Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die für
2016 zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Landesjugendplan und der Stadt
Emmerich am Rhein wie folgt zu verteilen:
Träger |
Zuschuss |
Summe |
|
Pfarrheim St. Johannes - Praest |
3.731,09 € |
Pfarrheim St. Antonius - Vrasselt |
1.993,03 € |
Pfarrheim St. Aldegundis |
1.366,55 € |
Treffpunkt Heilig Geist |
445,09 € |
Pfarrheim St. Martini |
1.681,60 € |
St. Michaelsheim - Speelberg |
1.935,09 € |
Pfarrheim Sankt Martinus - Elten |
2.686,35 € |
Pfarrzentrum Sankt Georg - Hüthum |
1.935,09 € |
Evangelisches Gemeindezentrum |
1.058,57 € |
Evangelisches Jugendhaus |
1.527,53 € |
Gesamt: |
18.360,00 € |
Sachdarstellung :
Der
Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 7.1.2016 einen neuen Schlüssel
für die Verteilung des Betriebskostenzuschusses (von derzeit insgesamt 18.360
EUR) beschlossen.
Hiernach können bis zu 10 % des Gesamtzuschusses
(derzeit maximal: 1.836 EUR) an eigenständige Jugendverbände/-organisationen
für einzelne Veranstaltungen gezahlt werden (max. 150 EUR pro Veranstaltung).
Die restliche
Summe wird auf die Träger aufgeteilt, die eigene Räumlichkeiten für andere
Vereine/Verbände/Initiativen für die offene Kinder- und Jugendarbeit
unentgeltlich zur Verfügung stellen und/oder eigene offene Kinder- und
Jugendarbeit in diesen Räumen anbieten. Die Höhe des Zuschusses setzt sich aus
einem Basisbetrag (40 % der übrigen Mittel) und der Nutzungsdauer der Einrichtung
für die offene Kinder- und Jugendarbeit zusammen (60 % der übrigen Mittel). Der
Basisbetrag wird durch zwei Faktoren – Größe und Alter der Einrichtung –
bestimmt. Die Mittel werden entsprechend prozentual auf die Einrichtungen
verteilt.
Berücksichtigt
werden alle vom Stadtjugendamt Emmerich am Rhein anerkannten Träger die
entsprechende Angebote im Stadtgebiet vorhalten und einen Antrag stellen.
Für den Zuschuss
in 2016 wurde der Zeitraum 1.1.2016 bis 30.9.2016 zugrunde gelegt.
In diesem Jahr
wurden keine Anträge von eigenständigen Jugendverbänden gestellt. Aus diesem
Grund wurde die gesamte Summe (1.836 EUR) dem Zuschuss für Träger mit eigenen
Räumlichkeiten zugeteilt.
Die Berechnung
der Zuschüsse kann der Anlage 1 entnommen werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr vorgesehen. Produkt: 1.100.06.04.01
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister