Betreff
Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in Praest,
hier: Eingabe Nr. 32/2016 des CDU-Ortsverbandes Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 0936/2016
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt den Antrag des CDU-Ortsverbandes ab.

Sachdarstellung :

 

Mit Datum vom 19.10.2016 beantragt der CDU-Ortsverband die Anlegung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) als Zusatz zur bereits bestehenden Mittelinsel in der Landesstraße.

 

Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen nach StVO § 45, wie das Anlegen eines Fußgängerüberweges, bedürfen der Zustimmung des Straßenbaulastträgers. In diesem Falle des Landesbetriebes Straßenbau NRW. Dieser wurde um Stellungnahme gebeten.

 


 

Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW :

 

Zum Antrag, auf Einrichtung eines FGÜ, der CDU Emmerich – Ortsverband Praest vom 19.10.2016 wird seitens Straßen.NRW wie folgt Stellung genommen:

 

Die L 7 (Reeser Straße) als Landesstraße gewidmet, dient der örtlichen, zwischen--gemeindlichen bis hin zu den regionalen Verkehrsverbindungen. Die Verkehrsbelastung beträgt gemäß der Bundesverkehrszählung aus 2010 DTV = 8044 KFZ / 568 SV (7,06%). Die Verkehrsbelastung in 2005 betrug DTV = 8094 KFZ / 553SV (6,8%). Vor Einführung der Maut auf den Autobahnen betrug die Verkehrsbelastung gemäß Bundesverkehrszählung aus 2000 DTV = 8608 KFZ / 573 SV (6,66%). Hieraus ist zu erkennen, dass sich der Schwerverkehrsanteil nach Einführung der Autobahnmaut für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12to nicht erhöht hat. Von einem Mautausweichverkehr kann also nicht gesprochen werden.

 

Die Fahrbahnbreite der L 7 (Reeser Straße) beträgt innerhalb der geschlossenen Ortslage von Emmerich-Praest ca. 7,00 m. Im Bereich der Einmündung mit der Raiffeisenstraße ist eine Mittelinsel als Querungshilfe vorhanden. Die Querungsbreite eines Fahrstreifens beträgt ca. 3,75m.

 

Bei einem Querungsvorgang braucht immer nur vorrangig eine Verkehrsrichtung beachtet werden. Nach Erledigung des ersten Querungsvorganges muss erst die zweite Verkehrsrichtung intensiv beobachtet werden. Diese Art der Querungsstellen stellt eine verkehrssichere Lösung dar. Unfälle sind hier nicht bekannt.

 

In den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) sind Einsatzmöglichkeiten von Fußgängerüberwegen (FGÜ) beschrieben:

 

Ein FGÜ ist eine von mehreren Möglichkeiten zur Sicherung des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn, die bei bestimmten örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen in Betracht kommt.

 

Fußgängerüberwege sollen aber nur eingerichtet werden, wenn beidseitig Gehwege verlaufen. Sie dürfen nicht im Verlauf eines gemeinsamen Rad-/Gehweges angelegt werden.

 

Im angesprochenen Bereich der Reeser Straße befindet sich aber ein gemeinsamer Rad-/Gehweg. Dieses begründet sich damit, dass Rad fahrende an einem FGÜ absteigen müssen um den FGÜ zu nutzen. Aus Erfahrung werden sich die querenden Rad fahrenden hieran nicht halten.

 

Fazit:

 

Im angesprochenen Bereich der L 7 (Reeser Straße) befindet sich eine sichere Querungsmöglichkeit über eine Mittelinsel.  Durch diese Querungsform muss der querende erst nur eine Verkehrsrichtung intensiv beobachten bevor er die zweite Fahrtrichtung queren möchte. Dieses stellt eine sichere Querungsform dar.

 

Ein Fußgängerüberweg darf im Zuge eines gemeinsamen Rad-/Gehweges, gemäß den R-FGÜ, nicht angelegt werden.

 

Verkehrsunfälle sind im Bereich der vorhandenen Querungsstelle nicht bekannt.

 

Seitens Straßen.NRW liegen die Voraussetzung zur Einrichtung eines Fußgängerüber-weges, gemäß der R-FGÜ (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen), nicht vor.

 


 

In Anbetracht der sinkenden Verkehrszahlen, der bereits bestehenden Querungshilfe und der Tatsache, dass hier keine Unfälle stattfinden, schließt sich die Verwaltung den Aussagen des Straßenbaulastträgers an und schlägt vor den Antrag des CDU-Ortsverbandes abzulehnen.

 

Nicht außer Acht gelassen werden sollte, dass im Bereich der zukünftigen Straßenein-mündung Praestsches Feld / L7 ebenfalls eine Querungshilfe geplant ist und sich hieraus, 2 Querungshilfen in kurzem Abstand, eine Reduzierung der Geschwindigkeitslage ergeben wird. 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter