hier:1. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt:
- die Begründung
zu den Änderungen der Friedhofsgebührensatzung zur Kenntnis zu nehmen und
- die als Anlage 1
gekennzeichnete 1. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung.
Sachdarstellung :
1. Gebührenkalkulation 2014 zur
Friedhofsgebührensatzung
A) Einleitung
B) Gebühren für die
Grabbereitung und die Grabpflege
C) Kalkulation der Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes
D) Benutzungsgebühr der
Aufbahrungsräume und Friedhofskapellen
E) Sonstige Gebühren
2.
Redaktionelle Änderungen des Gebührentarifes zur Friedhofssatzung
3.
Gegenüberstellung der Gebührentarife „alt“ zu „neu“
1.
Gebührenkalkulation 2017 zur Friedhofsgebührensatzung
A)
Einleitung
Rückläufige Einnahmen, als
Folge des demographischen Wandels, machten zur nachhaltigen Sanierung des
Gebührenhaushaltes Friedhof für das Jahr 2014 die Erhöhung der
Friedhofsgebühren notwendig.
In 2015 konnte der
Betriebszweig Friedhof erstmals in Summe mit einer positiven
Gebührenausgleichsrücklage abschließen. Einsparungen beim Personal, die
Anhebung des „grünpolitischen Wertes“ auf 60 T€, die Einführung neuer
Bestattungsformen und die oben erwähnte Anhebung der Friedhofsgebühr zum
1.1.2014 haben zu dieser Sanierung mit beigetragen.
Dieser positive Trend scheint sich auch 2016/17
weiter fortzusetzen. Es ist daher sogar möglich für 2017 eine leichte
Gebührensenkung vorzunehmen. Die zum 1.1.2014 vorgenommene Anhebung der
Friedhofsgebühr kann damit wieder rückgängig gemacht werden.
B.
Gebühren für die Grabbereitung und die Grabpflege
Grabbereitung
Die Personalkosten, die durch
den Zeitaufwand für das Öffnen und Schließen der Grabstätte und den Vorläufer
bei der Bestattung entstehen, können direkt zugeordnet werden. Auch die
Erstellung der Streifenfundamente für die Grabsteine, sowie die Bepflanzung der
neuen Grabanlagen werden direkt der Grabbereitung zugerechnet. Die darüber
hinaus noch zu berücksichtigenden sonstigen Aufwendungen und die
Verwaltungsumlage werden im gleichen Verhältnis wie die Arbeitsstunden
zugeordnet. Die kalkulatorische Abschreibung sowie die Verzinsung werden nach
Anzahl der Grabstätten umgelegt.
Um die Gebührenfestlegung
übersichtlicher zu gestalten, wurde auch bei Abweichungen für Sargbestattungen
und für Urnenbestattungen jeweils der gleiche Betrag festgelegt. Für die
Grabbereitung wurden folgende Gebühren berechnet:
Bisher ab 2017
Kindergrab 150,00 € 150,00 €
Familiengrab 790,00
€ 400,00 €
Urnenwahlgrab 540,00 € 250,00 €
Pflegearmes Wahlgrab 790,00 € 400,00 €
Gemeinschaftsgrabanlage
- Sargbestattung 790,00 € 400,00 €
- Urnenbestattung 540,00 € 250,00 €
Aschestreufeld 200,00 € 200,00 €
Grabpflege
Die Personalkosten, die durch
die Pflegearbeiten wie z.B. Rasenmähen, Kantenschneiden, Heckenschnitte, Jäten,
Wässern usw. entstehen wurden anhand der Flächen und unter Berücksichtigung des
individuellen Aufwandes der jeweiligen Grabanlagen berechnet. Darüberhinaus
wurde auch die Pflege des Aschestreufeldes in die Kalkulation mit aufgenommen.
Die Pflegekosten werden für einen Zeitraum von 25 Jahren entrichtet. Es wurden
folgende Gebühren berechnet:
Bisher ab 2014
Pflegearmes Wahlgrab 1.520,00 € 1.400,00 €
Gemeinschaftsgrabanlage
- Sargbestattung 1.800,00 € 1.400,00 €
- Urnenbestattung 1.360,00 € 1.300,00 €
Aschestreufeld 600,00 € 500,00 €
C.
Kalkulation der Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes
Nach
wie vor ist nicht abzusehen, wie sich Anzahl der Bestattungen auf die
unterschiedlichen Bestattungsarten zukünftig
verteilen wird. Ausgehend von den Bestattungszahlen im Jahr 2015 und der
Hochrechnung für 2016 muss von einem mittelfristigen Rückgang der Bestattungen
ausgegangen werden. Die Tendenz, dass sich die Bestattungszahlen in den
Bereichen der Urnenbeisetzungen zu Lasten der Familiengräber erhöhen werden,
wird sich weiter fortsetzen.
Für die Gebühren der
Wahlgräber wurde die Gebühr so gerundet, dass sie durch 25 Jahre teilbar ist.
Damit wird bei Nutzungsverlängerungen der Gebührenbescheid für den Bürger übersichtlicher
und nachvollziehbarer.
Nutzungszeit bisher ab 2016
Kindergrab 20
Jahre 400,00 € 400,00 €
Familiengrab 25
Jahre 1.130,00 € 1.375,00 €
Urnenwahlgrab 25 Jahre 850,00 € 850,00 €
Pflegearmes Wahlgrab 25 Jahre 990,00 € 1.150,00
€
Gemeinschaftsgrabanlage
- Sargbestattung 25 Jahre 990,00 €
1.125,00 €
- Urnenbestattung 25 Jahre 750,00 € 700,00 €
Aschestreufeld 25 Jahre 750,00 € 700,00 €
D. Benutzungsgebühr der
Friedhofskapellen und des Aufbahrungsräume
Die Kosten für den Betrieb, die Reinigung, die Pflege
und die Instandhaltung der Kapellen und der Aufbahrungszellen werden
kalkulatorisch über die Nutzfläche verteilt.
Es entfallen auf die Aufbahrungszellen 151 qm
und auf die Friedhofskapellen 150 qm.
Die Nutzungsgebühr für die Friedhofskapelle wird auf 200
€ gesenkt und die Nutzungsgebühr für die Aufbahrungszelle bleibt bei 96 Euro.
E. Sonstige Benutzungsgebühren und Satzungsrelevante
Änderungen
Die Gebühren für Umbettung und Ausgrabung wurden
dem tatsächlichen Aufwand und der damit verbundenen erheblichen Erschwernis
entsprechend kalkuliert und bleiben somit unverändert:
bisher neu
Umbettung auf demselben Friedhof
einschließlich Anfertigung eines neuen Grabes Verstorbene bis 12 Jahre 175,00 175,00
Verstorbene über 12
Jahre 1.180,00 1.180,00
Urnen 590,00 590,00
Ausgrabungen ohne Wiederbeisetzung
Verstorbene bis 12 Jahre 100,00 100,00
Verstorbene über 12
Jahre 390,00 390,00
Urnen 300,00 300,00
Die Gebühr für das Abräumen von Grabstellen bleibt für Sarggrabstellen
mit 250,00 Euro und für Urnengrabstellen mit 180,00 Euro gleich. Bei der
Rückgabe einer Grabstelle (ohne Pflegekostenanteil) vor Ablauf der Ruhezeit
wird nach wie vor eine Jahresgebühr von 120,00 Euro erhoben.
Die Gebühren für Bestattungen freitagnachmittags und samstags
verbleiben bei 250,00 €.
Die Ausstellung der Berechtigungsscheine und für Grabsteingenehmigungen
bleiben unverändert.
2. Redaktionelle Änderungen zum Gebührentarif zur Friedhofssatzung
Unter Punkt 8 Gebührenzuschläge ist die Formulierung zum besseren
Verständnis geändert worden.
Bisher wurde der Bestattungstermin freitags um 14:00 Uhr nur im
Zusammenhang mit dem Gebührenzuschlag aufgeführt. Zukünftig wird dieser Termin,
wie der am Samstagstermin um 10:00 Uhr auch bei den Beisetzungsterminen
aufgeführt.
3.
Gegenüberstellung der Gebührensatzungen „alt“ zu „neu“
Gegenüberstellung der bisherigen Fassung zur
Neufassung. Die Änderungen sind fett
gedruckt.
Bisherige Fassung geänderte
Fassung
je Grabstelle 1.130,00 € 1.1.2 für eine Verlängerung der Nut- zungszeit 1.2 Pflegearme Wahlgräber je Grabstelle 990,00 € 1.2.2 für eine Verlängerung der Nutzungs- zeit jedes Jahr je Grabstelle 1/25 1.3
Kindergräber als Reihengrab Elten 400,00 € 1.4
Gemeinschaftsgrabanlage 1.4.1 bei einer Sargbestattung anonym oder mit Zuordnung für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle 990,00 € 1.4.2 bei einer Urnenbestattung anonym oder mit Zuordnung für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle 750,00 € 1.5 Urnenwahlgräber 1.5.1 für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je
Grabstelle 850,00 € 1.5.2 für eine Verlängerung der Nutzungszeit jedes
Jahr je Grabstelle 1/25 2. Benutzung des Ausstreufeldes 750,00 € |
Gebührentarif
zur Friedhofssatzung
je Grabstelle 1.3750,00 € 1.1.2 für eine Verlängerung der Nut- zungszeit 1.2 Pflegearme Wahlgräber je Grabstelle 1.150,00 € 1.2.2 für eine Verlängerung der Nutzungs- zeit jedes Jahr je Grabstelle 1/25 1.3
Kindergräber als Reihengrab Elten 400,00 € 1.4
Gemeinschaftsgrabanlage 1.4.1 bei einer Sargbestattung anonym oder mit Zuordnung für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle 1.125,00 € 1.4.2 bei einer Urnenbestattung anonym oder mit Zuordnung für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle 700,00
€ 1.5 Urnenwahlgräber 1.5.1 für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je
Grabstelle 850,00 € 1.5.2 für eine Verlängerung der Nutzungszeit jedes
Jahr je Grabstelle 1/25 2. Benutzung des Ausstreufeldes 700,00 € |
3. Bestattungsgebühren Grabbereitung
(Öffnen und Verfüllen einer Grabstelle) 3.1 für Verstorbene bis zu 12
Jahren (Sargbestattung) 150,00 € 3.2 für Verstorbene über 12
Jahre (Sargbestattung) 3.2.1 im Familiengrab 790,00 € 3.2.2 im Pflegearmen Wahlgrab 790,00 € 3.2.3 in der Gemeinschaftsgrabanlage 790,00 € 3.3 für Urnen 3.3.1 im Wahlgrab 540,00 € 3.3.2 in der Gemeinschaftsgrabanlage 540,00 € 3.4 für Verstreuung 200,00
€ 4. Gebühren für Grabpflege für die Dauer der
Nutzungszeit, sowie der
Einsaat und das Herrichten 4.1 für Pflegearme Wahlgräber 4.1.1 für eine Pflegezeit von 25
Jahren je Grabstelle 1.520,00 € 4.1.2 für eine Verlängerung der
Pflegezeit jedes Jahr je Grabstelle 1/25 4.2 für Grabstellen in der Gemeinschafts- grabanlage (Sargbestattung) 4.2.1 für eine Pflegzeit von 25 Jahren je Grabstelle
1.800,00 € 4.3 für
Urnengräber in der Gemein- schaftsgrabanlage 4.3.1 für
eine Pflegezeit von 25 Jahren je Grabstelle 1.360,00 € 4.4 bei Nutzung des Ausstreufeldes 4.4.1 für die Pflege der Ausstreufläche 600,00 € 4.5 für
Grabstellen ohne Grabpflege, die vor Ablauf der
Ruhezeit aufgege- ben werden, pro Jahr und Grabstelle bis zum Ablauf der
Ruhezeit
120,00 € 5. Benutzung der
Friedhofsgebäude 5.1 Benutzung der Aufbahrungszelle oder des Aufbahrungsraumes pro Tag 96,00 € 5.2 Benutzung der Friedhofskapelle 240,00 € |
3. Bestattungsgebühren Grabbereitung
(Öffnen und Verfüllen einer Grabstelle) 3.1 für Verstorbene bis zu 12
Jahren (Sargbestattung) 150,00 € 3.2 für Verstorbene über 12
Jahre (Sargbestattung) 3.2.1 im Familiengrab 400,00
€ 3.2.2 im Pflegearmen Wahlgrab 400,00
€ 3.2.3 in der Gemeinschaftsgrabanlage 400,00
€ 3.3 für Urnen 3.3.1 im Wahlgrab 250,00
€ 3.3.2 in der Gemeinschaftsgrabanlage 250,00
€ 3.4 für Verstreuung 200,00
€ 4. Gebühren für Grabpflege für die Dauer der
Nutzungszeit, sowie der
Einsaat und das Herrichten 4.1 für Pflegearme Wahlgräber 4.1.1 für eine Pflegezeit von 25
Jahren je Grabstelle 1.400,00
€ 4.1.2 für eine Verlängerung der
Pflegezeit jedes Jahr je Grabstelle 1/25 4.2 für Grabstellen in der Gemeinschafts- grabanlage (Sargbestattung) 4.2.1 für eine Pflegzeit von 25 Jahren je Grabstelle
1.400,00 € 4.3 für
Urnengräber in der Gemein- schaftsgrabanlage 4.3.1 für
eine Pflegezeit von 25 Jahren je Grabstelle 1.300,00
€ 4.4 bei Nutzung des Ausstreufeldes 4.4.1 für die Pflege der Ausstreufläche 500,00 € 4.5 für
Grabstellen ohne Grabpflege, die vor Ablauf der
Ruhezeit aufgege- ben werden, pro Jahr und Grabstelle bis zum Ablauf der
Ruhezeit
120,00 € 5. Benutzung der
Friedhofsgebäude 5.1 Benutzung der Aufbahrungszelle oder des Aufbahrungsraumes pro Tag 96,00 € 5.2 Benutzung der Friedhofskapelle 200,00
€ |
6. Umbettung oder Ausgrabung von Leichen den gärtnerischen Arbeiten 6.1 Umbettung auf demselben Friedhof
einschließlich Anfertigung eines
neu en Grabes 6.1.1 für Verstorbene bis zu 12 Jahren
175,00 € 6.1.2 für Verstorbene über 12 Jahren
1.180,00 € 6.1.3 für Urnen 590,00 €
100,00 € 6.2.2 für Verstorbene über 12 Jahre 390,00 € 6.2.3 für Urnen 300,00 € 7.Gebühren für
sonstige Leistungen Berechtigungsscheins gemäß § 7 der
Friedhofssatzung pro Jahr 50,00 € 7.2 Gebühr für die Genehmigung von 7.3 Pauschalgebühr für das Abräumen einer Grabstelle für einen Sarg 250,00 € einer Grabstelle für eine Urne 180,00 € 8. Gebührenzuschläge 8.1 Beisetzungen finden auf dem
Kommunalfriedhof Emmerich grundsätzlich
um 10.00 Uhr, 12:00 Uhr
und um 14.00 Uhr, Freitag um
10:00 Uhr und um 12:00 Uhr und Samstag um 10:00 Uhr statt. Bei Beisetzungen freitags um 14.00 Uhr und an Samstagen wird ein Ge- bührenzuschlag von 250,00 € erhoben. Mittwochs sind keine Bestattungen möglich. |
6. Umbettung oder Ausgrabung von Leichen den gärtnerischen Arbeiten 6.1 Umbettung auf demselben Friedhof
einschließlich Anfertigung eines
neu en Grabes 6.1.1 für Verstorbene bis zu 12 Jahren
175,00 € 6.1.2 für Verstorbene über 12 Jahren 1.180,00
€ 6.1.3 für Urnen 590,00 €
100,00 € 6.2.2 für Verstorbene über 12 Jahre 390,00 € 6.2.3 für Urnen 300,00 € 7.Gebühren für
sonstige Leistungen Berechtigungsscheins gemäß § 7 der Friedhofssatzung pro Jahr 50,00 € 7.2
Gebühr für die Genehmigung von tungen
35,00 € einer Grabstelle für einen Sarg 250,00 € einer Grabstelle für eine Urne 180,00 € 8.1 Beisetzungen finden auf dem
Kommunalfriedhof Emmerich grundsätzlich
Freitag um 10.00 Uhr, 12:00 Uhr
und um 14.00 Uhr und Samstag um 10:00 Uhr statt. Bei Beisetzungen freitags um 14.00 Uhr und an Samstagen wird ein Ge- bührenzuschlag von 250,00 € erhoben. Mittwochs sind keine Bestattungen möglich. |
8.2 Beisetzungen finden auf dem Kom- munalfriedhof Elten grundsätzlich Dienstag bis Donnerstag um 10.00 Uhr, 12:00 Uhr
und um 14.00 Uhr, Freitag um 10:00 Uhr und um 12:00 Uhr und Samstag um 10:00 Uhr statt. Bei Beisetzungen freitags um 14.00 Uhr und an Samstagen wird ein Gebührenzuschlag von 250,00 € erhoben. Montags sind keine Bestattungen möglich. 8.3 Bei Nutzung der Räume unter Punkt 5 außerhalb der Geschäftszeiten, wenn die Gestellung von Friedhofs- personal
nötig ist pro angefangene Stunde 50,00 € |
8.2 Beisetzungen finden auf dem Kom- munalfriedhof Elten grundsätzlich Dienstag bis Freitag
um 10.00 Uhr, 12:00 Uhr
und um 14.00 Uhr und Samstag um 10:00 Uhr statt. Bei Beisetzungen freitags um 14.00 Uhr und an Samstagen wird ein Gebührenzuschlag von 250,00 € erhoben. Montags sind keine Bestattungen möglich. 8.3 Bei Nutzung der Räume unter Punkt 5 außerhalb der Geschäftszeiten, wenn die Gestellung von Friedhofs- personal
nötig ist pro angefangene Stunde 50,00 € |
Die Betriebsleitung empfiehlt
den Ausführungen in der Begründung zu folgen und die als Anlage 1
gekennzeichnete 1. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt
Emmerich am Rhein vom 11.12.2013 dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein zum Beschluss
vorzulegen.
Gebührentarif zur Friedhofssatzung je Grabstelle 1.130,00 € 1.1.2 für eine Verlängerung der Nut- zungszeit 1.2 Pflegearme Wahlgräber je Grabstelle 990,00 € 1.2.2 für eine Verlängerung der Nutzungs- zeit jedes Jahr je Grabstelle
1/25 1.3 Kindergräber als Reihengrab Elten 400,00 € 1.4 Gemeinschaftsgrabanlage 1.4.1 bei einer Sargbestattung anonym oder mit Zuordnung für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle
990,00 € 1.4.2 bei einer Urnenbestattung anonym oder mit Zuordnung für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle 750,00 € 1.5 Urnenwahlgräber 1.5.1 für
eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle 850,00 € Gebührentarif zur Friedhofssatzung je Grabstelle 1.3750,00 € 1.1.2 für eine Verlängerung der Nut- zungszeit 1.2 Pflegearme Wahlgräber je Grabstelle
1.150,00 € 1.2.2 für eine Verlängerung der Nutzungs- zeit jedes Jahr je Grabstelle
1/25 1.3 Kindergräber als Reihengrab Elten 400,00 € 1.4 Gemeinschaftsgrabanlage 1.4.1 bei einer Sargbestattung anonym oder mit Zuordnung für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle 1.125,00 € 1.4.2 bei einer Urnenbestattung anonym oder mit Zuordnung für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle 700,00
€ 1.5 Urnenwahlgräber 1.5.1 für
eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle 850,00 € 1.5.2 für
eine Verlängerung der Nutzungszeit jedes Jahr je Grabstelle 1/25
der Stadt
Emmerich am Rhein vom 11.12.2013
1. Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes
1.1 Familiengräber
1.1.1 für eine Nutzungszeit von 25
Jahren
jedes Jahr je
Grabstelle 1/25
1.2.1 für eine Nutzungszeit von 25
Jahren
für Verstorbene bis zu 5
Jahren
Friedhof Emmerich am Rhein
und
der Stadt
Emmerich am Rhein vom 11.12.2013
1. Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes
1.1 Familiengräber
1.1.1 für eine Nutzungszeit von 25
Jahren
jedes Jahr je
Grabstelle 1/25
1.2.1 für eine Nutzungszeit von 25
Jahren
für Verstorbene bis zu 5
Jahren
Friedhof Emmerich am Rhein
und
1.5.2 für
eine Verlängerung der Nutzungszeit jedes Jahr je Grabstelle 1/25 2.
Benutzung des Ausstreufeldes 750,00 € 3. Bestattungsgebühren Grabbereitung
(Öffnen und Verfüllen einer Grabstelle) 3.1 für Verstorbene bis zu
12 Jahren (Sargbestattung) 150,00 € 3.2 für Verstorbene über 12
Jahre (Sargbestattung) 3.2.1 im Familiengrab 790,00 € 3.2.2 im Pflegearmen Wahlgrab 790,00 € 3.2.3 in der
Gemeinschaftsgrabanlage 790,00 € 3.3 für Urnen 3.3.1 im Wahlgrab 540,00 € 3.3.2 in der
Gemeinschaftsgrabanlage 540,00 € 3.4 für Verstreuung 200,00
€ 4. Gebühren für Grabpflege für die Dauer der Nutzungszeit, sowie der Einsaat und das Herrichten 4.1 für Pflegearme
Wahlgräber 4.1.1 für
eine Pflegezeit von 25 Jahren je Grabstelle 1.520,00 € 4.1.2 für
eine Verlängerung der Pflegezeit jedes Jahr je
Grabstelle 1/25 4.2 für Grabstellen in
der Gemeinschafts- grabanlage
(Sargbestattung) 4.2.1 für eine Pflegzeit von
25 Jahren je Grabstelle 1.800,00 € 4.3 für Urnengräber in der Gemein- schaftsgrabanlage 4.3.1 für eine Pflegezeit von 25 Jahren 700,00 € 3. Bestattungsgebühren Grabbereitung
(Öffnen und Verfüllen einer Grabstelle) 3.1 für Verstorbene bis zu
12 Jahren (Sargbestattung) 150,00 € 3.2 für Verstorbene über 12
Jahre (Sargbestattung) 3.2.1 im Familiengrab 400,00 € 3.2.2 im Pflegearmen Wahlgrab 400,00 € 3.2.3 in der
Gemeinschaftsgrabanlage 400,00 € 3.3 für Urnen 3.3.1 im Wahlgrab 250,00 € 3.3.2 in der
Gemeinschaftsgrabanlage 250,00 € 3.4 für Verstreuung 200,00
€ 4. Gebühren für Grabpflege für die Dauer der Nutzungszeit, sowie der Einsaat und das Herrichten 4.1 für Pflegearme
Wahlgräber 4.1.1 für
eine Pflegezeit von 25 Jahren je Grabstelle 1.400,00
€ 4.1.2 für
eine Verlängerung der Pflegezeit jedes Jahr je
Grabstelle 1/25 4.2 für Grabstellen in
der Gemeinschafts- grabanlage
(Sargbestattung) 4.2.1 für eine Pflegzeit von
25 Jahren je Grabstelle 1.400,00
€ 4.3 für Urnengräber in der Gemein- schaftsgrabanlage 4.3.1 für eine Pflegezeit von 25 Jahren je Grabstelle 1.300,00
€ 4.4 bei
Nutzung des Ausstreufeldes
je Grabstelle 1.360,00 € 4.4 bei
Nutzung des Ausstreufeldes 4.4.1 für
die Pflege der Ausstreufläche
600,00 € 4.5 für Grabstellen ohne Grabpflege,
die vor Ablauf der Ruhezeit aufgege- ben werden, pro
Jahr und Grabstelle bis zum Ablauf der Ruhezeit
120,00 € 5. Benutzung der Friedhofsgebäude 5.1 Benutzung der Aufbahrungszelle oder des
Aufbahrungsraumes pro Tag 96,00 € 5.2 Benutzung der
Friedhofskapelle 240,00 € 6. Umbettung
oder Ausgrabung von Leichen den gärtnerischen Arbeiten 6.1 Umbettung auf demselben Friedhof
einschließlich Anfertigung eines
neu en Grabes 6.1.1 für
Verstorbene bis zu 12 Jahren 175,00 € 6.1.2 für
Verstorbene über 12 Jahren
1.180,00 € 6.1.3 für
Urnen 590,00 € 100,00 € 6.2.2 für
Verstorbene über 12 Jahre 390,00 € 6.2.3 für
Urnen 300,00 € 7.Gebühren für sonstige Leistungen Berechtigungsscheins gemäß § 7 der Friedhofssatzung pro Jahr 50,00 € 7.2 Gebühr
für die Genehmigung von 7.3 Pauschalgebühr
für das Abräumen einer Grabstelle
für einen Sarg 250,00 € einer Grabstelle
für eine Urne 180,00 € 8. Gebührenzuschläge 8.1 Beisetzungen
finden auf dem Kommunalfriedhof Emmerich grundsätzlich um 10.00 Uhr, 12:00 Uhr und um 14.00 Uhr, Freitag um 10:00
Uhr und um 12:00 Uhr und Samstag um 10:00 Uhr statt. Bei Beisetzungen freitags um 14.00 Uhr und an Samstagen wird ein Ge- bührenzuschlag von 250,00 € erhoben. Mittwochs sind keine Bestattungen möglich. 8.2 Beisetzungen finden auf dem Kom- munalfriedhof Elten grundsätzlich Dienstag bis Donnerstag um 10.00 Uhr, 12:00 Uhr und um 14.00 Uhr, Freitag um 10:00 Uhr und um 12:00 Uhr und Samstag um 10:00 Uhr statt. Bei Beisetzungen freitags um 14.00 Uhr und an Samstagen wird ein Gebührenzuschlag von 250,00 € erhoben. Montags sind keine Bestattungen möglich. 8.3 Bei Nutzung der Räume unter Punkt 5 außerhalb der Geschäftszeiten,
wenn die Gestellung von Friedhofs- personal nötig ist pro angefangene Stunde 50,00 € 4.4.1 für
die Pflege der Ausstreufläche
500,00 € 4.5 für Grabstellen ohne Grabpflege,
die vor Ablauf der Ruhezeit aufgege- ben werden, pro
Jahr und Grabstelle bis zum Ablauf der Ruhezeit
120,00 € 5. Benutzung der Friedhofsgebäude 5.1 Benutzung der
Aufbahrungszelle oder des
Aufbahrungsraumes pro Tag 96,00 € 5.2 Benutzung der
Friedhofskapelle 200,00 € 6. Umbettung
oder Ausgrabung von Leichen den gärtnerischen Arbeiten 6.1 Umbettung auf demselben Friedhof
einschließlich Anfertigung eines
neu en Grabes 6.1.1 für
Verstorbene bis zu 12 Jahren 175,00 € 6.1.2 für
Verstorbene über 12 Jahren
1.180,00 € 6.1.3 für
Urnen 590,00 € 100,00 € 6.2.2 für
Verstorbene über 12 Jahre 390,00 € 6.2.3 für
Urnen 300,00 € 7.Gebühren für sonstige Leistungen Berechtigungsscheins gemäß § 7
der Friedhofssatzung pro Jahr 50,00 € 7.2 Gebühr für die Genehmigung von tungen 35,00 € einer Grabstelle
für einen Sarg 250,00 € einer Grabstelle
für eine Urne 180,00 € 8.1 Beisetzungen
finden auf dem Kommunalfriedhof Emmerich grundsätzlich Freitag um 10.00 Uhr, 12:00 Uhr und um 14.00 Uhr und Samstag um 10:00 Uhr statt. Bei Beisetzungen freitags um 14.00 Uhr und an Samstagen wird ein Ge- bührenzuschlag von 250,00 € erhoben. Mittwochs sind keine Bestattungen möglich. 8.2 Beisetzungen finden auf dem Kom- munalfriedhof Elten grundsätzlich Dienstag bis Freitag um 10.00 Uhr, 12:00 Uhr und um 14.00 Uhr und Samstag um 10:00 Uhr statt. Bei Beisetzungen freitags um 14.00 Uhr und an Samstagen wird ein Gebührenzuschlag von 250,00 € erhoben. Montags sind keine Bestattungen möglich. 8.3 Bei Nutzung der Räume unter Punkt 5 außerhalb der Geschäftszeiten,
wenn die Gestellung von Friedhofs- personal nötig ist pro angefangene Stunde 50,00 €
ohne
die dabei erforderlich werden-
6.2 Ausgrabung ohne
Wiederbeisetzung
6.2.1 für Verstorbene bis zu 12
Jahren
7.1 Gebühr für die Ausstellung
eines
gemäß § 25 der Friedhofssatzung
genehmigungspflichtigen Grabgestaltungen
35,00 €
Montag, Dienstag und Donnerstag
ohne
die dabei erforderlich werden-
6.2 Ausgrabung ohne
Wiederbeisetzung
6.2.1 für Verstorbene bis zu 12
Jahren
7.1 Gebühr für die Ausstellung
eines
gemäß
§ 25 der Friedhofssatzung
genehmigungspflichtigen
Grabgestal-
7.3 Pauschalgebühr für das
Abräumen
8. Gebührenzuschläge
Montag, Dienstag, Donnerstag und
Die Betriebsleitung empfiehlt den Ausführungen in der Begründung zu
folgen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 1. Nachtragssatzung zur
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 11.12.2013 dem Rat der
Stadt Emmerich am Rhein zum Beschluss vorzulegen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme isst im Wirtschaftsjahr vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Gruyters
Betriebsleiter