hier: 11. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,
- die in der
Begründung dargelegte Anpassung der Abfallgebühr für das Jahr 2017 zur
Kenntnis zu nehmen
- die als Anlage 1
gekennzeichnete 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur
Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein vom 16.12.1999 und
- die als Anlage 2
gekennzeichnete Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle.
Sachdarstellung :
Durch die in 2012 durchgeführte Ausschreibung wird
die Abfallentsorgung auf Grundlage eines neuen, wesentlich günstigeren
Entsorgungsvertrages durchgeführt. Für die Jahre 2013 sowie 2014 konnten die
Abfallgebühren gesenkt werden.
Bedingt durch die Senkung der Entsorgungsentgelte
der KKA (Kreis-Kleve-Abfallwirtschaft) für Restabfall und Sperrgut um 50,00
Euro pro Gewichtstonne, ist für das Jahr 2017 erneut eine Anpassung der
Gewichtsgebühr für Restabfälle notwendig. In diesem Zuge wird die
Personengrundgebühr etwas gesenkt und die Gebühr für die Biotonne leicht
angehoben. Hiermit wird die Gebühr an die Verschiebung der Kosten zwischen den
beiden Bereichen angepasst.
Das Kommunale
Abgabengesetz (KAG) fordert, dass Überschüsse von kostenrechnenden
Einrichtungen innerhalb von vier Jahren im Gebührenhaushalt ausgeglichen werden
müssen.
Mit der erneuten
Kostenreduzierung wird zur Zeit nicht davon ausgegangen, dass in 2018 eine
Gebührenanpassung notwendig sein wird.
1. Voraussichtlicher
Jahresabschluss für 2016
Die Werte des voraussichtlichen
Jahresabschlusses 2016 sind eine Hochrechnung unter Berücksichtigung des
Ergebnis der Jahresrechnung 2015 und der bis September 2016 geleisteten
Ausgaben und erhaltenen Einnahmen.
2. Kalkulation der
Abfallentsorgungsgebühr für 2017
2 a) Die Kostenansätze für die Kalkulation wurden auf der
Grundlage des Erfolgsplans für 2016 und Hochrechnungen für 2017
festgelegt.
3. Anpassung der Benutzungsordnung der
Sperrgutannahmestelle
Erfolgsplan |
|
1 |
2 |
|
|
|||
Abfallentsorgung |
Jahresab- |
Voraussichtl. |
Kalkulation |
|
|
|||
70 50 00 |
schluss |
Jahresab- schluss |
für |
|
|
|||
|
2015 |
2016 |
2017 |
|
|
|||
|
Tsd. € |
Tsd. € |
Tsd. € |
|
|
|||
1. Umsatzerlöse |
2.510 |
2.540 |
2.330 |
E1 |
|
|||
2. Sonstige Erträge |
0 |
6 |
0 |
|
|
|||
Gesamtleistung |
2.510 |
2.546 |
2.330 |
|
|
|||
3. Hilfs- und Betriebsstoffe |
24 |
26 |
26 |
E2 |
|
|||
4. Fremdleistungen |
2.036 |
2.042 |
1.833 |
E3 |
|
|||
Materialaufwand gesamt. |
2.060 |
2.068 |
1.859 |
|
|
|||
Rohergebnis:: |
450 |
478 |
471 |
|
|
|||
5. Personalaufwand |
343 |
350 |
360 |
E4 |
|
|||
6. Abschreibungen |
10 |
12 |
13 |
E5 |
|
|||
7. sonst. Aufwendungen: |
20 |
22 |
18 |
E6 |
|
|||
Betriebliches Rohergebnis |
77 |
94 |
80 |
|
|
|||
8. Zinsen |
3 |
1 |
1 |
|
|
|||
9. Außerordentl.Ergebnis |
|
|
|
|
|
|||
11.
Steuern |
0 |
0 |
0 |
|
|
|||
10.
Umlage Verwaltung |
60 |
63 |
64 |
E7 |
|
|||
Jahresergebnis |
-14 |
30 |
15 |
|
|
|||
KAG-Abschluss |
-32 |
-25 |
-42 |
|
|
|||
Stand Rücklage nach KAG |
84 |
59 |
17 |
E8 |
|
|||
Erläuterungen zum obigen Erfolgsplan:
E 1 Die Erlöse im Bereich der
Abfallentsorgung setzen sich zusammen aus
der Personengrundgebühr
(EW/EWG) 1.008.166 €
der Gewichtsgebühr für die
angefallene Restmüllmenge 800.000 €
die
Behältergrundgebühr für die Biotonne 151.470 €
die
Gewichtsgebühr für die angefallene Bioabfallmenge 256.000 €
Erstattung des Betriebszweiges Park- und Grünanlagen
von
2,50 € pro Biotonne für Laub
von städtischen Bäumen 12.750 €
Erstattung des Bereiches
Verwaltung für den Anteil des
Eigenverbrauch an den
Abfallbehältern der Annahmestelle 1.000 €
den sonstigen Erlösen aus dem Verkauf von
Restmüllsäcken, der gebührenpflichtigen Annahme von Restabfällen und Papier und
der Grünschnittannahme, sowie der Kostenerstattung vom Dualen System
Deutschland für Abfallberatung. Dieser Wert setzt sich wie folgt zusammen:
Grünschnittannahme 10.880 €
Restmüllannahme (säcke) und Papier 40.100 €
Abfallberatung DSD u.a. 8.800 €
Gesamt 59.780 €
E 2 Ausgaben für Schutzkleidung, den Kauf von Restmüllsäcken und
Materialen
für die Papierkorbentleerung
E 3 Unter Fremdleistung fallen
a) die
Unternehmerentgelte 669.000 €,
b) die
Abfallentsorgungskosten 1.062.536
€
c)
sonstige Fremdleistungen 89.500 €
und
der Bezug von Betriebszweigen, hier Bauhof 12.000 €
a) Unternehmerentgelte:
Ausgehend vom Ausschreibungsergebnis
ermittelt sich der Ansatz wie folgt:
- Restmüllabfuhr incl. Sperrmüll und PPK (Papier, Pappe und Kartonagen) 508.000 €
-
Bioabfuhr 147.000
€
- Schadstoffsammlung
incl. Altmedikamente 14.000
€
Gesamtbetrag der Zahlung an den Unternehmer 669.000 €
b)
Abfallentsorgungskosten
Nach Auskunft der KKA werden die
Entsorgungsentgelte für Restabfall und Sperrmüll in 2017 um je 50,00 € sinken.
Der Ansatz ermittelt sich wie folgt:
- Hausmüll ca.
4.000 to x 185,00
€/t 740.000 €
- Bioabfall ca. 1.600 to x 153,00 €/t 244.800 €
- Sperrmüll ca. 450 to
x 185,00 €/t 83.250
€
- Altholz ca. 600 to
x 41,00 €/t 24.600
€
- Schadstoffe 37.000
€
- Erlöse aus Papier, Metall
und E-Schrott -67.114
€
Gesamtbetrag der Abfallentsorgungskosten 1.062.536 €
c) Sonstige Fremdleistungen
Hierzu zählen:
- die Kosten für die Bauschuttannahme 5.500 €
- die Beseitigung wilder Müllablagerungen und
sonstige
Kosten der
Annahmestelle, sowie die Erstellung des
Abfuhrkalenders 52.000
€
- die Kosten für die
Beseitigung von Schwemmgut,
Restabfällen aus der Papierkorbentleerung und
Verwaltung 32.000 €
Gesamtbetrag 89.500
€
E 4 Anteil der Personalkosten der Mitarbeiter
der KBE die Aufgaben für den Be-
reich der Abfallentsorgung erfüllen.
Es sind auch die Personalkosten für die
Papier korbentleerung
enthalten.
E 5 Abschreibung
für das Fahrzeug der Papierkorbentleerung (K1), den Büro-
container
und die Waage an der Sperrgutannahmestelle.
E 6 Kosten,
die durch die Erstattung durch die kostenrechnende Einrichtung Abfall
u.a.
für die Verwaltungskosten der Stadtkasse und des Steueramtes entste-
hen
und Treibstoff- und Reparaturkosten für den K1.
E 7 Anteil der Verwaltungskosten
wie z.B. Miete, Gebäudeabschreibungen,
Anwalts- und
Gutachterkosten und Anteil an den Personalkosten der allgemeinen Verwaltung wie
z.B. Kontierung, Buchungen und Personalbetreuung.
E 8 Aktueller
Stand der Gebührenausgleichsrücklage
2 b) Gebührenermittlung
Die Abfallgebühr setzt sich beim Restabfall aus einer
Personengrundgebühr (nach der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten
Personen) und der Gewichtsgebühr (nach den entsorgten Abfallmengen in
Kilogramm). Für den Bioabfall tritt anstelle der Personengrundgebühr die
Grundgebühr für die auf dem Grundstück vorhandenen Gefäße.
Da sich die Entsorgungskosten nicht verändert haben,
ist bei den Gewichtsgebühren keine Anpassung notwendig.
Der in der Gebührenausgleichsrücklage befindliche
Überschuss soll gleichmäßig allen Gebührenzahlern zu Gute kommen. Die Anpassung
wirkt sich wie folgt auf die Personengrundgebühr für den Bereich Restabfall und
die Behältergebühr im Bereich Bioabfall statt.
Restabfall
(Graue Tonne)
Personengrundgebühr
Die im Mittel für 2017 zu erwartenden Personen / EWG
– Zahlen
betragen im Altpapierbereich ca. 39.217
EW/EWG.
Bei Unternehmerentgeltkosten in Höhe von ca. 130.000,00 €
ergibt sich eine Personengrundgebühr für den
Altpapierbereich von 3,32
€ aufgerundet 3,40 €
Bei zu erwartenden Personen / EWG-Zahlen
im Grauen System von ca. 39.585
EW/EWG
und mengenunabhängigen Kosten in Höhe von ca. 877.588,00 €
ergibt
sich eine Personengrundgebühr für den „grauen Bereich“
in Höhe von 22,16 € abgerundet 22,10 €
Personengrundgebühr
gesamt 25,50
€
Gewichtsgebühr für Restabfall
Die für 2017 erwartete Restabfallmenge beläuft sich
auf ca. 4.000.000 kg
Die mengenabhängigen Kosten, die über die
Gewichtsgebühr
für Restabfall abgerechnet werden sollen betragen 818.000,00 €
Somit ergibt sich für die Gewichtsgebühr Restabfall
folgende Berechnung:
818.000,00
€ : 4.000.000 kg = 0,20 €/kg
Bioabfall
(Braune Tonne)
Behältergrundgebühr
Die im Mittel für 2017 zu erwartenden
Bioabfallbehälter belaufen sich auf 5.100
Biobehälter
Bei Unternehmerentgeltkosten in Höhe von ca. 164.000,00 €
ergibt sich eine Behältergrundgebühr für den
Biobereich von 32,16 € aufgerundet 32,20 €
Abzüglich des Zuschusses aus der Grünfläche von 2,50 €
29,70 €
Hieraus
ergeben sich folgende
Gebühren für
Zusatz und rein gewerblich genutzte Vollgefäße
Für zusätzlich zur Verfügung
gestellten Gefäßraum und die Bereitstellung von gewerblich genutzten Behältern,
wo betriebsbedingt das Verhältnis von Restmüll zu den Wertstoffen erheblich
voneinander abweicht, wird auf Grundlage der ermittelten Personengrundgebühren
(6 Personen pro Behälter) folgend Behältergebühr neben der Gewichtsgebühr
erhoben:
Restmüll auf der Altpapier (keine zusätzl.Gewichtsgeb.)
Basis 14 tägiger generell 4 wöchentliche
Abfuhr Abfuhr
240 l Gefäß 132,60
€ 20,40 €
1.100 l Gefäß 607,75 € 93,50 €
Bei
einem Restmüllturnus abweichend vom vierzehntägigen Rhythmus wöchentlich bzw.
vierwöchentlich nur bei den 1,1 cbm Größen möglich) verdoppelt sich bzw.
halbiert sich der o.a. Gebührensatz.
Auswirkungen
Im
Vergleich zum Vorjahr stellt sich die Gebührenveränderung wie folgt dar:
alt ab 2016 2017
Restabfälle
u. Papier
a)
Personengrundgebühr
26,00 € 25,50 €
b)
Behältergebühr für Voll- und Zusatzgefäße
240
Liter 14-tägig im Grauen System 138,00
€ 132,60 €
1.100
Liter, 14-tägig im Grauen System 632,50
€ 607,75 €
1.100
Liter, wöchentlich im Grauen System
1.265,00 € 1.215,50 €
1.100 Liter, 4-wöchentlich im Grauen System 316,25 € 303,88 €
d) Behältergrundgebühr für Voll- und Zusatzgefäße
im
Altpapierbereich in der Größe
240 Liter 4-wöchentliche Abfuhr
18,00 € 20,40 €
1.100
Liter
4-wöchentliche Abfuhr 82,50 € 93,50 €
Bioabfälle
Die
Gebühren für die Entsorgung und Bereitstellung der 240 Liter Gefäße
für Grün-
und Gartenabfälle werden nach folgenden Sätzen als Jahresgebühr
erhoben:
a) Behältergrundgebühr je Gefäß 31,70
€ 32,20 €
Abschlag 2,50 € 2,50 €
Musterberechnung für einen 4-Personenhaushalt
bisher
für Restabfall und Papier:
4 x Personengrundgebühr von 26,00 € = 104,00 €
4 x Gewichtsabschlag für 97 kg á 0,25 € =
97,00 €
= 201,00 €
für Bioabfall:
1 x Behältergrundgebühr von 31,70 € abzügl. 2,50 € = 29,20 €
Gewichtsabschlag für 315 kg á 0,16 € =
50,40 €
=
79,60 €
Gesamt 280,60
€
ab 2017
für
Restabfall und Papier:
4 x Personengrundgebühr von 25,50 € = 102,00 €
4 x Gewichtsabschlag für 99 kg á 0,20 € =
79,20 €
= 181,20 €
für
Bioabfall:
1 x Behältergrundgebühr von 32,20 € abzügl. 2,50 € = 29,70 €
Gewichtsabschlag für 311 kg á 0,16 € =
49,76 €
=
84,58 €
gesamt für 2017 260,66
€
Das bedeutet eine
durchschnittlich Kostensenkung für diesen Haushalt von
7,11% im Bereich der
Abfallentsorgung.
Zu 2
Änderung des § 5 der Abfallgebührensatzung
Die neuen Gebührensätze
machen eine Änderung der städtischen Gebührensatzung zur Abfallentsorgung
erforderlich. Die 11.Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgung
der Stadt Emmerich am Rhein ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
3. Anpassung der Benutzungsordnung der
Sperrgutannahmestelle
Auch in der Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle
als Bestandteil der Abfallgebührensatzung müssen die Gebührensätze für die
Annahme von Rest- und Bioabfall angepasst werden.
Die Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle ist
dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Die
Betriebsleitung empfiehlt den Ausführungen in der Begründung zu folgen und die
als Anlage 1 gekennzeichnete 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur
Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein, sowie die Benutzungsordnung der
Sperrgutannahmestelle dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein zu Beschluss
vorzulegen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsplan vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Gruyters
Betriebsleiter