelle           1.000 €

 

den sonstigen Erlösen aus dem Verkauf von Restmüllsäcken, der gebührenpflichtigen Annahme von Restabfällen und Papier und der Grünschnittannahme, sowie der Kostenerstattung vom Dualen System Deutschland für Abfallberatung. Dieser Wert setzt sich wie folgt zusammen:

            Grünschnittannahme                                                                           10.880 €

            Restmüllannahme (säcke) und Papier                                            40.100 €

            Abfallberatung DSD            u.a.                                                                       8.800 €

                        Gesamt                                                                                                   59.780 €

 

E 2      Ausgaben für Schutzkleidung, den Kauf von Restmüllsäcken und

Materialen für die Papierkorbentleerung

 

 

E 3      Unter Fremdleistung fallen

a) die Unternehmerentgelte                                                              669.000 €,

b) die Abfallentsorgungskosten                                        1.062.536 €

c) sonstige Fremdleistungen                                                  89.500 €

und der Bezug von Betriebszweigen, hier Bauhof            12.000 €

           

a) Unternehmerentgelte:

            Ausgehend vom Ausschreibungsergebnis ermittelt sich der Ansatz wie  folgt:

- Restmüllabfuhr incl. Sperrmüll und PPK (Papier, Pappe und Kartonagen)          508.000 €

- Bioabfuhr                                                                                      147.000 €

- Schadstoffsammlung incl. Altmedikamente                             14.000 €

  Gesamtbetrag der Zahlung an den Unternehmer                669.000 €        

           

b) Abfallentsorgungskosten

            Nach Auskunft der KKA werden die Entsorgungsentgelte für Restabfall und Sperrmüll in 2017 um je 50,00 € sinken.

Der Ansatz ermittelt sich wie folgt:

 

- Hausmüll                     ca. 4.000 to   x          185,00 €/t                 740.000 €

            - Bioabfall                      ca. 1.600 to   x          153,00 €/t                 244.800 €

            - Sperrmüll                     ca.    450 to   x           185,00 €/t                    83.250 €

- Altholz                          ca.    600 to   x             41,00 €/t                    24.600 €

            - Schadstoffe                                                                                         37.000 €

- Erlöse aus Papier, Metall und E-Schrott                                       -67.114 €

            Gesamtbetrag der Abfallentsorgungskosten                              1.062.536 €

                                                                                                                                        

c) Sonstige Fremdleistungen

Hierzu zählen:

- die Kosten für die Bauschuttannahme                                                   5.500 €

- die Beseitigung wilder Müllablagerungen und sonstige

  Kosten der Annahmestelle, sowie die Erstellung des

  Abfuhrkalenders                                                                                        52.000 €

- die Kosten für die Beseitigung von Schwemmgut,

  Restabfällen aus der Papierkorbentleerung und Verwaltung           32.000 €

Gesamtbetrag                                                                                               89.500 €

 

E 4      Anteil der Personalkosten der Mitarbeiter der KBE die Aufgaben für den Be-

            reich der Abfallentsorgung erfüllen. Es sind auch die Personalkosten für die

Papier korbentleerung enthalten.

 

E 5      Abschreibung für das Fahrzeug der Papierkorbentleerung (K1), den Büro-

            container und die Waage an der Sperrgutannahmestelle.

 

E 6      Kosten, die durch die Erstattung durch die kostenrechnende Einrichtung Abfall

            u.a. für die Verwaltungskosten der Stadtkasse und des Steueramtes entste-

            hen und Treibstoff- und Reparaturkosten für den K1.

 

E 7      Anteil der Verwaltungskosten wie z.B.  Miete, Gebäudeabschreibungen,

Anwalts- und Gutachterkosten und Anteil an den Personalkosten der allgemeinen Verwaltung wie z.B. Kontierung, Buchungen und Personalbetreuung.

 

E 8      Aktueller Stand der Gebührenausgleichsrücklage

 

 

2 b)   Gebührenermittlung

 

            Die Abfallgebühr setzt sich beim Restabfall aus einer Personengrundgebühr (nach der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen) und der Gewichtsgebühr (nach den entsorgten Abfallmengen in Kilogramm). Für den Bioabfall tritt anstelle der Personengrundgebühr die Grundgebühr für die auf dem Grundstück vorhandenen Gefäße.

Da sich die Entsorgungskosten nicht verändert haben, ist bei den Gewichtsgebühren keine Anpassung notwendig.

 

Der in der Gebührenausgleichsrücklage befindliche Überschuss soll gleichmäßig allen Gebührenzahlern zu Gute kommen. Die Anpassung wirkt sich wie folgt auf die Personengrundgebühr für den Bereich Restabfall und die Behältergebühr im Bereich Bioabfall statt.

 

Restabfall (Graue Tonne)

 

Personengrundgebühr

Die im Mittel für 2017 zu erwartenden Personen / EWG – Zahlen

betragen im Altpapierbereich ca.                                                     39.217 EW/EWG.

Bei Unternehmerentgeltkosten in Höhe von ca.                          130.000,00 €

ergibt sich eine Personengrundgebühr für den

Altpapierbereich von 3,32 €                         aufgerundet               3,40 €

Bei zu erwartenden Personen / EWG-Zahlen

im Grauen System von ca.                                                               39.585 EW/EWG

und mengenunabhängigen Kosten in Höhe von ca.                 877.588,00 €

          ergibt sich eine Personengrundgebühr für den „grauen Bereich“

in Höhe von 22,16 €                        abgerundet            22,10 €

                       

Personengrundgebühr gesamt                                                    25,50 €          

 

Gewichtsgebühr für Restabfall

Die für 2017 erwartete Restabfallmenge beläuft sich auf ca.    4.000.000 kg

Die mengenabhängigen Kosten, die über die Gewichtsgebühr

für Restabfall abgerechnet werden sollen            betragen        818.000,00 €

       

Somit ergibt sich für die Gewichtsgebühr Restabfall folgende Berechnung:

818.000,00 €           :        4.000.000 kg      =          0,20 €/kg

 

 

 

Bioabfall (Braune Tonne)

 

Behältergrundgebühr

Die im Mittel für 2017 zu erwartenden

Bioabfallbehälter belaufen sich auf                                                           5.100 Biobehälter

Bei Unternehmerentgeltkosten in Höhe von ca.                          164.000,00 €

ergibt sich eine Behältergrundgebühr für den

Biobereich von 32,16 €                                             aufgerundet  32,20 €

Abzüglich des Zuschusses aus der Grünfläche von                    2,50 €

                                                                                                               29,70 €

                       

Hieraus ergeben sich folgende

 

Gebühren für Zusatz und rein gewerblich genutzte Vollgefäße

Für zusätzlich zur Verfügung gestellten Gefäßraum und die Bereitstellung von gewerblich genutzten Behältern, wo betriebsbedingt das Verhältnis von Restmüll zu den Wertstoffen erheblich voneinander abweicht, wird auf Grundlage der ermittelten Personengrundgebühren (6 Personen pro Behälter) folgend Behältergebühr neben der Gewichtsgebühr erhoben:

 

Restmüll auf der                  Altpapier (keine zusätzl.Gewichtsgeb.)

                                                Basis 14 tägiger                   generell 4 wöchentliche

                                                Abfuhr                                                Abfuhr

 

   240 l Gefäß                        132,60 €                                   20,40 €

1.100 l Gefäß                        607,75 €                                   93,50 €

 

Bei einem Restmüllturnus abweichend vom vierzehntägigen Rhythmus wöchentlich bzw. vierwöchentlich nur bei den 1,1 cbm Größen möglich) verdoppelt sich bzw. halbiert sich der o.a. Gebührensatz.

 

 

Auswirkungen

Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich die Gebührenveränderung wie folgt dar:

                                                                                                           alt                      ab                                                                                                           2016                 2017

Restabfälle u. Papier

a) Personengrundgebühr                                                         26,00 €            25,50 €

 

b) Behältergebühr für Voll- und Zusatzgefäße

          240 Liter        14-tägig im Grauen System                     138,00 €            132,60 €

       1.100 Liter, 14-tägig im Grauen System                           632,50 €             607,75 €

       1.100 Liter,  wöchentlich im Grauen System              1.265,00 €         1.215,50 €

       1.100 Liter,  4-wöchentlich im Grauen System               316,25 €             303,88 €

 

 

d) Behältergrundgebühr für Voll- und Zusatzgefäße im

    Altpapierbereich in der Größe

          240 Liter        4-wöchentliche Abfuhr                               18,00 €              20,40 €

       1.100 Liter       4-wöchentliche Abfuhr                               82,50 €                93,50 €

 

 

Bioabfälle

        Die Gebühren für die Entsorgung und Bereitstellung der 240 Liter Gefäße                                                                                                            

        für Grün- und Gartenabfälle werden nach folgenden Sätzen als Jahresgebühr

        erhoben:                                                                                                                                                        

        a)    Behältergrundgebühr je Gefäß                                             31,70 €                  32,20 €

               Abschlag                                                                                2,50 €                    2,50 €                                                             

 

 

Musterberechnung für einen 4-Personenhaushalt

 

bisher

für Restabfall und Papier:

4 x Personengrundgebühr von 26,00 €                                       =          104,00 €

4 x Gewichtsabschlag für 97 kg á 0,25 €                         =            97,00 €

                                                                                                            =          201,00 €

für Bioabfall:

1 x Behältergrundgebühr von 31,70 € abzügl. 2,50 €               =            29,20 €

Gewichtsabschlag für 315 kg á 0,16 €                                         =            50,40 €

                                                                                                            =            79,60 €

       Gesamt                                                                                                          280,60 €

 

 

ab 2017

für Restabfall und Papier:

4 x Personengrundgebühr von 25,50 €                                       =          102,00 €

4 x Gewichtsabschlag für 99 kg á 0,20 €                         =            79,20 €

                                                                                                            =          181,20 €

für Bioabfall:

1 x Behältergrundgebühr von 32,20 € abzügl. 2,50 €               =            29,70 €

Gewichtsabschlag für 311 kg á 0,16 €                                         =            49,76 €

                                                                                                            =            84,58 €

       gesamt für 2017                                                                                           260,66 €

 

 

Das bedeutet eine durchschnittlich Kostensenkung für diesen Haushalt von

7,11% im Bereich der Abfallentsorgung.

 

 

Zu 2

 

Änderung des § 5 der Abfallgebührensatzung

 

Die neuen Gebührensätze machen eine Änderung der städtischen Gebührensatzung zur Abfallentsorgung erforderlich. Die 11.Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

 

3. Anpassung der Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle

 

Auch in der Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle als Bestandteil der Abfallgebührensatzung müssen die Gebührensätze für die Annahme von Rest- und Bioabfall angepasst werden.

 

Die Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

Die Betriebsleitung empfiehlt den Ausführungen in der Begründung zu folgen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein, sowie die Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein zu Beschluss vorzulegen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Gruyters

Betriebsleiter